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BraunschweigTresor – da steckt viel für Sie drin

Sicher ist Ihnen bekannt, dass man sich bei einer Kapitalanlage bisher nur zwischen zwei Varianten entscheiden konnte. Entweder für eine sichere und risikolose Kapitalanlage, die meist wenig Rendite brachte. Oder für eine renditestarke Anlage, die jedoch risikoreich war. Wer sein Geld sicher und gewinnbringend anlegen wollte, vielleicht dazu noch steueroptimiert und womöglich als flexibles Vorsorgeprodukt, wurde selten fündig.

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    Schaden: Haftpflicht/ Unfall 05 31 / 2 02 234
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    Schaden: Kraftfahrt 05 31 / 2 02 233

     

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    Theodor-Heuss-Str. 10

    38122 Braunschweig

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Schwarzer Tresor mit rundem Zahlenschloss

BraunschweigTresor

  • Sichere und flexible Vermögensanlage
  • Wahlmöglichkeit zwischen Rente auf Lebenszeit oder Kapitalauszahlung(en)
  • Gestaltungsspielräume zur steueroptimierten Nutzung Ihres Kapitals
  • Möglichkeit der finanziellen Unterstützung von Kindern und Enkelkindern 

zum BraunschweigTresor

 

BraunschweigTresor Invest

  • Kapitalmarktexpertise der Öffentlichen Versicherung Braunschweig
  • Kostengünstige ETFs Chancen auf attraktive Rendite
  • Fondswechsel jederzeit möglich
  • Steuerliche Vorteile möglich  

zum BraunschweigTresor Invest

BraunschweigTresor

Dahinter verbirgt sich eine private Rentenversicherung gegen Einmalzahlung. Heute einzahlen, später profitieren. Genau das Richtige, um beispielsweise einen höheren Geldbetrag fest anzulegen.
Sicher, rentabel und flexibel
In unserem BraunschweigTresor ist Ihr Vermögen sicher und rentabel aufgehoben. Und das Beste daran: Sie können trotzdem zu jedem Monatsersten flexibel über Ihr Kapital verfügen.
Sie erhalten über die gesamte Vertragslaufzeit eine gute Garantieverzinsung und zusätzlich sind Sie an unseren Überschüssen beteiligt. So ergibt sich eine ansehnliche Rendite. Selbst bei Tod ist die Rückzahlung des vorhandenen Kapitals an die Hinterbliebenen oder die Erben gesichert. Übrigens: Für den BraunschweigTresor ist keine Gesundheitsprüfung erforderlich.
Sie haben die Wahl!
Sie zahlen Ihr Kapital in den BraunschweigTresor heute ein und entscheiden erst später, wie und wann Sie darüber verfügen möchten. Bei Wahl der flexiblen Abrufphase von maximal 13 Jahren können Sie nach Bedarf einen Teil oder Ihr gesamtes Vermögen abrufen. Oder Sie wandeln es um, in eine garantierte Rente auf Lebenszeit.
sicherrentalflexibel
Sie haben die Wahl!
Sie zahlen Ihr Kapital in den BraunschweigTresor heute ein und entscheiden erst später, wie und wann Sie darüber verfügen möchten. Bei Wahl der flexiblen Abrufphase von maximal 13 Jahren können Sie nach Bedarf einen Teil oder Ihr gesamtes Vermögen abrufen. Oder Sie wandeln es um, in eine garantierte Rente auf Lebenszeit.
Attraktive Rendite
Mögliche Rendite
Aus dem BraunschweigTresor kann sich für Sie eine lohnende Rendite ergeben. 2,2 % sind möglich.
Modellannahme, Stand 01/2024:
Einmalbeitrag in Höhe von 10.000 Euro bei einer Versicherungsdauer von 15 Jahren und einer Rentengarantiezeit von 5 Jahren. Der Berechnung liegt die aktuelle, nicht für die gesamte Laufzeit garantierte Überschussdeklaration zugrunde.
Flexibilität + Steuervorteile = clevere Geldanlage
Der flexible Abruf aus dem BraunschweigTresor bietet ideale Voraussetzungen, um alle steuerlichen Gestaltungsspielräume zu nutzen.
Scheidet man beispielsweise im laufenden Jahr aus dem Berufsleben aus, sollte man den Abruf auf das Folgejahr verlegen. Denn dann ist der individuelle Steuersatz in der Regel niedriger.
Anstelle der Rente können Sie sich auch das ganze Kapital auf einmal auszahlen lassen oder eine Teilauszahlung wählen. Natürlich mit allen Überschussanteilen. Bei einer Teilauszahlung erhalten Sie für den Restbetrag eine monatliche, lebenslange Rente oder auf Wunsch eine Abschlusszahlung.
 
