Für Neuwagen ist Werkstattservice Plus nur bedingt zu empfehlen. Neuwagen haben in der Regel zwei Jahre Herstellergarantie. Im Garantiefall übernimmt der Autohersteller Reparaturkosten zwar unabhängig davon, wo das Kfz repariert wurde. Kulanzleistungen nach Ablauf der Garantie können sich aber problematisch gestalten. Denn die meisten Hersteller setzen eine lückenlose Instandsetzung in eigenen Vertragswerkstätten voraus. Andernfalls ist die Kostenübernahme nicht garantiert.
Neuwagen verfügen in der Regel über eine zweijährige Herstellergarantie. Im Garantiefall übernimmt der Hersteller die Reparaturkosten – unabhängig davon, in welcher Werkstatt die Reparatur durchgeführt wird. Allerdings kann es nach Ablauf der Garantie zu Einschränkungen bei Kulanzleistungen kommen. Viele Hersteller setzen dafür eine lückenlose Wartung und Instandsetzung in autorisierten Vertragswerkstätten voraus. Wird das Fahrzeug außerhalb dieser Werkstätten gewartet oder repariert, kann die Kostenübernahme im Kulanzfall abgelehnt werden.
Unser Tipp: Wenn Sie einen Neuwagen besitzen, prüfen Sie vor der Entscheidung für Werkstattservice Plus, ob Ihr Hersteller Vorgaben für die Auswahl der Werkstatt hat.