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    Reise-Rücktrittskosten-Versicherung (RRV)

    Mit Selbstbehalt und ohne Reise-Abbruch

    Sichern Sie sich ab, falls Ihr Urlaub krankheitsbedingt ins Wasser fällt. Mit der Reise-Rücktrittskosten-Versicherung bleiben Sie nicht auf Stornokosten sitzen.

Reise-Rücktrittskosten-Versicherung (RRV)

Ihre Vorteile der günstigen RRV mit Selbstbehalt (SB) und ohne Reise-Abbruch auf einen Blick:

  • Erstattung Stornokosten: Abzüglich Ihres Eigenanteils
  • Erstattung von Mehrkosten: Bei verspäteter Hinreise
  • Versicherungsschutz: Weltweit

Reise-Rücktrittskosten-Versicherung (RRV)

Ihre Vorteile der günstigen RRV mit Selbstbehalt (SB) und ohne Reise-Abbruch auf einen Blick:

  • Erstattung Stornokosten: Abzüglich Ihres Eigenanteils
  • Erstattung von Mehrkosten: Bei verspäteter Hinreise
  • Versicherungsschutz: Weltweit

Basis-Schutz Familie

-,-- €
pro Reise

Basis-Schutz Familie

-,-- €
pro Reise

Basis-Schutz für eine Person

-,-- €
pro Reise

Basis-Schutz für eine Person

-,-- €
pro Reise

Reise-Rücktrittskosten-Versicherung

Stornokosten

80%

Im Versicherungsfall müssen Sie einen Eigenanteil von 20% des erstattungsfähigen Schadens, mindestens 25 Euro je versicherter Person / Mietobjekt zahlen.

Mehrkosten

Bei verspäteter Hinreise

80%

Die Kosten werden Ihnen bis zur Höhe der Stornokosten, die bei Nichtantreten der Reise angefallen wären, erstattet.

Umbuchungsschutz

80%

Zahlung anfallender Gebühren für Umbuchungen bis zur Höhe der ansonsten anfallenden Stornokosten.

Rückreise-Schutz

Mehrkosten bei vorzeitiger oder verspäteter Rückreise werden erstattet

80%

Bei einem Reiseabbruch aus einem versicherten Grund werden Ihnen die Mehrkosten der Rückreise nach Art und Qualität der ursprünglich gebuchten Reise abzüglich des Selbstbehaltes erstattet.

Mit Selbstbehalt

20%

Im Versicherungsfall müssen Sie einen Eigenanteil von 20% des erstattungsfähigen Schadens, mindestens 25 Euro je versicherter Person / Mietobjekt zahlen.

Reise-Rücktrittskosten-Versicherung

Stornokosten

80%

Im Versicherungsfall müssen Sie einen Eigenanteil von 20% des erstattungsfähigen Schadens, mindestens 25 Euro je versicherter Person / Mietobjekt zahlen.

Mehrkosten

80%

Bei verspäteter Hinreise

Die Kosten werden Ihnen bis zur Höhe der Stornokosten, die bei Nichtantreten der Reise angefallen wären, erstattet.

Umbuchungsschutz

80%

Zahlung anfallender Gebühren für Umbuchungen bis zur Höhe der ansonsten anfallenden Stornokosten.

Rückreise-Schutz

80%

Mehrkosten bei vorzeitiger oder verspäteter Rückreise werden erstattet

Bei einem Reiseabbruch aus einem versicherten Grund werden Ihnen die Mehrkosten der Rückreise nach Art und Qualität der ursprünglich gebuchten Reise abzüglich des Selbstbehaltes erstattet.

Mit Selbstbehalt

20%

Im Versicherungsfall müssen Sie einen Eigenanteil von 20% des erstattungsfähigen Schadens, mindestens 25 Euro je versicherter Person / Mietobjekt zahlen.

Es handelt sich um Tarifauszüge. Grundlage für Ihren Versicherungsschutz sind die geltenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) und Tarife (Stand: 01.12.2021).

Was ist der Unterschied zwischen einer Reise-Rücktrittskosten- und einer Reise-Abbruchversicherung?
  • Die Reise-Rücktrittskosten-Versicherung leistet, wenn Sie aus einem versicherten Grund Ihre Reise nicht antreten können. Sie erhalten die anfallenden Stornokosten ersetzt.

    Eine Reise-Abbruchversicherung leistet hingegen, wenn Sie Ihre Urlaubsreise vorzeitig abbrechen müssen. Und auch dann, wenn sich der Urlaub unfreiwillig verlängert und am Urlaubsort Mehrkosten anfallen, leistet die Reise-Abbruchversicherung.

    Die Reise-Rücktrittskosten-Versicherung leistet, wenn Sie aus einem versicherten Grund Ihre Reise nicht antreten können. Sie erhalten die anfallenden Stornokosten ersetzt.

    Eine Reise-Abbruchversicherung leistet hingegen, wenn Sie Ihre Urlaubsreise vorzeitig abbrechen müssen. Und auch dann, wenn sich der Urlaub unfreiwillig verlängert und am Urlaubsort Mehrkosten anfallen, leistet die Reise-Abbruchversicherung.

Wie hoch ist der Selbstbehalt, also meine Eigenbeteiligung?
  • Die Eigenbeteiligung bei Tarifen mit Selbstbehalt liegt bei 20% des erstattungsfähigen Schadens, mindestens bei 25 Euro je versicherter Person oder je Mietobjekt.

