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    Reiseschutz Travel-Paket

    Die wichtigsten Versicherungen für Sie gebündelt

    Die ideale Absicherung für die schönste Zeit im Jahr. Mit der Kombination aus drei Versicherungen (Reise-Rücktrittskosten-, Reiseabbruch- und Auslandsreise-Krankenversicherung) sichern Sie Ihre Urlaubsreise perfekt ab.

Travel-Paket

Damit Sie im Urlaub entspannen können. Ihre Vorteile auf einen Blick:

  • Versicherungspaket: Kombination aus Reise-Rücktrittskosten- und Auslandsreise-Krankenversicherung
  • Versicherungsschutz: Weltweit
  • Kein Selbstbehalt
  • Notfall-Service: Inklusive

Hier erhalten Sie detaillierte Informationen zu den Leistungen des Travel-Pakets:

Reise-Rücktrittskosten-Versicherung

Stornokosten

100%

Die anfallenden Stornokosten werden Ihnen vollständig erstattet.

Rückreise-Schutz

Mehrkosten bei vorzeitiger oder verspäteter Rückreise

100%

Bei einem Reiseabbruch aus einem versicherten Grund werden Ihnen die Mehrkosten der Rückreise nach Art und Qualität der ursprünglich gebuchten Reise erstattet.

Umbuchungsschutz

Zahlung anfallender Gebühren für Umbuchungen bis zur Höhe der ansonsten anfallenden Stornokosten.

100%

Hier erhalten Sie detaillierte Informationen zu den Leistungen des Travel-Pakets:

Reise-Rücktrittskosten-Versicherung

Stornokosten

100%

Die anfallenden Stornokosten werden Ihnen vollständig erstattet.

Rückreise-Schutz

100%

Mehrkosten bei vorzeitiger oder verspäteter Rückreise

Bei einem Reiseabbruch aus einem versicherten Grund werden Ihnen die Mehrkosten der Rückreise nach Art und Qualität der ursprünglich gebuchten Reise erstattet.

Umbuchungsschutz

100%

Zahlung anfallender Gebühren für Umbuchungen bis zur Höhe der ansonsten anfallenden Stornokosten.

Auslandsreise-Krankenversicherung

Ambulante Behandlungen

100%

Die Kosten für eine notwendige Arztbehandlung (beispielsweise bei einer Erkältung oder einem Magen-Darm-Infekt) übernimmt die Auslandsreise-Krankenversicherung.

Stationäre Behandlungen

100%

Die Ihnen anfallenden Unterkunfts- und Verpflegungskosten während einer medizinisch notwendigen stationären Heilbehandlung im Krankenhaus übernimmt die Auslandsreise-Krankenversicherung.

Heilmittel und unfallbedingte Hilfsmittel

100%

Sie können je Versicherungsfall bis zu 150 Euro beanspruchen.

Zahnbehandlungen, Füllungen und Reparaturen von Prothesen

100%

Sie können je Versicherungsfall bis zu 300 Euro beanspruchen.

Krankenrücktransport

100%

Damit Sie die Leistung erhalten können, muss ein Krankenrücktransport medizinisch sinnvoll und vertretbar sein.

Transportkosten

Zum nächsten Krankenhaus oder Arzt

100%

Damit Sie die Leistung erhalten können, muss eine medizinische Notwendigkeit für den Krankentransport vorliegen.

Bestattung im Ausland oder Überführung im Todesfall

100%

Beim Tod einer versicherten Person werden die Kosten der Bestattung am Sterbeort oder für die Überführung an den letzten ständigen Wohnsitz erstattet.

Auslandsreise-Krankenversicherung

Ambulante Behandlungen

100%

Die Kosten für eine notwendige Arztbehandlung (beispielsweise bei einer Erkältung oder einem Magen-Darm-Infekt) übernimmt die Auslandsreise-Krankenversicherung.

Stationäre Behandlungen

100%

Die Ihnen anfallenden Unterkunfts- und Verpflegungskosten während einer medizinisch notwendigen stationären Heilbehandlung im Krankenhaus übernimmt die Auslandsreise-Krankenversicherung.

