Unser Produktpartner
VGH Versicherungen
Schiffgraben 4
30159 Hannover
Warentransportversicherung
Bis zum Verkauf legen Ihre Güter zahlreiche Wege zurück. Bei weltweiten Transporten sind Ihre Waren hohen Risiken wie z.B. Verlust oder Beschädigung ausgesetzt. Die Warenversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen. Dabei ist es unerheblich, ob Sie als Unternehmen oder als Privatpersonen Waren nur einmal oder mehrmals im Jahr versenden.
- Was ist versichert?
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Versichert sind Waren und Güter, die versendet werden. Als Versicherungssumme wird der Handels- oder Marktwert (Wiederbeschaffungspreis) ggf. zuzüglich Fracht-, Zoll- und sonstigen Transportkosten festgelegt. Bei Bezügen kann ein imaginärer Gewinn mitversichert werden.Folgende Deckungsformen sind unter Berücksichtigung und Beurteilung des jeweiligen Risikos möglich:
- Volle Deckung (alle Gefahren)
- Eingeschränkte Deckung, wie zum Beispiel Transportmittelunfall, Brand, Überbordgehen durch schwere Wetter, Totalverlust ganzer Kolli beim Be-, Um- oder Entladen eines Transportmittels.
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- Was fällt nicht unter den Versicherungsschutz?
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Nicht unter dem Versicherungsschutz fallen:
- Verzögerung der Reise
- innerer Verderb
- Mengen-, Maß- und Gewichtsdifferenzen
- normale Luftfeuchtigkeit
- Temperaturschwankungen
- nicht beanspruchungsgerechte Verpackung
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- Schadenbeispiele
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- Während eines Seetransportes entsteht an einer importierten Maschine ein Nässeschaden durch eingedrungenes Seewasser. Beim Empfänger wird ein erheblicher Rostschaden festgestellt.
- Ein EDV-Geräte-Großhändler bezieht seine Waren direkt aus Südostasien. Der Transport erfolgt per Flugzeug und LKW. Beim Umschlag auf dem Lager des Spediteurs fährt ein Mitarbeiter der Spedition mit der Gabel des Gabelstaplers in eine Palette PC-Bildschirme. An zehn Bildschirmen entsteht ein Totalschaden.
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Werkverkehrsversicherung
Im Rahmen der Werkverkehrsversicherung ist die Beförderung von Ihren eigenen Gütern, Verpackungen, Werkzeugen und Hilfsmitteln abgesichert. Ebenso sind Güter Dritter versichert, die Sie aufgrund von Reparatur, Wartung oder Montage befördern. Jedoch kein gewerblicher Güterverkehr.
- Was ist versichert?
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- Unfall Ihres Transportmittels
- Brand
- Einbruchdiebstahl
- Diebstahl des Transportmittels
- Raub und räuberische Erpressung
- Elementarereignisse
- höhere Gewalt
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- Was fällt nicht unter den Versicherungsschutz?
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- Bremsschäden
- Schäden aufgrund mangelhafter Verpackung oder unsachgemäßer Ladeweise
Je nach beantragter Deckung:- Diebstahl des Transportmittels
- Einbruchdiebstahl auf Transportwegen zwischen 22:00-6:00 Uhr (Risiko kann mitversichert werden)
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- Schadenbeispiele
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- Ein Heizungs- und Sanitärbetrieb hat den Auftrag, ein Mehrfamilienhaus mit Sanitärartikeln auszustatten. Auf dem Weg zur Baustelle verunfallt der Mitarbeiter mit dem Fahrzeug. Es kommt zu einem Totalschaden an den Waschbecken und Badewannen.
- Ein Maurerbetrieb erstellt einen Rohbau eines Einfamilienhauses. Ein Mitarbeiter belädt bereits abends das firmeneigene Fahrzeug mit den erforderlichen Werkzeugen und stellt es auf der Straße vor seiner Wohnung ab. Am nächsten Morgen stellt er fest, dass das Fahrzeug einschließlich Werkzeug entwendet wurde.
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Verkehrshaftungsversicherung
Als Fuhrbetrieb, Kurierdienst oder Umzugsunternehmen sind Sie für die Beförderung von Gütern Dritter zuständig und damit Haftungsrisiken ausgesetzt. Das Handelsgesetzbuch (HGB) verlangt eine spezielle Deckung. Über unseren Kooperationspartner können wir Ihnen hier eine der gesetzlichen Anforderungen entsprechende Absicherung anbieten.
- Was ist versichert?
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Der Versicherungsschutz umfasst Speditionsgüter aller Art, die für Dritte gegen Entgelt befördert werden können. Im Vorfeld werden wir eine Prüfung des angetragenen Risikos durchführen, um Ihnen eine risikogerechte Prämie anzubieten.Hierbei wird die gesetzliche Regelhaftung des Frachtführers mit 8,33 Sonderziehungsrechte (10 € je Kilo Rohgewicht der transportierten Ladung) herangezogen. Diese gesetzliche Mindestanforderung kann auf 40 Sonderziehungsrechte, sprich 50 € je Kilo Rohgewicht angehoben werden.
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- Was fällt nicht unter den Versicherungsschutz?
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Neben unabwendbaren Ereignissen sind Schäden aus mangelhafter Verpackung sowie mangelhafter Ladeweise nicht versichert. Auch das Verschulden des Absenders/Auftraggebers sind nicht Gegenstand dieser Deckung.
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- Schadenbeispiele
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- Während einer Fahrtunterbrechung werden Güter aus dem verschlossenen LKW gestohlen.
- Durch Verschulden des Frachtführers wird Ware an einen falschen Empfänger geliefert.
- Beim Entladen kippt eine Palette vom Fahrzeug/Gabelstapler.
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