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    Reise-Rücktrittskosten-Versicherung (RRV)

    Ohne Selbstbehalt und inklusive Reise-Abbruch

    Sichern Sie sich ab, falls Ihr Urlaub krankheitsbedingt ins Wasser fällt. Mit der RRV bleiben Sie nicht auf Stornokosten sitzen – und das ohne Selbstbehalt. Und falls Sie Ihren Urlaub vorzeitig abbrechen müssen, sind Sie ebenfalls versorgt.

Reise-Rücktrittskosten-Versicherung (RRV)

Ihre Vorteile der RRV ohne Selbstbehalt (SB) und mit Reise-Abbruch auf einen Blick:

  • Erstattung Stornokosten
  • Erstattung von Mehrkosten: Bei verspäteter Hinreise
  • Versicherungsschutz: Weltweit
  • Ohne Eigenbeteiligung
  • Reise-Abbruch: Inklusive

Reise-Rücktrittskosten-Versicherung (RRV)

Ihre Vorteile der RRV ohne Selbstbehalt (SB) und mit Reise-Abbruch auf einen Blick:

  • Erstattung Stornokosten
  • Erstattung von Mehrkosten: Bei verspäteter Hinreise
  • Versicherungsschutz: Weltweit
  • Ohne Eigenbeteiligung
  • Reise-Abbruch: Inklusive

Premium-Schutz Familie

-,-- €
pro Reise

Premium-Schutz Familie

-,-- €
pro Reise

Premium-Schutz für eine Person

-,-- €
pro Reise

Premium-Schutz für eine Person

-,-- €
pro Reise

Reise-Rücktrittskosten-Versicherung

Stornokosten

100%

Die anfallenden Stornokosten werden Ihnen vollständig erstattet.

Mehrkosten

Bei verspäteter Hinreise

100%

Die Kosten werden Ihnen bis zur Höhe der Stornokosten, die bei Nichtantreten der Reise angefallen wären, erstattet.

Umbuchungsschutz

100%

Zahlung anfallender Gebühren für Umbuchungen bis zur Höhe der ansonsten anfallenden Stornokosten.

Reise-Abbruch

100%

Falls Sie Ihre Reise vorzeitig abbrechen müssen, können Sie sich die nicht genutzten versicherten Reiseleistungen erstatten lassen.

Rückreise-Schutz

Mehrkosten bei vorzeitiger oder verspäteter Rückreise

100%

Bei einem Reiseabbruch aus einem versicherten Grund werden Ihnen die Mehrkosten der Rückreise nach Art und Qualität der ursprünglich gebuchten Reise erstattet.

Ohne Selbstbehalt

Im Versicherungsfall müssen Sie keinen Eigenanteil zahlen.

Reise-Rücktrittskosten-Versicherung

Stornokosten

100%

Die anfallenden Stornokosten werden Ihnen vollständig erstattet.

Mehrkosten

100%

Bei verspäteter Hinreise

Die Kosten werden Ihnen bis zur Höhe der Stornokosten, die bei Nichtantreten der Reise angefallen wären, erstattet.

Umbuchungsschutz

100%

Zahlung anfallender Gebühren für Umbuchungen bis zur Höhe der ansonsten anfallenden Stornokosten.

Reise-Abbruch

100%

Falls Sie Ihre Reise vorzeitig abbrechen müssen, können Sie sich die nicht genutzten versicherten Reiseleistungen erstatten lassen.

Rückreise-Schutz

100%

Mehrkosten bei vorzeitiger oder verspäteter Rückreise

Bei einem Reiseabbruch aus einem versicherten Grund werden Ihnen die Mehrkosten der Rückreise nach Art und Qualität der ursprünglich gebuchten Reise erstattet.

Ohne Selbstbehalt

Im Versicherungsfall müssen Sie keinen Eigenanteil zahlen.

Es handelt sich um Tarifauszüge. Grundlage für Ihren Versicherungsschutz sind die geltenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) und Tarife (Stand: 01.12.2021).

Was ist mit „Selbstbehalt” und „Abbruch” gemeint?
  • Der Selbstbehalt ist der Eigenanteil, den Sie als Versicherter pro Versicherungsfall selbst tragen. Der Reiseabbruch ist eine zusätzliche Tarifleistung, die Sie absichern können. Mit der zusätzlichen Absicherung “Abbruch” erhalten Sie Leistungen, falls Sie Ihren Urlaub früher abbrechen oder unfreiwillig verlängern müssen.

    Der Selbstbehalt ist der Eigenanteil, den Sie als Versicherter pro Versicherungsfall selbst tragen. Der Reiseabbruch ist eine zusätzliche Tarifleistung, die Sie absichern können. Mit der zusätzlichen Absicherung “Abbruch” erhalten Sie Leistungen, falls Sie Ihren Urlaub früher abbrechen oder unfreiwillig verlängern müssen.

In welchen Fällen kann ich meine Urlaubsreise abbrechen?
  • Ist die planmäßige Durchführung einer Reise aus einem der folgenden Gründen nicht zumutbar, können Sie die Reise abbrechen:

    • unerwartete schwere Erkrankung
    • schwere Unfallverletzung
    • Tod
    • erheblicher Schaden am Eigentum (mind. 2.500 Euro) durch Feuer, Explosion, Sturm, Hagel, Blitzschlag, Hochwasser oder vorsätzlicher Straftat eines Dritten.

    Alle versicherten Rücktritts- oder Abbruchsgründe finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.

    Ist die planmäßige Durchführung einer Reise aus einem der folgenden Gründen nicht zumutbar, können Sie die Reise abbrechen:

    • unerwartete schwere Erkrankung
    • schwere Unfallverletzung
    • Tod
    • erheblicher Schaden am Eigentum (mind. 2.500 Euro) durch Feuer, Explosion, Sturm, Hagel, Blitzschlag, Hochwasser oder vorsätzlicher Straftat eines Dritten.