Heilmittel und unfallbedingte Hilfsmittel

100%

Sie können je Versicherungsfall bis zu 150 Euro beanspruchen.

Zahnbehandlungen, Füllungen und Reparaturen von Prothesen

100%

Sie können je Versicherungsfall bis zu 300 Euro beanspruchen.

Krankenrücktransport

100%

Damit Sie die Leistung erhalten können, muss ein Krankenrücktransport medizinisch sinnvoll und vertretbar sein.

Transportkosten

100%

Zum nächsten Krankenhaus oder Arzt

Damit Sie die Leistung erhalten können, muss eine medizinische Notwendigkeit für den Krankentransport vorliegen.

Bestattung im Ausland oder Überführung im Todesfall

100%

Beim Tod einer versicherten Person werden die Kosten der Bestattung am Sterbeort oder für die Überführung an den letzten ständigen Wohnsitz erstattet.

Notfall-Service-Versicherung

24 Stunden – rund um die Uhr

100%

Der Notfall-Service umfasst organisatorische und unterstützende Leistungen wie beispielsweise den Rücktransport minderjähriger Kinder oder Hilfe bei der Suche nach einem Facharzt im Ausland.

Notfall-Service-Versicherung

24 Stunden – rund um die Uhr

100%

Der Notfall-Service umfasst organisatorische und unterstützende Leistungen wie beispielsweise den Rücktransport minderjähriger Kinder oder Hilfe bei der Suche nach einem Facharzt im Ausland.

Reise-Abbruch

Zahlung nicht genutzter Reiseleistungen

100%

Falls Sie Ihre Reise vorzeitig abbrechen müssen, können Sie sich die nicht genutzten versicherten Reiseleistungen erstatten lassen. Außerdem sind Sie gegen anfallende Mehrkosten bei einer vorzeitigen Abreise abgesichert.

Reise-Abbruch

Zahlung nicht genutzter Reiseleistungen

100%

Falls Sie Ihre Reise vorzeitig abbrechen müssen, können Sie sich die nicht genutzten versicherten Reiseleistungen erstatten lassen. Außerdem sind Sie gegen anfallende Mehrkosten bei einer vorzeitigen Abreise abgesichert.

Es handelt sich um Tarifauszüge. Grundlage für Ihren Versicherungsschutz sind die geltenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) und der Tarif (Stand: 01.12.2021).
Wann lohnt sich ein Versicherungspaket gegenüber einer einzelnen Versicherung?
  • Der Abschluss eines Versicherungspakets lohnt sich genau dann, wenn Sie alles aus einer Hand und nicht verschiedene Verträge abschließen wollen. Sparen Sie sich also die Zeit und Mühe verschiedene Einzelversicherungen abzuschließen und miteinander zu kombinieren und sichern Sie Ihren Urlaub umfassend mit einem Travel-Paket ab.

    Der Abschluss eines Versicherungspakets lohnt sich genau dann, wenn Sie alles aus einer Hand und nicht verschiedene Verträge abschließen wollen. Sparen Sie sich also die Zeit und Mühe verschiedene Einzelversicherungen abzuschließen und miteinander zu kombinieren und sichern Sie Ihren Urlaub umfassend mit einem Travel-Paket ab.

Wie sichere ich meine Familie ab?
  • Im Travel-Premium-Paket haben wir extra eine Familienpolice hinterlegt. Hier können Sie die komplette Familie in einem Tarif versichern.

    Im Travel-Premium-Paket haben wir extra eine Familienpolice hinterlegt. Hier können Sie die komplette Familie in einem Tarif versichern.

Ich möchte im Süden überwintern – wie sichere ich mich am besten ab?
  • Wenn Sie im Süden überwintern möchten, gibt es passendere Absicherungen als mit einem Travel-Paket. Im Travel-Paket sind Reisen mit einer Dauer von maximal 56 Tagen abgesichert.

    Wenn Sie im Süden überwintern möchten, gibt es passendere Absicherungen als mit einem Travel-Paket. Im Travel-Paket sind Reisen mit einer Dauer von maximal 56 Tagen abgesichert.

