Die zehn größten Versicherungsirrtümer

Von Unklarheiten und Halbwissen

Wer studierende Kinder hat oder selbst studiert, kennt wohl die leidige Diskussion, wann der Versicherungsschutz noch über die Eltern gilt und wann nicht. Auch die Frage, inwiefern man als Umzugshelfer versichert ist, trifft im Bekanntenkreis auf viele verschiedene Antworten. Doch was sind die richtigen? 
Wenn es um Versicherungen geht, kursieren viele Fehlinformationen, Vorurteile und oft gefährliches Halbwissen, bestätigt die Öffentliche Versicherung Braunschweig. Heute ist es an der Zeit, mit den größten Irrtümern aufzuräumen.
1. Als Umzugshelfer ist man abgesichert
Hilft man einem guten Freund beim Umzug, kann es schnell mal passieren, dass einem etwas aus der Hand fällt. Ob es nun der teure Fernseher oder die geliebte Stereoanlage ist, die aufkommenden Schäden können kostspielig werden. Wer sichergehen will, dass die Versicherung dafür auskommt, sollte vorher überprüfen, ob in der eigenen Haftpflichtversicherung auch sogenannte Gefälligkeitsarbeiten abgedeckt sind.
2. Kinder sind über die Eltern haftpflichtversichert
Dies ist nur bedingt richtig. Erst ab einem Alter von sieben Jahren greift der reguläre Versicherungsschutz. Vorher gelten Kinder als nicht deliktfähig und die private Haftpflichtversicherung kommt nur für von ihnen verursachte Schäden auf, wenn in die Police schuldunfähige Personen ebenfalls inkludiert wurden.
3. Wer studiert, ist über die Eltern haftpflichtversichert
In den meisten Fällen trifft dies zu. Selbst der Auszug aus dem Hotel Mama lässt den Versicherungsschutz nicht erlöschen. Wer allerdings ein Zweitstudium aufnimmt, ist in der Regel nicht mehr über die Eltern versichert und muss sich selbst darum kümmern. Um auf Nummer sicher zu gehen, stimmen Sie die Regelungen zum Versicherungsschutz am besten mit Ihrem Berater beziehungsweise Ihrer Beraterin ab.
4. Während der Ausbildung ist man über die Eltern krankenversichert
Im Studium trifft dies grundsätzlich zu, in der Ausbildung jedoch nicht: Auszubildende fallen aus der gesetzlichen Familienversicherung der Eltern auf Grund ihres eigenen Einkommens raus und private Krankenversicherungen kommen nicht für auszubildende Kinder auf. Und ein kleiner Hinweis für Studierende: Im Studium besteht Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung, die als Familienversicherung über die Eltern abgedeckt ist – aber nur für eine bestimmte Zeit beziehungsweise bis zu einem bestimmten Alter. Wer während des Studiums eine private Krankenversicherung in Anspruch nehmen möchte, muss die gesetzliche Versicherungspflicht vor Studienbeginn aktiv widerrufen.
5. Die Krankenversicherung gilt auch im Ausland
Die hiesige Krankenversicherung kommt zwar für Behandlungen innerhalb der EU auf, jedoch nur in begrenztem Umfang und nicht über die EU hinaus. Dafür ist eine gesonderte Auslandsreisekrankenversicherung notwendig. Auch für den Rücktransport ist eine einfache Krankenversicherung nicht ausreichend. Hier bedarf es selbst innerhalb der EU einer Zusatzversicherung, um horrende Kosten zu vermeiden.
Ein besonders weit verbreiteter Irrtum: Nicht alle Schäden, die Kinder verursachen, sind automatisch in der privaten Haftpflichtversicherung der Eltern eingeschlossen
6. Die Unfallversicherung kommt für alle Verletzungen auf
Einfache Sportverletzungen wie eine Verstauchung oder Ähnliches werden nicht von der Unfallversicherung aufgefangen. Bei bleibenden Schäden sowie Invalidität haftet die Versicherung allerdings und unterstützt finanziell, beispielsweise beim eventuell nötigen Umbau des Hauses. Dabei ist es unerheblich, aus welchen Gründen sich der Unfall ereignet hat. Auch im Ausland gilt der Versicherungsschutz. Da zwei Drittel aller Unfälle in der Freizeit passieren, rät auch die Öffentliche zum Abschluss einer privaten Unfallversicherung. Insbesondere für Selbstständige oder Arbeitslose ist sie unerlässlich.
7. Büroangestellte brauchen keine Berufsunfähigkeitsversicherung
Wer den Großteil seiner Arbeit vor einem Rechner sitzt, unterliegt häufig dem Irrtum, dass sich eine Berufsunfähigkeitsversicherung für ihn nicht lohnt. Ginge es dabei nur um körperliche Beschwerden, könnte dies bei dem heutigen Stand der Technik sogar stimmen. Einer der häufigsten Gründe für eine Berufsunfähigkeit ist aber heute die Psyche: Burnout und Depressionen machen immer mehr Leuten zu schaffen. Auch diese Leiden sind von einer Berufsunfähigkeitsversicherung abgedeckt. Deshalb ist es wichtig, sich frühzeitig um eine entsprechende Absicherung zu kümmern.
8. Die gesetzliche Rentenversicherung reicht meistens aus
Leider ist heutzutage das Gegenteil der Fall. Bereits im Jahr 2018 galt jeder zweite Rentner und jede zweite Rentnerin als armutsgefährdet und daran hat sich nichts geändert. Somit sind private Rentenversicherungen und die betriebliche Altersversorgung wichtiger denn je. Insbesondere junge Leute, die besonders stark unter dem demografischen Wandel leiden werden, sollten sich daher bereits frühzeitig mit einer privaten Altersvorsorge oder der betrieblichen Altersversorgung finanziell absichern.
9. Garantien in der Privatrente sind wünschenswert
Natürlich möchte jeder, der in eine private Rentenversicherung investiert, am Ende seines Berufslebens mindestens das wiederbekommen, was er auch eingezahlt hat. Garantien dafür abzuschließen ist jedoch der falsche Weg. Über einen so langen Zeitraum hinweg wird am Ende der Laufzeit ohnehin mehr als der eingezahlte Beitrag erwirtschaftet. Besteht eine 100%-Beitragsgarantie, ist es der Versicherung allerdings nicht möglich, die Gelder der Versicherten ausreichend gewinnbringend an den Finanzmärkten anzulegen. Dadurch bleibt bei der Rentenversicherung mit Garantien die Auszahlung dann auch oft bei der ursprünglichen Investition und wird nur marginale Erträge aufweisen. Lohnender sind in den meisten Fällen Rentenversicherungen mit modernen Garantiekonzepten oder ganz ohne Garantien.
10. Die Einbruchdiebstahlversicherung haftet bei jedem Diebstahl
Die Einbruchdiebstahlversicherung zahlt, wie ihr Name schon sagt, nur bei Diebstählen, denen ein Einbruch vorangegangen ist. Wenn beispielsweise jemand mit Zugang zu den Räumlichkeiten den teuren Familienschmuck entwendet oder jemand den Haustürschlüssel auf der Straße findet, wird die Versicherung für den daraus entstandenen Schaden nicht aufkommen.
 
Auch über diese zehn Beispiele hinaus kommt es bei der komplexen Thematik rund um Versicherungen immer wieder zu Missverständnissen oder Irrtümern, so die Öffentliche Versicherung Braunschweig. Sollten Sie sich daher in manchen Belangen unsicher sein, fragen Sie am besten Ihren persönlichen Berater oder Ihre persönliche Beraterin.