    Alle versicherten Rücktritts- oder Abbruchsgründe finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.

Gibt es auch Fälle, in denen ich ein kostenloses Rücktrittsrecht habe?
  • In der Regel sind kostenlose Stornierungen von Pauschalreisen nicht möglich. Lediglich wenn der Reiseveranstalter die Reise absagt, müssen die Reisenden nichts zahlen.

    Bei reinen Hotelbuchungen bieten viele Online-Portale kostenlose Stornierungen bis zum Anreisetag an.

    In der Regel sind kostenlose Stornierungen von Pauschalreisen nicht möglich. Lediglich wenn der Reiseveranstalter die Reise absagt, müssen die Reisenden nichts zahlen.

    Bei reinen Hotelbuchungen bieten viele Online-Portale kostenlose Stornierungen bis zum Anreisetag an.

Wie hoch darf die Entschädigung sein, die der Reiseveranstalter verlangt, wenn ich von der Reise zurücktrete?
  • Die Höhe der Stornokosten ist in den allgemeinen Reisebedingungen der Reiseveranstalter geregelt. Bei einer Stornierung bis zum 30. Tag vor Reiseantritt werden ca. 20% des Reisepreises als Stornokosten berechnet, kurz vor Reiseantritt können die Stornokosten 80% bis 100% des Reisepreises betragen.

    Die Höhe der Stornokosten ist in den allgemeinen Reisebedingungen der Reiseveranstalter geregelt. Bei einer Stornierung bis zum 30. Tag vor Reiseantritt werden ca. 20% des Reisepreises als Stornokosten berechnet, kurz vor Reiseantritt können die Stornokosten 80% bis 100% des Reisepreises betragen.

Wann ist eine Jahresversicherung sinnvoller als eine Einzelversicherung?
  • Wenn Sie häufiger im Jahr in Urlaub fahren, lohnt sich in der Regel die Jahresversicherung. Das hat auch den angenehmen Nebeneffekt, dass Sie sich nicht jedes Mal erneut um Ihren Versicherungsschutz kümmern müssen.

    Wenn Sie häufiger im Jahr in Urlaub fahren, lohnt sich in der Regel die Jahresversicherung. Das hat auch den angenehmen Nebeneffekt, dass Sie sich nicht jedes Mal erneut um Ihren Versicherungsschutz kümmern müssen.

Kann ich mich trotz Vorerkrankung absichern?
  • Ja, auch mit einer Vorerkrankung können Sie sich bei uns absichern. Allerdings sind Erkrankungen, die zum Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses bekannt und in den letzten sechs Monaten vor Versicherungsabschluss behandelt worden sind, vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Kontrolluntersuchungen sind natürlich davon ausgenommen.

    Ja, auch mit einer Vorerkrankung können Sie sich bei uns absichern. Allerdings sind Erkrankungen, die zum Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses bekannt und in den letzten sechs Monaten vor Versicherungsabschluss behandelt worden sind, vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Kontrolluntersuchungen sind natürlich davon ausgenommen.

Ich habe meinen Job gewechselt, und der gebuchte Urlaub fällt in die Probezeit – kann ich deswegen von der Reise zurücktreten?
  • In folgenden Fällen greift der Versicherungsschutz und Sie können von der Reise zurücktreten:

    • Verlust des Arbeitsplatzes durch betriebsbedingte Kündigung durch den Arbeitgeber
    • Aufnahme eines neuen Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses aus der Arbeitslosigkeit heraus (gilt auch für Ein-Euro-Jobs) bzw. Aufnahme einer Ausbildung, sofern die versicherte Person als arbeitssuchend gemeldet war
    • Arbeitsplatzwechsel
    • Konjunkturbedingte Kurzarbeit

    In folgenden Fällen greift der Versicherungsschutz und Sie können von der Reise zurücktreten:

    • Verlust des Arbeitsplatzes durch betriebsbedingte Kündigung durch den Arbeitgeber
    • Aufnahme eines neuen Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses aus der Arbeitslosigkeit heraus (gilt auch für Ein-Euro-Jobs) bzw. Aufnahme einer Ausbildung, sofern die versicherte Person als arbeitssuchend gemeldet war
    • Arbeitsplatzwechsel
    • Konjunkturbedingte Kurzarbeit
Kann ich meine Reise abbrechen, wenn zu Hause etwas passiert?
  • Ja. Falls die Reise aus einem versicherten Grund abgebrochen wird, werden die Mehrkosten der Rückreise nach Art und Qualität der ursprünglich gebuchten Reise erstattet.

    Ja. Falls die Reise aus einem versicherten Grund abgebrochen wird, werden die Mehrkosten der Rückreise nach Art und Qualität der ursprünglich gebuchten Reise erstattet.

Wie lange kann ich eine Reiserücktrittsversicherung nach der Buchung noch abschließen?
  • Sie können Ihre Versicherung bis spätestens 30 Tage vor dem geplanten Reiseantritt abschließen. Buchen Sie kurzfristiger, also 29 Tage vor Reiseantritt oder später, so ist der Versicherungsabschluss bis zu 7 Tage nach der Buchung Ihrer Last-Minute-Reise möglich.

    Sie können Ihre Versicherung bis spätestens 30 Tage vor dem geplanten Reiseantritt abschließen. Buchen Sie kurzfristiger, also 29 Tage vor Reiseantritt oder später, so ist der Versicherungsabschluss bis zu 7 Tage nach der Buchung Ihrer Last-Minute-Reise möglich.