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Reise-Rücktrittskosten-Versicherung (RRV)
Ohne Selbstbehalt und inklusive Reise-Abbruch
Sichern Sie sich ab, falls Ihr Urlaub krankheitsbedingt ins Wasser fällt. Mit der RRV bleiben Sie nicht auf Stornokosten sitzen – und das ohne Selbstbehalt. Und falls Sie Ihren Urlaub vorzeitig abbrechen müssen, sind Sie ebenfalls versorgt.
- Was ist mit „Selbstbehalt” und „Abbruch” gemeint?
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- In welchen Fällen kann ich meine Urlaubsreise abbrechen?
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- Gibt es auch Fälle, in denen ich ein kostenloses Rücktrittsrecht habe?
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- Wie hoch darf die Entschädigung sein, die der Reiseveranstalter verlangt, wenn ich von der Reise zurücktrete?
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- Wann ist eine Jahresversicherung sinnvoller als eine Einzelversicherung?
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- Kann ich mich trotz Vorerkrankung absichern?
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- Ich habe meinen Job gewechselt, und der gebuchte Urlaub fällt in die Probezeit – kann ich deswegen von der Reise zurücktreten?
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- Kann ich meine Reise abbrechen, wenn zu Hause etwas passiert?
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- Wie lange kann ich eine Reiserücktrittsversicherung nach der Buchung noch abschließen?
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