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Erläuterungen zur Kfz-Beitragsinformation und Rechnung

Der Beitrag Ihrer Kfz-Versicherung wird jedes Jahr neu festgelegt. Wir erklären Ihnen die verschiedenen Einflussgrößen, von denen er abhängt und wie sie sich auswirken.
Bitte beachten Sie, dass es sich bei der dargestellten Beitragsinformation um ein Muster handelt und sich gegebenenfalls von Ihrer Beitragsinformation unterscheiden kann.

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    Schaden: Haftpflicht/ Unfall 05 31 / 2 02 234
    Schaden: Sach (Hausrat...) 05 31 / 2 02 235
    Schaden: Kraftfahrt 05 31 / 2 02 233

     

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1. Beitragsinformation zu Ihrer Kfz-Versicherung
  • Der Beitrag Ihrer Kfz-Versicherung wird jedes Jahr neu festgelegt. Deshalb erhalten Sie die Beitragsinformation zur Hauptfälligkeit rechtzeitig vor dem vereinbarten Hauptfälligkeitstermin (meist der 01.01.) Ihres Kfz-Vertrags. Die Beitragsinformation gilt auch als Bescheinigung für das Finanzamt und kann in Ihrer Steuererklärung angegeben werden.
2. Zu zahlender Gesamtbeitrag
  • Der zu zahlende Beitrag errechnet sich nach dem Ihrem Vertrag zugrunde liegenden Kfz-Tarif. In die Beitragsberechnung fließen verschiedene Faktoren ein. Zum Beispiel die Fahrzeugart (Pkw, Kraftrad, Lkw usw.), die Typ- und Regionalklasse, aber auch individuelle Merkmale des Versicherungsnehmers und des Fahrzeugnutzers. Hierbei handelt es sich z.B. um die erreichten Schadenfreiheitsklassen, die jährliche Fahrleistung, das Alter des Versicherungsnehmers und der Fahrer oder auch, ob Wohneigentum vorhanden ist. 
3. Vereinbarter Versicherungsumfang
  • Der Versicherungsumfang zeigt die Ihrem Vertrag zugrunde liegenden Vertragsbestandteile inklusive vereinbarter Zusatzleistungen an:
    • Kfz-Haftpflichtversicherung: Die Pflichtversicherung für alle Fahrzeughalter ersetzt Schäden, die mit Ihrem Fahrzeug verursacht werden.
    • Das Umweltschadenrisiko – Sie können vom Gesetzgeber haftbar gemacht werden, wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug einen Umweltschaden durch Ihre berufliche Tätigkeit verursachen – ist beitragsfrei mitversichert.
    • AutoPlus bedeutet: Ihr Vertrag umfasst zusätzlich den Autoschutzbrief. Mit dem Schutzbrief erhalten Sie schnelle und unkomplizierte Hilfe bei Pannen und Unfällen im In- und Ausland. Die wichtigsten Leistungen sind die Pannen- und Unfallhilfe vor Ort, der Weiter- und Rückfahrservice sowie die Organisation eines Mietwagens. Wurden Personen bei einem Unfall verletzt, organisieren wir auch den Rücktransport der verletzten Person, sofern das erforderlich ist.
    • Fahrerschutz: Wird ein Autofahrer bei einem selbstverschuldeten Unfall verletzt oder gar getötet, haben er bzw. seine Hinterbliebenen keine Ansprüche gegen die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung. Die Fahrerschutzversicherung schließt diese Lücke. Neben den Kosten für die Heilbehandlung und den Verdienstausfall werden auch die Aufwendungen für Haushaltshilfen, Umbaumaßnahmen und Ansprüchen von möglichen Hinterbliebenen übernommen.
    • Rabattschutz (ab SF 4): Bei einem Schaden pro Kalenderjahr erfolgt keine Herabstufung der Schadenfreiheitsklasse. Bitte beachten Sie, dass wir bei einem Versichererwechsel nur den tatsächlichen Schadensverlauf bestätigen können. Sondereinstufungen aufgrund Rabattschutz werden nicht berücksichtigt.
    • Kaskoversicherung: Ersetzt Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug. Hierbei ist zwischen einer Vollkasko- oder Teilkaskoversicherung zu unterscheiden und den jeweils vereinbarten Selbstbeteiligungen im Schadensfall.
    • Die GAP-Deckung (englisch für "Lücke") ist eine zusätzliche Versicherungsleistung für geleaste oder kreditfinanzierte Fahrzeuge. Sie schließt bei einem Totalschaden oder bei Autodiebstahl die Lücke zwischen dem Wiederbeschaffungswert - also dem Wert des Fahrzeugs, der für den Kauf eines gleichwertigen gebrauchten Fahrzeugs am Schadentag anfällt - und den noch anfallenden Leasing-Restbeträgen.
    • Werkstattservice-Plus: Wir übernehmen für Sie die Auswahl der Werkstatt im Reparaturfall.
    • ElektroPlus:
      Leistungserweiterungen für Ihr Elektro- und Hybridfahrzeug in der Voll- und Teilkaskoversicherung, unter anderem:
      - eigene Wandladestation (Wallbox), Ladegerät (tragbare Ladestation) und Induktionsplatte bis 3.000 Euro
