Jeder vierte Erwerbstätige wird berufsunfähig!
Die Ursachen im Einzelnen
Hauptursache für Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit sind nicht – wie meist angenommen – Unfälle, sondern Krankheiten. An der Spitze der Statistik stehen psychische Erkrankungen, gefolgt von Krebs. Aber auch Erkrankungen am Skelett und am Bewegungsapparat sowie Herz-Kreislauf-Probleme als Folge unserer Wohlstandsgesellschaft liegen weit vorn und sollten nicht unterschätzt werden. Unfälle machen hingegen nur einen geringen Anteil aus.
- Können Sie von der gesetzlichen Absicherung leben?
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Auf den Staat allein können Sie sich nicht mehr verlassen, denn Rentenreformen führten zu kontinuierlichen Leistungsminderungen in der gesetzlichen Absicherung. Die bisherigen Erwerbs- bzw. Berufsunfähigkeitsrenten wurden durch eine zweistufige Erwerbsminderungsrente ersetzt.Stufe 1
Kann ein Arbeitnehmer noch zwischen drei und sechs Stunden arbeiten, erhält er nur die halbe Erwerbsminderungsrente
in Höhe von ca. 1/6 seines letzten Bruttolohns. Nur bei Arbeitslosigkeit erhält er die volle Erwerbsminderungsrente.Stufe 2
Ist ein Arbeitnehmer aus gesundheitlichen Gründen nur noch für weniger als drei Stunden einsatzfähig, erhält er die volle Erwerbsminderungsrente. Diese beträgt ca. 1/3 vom letzten Bruttolohn.Hinweis
Wer auf dem Arbeitsmarkt noch tätig sein kann, muss auch weniger qualifizierte Tätigkeiten übernehmen, auch wenn damit erhebliche finanzielle Einbußen einhergehen. Diese Regelung betrifft alle Erwerbstätigen, die ab dem 2.1.1961 geboren sind. Für Versicherte, die vor dem 2.1.1961 geboren sind, bleibt die Möglichkeit einer Rentenzahlung im Falle von Berufsunfähigkeit bestehen. Allerdings nur noch die halbe Erwerbsminderungsrente.
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- Versorgungslücke im Detail
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Was ist Ihre Arbeitskraft wert?Bei 2.500 Euro brutto monatlich erwirtschaftet ein 27-Jähriger bis zum 67. Geburtstag 1,2 Millionen Euro. Rechnen Sie selbst: Ihr Jahreseinkommen multipliziert mit den Jahren bis zu Ihrer Rente!Welche Versorgungslücke entsteht bei Berufsunfähigkeit?Die durchschnittliche gesetzliche Erwerbsminderungsrente beträgt derzeit rund 700 Euro brutto monatlich. Und viele Personen wie Berufsanfänger, Hausfrauen, Studenten oder Selbstständige erhalten unter Umständen gar keine Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung.Als Faustformel gilt: Die volle Erwerbsminderungsrente beträgt ca. 1/3 vom letzten Bruttoeinkommen.Die LösungKeiner kann sich davor schützen, seine Arbeitskraft durch Krankheit oder Unfall zu verlieren. Jeder kann aber für die finanziellen Folgen vorsorgen, um den Lebensstandard im Bedarfsfall beibehalten zu können. Mit unserer privaten BerufsunfähigkeitsRente schließen Sie die immer größer werdende Versorgungslücke der gesetzlichen Rentenversicherung. Je nach Ihrem persönlichen Vorsorgebedarf können Sie die notwendige finanzielle Sicherheit aufbauen. Lassen Sie sich
von einem unserer Versicherungsexperten beraten.Übrigens: Sie können auch eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung wählen und mit einer Lebens oder Rentenversicherung kombinieren. So bauen Sie gleichzeitig Vermögen für den Ruhestand auf.
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- Was bietet Ihnen unsere BerufsunfähigkeitsRente?