    Die Eigenbeteiligung bei Tarifen mit Selbstbehalt liegt bei 20% des erstattungsfähigen Schadens, mindestens bei 25 Euro je versicherter Person oder je Mietobjekt.

Gibt es auch Fälle, in denen ich ein kostenloses Rücktrittsrecht habe?
  • In der Regel sind kostenlose Stornierungen von Pauschalreisen nicht möglich. Lediglich wenn der Reiseveranstalter die Reise absagt, müssen die Reisenden nichts zahlen.

    Bei reinen Hotelbuchungen bieten viele Online-Portale kostenlose Stornierungen bis zum Anreisetag an.

    In der Regel sind kostenlose Stornierungen von Pauschalreisen nicht möglich. Lediglich wenn der Reiseveranstalter die Reise absagt, müssen die Reisenden nichts zahlen.

    Bei reinen Hotelbuchungen bieten viele Online-Portale kostenlose Stornierungen bis zum Anreisetag an.

Wie hoch darf die Entschädigung sein, die der Reiseveranstalter verlangt, wenn ich von der Reise zurücktrete?
  • Die Höhe der Stornokosten ist in den allgemeinen Reisebedingungen der Reiseveranstalter geregelt. Bei einer Stornierung bis zum 30. Tag vor Reiseantritt werden ca. 20% des Reisepreises als Stornokosten berechnet, kurz vor Reiseantritt können die Stornokosten 80% bis 100% des Reisepreises betragen.

    Die Höhe der Stornokosten ist in den allgemeinen Reisebedingungen der Reiseveranstalter geregelt. Bei einer Stornierung bis zum 30. Tag vor Reiseantritt werden ca. 20% des Reisepreises als Stornokosten berechnet, kurz vor Reiseantritt können die Stornokosten 80% bis 100% des Reisepreises betragen.

Wann ist eine Jahresversicherung sinnvoller als eine Einzelversicherung?
  • Wenn Sie häufiger im Jahr in Urlaub fahren, lohnt sich in der Regel die Jahresversicherung. Das hat auch den angenehmen Nebeneffekt, dass Sie sich nicht jedes Mal erneut um Ihren Versicherungsschutz kümmern müssen.

    Wenn Sie häufiger im Jahr in Urlaub fahren, lohnt sich in der Regel die Jahresversicherung. Das hat auch den angenehmen Nebeneffekt, dass Sie sich nicht jedes Mal erneut um Ihren Versicherungsschutz kümmern müssen.

Kann ich mich trotz Vorerkrankung absichern?
  • Ja, auch mit einer Vorerkrankung können Sie sich bei uns absichern. Allerdings sind Erkrankungen, die zum Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses bekannt und in den letzten sechs Monaten vor Versicherungsabschluss behandelt worden sind, vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Kontrolluntersuchungen sind natürlich davon ausgenommen.

    Ja, auch mit einer Vorerkrankung können Sie sich bei uns absichern. Allerdings sind Erkrankungen, die zum Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses bekannt und in den letzten sechs Monaten vor Versicherungsabschluss behandelt worden sind, vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Kontrolluntersuchungen sind natürlich davon ausgenommen.

Ich habe meinen Job gewechselt und der gebuchte Urlaub fällt in die Probezeit – kann ich deswegen von der Reise zurücktreten?
  • In folgenden Fällen greift der Versicherungsschutz und Sie können von der Reise zurücktreten:

    • Verlust des Arbeitsplatzes durch betriebsbedingte Kündigung durch den Arbeitgeber
    • Aufnahme eines neuen Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses aus der Arbeitslosigkeit heraus (gilt auch für Ein-Euro-Jobs) bzw. Aufnahme einer Ausbildung, sofern die versicherte Person als arbeitssuchend gemeldet war
    • Arbeitsplatzwechsel
    • Konjunkturbedingte Kurzarbeit

    In folgenden Fällen greift der Versicherungsschutz und Sie können von der Reise zurücktreten:

    • Verlust des Arbeitsplatzes durch betriebsbedingte Kündigung durch den Arbeitgeber
    • Aufnahme eines neuen Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses aus der Arbeitslosigkeit heraus (gilt auch für Ein-Euro-Jobs) bzw. Aufnahme einer Ausbildung, sofern die versicherte Person als arbeitssuchend gemeldet war
    • Arbeitsplatzwechsel
    • Konjunkturbedingte Kurzarbeit
Wird mein Reiseabbruch erstattet, wenn zu Hause etwas passiert?
  • Ja. Falls die Reise aus einem versicherten Grund abgebrochen wird, werden die Mehrkosten der Rückreise nach Art und Qualität der ursprünglich gebuchten Reise erstattet.

    Ja. Falls die Reise aus einem versicherten Grund abgebrochen wird, werden die Mehrkosten der Rückreise nach Art und Qualität der ursprünglich gebuchten Reise erstattet.

Wie lange kann ich eine Reiserücktrittsversicherung nach der Buchung noch abschließen?
  • Sie können Ihre Versicherung bis spätestens 30 Tage vor dem geplanten Reiseantritt abschließen. Buchen Sie kurzfristiger, also 29 Tage vor Reiseantritt oder später, so ist der Versicherungsabschluss bis zu 7 Tage nach der Buchung Ihrer Last-Minute-Reise möglich.

    Sie können Ihre Versicherung bis spätestens 30 Tage vor dem geplanten Reiseantritt abschließen. Buchen Sie kurzfristiger, also 29 Tage vor Reiseantritt oder später, so ist der Versicherungsabschluss bis zu 7 Tage nach der Buchung Ihrer Last-Minute-Reise möglich.