      - Absicherung Ihres Akkus gegen alle Gefahren
      - und vieles mehr 
4. Ihre Optionen
  • Damit Sie jederzeit mit der besten Absicherung unterwegs sind, haben wir Ihnen einige Leistungsoptionen zusammengestellt, die bisher nicht Bestandteil Ihres Kfz-Vertrags sind, aber für Sie von Interesse sein können. Für Fragen und eine Überprüfung der Leistungen wenden Sie sich bitte an Ihren Kundenberater, der sich auf Ihren aktuellen Bedarf einstellt und Ihnen gerne eine Empfehlung für eine maßgeschneiderte Lösung gibt.
5. Merkmale zur Beitragsberechnung
  • Werden für Ihren Vertrag individuelle Merkmale berücksichtigt, finden Sie hier einen Auszug von diesen. Die vollständigen Angaben zu den Merkmalen entnehmen Sie Ihrem Versicherungsschein oder etwaigen Nachträgen.
6. Beitragsänderung
  • Warum verändert sich der Beitrag? Neben der aufgrund der allgemeinen Kostenentwicklung (inflationäre Preisentwicklung)
    erforderlichen Beitragsanpassung führen weitere Faktoren zu einer Beitragsveränderung. Bei Pkw führen z.B. außer einer geänderten Schadenfreiheitsklasse und dem geänderten Alter des Versicherungsnehmers bzw. Fahrers auch Typ- und Regionalklassenänderungen zu Beitragsveränderungen.
7. Regionalklassen
  • Anhand aktueller Schadenstatistiken werden die Regionalklasseneinstufungen für die Zulassungsbezirke festgelegt. Beobachtet werden die letzten 5 Jahre. Die Regionalklasse spiegelt den Schadenverlauf innerhalb eines Zulassungsbezirkes wider.
    Einmal im Jahr ermittelt ein unabhängiger Treuhänder aufgrund statistischer Unterlagen der letzten 5 Jahre die erforderlichen Regionalklassenumstufungen. Wir als Öffentliche Versicherung Braunschweig folgen hier, wie die meisten Versicherer, den Empfehlungen des Treuhänders und haben somit keinen direkten Einfluss auf die Regionalklasseneinstufungen.
8. Typklassen
  • Maßgeblich für eine Typklasseneinstufung sind z.B. die Schadenhäufigkeit, die Reparaturfreundlichkeit, die Ersatzteilpreise und die Diebstahlhäufigkeit. Weiterhin beeinflusst die Dauer, die ein Fahrzeugmodell auf dem Markt ist, die Einstufungen.Ebenfalls ausschlaggebend ist die Frage, ob es sich um ein Diesel-, Benziner- oder Elektro-/Hybridfahrzeug handelt. Diese Rahmenbedingungen ändern sich ständig und führen zu Typklassenänderungen.
    Beispiele:
    VW Crafter 2.5 TDI
    typisches Fahrzeug für Gewerbetreibende, Diesel, in der Regel hohe Fahrleistungen, hohe Typklassen
    Audi A6 3.0 TDI Quattro
    typischer Dienstwagen, Diesel, hohe Fahrleistungen, relativ hohe Ersatzteilpreise, hohe Typklassen
    VW Polo VI 1.0 TSI 
    überwiegend von Wenigfahrern genutzt, häufig Zweitfahrzeug, wenig Unfälle, günstige Reparatur- und Ersatzteilpreise, niedrige Typklassen
    Ein unabhängiger Treuhänder ermittelt jährlich für alle Fahrzeugmodelle die neuen Typklassen. Wir folgen, wie die meisten Versicherer, den Empfehlungen des Treuhänders und haben somit keinen direkten Einfluss auf die Typklassenumstufungen.
9. Schadenfreie Jahre (S-/SF-Klasse)
  • Die SF-Klasse zeigt die Ihrem Vertrag zugrunde liegenden schadenfreien Jahre an. Ohne Schaden wird Ihr Vertrag in die nächst höhere SF-Klasse eingestuft unter der Voraussetzung, dass der Vertrag mindestens 6 Monate ununterbrochen im laufenden Kalenderjahr bestanden hat.
    Wird ein Schaden gemeldet, so wird der Vertrag für das auf die Schadenmeldung folgende Kalenderjahr zurückgestuft. Maßgebend sind hierbei die gültigen Rückstufungstabellen der Ihrem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB). Sofern Sie mit uns Rabattschutz vereinbart haben, verbleibt Ihr Vertrag bei Meldung eines Haftpflicht- und/oder Vollkaskoschadens in der SF-Klasse des laufenden Kalenderjahres.
    Bitte beachten Sie, dass wir bei einem Versichererwechsel nur den tatsächlichen Schadensverlauf bestätigen können. Sondereinstufungen (z.B. aufgrund Rabattschutz oder der Zweitwagen- bzw. Elternteilregelung) werden nicht berücksichtigt.
10. Vergleichsbeitrag
  • Bei dem Vergleichsbeitrag handelt es sich um einen rein rechnerischen Beitrag. Der Vergleichsbeitrag beinhaltet den bisherigen Tarifbeitrag und die bisherigen Typ- und Regionalklassen sowie die neue SF-Klasse. Nicht berücksichtigt sind eventuelle Beitragsanpassungen und/oder Typ- oder Regionalklassenänderungen.

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