Informationen zur Nachhaltigkeit in der Kapitalanlage gemäß EU-Offenlegungs-Verordnung 2019/2088

An dieser Stelle informieren wir Sie im Sinne der EU-Offenlegungs-Verordnung 2019/2088 über das Thema Nachhaltigkeit in der Kapitalanlage der Öffentlichen Lebensversicherung Braunschweig. Damit kommen wir den Pflichten aus der genannten Verordnung „über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor“ der Europäischen Union nach.
Stand: Januar 2023

Die Nachhaltigkeitsstrategie in der Kapitalanlage der Öffentlichen Lebensversicherung Braunschweig

 
Grafische Darstellung der ESG-Kriterien
Die Öffentliche hat im Jahr 2018 auf Basis eines eigenen Wertemaßstabs eine Nachhaltigkeitsstrategie für ihre Kapitalanlage konzipiert und bezieht seitdem neben Rendite-, Risiko-   und Liquiditätskriterien zusätzlich auch Nachhaltigkeitskriterien in die Gestaltung des Kapitalanlageportfolios mit ein. Dabei werden Kriterien aus den Bereichen Umwelt (englisch: Environmental oder auch ‚E‘), Soziales (Social oder ‚S‘) sowie einer guten Unternehmensführung (Governance oder ‚G‘) berücksichtigt, die sog. ESG-Kriterien.
Die Nachhaltigkeitsstrategie ist anlageklassenspezifisch; so werden die verschiedenen Anlageklassen anhand ihrer individuellen Besonderheiten eigenständig analysiert und betrachtet. Der unternehmensindividuelle Wertemaßstab wird unter Berücksichtigung der allgemeinen Kapitalanlagephilosophie und -strategie des Hauses umgesetzt. Es wird betrachtet, wie die umgesetzten Nachhaltigkeitsstrategien und -kriterien zur Berücksichtigung von nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen (englisch: Principle Adverse Impacts, PAIs) beitragen.
 
Logo der UN-Initiative Principles for Responsible Investment
Zum Jahreswechsel 2019/2020 ist die Öffentliche der UN-Initiative Principles for Responsible Investment (oder auch Prinzipien für verantwortungsvolles Investieren, abgekürzt UN PRI) beigetreten. Damit soll der hohe Stellenwert verdeutlicht werden, den das Thema Nachhaltigkeit sowohl im Unternehmen allgemein als auch speziell in der Kapitalanlage einnimmt.

Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungsprozessen und Berücksichtigung von nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen

