Was wird im Schadenfall entschädigt?
- Schadenbedingte Wiederherstellungskosten
- Im Totalschadenfall der Zeitwert
- Abzug des Selbstbehaltes
- Abzug „neu für alt“ bei Verschleißteilen, die im Zuge eines versicherten Schadens mit beschädigt oder zerstört werden
Mögliche Erweiterungen
Ein Maschinenschaden kann schwerwiegende finanzielle und wirtschaftliche Folgen nach sich ziehen. Es kann sowohl die maschinelle Einrichtung beschädigt oder zerstört sein, als auch ein hieraus resultierender Betriebsunterbrechungsschaden entstehen, der negative Auswirkungen auf den Betriebsgewinn haben kann.
Stellen Sie sich vor, in Ihrem produzierenden Betrieb fällt eine Maschine aufgrund eines technischen Defekts für eine Woche aus. Die Reparatur dauert länger als zuerst angenommen, da spezielle Reparaturteile erst geliefert werden müssen. Der aufgrund des Stillstandes entstandene Schaden kann durch eine sinnvolle Ergänzung, der sogenannten Maschinenbruch-Ertragsausfallversicherung, entsprechend abgesichert werden.
Bitte sprechen Sie uns an, gerne helfen wir Ihnen den optimalen Schutz für Ihre Maschinen zu besorgen.