Alles andere als selbstverständlich

Ehrenamtliche sind in ihrer Tätigkeit oft unwissentlich nicht versichert

Der persönliche Einsatz der vielen Ehrenamtlichen in Deutschland ist unbezahlbar. Das zeigte sich in letzter Zeit zum Beispiel auch beim unentgeltlichen Engagement vieler Helfer für Flüchtlinge. Mit dem internationalen Tag des Ehrenamts werden am 5. Dezember die insgesamt rund 31 Millionen Menschen in Deutschland gewürdigt, die ehrenamtlich aktiv sind. Mehr als 40 Prozent aller Bundesbürger über 14 Jahren engagieren sich somit laut einem aktuellen Survey des Bundesfamilienministeriums freiwillig, über die Hälfte davon bringt hierfür bis zu zwei Stunden pro Woche auf.
Bei allem selbstlosen Einsatz sollten sich die Freiwilligen aber auch Gedanken um ihren Versicherungsschutz machen, weiß Thomas Seil, Experte für Sachversicherungen bei der Öffentlichen Versicherung Braunschweig.
Freiwillige sollten klären, ob sie bei ihrem ehrenamtlichen Engagement ausreichend versichert sind.
Ob als Trainerin im örtlichen Sportverein, als Mitglied bei der Freiwilligen Feuerwehr oder als Betreuer einer kirchlichen Jugendgruppe: So vielfältig wie die Ehrenamtlichen selbst sind auch die Tätigkeiten, für die sie nach Feierabend oder
am Wochenende unentgeltlich ihre Zeit investieren. Nicht immer geht das unfallfrei vonstatten. Schnell hat sich zum Beispiel beim Feuerwehreinsatz ein Freiwilliger ein Bein gebrochen oder ein ehrenamtlicher Betreuer fährt beim Ausflug mit der Kirchengruppe jemanden mit dem Fahrrad an. „Dann stellt sich die Frage: Wer zahlt für den entstandenen Schaden?“, gibt Thomas Seil von der Öffentlichen zu bedenken.
Nicht jeder ist gesetzlich unfallversichert
Wenn dem Ehrenamtlichen selbst ein Unfall passiert, schützt eine Unfallversicherung gegen die finanziellen Folgen. Einige ehrenamtliche Tätigkeiten sind nach Sozialgesetzbuch VII gesetzlich abgesichert. Dann führt der Verein beziehungsweise der Träger die entsprechenden Beiträge ab. „Allerdings gilt der gesetzliche Schutz nicht für alle freiwilligen Aktivitäten“, weiß Thomas Seil. Deshalb haben einige Träger für diejenigen, die nicht gesetzlich oder privat unfallversichert sind, Sammelverträge abgeschlossen – auch mit der Öffentlichen Versicherung Braunschweig. Welche Versicherungsleistungen darin enthalten sind, ist aber vom jeweiligen Vertrag abhängig.
Zusätzlich privat schützen
Was Ehrenamtliche zudem wissen sollten: Die gesetzliche Unfallversicherung greift mitunter nur für die unmittelbare ehrenamtliche Tätigkeit sowie auf dem Hin- und Rückweg. Wenn der Weg aber für private Zwecke wie zum Beispiel für den wöchentlichen Großeinkauf unterbrochen wird, entfällt der Schutz in der Regel. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte eine private Unfallversicherung abschließen. Diese gilt rund um die Uhr und natürlich auch außerhalb der ehrenamtlichen Tätigkeit. Auch als Ergänzung zur gesetzlichen Absicherung ist diese sinnvoll. „Das gilt insbesondere auch für den Fall, dass man durch einen Unfall dauerhaft beeinträchtigt ist“, so Seil. „Denn dann zahlt die private Unfallversicherung eine Invaliditätsleistung ab dem kleinsten messbaren Invaliditätsgrad, während man bei der gesetzlichen erst ab 20 Prozent Erwerbsminderung eine Rente erhält.“
Haftpflichtschutz klären
Fügt ein freiwilliger Helfer jemand Anderem einen Schaden zu, so hat der Geschädigte die Wahl, ob er den Ehrenamtlichen oder die Organisation haftbar macht. Das kann ohne entsprechende Absicherung teuer werden. „Die private Haftpflichtversicherung ist für jeden ein Muss – nicht nur für Ehrenamtliche“, sagt Thomas Seil. „Versicherte sollten sich erkundigen, ob in ihrem Vertrag das ehrenamtliche Engagement mit eingeschlossen ist, so wie beispielsweise im neuesten Tarif der Öffentlichen.“

Weitere Informationen finden Sie unter www.oeffentliche.de.