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Elektrisch unterwegs in Richtung Zukunft

Ein Elektroauto hat viele Vorteile: Es ist umweltfreundlicher, verursacht weniger Lärmbelastung und ist ein wichtiger Fortschritt in der Mobilität. Mit den Veränderungen auf dem Fahrzeugmarkt und den vielfältigen Angeboten der Automobilhersteller ergeben sich immer speziellere Anforderungen an die vollumfängliche Absicherung von Elektro- und Hybridfahrzeugen.
Unsere Lösung: Der Rundumschutz mit KFZ Premium oder KFZ Komfort und zusätzlich – unverzichtbar für alle Elektro- und Hybridfahrzeuge – das Sorglos-Leistungspaket ElektroPlus! 
 
*Für alle Vorausfahrer in Sachen Elektromobilität bieten wir neben attraktiven Leistungen zusätzlich auch Unterstützung in Form des neuen ElektroBonus. So können Sie nicht nur nachhaltig CO2 sparen, sondern auch langfristig Kohle. Sprechen Sie uns an.

Vertriebspartner finden

  • Wir sind telefonisch erreichbar

    Zentrale Hotline 05 31 / 2 02 0
       
    Schaden: Haftpflicht/ Unfall 05 31 / 2 02 234
    Schaden: Sach (Hausrat...) 05 31 / 2 02 235
    Schaden: Kraftfahrt 05 31 / 2 02 233

     

  • Anschrift

    Theodor-Heuss-Str. 10

    38122 Braunschweig

    AnfahrtsplanSchaden-Schnell-Service

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Als Fahrer:in eines E-Autos tun Sie etwas Gutes für die Umwelt. Wussten Sie schon, dass der Staat Sie dafür belohnt? Für das aktive Einsparen von Treibhausgasen (THG) erhalten Sie jährlich eine attraktive THG-Prämie.

 

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Unsere attraktiven Leistungserweiterungen mit ElektroPlus

Akku-Allgefahrendeckung (bei Vollkasko)
Über ElektroPlus ist Ihr Akku vollumfänglich mitversichert. Im Fall von Beschädigung, Zerstörung, Verlust oder aber Bedienfehlern beim Laden (Tiefenentladung oder Überladen) werden Ihnen die Kosten erstattet. Das gilt bei einem Akkubrand genauso wie bei Überspannungsschäden an Ihrem Akku, zum Beispiel infolge eines Blitzeinschlages.
Sicherheit für Ihr Lade-Zubehör
Eigene Wandladestationen (Wallbox), tragbare Ladestationen und Induktionsplatten sind jeweils bis 3.000 Euro über ElektroPlus mitversichert, die Ladekarte bis 100 Euro. Selbstverständlich besteht der Versicherungsschutz auch für Ihre unter Verschluss gehaltenen Ladekabel.
Tierbiss inkl. Folgeschäden
Durch Tierbiss kann es zu teuren Schäden an Kabeln, Schläuchen, Leitungen oder Gummimanschetten kommen. Über ElektroPlus sind darüber hinaus die Folgeschäden unbegrenzt mitversichert.
Kurzschluss inkl. Folgeschäden
Kurzschlussschäden an der Verkabelung sind mitversichert. Über ElektroPlus sind darüber hinaus durch Kurzschluss bedingte Folgeschäden an angrenzenden Aggregaten bis 20.000 Euro je Schadenfall versichert.
Überspannungsschäden durch Blitzschlag
Eingeschlossen sind durch Blitzschlag verursachte Überspannungsschäden an den Bauteilen Ihres Fahrzeugs bis 20.000 Euro.
Entsorgungskosten
Wir übernehmen die Entsorgungskosten nach einem Totalschaden des Akkus. 
Leistungsvergleich für ElektroPlus
  • Wischen um zu blättern.
    KFZ-Komfort KFZ-Premium ElektroPlus*
    Neupreisentschädigung bei Totalschaden 24 Monate 36 Monate
    Kaufwertentschädigung bei Totalschaden 12 Monate 24 Monate
    Abzug „neu für alt“ / Akku-Neupreisentschädigung kein Abzug "neu für alt" in den ersten 2 Jahren kein Abzug "neu für alt" in den ersten 2 Jahren
    Kurzschluss Folgeschäden bis 3.000 Euro bis 10.000 Euro
    Tierbiss-Folgeschäden bis 3.000 Euro unbegrenzt
    Leistungseinschluss
    Akku-Allgefahrendeckung einschließlich Bedienfehler beim Aufladen des Akkus (Tiefenentladung / Überladen)1
    Entsorgungskosten des Akkus
    Kosten für Zustandsdiagnostik bis 1.500 Euro
    Kosten für Wassercontainer
    Fahrzeugabstellungskosten (bei notwendiger Quarantäne) bis zu 14 Tage
    Überspannungsschäden bei Blitzschlag bis 20.000 Euro
    Wandladestation (Wallbox) bis 3.000 Euro
    Tragbare Ladestation bis 3.000 Euro
    Induktionsplatte bis 3.000 Euro
    Ladekabel
    Ladekarte bis 100 Euro
    Leistungserweiterungen
    Erweiterung Kurzschluss-Folgeschäden bis 3.000 Euro bis 10.000 Euro bis 20.000 Euro
    Erweiterung Tierbiss-Folgeschäden bis 3.000 Euro unbegrenzt unbegrenzt