Seit der Konzeption der Nachhaltigkeitsstrategie bindet die Öffentliche Nachhaltigkeitsaspekte in Investitionsentscheidungsprozesse ein. Dabei wird auf ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Rendite, Sicherheit bzw. Risiko, Liquidität und Nachhaltigkeitskriterien geachtet. Durch die Integration von Nachhaltigkeitskriterien wird Nachhaltigkeitsrisiken bereits im Vorfeld von Investitionen begegnet. So wird vermieden, dass in diverse Unternehmen, die Probleme in ihren Nachhaltigkeitsprofilen aufweisen, überhaupt erst investiert wird. Je nach Anlageklasse wird auf unterschiedliche Nachhaltigkeitsansätze und -kriterien zurückgegriffen:
Für die Staats- und staatsähnlichen Anleihen der entwickelten Volkswirtschaften sowie für die Covered Bonds und Pfandbriefe wird ein Mindest-ESG-Rating des Anbieters MSCI ESG Research vorausgesetzt. Darüber hinaus bestehen Green, Social und Sustainable Bonds als Anlageoption im Sicherheitsportfolio. Außerdem werden für Staats- und staatsähnliche Anleihen der entwickelten Volkswirtschaften die Nachhaltigkeitskriterien des BVI-Verbändekonzepts angewendet. Das Kriterium für Staatsanleihen ist der Freedom House Index der gleichnamigen Nichtregierungsorganisation, der den Freiheitsgrad (u. a. Presse-, Meinungs- und Religionsfreiheit) eines Staates angibt. Bei den Staats- und staatsähnlichen Anleihen der Schwellenländer investiert die Öffentliche in einen Publikumsfonds, der die J.P. Morgan ESG-Indexfamilie repliziert. Die darin enthaltenen Anleihen werden u. a. auf Basis von ESG-Scores (gegenüber dem Elternindex) ausgeschlossen oder umgewichtet.
Für Aktien aus entwickelten Volkswirtschaften und Schwellenländern wird in ein Anlageuniversum investiert, in dem Nachhaltigkeitskriterien berücksichtigt werden (MSCI ESG Leaders-Indexfamilie). Der Index wird durch einen sog. Best-in-Class-Ansatz gefiltert, bei dem anhand verschiedener Nachhaltigkeitskriterien die Unternehmen eines Wirtschaftssektors im Anlageuniversum verbleiben, die über ein besseres ESG-Rating verfügen. Darüber hinaus werden branchenspezifische Ausschlüsse vorgenommen, bspw. mit Bezug zur Herstellung von Waffen, Tabak oder Alkohol.
Bei den Immobilienaktien (REITs) wird auf Basis eines Nachhaltigkeitsratingsdes Anbieters GRESB eine Umgewichtung der Wertpapiere im Anlageuniversum vorgenommen. Dies bedeutet, dass Unternehmen mit einem besseren ESG-Rating höher gewichtet werden.
Bei den Investment Grade-Unternehmensanleihen der entwickelten Volkswirtschaften wird die Ausschlussliste des norwegischen Staatsfonds verwendet, die u. a. zu Ausschlüssen in den Bereichen Nuklearwaffen, Tabak sowie Kohleabbau und -verstromung führt. Darüber hinaus werden auch Unternehmen ausgeschlossen, die schwere Menschenrechtsverletzungen begehen oder schwere Umweltschäden verursachen. Für die Investment Grade-Unternehmensanleihen der Schwellenländer investiert die Öffentliche in einen Publikumsfonds, der verschiedene Nachhaltigkeitskriterien berücksichtigt. Diese umfassen u. a. auch Ausschlüsse, bspw. aus den Bereichen Waffen, Tabak und Glücksspiel oder im Falle systematischer Verstöße gegen internationale Normen.
Auch die Einbeziehung von Diversifikationsaspekten – eines der Kernelemente der Kapitalanlagestrategie der Öffentlichen – führt zu einer Risikominderung; so trägt eine ausgewogene Verteilung von Investments auf verschiedene Regionen, Wirtschaftssektoren, Anlageklassen und Unternehmen dazu bei, Risiken zu streuen und dadurch zu reduzieren, was entsprechend auch für Nachhaltigkeitsrisiken gilt. Die Zielsetzung, dass die Öffentliche in den verschiedenen Anlageklassen einerseits Nachhaltigkeitskriterien integriert, aber dass andererseits auch allgemeine kapitalanlagebezogene Faktoren berücksichtigt werden, führt zu einer ausgewogenen Mischung zwischen Nachhaltigkeitsaspekten auf der einen und der Fortsetzung der erfolgreichen Kapitalanlagestrategie des Unternehmens auf der anderen Seite.
Die skizzierten Nachhaltigkeitsansätze führen aufgrund von Ausschlusskriterien oder auch der Betrachtung von nachhaltigkeitsbezogenen Kontroversen zu einer Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren, u. a. in den Bereichen Treibhausgasemissionen, Wasser oder auch Sozial- und Arbeitnehmerbelange bei Unternehmen sowie Umwelt und Soziales bei Staaten.
Weitere Informationen zur Nachhaltigkeitsstrategie der Öffentlichen und zur Berücksichtigung nachteiliger Nachhaltigkeitsauswirkungen können dem Begleitdokument „Nachhaltigkeit in der Lebensversicherung“ sowie den „Vorvertragliche[n] und Regelmäßige[n] Informationen zu den in Artikel 8 Absätze 1, 2 und 2a der Verordnung (EU) 2019/2088 und Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2020/852 genannten Finanzprodukten“ entnommen werden:
  • Begleitdokument "Nachhaltigkeit in der Lebensversicherung" Link 
  • Vorvertragliche Informationen zu den in Artikel 8 Absätze 1, 2 und 2a der Verordnung (EU) 2019/2088 und Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2020/852 genannten Finanzprodukten Link
  • Regelmäßige Informationen zu den in Artikel 8 Absätze 1, 2 und 2a der Verordnung (EU) 2019/2088 und Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2020/852 genannten Finanzprodukten Link

Vergütungspolitik im Zusammenhang mit der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken

 
Das Vergütungssystem für sämtliche Funktionen in der Öffentlichen wird nicht davon beeinflusst, ob die Öffentliche bei ihrer Kapitalanlage Nachhaltigkeitsrisiken im Sinne des Artikels 5 der EU-Offenlegungs-Verordnung 2019/2088 berücksichtigt bzw. einbezieht oder nicht. Die Vergütungspolitik steht vielmehr im Einklang mit der Geschäfts- und Risikomanagementstrategie der Öffentlichen, ihrem Risikoprofil, ihren Zielen sowie den langfristigen Interessen des Unternehmens als Ganzes.
Weitere Informationen zum Vergütungssystem sind in den SFCR- und CSR-Berichten der Öffentlichen zu finden, die unter https://www.oeffentliche.de/berichte abgerufen werden können.