Informationen zur Nachhaltigkeit in der Kapitalanlage gemäß EU-Transparenzverordnung 2019/2088
Die nachhaltige Kapitalanlage
An dieser Stelle informieren wir Sie im Sinne der EU-Transparenzverordnung 2019/2088 über das Thema Nachhaltigkeit in der Kapitalanlage. Damit kommen wir den Pflichten aus der genannten Verordnung „über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor“ der Europäischen Union nach.
Die Nachhaltigkeitsstrategie in der Kapitalanlage der Öffentlichen Lebensversicherung Braunschweig
Die Öffentliche Lebensversicherung Braunschweig (im Folgenden Öffentliche genannt) hat bereits im Jahr 2018 eine umfangreiche Nachhaltigkeitsstrategie für ihre Kapitalanlage (im Folgenden nur Nachhaltigkeitsstrategie genannt) konzipiert und verabschiedet und bezieht seitdem neben Rendite-, Risiko- und Liquiditätskriterien zusätzlich auch Nachhaltigkeitsaspekte in die Gestaltung des Kapitalanlageportfolios mit ein.

Die Nachhaltigkeitsstrategie ist anlageklassenspezifisch; so werden verschiedene Anlageklassen, wie z. B. Aktien oder auch unterschiedliche Arten von festverzinslichen Wertpapieren, auf Grundlage eines selbst definierten Wertemaßstabs und anhand ihrer individuellen Besonderheiten eigenständig analysiert und betrachtet. Es besteht das Ziel, dieses eigene Strengeniveau unter Berücksichtigung von verschiedenen Rahmenbedingungen, die mit der allgemeinen Kapitalanlagestrategie des Unternehmens zusammenhängen, für jede Anlageklasse umzusetzen. Bei sämtlichen Nachhaltigkeitsüberlegungen und bei jeder Implementierung von ESG-Ansätzen wird stets auf die Kompatibilität mit der Kapitalanlagephilosophie und -strategie des Unternehmens sowie die Effizienz bei der Umsetzung geachtet.
Weitere Informationen zur Nachhaltigkeitsstrategie können dem CSR-Bericht des Unternehmens unter https://www.oeffentliche.de/berichte entnommen werden.

Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungsprozessen und Berücksichtigung von nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen
Seit der Konzeption der Nachhaltigkeitsstrategie bindet die Öffentliche systematisch Nachhaltigkeitsaspekte in Investitionsentscheidungsprozesse ein. Dies geschieht in Form der Optimierung des Nachhaltigkeitsprofils einzelner Anlageklassen, wie z. B. bei Aktieninvestments oder auch Unternehmensanleihen. Die erforderliche Kompatibilität mit der allgemeinen Kapitalanlagephilosophie und -strategie des Unternehmens drückt sich auf verschiedene Arten aus.
Die Öffentliche versteht sich als prognoseunabhängiger und möglichst passiver Investor (benchmark- bzw. indexnah); es besteht vorrangig das Ziel, an der Entwicklung des breiten Marktes zu partizipieren. Demnach müssen stets auch Diversifikationsaspekte (z. B. geografisch oder auch nach Wirtschaftssektoren) bzw. Aspekte einer breiten Mischung und Streuung ausreichend Berücksichtigung finden.
Die Öffentliche versteht sich als prognoseunabhängiger und möglichst passiver Investor (benchmark- bzw. indexnah); es besteht vorrangig das Ziel, an der Entwicklung des breiten Marktes zu partizipieren. Demnach müssen stets auch Diversifikationsaspekte (z. B. geografisch oder auch nach Wirtschaftssektoren) bzw. Aspekte einer breiten Mischung und Streuung ausreichend Berücksichtigung finden.
Hinsichtlich der Verpflichtung des Unternehmens, die dauerhafte Erfüllbarkeit von vertraglich zugesicherten Leistungsversprechen gegenüber Kunden zu gewährleisten bzw. der daraus resultierenden Anforderungen an eine ökonomische Nachhaltigkeit, dürfen zudem Rendite-/Risiko-Profile von Investments und Anlageklassen nicht wesentlich beeinträchtigt werden. Des Weiteren müssen sämtliche Überlegungen, nicht nur in Bezug auf Nachhaltigkeit, sondern auch darüber hinaus, effizient und angemessen umsetzbar sein. Zusammenfassend dargestellt wird stets auf ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den Aspekten Rendite, Sicherheit bzw. Risiko, Liquidität und Nachhaltigkeit geachtet.