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- Schutz vor finanziellen Sorgen
Durch die Zahlung der vereinbarten Rente erhalten Sie sich Ihren Lebensstandard. - Ausgezeichnete Leistungen
Wir leisten ab einer ärztlich bestätigten Berufsunfähigkeit von 50 %. Wir zahlen auch bei Pflegebedürftigkeit. - Variable Vertragsgestaltung
Versicherungs- und Leistungsdauer können bei Vertragsbeginn flexibel an die persönliche Situation angepasst werden. - Keine abstrakte Verweisung
Sie erhalten auch dann Ihr Geld, wenn Sie in der Lage wären, eine andere Tätigkeit als Ihren eigentlichen Beruf auszuüben. Es sei denn, Sie übten tatsächlich eine andere, Ihrer bisherigen wirtschaftlichen und sozialen Lebensstellung entsprechende Tätigkeit aus. - Berufswechsel in der Versicherungszeit
Ein Berufswechsel ist versichert, da immer der Beruf ausschlaggebend ist, der vor Eintritt der Berufsunfähigkeit zuletzt ausgeübt wurde. - Sechs-Monats-Prognose
Eine ärztliche Prognose, dass die Berufsunfähigkeit mindestens sechs Monate andauert, reicht aus, um die vereinbarte Rente zu erhalten. - Rückwirkende Leistungen
Der Anspruch auf Leistungen entsteht mit Ablauf des Monats, in dem die Berufsunfähigkeit eingetreten ist. Selbst bei verspäteter Anzeige zahlen wir die Leistungen bis zu drei Jahren rückwirkend. - Weltweiter Versicherungsschutz
Egal, wo Sie sich aufhalten, es besteht Versicherungsschutz weltweit und rund um die Uhr.
Extraleistungen- Anfangshilfe
Bei erstmaliger Berufsunfähigkeit zahlen wir zu der vereinbarten Rente aus unserer Berufsunfähigkeitsversicherung weitere drei Monatsrenten als Anfangshilfe. Bei schweren Erkrankungen, wie z. B. Herzinfarkt oder Schlaganfall, sind es sogar neun zusätzliche Monatsrenten. - Wiedereingliederungshilfe
Kehren Sie wieder ins Berufsleben zurück, helfen wir Ihnen finanziell. Sie erhalten eine einmalige Kapitalzahlung von sechs Monatsrenten.
Todesfallschutz- Sterbegeld
Heute müssen im Trauerfall die Angehörigen alleine für die anfallenden Bestattungskosten aufkommen. Im Todesfall erhalten Ihre Angehörigen ein Sterbegeld von 5.000 Euro.
- Schutz vor finanziellen Sorgen
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- Was bietet Ihnen unsere Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung?
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Die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung kann in Verbindung mit einer privaten Kapital- oder Rentenversicherung als auch mit einer Risikolebensversicherung abgeschlossen werden.Der Leistungsumfang unserer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung
Bereits ab 50 % Berufsunfähigkeit – sei es durch Krankheit oder Unfall – erhalten Sie die vereinbarten Leistungen. Auch bei Pflegebedürftigkeit tritt die Versicherung ein.Solange Sie die Leistungen aus der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung beziehen, entfällt die weitere Beitragszahlung. Trotz Beitragsfreistellung bleibt so Ihr vereinbarter Anspruch auf die Versicherungsleistung aus der Hauptversicherung (Kapital oder Rente) bestehen. Zusätzlich kann eine Rente bei Berufsunfähigkeit eingeschlossen werden.Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person aus gesundheitlichen Gründen voraussichtlich mindestens 6 Monate ununterbrochen zu mindestens 50 % ihren Beruf nicht mehr ausüben kann. Ist eine entsprechende Prognose nicht möglich, aber die Berufsunfähigkeit besteht schon seit 6 Monaten ununterbrochen, so werden die Leistungen auch erbracht.Überschussbeteiligung
Von Beginn an sind Sie am Überschuss in der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung beteiligt. Die anfallenden Überschüsse verringern den monatlichen Beitrag.Weitere Vorteile unserer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung- Flexible Tarifgestaltung
- Weltweiter Versicherungsschutz
- Keine abstrakte Verweisung auf andere mögliche Tätigkeiten
- Keine Anzeigepflicht bei späterem Wechsel des Berufs oder Aufnahme eines gefährlichen Hobbys
- Auf Wunsch werden die Beiträge ab Eingang Ihrer Meldung bis zur Entscheidung über die Leistungspflicht zinslos gestundet.
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