Wie schnell muss ich Rechnungen zu Hause einreichen? Wann kann ich mit der Erstattung der Beiträge rechnen?
  • Es gelten die normalen Verjährungsfristen aus dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Die Frist beginnt am Ende des Jahres, indem der Anspruch entstanden ist und läuft drei Jahre.

    Nach Eingang der Rechnungen beim Versicherer erhalten Sie ca. zehn Werktage nach Posteingang Ihre Erstattung.

    Es gelten die normalen Verjährungsfristen aus dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Die Frist beginnt am Ende des Jahres, indem der Anspruch entstanden ist und läuft drei Jahre.

    Nach Eingang der Rechnungen beim Versicherer erhalten Sie ca. zehn Werktage nach Posteingang Ihre Erstattung.

Ich bin im Ostasien-Urlaub, in Deutschland ist es mitten in der Nacht. Wie kann ich meinen Versicherer erreichen?
  • Bei Notfällen auf Reisen steht Ihnen unser 24 Stunden Notruf-Service hilfreich zur Seite. An 365 Tagen im Jahr ist unser Servicetelefon für Sie unter der Nummer: +49 (211) 53 63-4 39 zu erreichen.

    Bei Notfällen auf Reisen steht Ihnen unser 24 Stunden Notruf-Service hilfreich zur Seite. An 365 Tagen im Jahr ist unser Servicetelefon für Sie unter der Nummer: +49 (211) 53 63-4 39 zu erreichen.

Kann ich meinen Versicherungsvertrag kündigen?
  • Das Travel-Paket wird lediglich für eine Reise abgeschlossen, eine Kündigung ist daher nicht notwendig.

    Das Travel-Paket wird lediglich für eine Reise abgeschlossen, eine Kündigung ist daher nicht notwendig.

Muss ich vor Vertragsabschluss Gesundheitsfragen beantworten?
  • Nein, Sie müssen keine Gesundheitsfragen beantworten.

    Nein, Sie müssen keine Gesundheitsfragen beantworten.

Ich habe meinen Job gewechselt, und der gebuchte Urlaub fällt in die Probezeit – kann ich deswegen von der Reise zurücktreten?
  • In folgenden Fällen greift der Versicherungsschutz und Sie können von der Reise zurücktreten:

    • Verlust des Arbeitsplatzes durch betriebsbedingte Kündigung durch den Arbeitgeber
    • Aufnahme eines neuen Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses aus der Arbeitslosigkeit heraus (gilt auch für Ein-Euro-Jobs) bzw. Aufnahme einer Ausbildung, sofern die versicherte Person als arbeitssuchend gemeldet war
    • Arbeitsplatzwechsel
    • Konjunkturbedingte Kurzarbeit

    In folgenden Fällen greift der Versicherungsschutz und Sie können von der Reise zurücktreten:

    • Verlust des Arbeitsplatzes durch betriebsbedingte Kündigung durch den Arbeitgeber
    • Aufnahme eines neuen Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses aus der Arbeitslosigkeit heraus (gilt auch für Ein-Euro-Jobs) bzw. Aufnahme einer Ausbildung, sofern die versicherte Person als arbeitssuchend gemeldet war
    • Arbeitsplatzwechsel
    • Konjunkturbedingte Kurzarbeit
Kann ich meine Reise abbrechen, wenn zu Hause etwas passiert?
  • Ja. Wird die Reise aus einem versicherten Grund abgebrochen, werden die Mehrkosten der Rückreise nach Art und Qualität der ursprünglich gebuchten Reise erstattet. Ist Ihnen beispielsweise bei einem Einbruch ein Schaden über 2.500 Euro entstanden, liegt ein versicherter Abbruchgrund vor.

    Ja. Wird die Reise aus einem versicherten Grund abgebrochen, werden die Mehrkosten der Rückreise nach Art und Qualität der ursprünglich gebuchten Reise erstattet. Ist Ihnen beispielsweise bei einem Einbruch ein Schaden über 2.500 Euro entstanden, liegt ein versicherter Abbruchgrund vor.