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FirmenRente – Direktversicherung für die betriebliche Altersvorsorge

Alle in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversicherten Arbeitnehmer haben einen Rechtsanspruch auf eine betriebliche Altersversorgung.
Direkt versichert – direkt gespart
Mit einer Direktversicherung kombinieren Sie Ihre Vorsorge mit der Möglichkeit, Steuern zu sparen. Dabei vereinbaren Sie mit Ihrem Arbeitgeber, einen Teil Ihres Gehalts in Beiträge für eine Direktversicherung umzuwandeln. Dadurch senken Sie Ihre Steuerlast.
 

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  • Wir sind telefonisch erreichbar

    Zentrale Hotline 05 31 / 2 02 0
       
    Schaden: Haftpflicht/ Unfall 05 31 / 2 02 234
    Schaden: Sach (Hausrat...) 05 31 / 2 02 235
    Schaden: Kraftfahrt 05 31 / 2 02 233

     

  • Anschrift

    Theodor-Heuss-Str. 10

    38122 Braunschweig

    AnfahrtsplanSchaden-Schnell-Service

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Bauherr mit orangener Weste telefoniert , mit weißen Helm und Laptop

Ihre Vorteile im Überblick

  • Sicherheit durch lebenslange garantierte Rente
  • Rentengarantie für Angehörige
  • Zusätzliche Überschussbeteiligung
  • Beiträge aus dem Bruttogehalt steuer- und sozialabgabenfrei
  • Flexible Beiträge: ob Beitragspause, Beitragsreduzierung oder Erhöhung
  • Insolvenz- und Hartz-IV-Schutz in der Ansparphase
  • Mitnahme des Vertrags bei Wechsel des Arbeitgebers
Gemeinsam mit dem Chef fürs Alter vorsorgen
  • Wir alle freuen uns, dass wir immer länger leben. Das hat aber nicht nur Vorteile. Aufgrund der gestiegenen Lebenserwartung und der rückläufigen Geburtenzahlen kommt es zu starken Kürzungen in der gesetzlichen Rente. Wir müssen künftig also mehr vom heutigen Arbeitseinkommen für das Alter sparen. Doch welches ist der cleverste Weg?
    Machen Sie Ihre Rente jetzt schon fit für den Ruhestand – gemeinsam mit Ihrem Arbeitgeber.
    Clever Steuern sparen
    Mit der FirmenRente der Öffentlichen sparen Sie direkt aus dem Brutto, also vor Steuern und Sozialabgaben. So finanzieren Sie einen großen Teil der Beiträge aus eingesparten Abgaben.
    Vereinbaren Sie einfach mit Ihrem Arbeitgeber, dass ein Teil Ihres Gehalts in Beiträge für eine betriebliche Altersversorgung zu Ihren Gunsten umgewandelt wird. Er überweist die Beiträge aus Ihrem Bruttogehalt direkt an die Öffentliche. Sie erhalten den unwiderruflichen Anspruch auf alle Versicherungsleistungen ab Beginn. Und wenn Sie die Firma wechseln, nehmen Sie Ihre Versorgung selbstverständlich mit.
    Beitragsersparnis, die sich lohnt!
    Das rechnet sich für Sie
    Ganz nach Ihren Wünschen und Möglichkeiten erstellt Ihr Versicherungsexperte vor Ort Ihre persönliche Beitragsersparnis. Wie eine Beitragsersparnis im Rahmen einer Entgeltumwandlung aussehen kann, zeigt unser Beispiel.
    FirmenRente - clevere Altersvorsorge mit Steuerersparnis
    Bruttobeitrag zur FirmenRente 100 Euro
    Abzügl. Steuerersparnis inkl. Soli und KiSt 31 Euro
    Abzügl. Sozialabgabenersparnis 20 Euro
    Tatsächlicher Eigenaufwand zur FirmenRente 49 Euro
    Ersparnis 51 Euro
Flexibilität ist Trumpf: Wir begleiten Sie durchs Leben und passen uns Ihnen an
  • Vieles im Leben lässt sich perfekt planen und umsetzen. Das heutige Arbeitsleben erfordert jedoch ein sehr hohes Maß an Flexibilität. Die FirmenRente der Öffentlichen begleitet Sie durchs Leben und lässt sich komfortabel an Veränderungen anpassen.
    Karrieresprung
    • Durch Ihr verbessertes Einkommen können Sie jetzt den Beitrag erhöhen.
    Nachwuchs
    • Während der Elternzeit können Sie den Beitrag privat weiterzahlen oder Sie nehmen einfach eine Beitragspause.
    Wechsel des Arbeitgebers
    • Sie nehmen Ihren Vertrag mit und können ihn wahlweise auf den neuen Arbeitgeber übertragen, privat weiterführen oder beitragsfrei stellen.
    Übergangszeit mit reduzierter Arbeitsstelle
    • Sie können Ihren Vertrag weiterlaufen oder ruhen lassen oder bei Bedarf den Beitrag anpassen.
    Beginn des Ruhestands
    • Ob Rente oder Kapitalauszahlung – beides ist möglich. Außerdem können Sie den Beginn Ihrer Rente ab dem 62. Lebensjahr frei wählen.
    Wo liegen Ihre steuerlichen Vorteile?
    Der Förderrahmen für Ihre Beiträge beträgt bis zu 8% der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der gesetzlichen Rentenversicherung. Die ersten 4% davon sind steuer- und sozialversicherungsfrei, die zweiten 4% der BBG sind lediglich steuerfrei.
    Obwohl die späteren Leistungen zu versteuern und in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung beitragspflichtig sind, profitieren Sie in der Regel von dem wesentlich geringeren Steuersatz in der Rentenphase.

Kontakt

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