Neue „Mopedkennzeichen“ ab 1. März in schwarz – auch für E-Scooter
Interesse an E-Scootern in der Region steigt allmählich
Die neue „Moped-Saison“ steht an: Für alle Fahrzeuge, für die eine Kfz-Haftpflichtversicherung in Form eines Versicherungskennzeichens verpflichtend ist, gibt es ab 1. März neue schwarze Schilder. Diese sind bis Ende Februar 2021 gültig und sind nicht nur Pflicht für alle Moped-Fahrer, sondern auch für unter anderem S-Pedelecs (motorisierte E-Bikes mit einer Geschwindigkeit bis zu 45 km/h), Mokicks, Quads oder Segways. Für die Elektrotretroller oder auch E-Scooter, die seit Juni des vergangenen Jahres in Deutschland zugelassen sind, ist es die erste verpflichtende Erneuerung des Versicherungsschutzes und kann daher schnell vergessen werden. Statt eines Kennzeichens wie bei einer Mofa gibt es für E-Scooter spezielle Plaketten, die direkt auf die Scooter geklebt werden.
„Das Mofa beziehungsweise Moped ist nach wie vor bei unseren Kunden das mit Abstand am häufigsten versicherte Kleinkraftrad“, sagt Werner Riedel, Kfz-Experte der Öffentlichen Versicherung Braunschweig. E-Scooter werden in der Region eher zögerlich aufgenommen, so Riedel: „Bisher ist die Anzahl an Modellen, die eine Zulassung für den Straßenverkehr vorweisen und damit auch versichert werden können, noch gering, und diese Fahrzeuge sind relativ kostspielig.“ Vermutlich durch das Weihnachtsgeschäft verzeichnete die Öffentliche inzwischen allerdings einen deutlichen Anstieg an versicherten Geräten: „Seit Januar steigt die Anzahl an E-Scootern, die wir hier in unserem Geschäftsgebiet absichern, deutlich an. Wir gehen davon aus, dass sich dieser Trend weiter fortsetzen wird, wenn weitere günstige Scooter mit einer Zulassung für den Straßenverkehr auf den Markt kommen.“
„Für alle Geräte mit Versicherungskennzeichen müssen sich die Besitzer rechtzeitig um neuen Haftpflichtschutz zu kümmern, um am 1. März bereit zu sein für die kommende Saison“, so Werner Riedel. Zwei Sicherheitshinweise sind dem Kfz-Versicherungsexperten zudem besonders wichtig: „Auch wenn es keine Helmpflicht für beispielsweise E-Scooter oder Segways gibt, empfehlen wir unbedingt einen Helm zu tragen – Unfälle mit diesen Fahrzeugen können zu schweren Kopfverletzungen führen. Außerdem vergisst man bei E-Scootern und anderen Elektrokleinstfahrzeugen schnell, dass es eine Alkoholgrenze gibt, die bei Überschreitung neben großen Sicherheitsrisiken übrigens auch sehr leicht zu einer Führerscheinabnahme führen kann. Für Fahranfänger beziehungsweise Fahrer bis 21 Jahren liegt diese Grenze, wie beim PKW, bei 0,0 Promille.“
Bei der Öffentlichen können Versicherungskennzeichen beziehungsweise -plaketten nicht nur in allen Geschäftsstellen, sondern ab sofort auch über www.oeffentliche.de online erworben werden. Das benötigte Kennzeichen wird dann per Post zugeschickt und das entsprechende Fahrzeug kann sofort nach Anbringen innerhalb des Gültigkeitszeitraumes benutzt werden.