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    1 wenn Vollkasko vereinbart
    *Der Abschluss des Zusatzbaustein „ElektroPlus“ ist nur in den Tarifvarianten KFZ-Komfort und KFZ-Premium möglich.
    Hinweis: Diese Übersicht stellt lediglich eine Kurzbeschreibung der versicherten Leistungen dar. Die rechtsverbindliche Beschreibung des Versicherungsschutzes ergibt sich ausschließlich aus den beantragten und von uns im Versicherungsschein dokumentierten Leistungen sowie aus den vereinbarten Versicherungsbedingungen. 
    Dieser Übersicht liegen die Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung mit Stand September 2023 zugrunde.
Leistungsvergleich für ElektroPlus für Lieferwagen
  • Wischen um zu blättern.
    Lieferwagen ElektroPlus*
    Standardleistungen
    Abzug „neu für alt“ / Akku-Neupreisentschädigung kein Abzug „neu für alt“ in den ersten 2 Jahren
    Kurzschluss Folgeschäden bis 3.000 Euro
    Tierbiss-Folgeschäden bis 3.000 Euro
    Leistungseinschluss
    Akku-Allgefahrendeckung einschließlich Bedienfehler beim Aufladen des Akkus (Tiefenentladung / Überladen)1
    Entsorgungskosten des Akkus
    Kosten für Zustandsdiagnostik bis 1.500 Euro
    Kosten für Wassercontainer
    Fahrzeugabstellungskosten (bei notwendiger Quarantäne) bis zu 14 Tage
    Überspannungsschäden bei Blitzschlag bis 20.000 Euro
    Wandladestation (Wallbox) bis 3.000 Euro
    Tragbare Ladestation bis 3.000 Euro
    Induktionsplatte bis 3.000 Euro
    Ladekabel
    Ladekarte bis 100 Euro
    Leistungserweiterungen
    Erweiterung Kurzschluss-Folgeschäden bis 3.000 Euro bis 20.000 Euro
    Erweiterung Tierbiss-Folgeschäden bis 3.000 Euro unbegrenzt

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    1 wenn Vollkasko vereinbart
     
    *Der Abschluss des Zusatzbaustein „ElektroPlus“ ist nur für Lieferwagen im Werkverkehr (WKZ 251) möglich.
    Hinweis: Diese Übersicht stellt lediglich eine Kurzbeschreibung der versicherten Leistungen dar. Die rechtsverbindliche Beschreibung des Versicherungsschutzes ergibt sich ausschließlich aus den beantragten und von uns im Versicherungsschein dokumentierten Leistungen sowie aus den vereinbarten Versicherungsbedingungen. 
    Dieser Übersicht liegen die Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung mit Stand September 2023 zugrunde.

