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Betriebshaftplicht

Als Unternehmer haften Sie für nahezu alles, was durch Ihren Betrieb passiert.

Bestimmte Berufsgruppen werden immer wieder für während ihrer Berufsausübung begangene Verstöße, die Vermögensschäden nach sich ziehen, haftbar gemacht. Bei einer Haftbarmachung tritt die Berufshaftpflichtversicherung für Sie ein. Gesetzgeber und Rechtsprechung legen Ihnen eine immer strengere Haftung auf. In vielen Fällen braucht der Geschädigte das Verschulden nicht mehr zu beweisen. Sie haften verschuldensunabhängig.

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  • Wir sind telefonisch erreichbar

    Zentrale Hotline 05 31 / 2 02 0
       
    Schaden: Haftpflicht/ Unfall 05 31 / 2 02 234
    Schaden: Sach (Hausrat...) 05 31 / 2 02 235
    Schaden: Kraftfahrt 05 31 / 2 02 233

     

  • Anschrift

    Theodor-Heuss-Str. 10

    38122 Braunschweig

    AnfahrtsplanSchaden-Schnell-Service

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Versicherter Personenkreis

Die Betriebs-Haftpflichtversicherung ist eine der wichtigsten betrieblichen Versicherungen

Indem Sie den Versicherungsnehmer und die mitversicherten Betriebsangehörigen vor dem Risko unberechtigter Haftfplichtsansprüche Dritter schützt, hat die Betriebs-Haftpflichtversicherung auch eine Rechtsschutzfunktion. Sie leistet bei berechtigten Ansprüchen Dritter Schadensersatz.
 
Versicherter Personenkreis:
Versichert sind neben dem Versicherungsnehmer; gesetzliche Vertreter des Versicherungsnehmers in dieser Funktion; leitende Angestellte; alle Betriebsangehörigen; in Ausübung der dienstlichen Verrichtungen.
 
Versicherte Risiken
Standardmäßig ist das Betriebsstättenrisiko - hier insbesondere die Haftung bei Verletzung von Verkehrssicherungspflichten - einschließlich des Haftungsrisikos als Besitzer des Betriebsgrundstückes versichert.
 
Je nach Versicherer und Konzept können diverse Risiken bedarfsgerecht versichert werden, z. B. 
      • Auslandsschäden
      • Tätigkeitsschäden an fremden Sachen
      • Be- und Entladeschäden
      • Leitungsschäden
      • Senkungsschäden
      • Schäden an gemieteten Gebäuden
      • nicht versicherungspflichtige Kfz und Arbeitsmaschinen
      • Produkthaftpflicht
      • Umweltrelevante Anlagen
Die versicherten Risiken werden im Versicherungsantrag bzw. im Versicherungsschein aufgezählt oder mit Hilfe einer Betriebsbeschreibung pauschal erfasst. Vermögensschäden, die nicht Folge von Sach- oder Personenschäden sind, müssen gesondert versichert werden. Die Versicherungsprämie richtet sich z. B. nach der Zahl der im Betrieb tätigen Personen, der Jahreslohn- und Gehaltssumme oder der Jahresumsatzsumme. Der Betrieb wird jährlich zur aktuellen Meldung der Risiken aufgefordert und die Prämie wird den neuen Daten entsprechend angepasst. Leistung der Absicherung:
      • Prüfung, ob und in welcher Höhe Sie für einen Schaden haften müssen
      • Ersatz des ersatzpflichtigen Schadens
      • Abwehr unberechtigter Ansprüche
      • Nach Prüfung Übernahme der Kosten eines Rechtsstreits
 
Beispiel
Dem Unternehmer obliegen im Winter Räum- und Streupflichten auf seinem Betriebsgelände. Kommt ein Passant auf einem nicht geräumten Weg zu Fall, ist der Unternehmer für alle daraus entstehenden Schäden haftbar. Sie haben bei uns die Möglichkeit eine Betriebs-Haftpflichtversicherung für fast alle Firmen und Berufe abzuschließen. Die Betriebs-Haftpflichtversicherung ist eine Haftpflicht für Firmen und Betriebe, welche die Kosten bei Haftpflichtansprüchen Dritter übernimmt falls bei der betrieblichen Tätigkeit Personen oder fremde Sachen zu Schaden kommen. Diese Haftpflichtversicherung ist für Sie besonders wichtig, da Sie als Unternehmer für alle Schäden die durch Sie oder Ihre Mitarbeiter entstehen mit Ihrem kompletten Vermögen haften.
Zur Erarbeitung eines branchenspezifischen Angebots wenden Sie sich bitte an einen Ihren Betreuer vor Ort. Denn wir bieten beispielsweise dem Handel und dem Gewerbe sowie der Landwirtschaft spezielle Versicherungsprodukte, die auf die jeweilige Haftung des Unternehmens abgestellt sind.