Nachhaltigkeitsrisiken wird bereits im Vorfeld von Investitionen dadurch begegnet, indem auf Anlageuniversen abgestellt wird, in denen die von der Öffentlichen definierten ESG-Kriterien zum weit überwiegenden Teil bereits berücksichtigt sind. So wird vermieden, dass in diverse Unternehmen, die Probleme in ihren Nachhaltigkeitsprofilen aufweisen, überhaupt erst investiert wird. Auch die Einbeziehung von Diversifikationsaspekten führt stets zu einer Risikominderung; so trägt eine ausgewogene Verteilung von Investments auf verschiedenste Regionen, Wirtschaftssektoren, Anlageklassen und Unternehmen dazu bei, Risiken zu streuen und dadurch zu minimieren, was entsprechend auch für Nachhaltigkeitsrisiken gilt.
Die Zielsetzung, dass die Öffentliche in den verschiedenen Anlageklassen einerseits sehr konsequent Nachhaltigkeit umsetzt, aber dass andererseits auch stets allgemeine kapitalanlagebezogene Faktoren berücksichtigt werden, führt zu einer ausgewogenen Mischung zwischen Nachhaltigkeitsaspekten auf der einen und der Fortsetzung der erfolgreichen Kapitalanlagestrategie des Unternehmens auf der anderen Seite.
Die Öffentliche hat sich das Ziel gesetzt, bis Ende 2021 95 % ihrer Kapitalanlagen nachhaltig im Sinne von selbst definierten ESG-Kriterien zu investieren. Bereits implementierte Nachhaltigkeitsansätze führen dazu, dass diverse Unternehmen, die nicht nachhaltig wirtschaften, gar nicht erst Bestandteil des Kapitalanlageportfolios der Öffentlichen werden bzw. sind. Es können aber nicht alle möglichen nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren im Sinne der EU-Transparenzverordnung 2019/2088 (wie z. B. der CO2-Fußabdruck, der Anteil von fossilen Brennstoffen und erneuerbaren Energien oder auch der Wasserverbrauch) für sämtliche Einzelinvestments des sehr stark diversifizierten Kapitalanlageportfolios gemessen bzw. berücksichtigt werden. Die Kapitalanlagestrategie der Öffentlichen ist durch einen passiven Investmentansatz charakterisiert; es wird in tausende verschiedene Wertpapiere und Unternehmen aus einem auf dem eigenen Wertemaßstab basierenden nachhaltigen Anlageuniversum investiert. Ein aktives Monitoring von nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen ist mit solchen passiven Anlagestrategien nicht kompatibel. Daher ist eine Berücksichtigung von möglichen nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen bis auf Weiteres auch nicht vorgesehen.
Die Öffentliche wird zukünftige Entwicklungen in diesem Bereich aber genau beobachten und diesen Sachverhalt erneut bewerten, sobald entsprechende Lösungen am Markt vorhanden sind, die die Vereinbarkeit von passiven Investmentansätzen mit solch aktiven Strategien herstellen.
Vergütungspolitik im Zusammenhang mit der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken
Das Vergütungssystem für sämtliche Funktionen in der Öffentlichen wird nicht davon beeinflusst, ob die Öffentliche bei ihrer Kapitalanlage Nachhaltigkeitsrisiken im Sinne des Art. 5 der EU-Transparenzverordnung 2019/2088 berücksichtigt bzw. einbezieht oder nicht. Die Vergütungspolitik steht vielmehr im Einklang mit der Geschäfts- und Risikomanagementstrategie der Öffentlichen, ihrem Risikoprofil, ihren Zielen sowie den langfristigen Interessen des Unternehmens als Ganzes.
Weitere Informationen zum Vergütungssystem sind in den SFCR- und CSR-Berichten der Öffentlichen zu finden, die unter https://www.oeffentliche.de/berichte abgerufen werden können.