Häufig gestellte Fragen

Ein Paar scherzt miteinander. neben ihnen steht ihr Auto an einer Elektrotankstelle
Sie haben Spaß an Ihrem Elektroauto - und wir kümmern uns um die richtige Absicherung.
Was muss ich bei der Versicherung beachten?
  • Elektro- und Hybridfahrzeuge unterliegen grundsätzlich den gleichen Regelungen wie Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren. Das heißt eine Kfz- Haftpflichtversicherung ist zwingend vorgeschrieben. Sie kommt für Schäden am fremden Fahrzeug, weiteren Sachschäden zum Beispiel an Gebäuden oder Personenschäden auf.
    Darüber hinaus kann eine Teil- und Vollkaskoversicherung, sowie unser leistungsstarkes Zusatzpaket „ElektroPlus“ abgeschlossen werden.
    Die Teilkaskoversicherung übernimmt beispielsweise Schäden bei Diebstahl, Glasbruch oder einem Wildunfall.
    Die Vollkaskoversicherung leistet über die Teilkaskoversicherung hinaus nach einem selbstverschuldeten Unfall auch für die Schäden am eigenen Fahrzeug.
    Unser Zusatzbaustein „ElektroPlus“ beinhaltet wichtige Leistungserweiterungen wie zum Beispiel die Akku-Allgefahrendeckung einschließlich Bedienfehler beim Laden des Fahrzeugs und viele mehr.
Ist der Akku meines Elektro-/Hybridfahrzeugs mitversichert?
  • Der Akku ist das Herzstück des Elektrofahrzeugs. Mit Abschluss einer Vollkaskoversicherung, sowie unserem Zusatzpaket „ElektroPlus“ ist Ihr Akkus über die in der Vollkaskoversicherung beschriebenen Schadenereignisse (z.B. Unfall oder Vandalismus) hinaus gegen jede Beschädigung, Zerstörung oder jeden Verlust durch alle Ereignisse versichert, denen der Akku ausgesetzt ist.
Bin ich im Falle eines Totalschadens abgesichert?
  • Große Schäden bei einem Neuwagen können Ihre Finanzen schnell alt aussehen lassen. Bei Neufahrzeugen zahlen wir bei Totalschaden/Diebstahl innerhalb von 36 Monaten den Neupreis des Fahrzeugs. Dies gilt, wenn die erforderlichen Kosten der Wiederherstellung 80 Prozent des Neupreises erreichen oder übersteigen.
    Fahren Sie einen Gebrauchtwagen, zahlen wir innerhalb von 24 Monaten – beginnend ab dem Kaufdatum – den Wiederbeschaffungswert Ihres Fahrzeugs zum Zeitpunkt des Kaufdatums.
Was ist zu beachten, wenn ich abgeschleppt werden muss?
  • Beim Abschleppen von Elektrofahrzeugen gibt es einige Besonderheiten, auf die es zu achten gilt. Daher sollten Sie im Schadensfall immer darauf hinweisen, dass es sich bei Ihrem Fahrzeug um ein Elektrofahrzeug handelt. Über den Schutzbrief der Öffentlichen ist auch das Liegenbleiben durch entladenen Akku mitversichert.
Was kostet eine Versicherung für ein Elektrofahrzeug?
  • Die Höhe des Versicherungsbeitrages richtet sich wie bei jedem Auto unter anderem nach den Typ- und Regionalklassen, sowie weiteren individuellen Tarifmerkmalen. Elektrofahrzeuge sind grundsätzlich nicht teurer oder billiger als Diesel oder Benziner.
    Jedoch erhalten Sie als Besitzer eines Elektrofahrzeugs bei der Öffentlichen einen ElektroBonus von bis zu 20%.

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