einmalzahlung
Das rechnet sich gleich doppelt
  • Bis zum Auszahlungszeitpunkt werden die Erträge steuerfrei angesammelt.
  • Wählen Sie eine Kapitalauszahlung, profitieren Sie von den Steuervorteilen, wenn die Versicherung mindestens 12 Jahre läuft und frühestens nach dem 62. Geburtstag ausgezahlt wird.
  • Die Rentenzahlungen werden nur mit dem deutlich abgesenkten Ertragsanteil besteuert.
Beispiel (ca. 95% der Renten bleiben steuerfrei)
Monatliche Rente ab dem 67. Lebensjahr 1.000 Euro
Ertragsanteil 17 Prozent
Zu versteuern 170 Euro
Angenommen wird ein persönlicher Steuersatz von 25 Prozent
Zu zahlende Steuer 42,50 Euro
Vorsorge für die Nachkommen
Aber nicht nur als Altersvorsorge in Form von Rentenleistungen ist der BraunschweigTresor eine sehr gute Wahl, sondern auch als mögliche finanzielle Unterstützung der Kinder oder Enkelkinder – zum Beispiel für die Ausbildung oder die erste eigene Wohnung.
Der Start ins eigene Leben ist teuer. Mit der Einführung der Studiengebühren wird die Finanzierung des Studiums heute oftmals zur wichtigsten Frage. Schön, wenn man etwas Geld zurückgelegt bzw. sinnvoll angelegt hat, um die Kinder oder Enkelkinder zu unterstützen.
Beispiel: 
Ein Großvater (60 Jahre) legt für seinen Enkel 20.000 Euro für 12 Jahre an. Dieser wird gerade eingeschult und möchte vielleicht später studieren. Seine Eltern sind Doppelverdiener und deshalb wird er später keinen Anspruch auf BAföG haben.
Im BraunschweigTresor der Öffentlichen vermehrt sich der Betrag von 20.000 Euro in 12 Jahren auf 25.748 Euro* . Entscheidet sich der Großvater für eine lebenslange Rente, dann erhält er monatlich 86,99 Euro*.
* Einschließlich Überschussanteile. Diese sind nicht garantiert. Stand 01/2024

Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungen

Dieser Abschnitt enthält nachhaltigkeitsbezogene Informationen über die Kapitalanlage der Öffentlichen Lebensversicherung Braunschweig (im Folgenden „Öffentliche“ genannt) bzw. über das Finanzprodukt gemäß Artikel 10 der EU-Offenlegungsverordnung 2019/2088.
Stand: Januar 2023
Zusammenfassung
  • Die Öffentliche hat im Jahr 2018 auf Basis eines eigenen Wertemaßstabs eine Nachhaltigkeitsstrategie für ihre Kapitalanlage konzipiert und bezieht seitdem neben Rendite-, Risiko- und Liquiditätskriterien zusätzlich auch Nachhaltigkeitskriterien in die Gestaltung des Kapitalanlageportfolios mit ein. Es werden die in der Kapitalanlage- bzw. Nachhaltigkeitsstrategie verfolgten ESG-Ansätze bzw. -Kriterien und die sich daraus ergebende Berücksichtigung nachteiliger Nachhaltigkeitsauswirkungen (englisch: Principle Adverse Impacts, PAIs) beworben.
    Dazu gehören:
    ESG-Ansätze/-Kriterien: (1) Nachbildung von ESG-Benchmark-Indizes, (2) Verwendung einer Ausschlussliste, (3) Nutzung eines Mindest-MSCI ESG Ratings und (4) Verwendung weiterer Ausschlusskriterien.
    PAI-Berücksichtigung: (a) THG-Emissionen, (b) CO2-Fußabdruck, (c) THG-Emissionsintensität, (d) Fossile Brennstoffe, (e) Schutz der Biodiversität, (f) Emission von Wasser, (g) Emission von Abfällen, (h) Verstöße gegen UNGC/OECD, (i) Fehlende Prozesse/Compliance zur Einhaltung der UNGC/OECD, (j) Umstrittene Waffen, (k) THG-Emissionsintensität von Ländern und (l) Länder, die gegen soziale Bestimmungen verstoßen. Die verfolgten ESG-Ansätze bzw. -Kriterien und die damit einhergehende Berücksichtigung von PAIs können sich im Laufe der Zeit ändern.
    Mit diesem Finanzprodukt werden ökologische oder soziale Merkmale beworben, aber keine nachhaltigen Investitionen angestrebt. Dennoch kann das Finanzprodukt aufgrund seines Charakters (breit gestreutes Anlageuniversum) auch nachhaltige Investitionen gemäß der Umweltziele der EU-Taxonomie beinhalten.
    Geplante Vermögensallokation für dieses Finanzprodukt:
    Das Anlageziel des Finanzprodukts besteht zum einen darin, die gegenüber den Kunden garantierten Leistungszusagen zu jeder Zeit sicherzustellen. Zum anderen verfolgt das Finanzprodukt das Ziel, für die Kunden eine über die garantierten Leistungen hinausgehende attraktive Überrendite zu erzielen. Um diese genannten Ziele zu erreichen, investiert die Öffentliche einerseits in risikoarme Kapitalanlagen, das sogenannte Sicherheitsportfolio, und andererseits in ein breit diversifiziertes Ertragsportfolio.
    Eine Überwachung der ökologischen oder sozialen Merkmale des Finanzprodukts erfolgt regelmäßig anhand der festgelegten Kriterien und Prozesse für das selbst verwaltete Sicherheitsportfolio sowie für das extern verwaltete Ertragsportfolio. Die Methoden, mit denen gemessen wird, inwieweit die mit dem Finanzprodukt beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale erfüllt werden, basieren auf den jeweils implementierten Nachhaltigkeitsaspekten bzw. ESG-Kriterien und werden innerhalb von Kapitalanlage- bzw. Investitionsprozessen durch Anlagerichtlinien o. Ä. sichergestellt.
    Die Öffentliche und die von ihr beauftragte(n) Kapitalverwaltungsgesellschaft und Fonds- bzw. Asset Manager nutzen im Rahmen ihrer Kapitalanlage- bzw. Investitionsprozesse zur Analyse, Implementierung und Auswertung von Nachhaltigkeitsaspekten bzw. ESG-Kriterien verschiedene externe Datenquellen bzw. -anbieter. Die Öffentliche analysiert und plausibilisiert die nachhaltigkeitsbezogenen Daten, um eine entsprechende Datenqualität sicherzustellen. Umfang und Häufigkeit dieser Prüfungen und Analysen variieren dabei je nach Anlageklasse, prozessualer Verortung und Etablierungsgrad. Der Öffentlichen sind gegenwärtig keine methodischen oder datenbezogenen Beschränkungen bekannt, die verhindern, dass die mit dem Finanzprodukt beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale erfüllt werden. Nichtsdestotrotz können einzelne Verfahren oder auch Datensätze und -punkte temporären oder auch spezifischen bzw. inhärenten Beschränkungen unterliegen.
    Wie alle Geschäftstätigkeiten und -prozesse der Öffentlichen unterliegen auch die Kapitalanlage- bzw. Investitionsprozesse – sowohl allgemein als auch speziell in Bezug auf Nachhaltigkeitsaspekte –Leitsätzen, Richtlinien, Anweisungen, Kontrollen oder auch Prüfungen, mit denen sichergestellt wird, dass Sorgfaltspflichten im Zusammenhang mit den zugrundeliegenden Vermögenswerten jederzeit eingehalten werden.
    Die Öffentliche hat für die fremdverwalteten Vermögenswerte im Ertragsportfolio eine etwaige Mitwirkung in den Portfoliogesellschaften und die mögliche Ausübung von Stimmrechten auf die Kapitalverwaltungsgesellschaft oder auf Fondsmanager übertragen.
     
Kein nachhaltiges Investitionsziel
  • Mit diesem Finanzprodukt werden ökologische oder soziale Merkmale beworben, aber keine nachhaltigen Investitionen angestrebt.
    Dennoch kann das Finanzprodukt aufgrund seines Charakters (breit gestreutes Anlageuniversum) auch nachhaltige Investitionen gemäß der Umweltziele der EU-Taxonomie beinhalten.
Ökologische oder soziale Merkmale des Finanzprodukts
  • Die Öffentliche hat im Jahr 2018 auf Basis eines eigenen Wertemaßstabs eine Nachhaltigkeitsstrategie für ihre Kapitalanlage konzipiert und bezieht seitdem neben Rendite-, Risiko- und Liquiditätskriterien zusätzlich auch Nachhaltigkeitskriterien in die Gestaltung des Kapitalanlageportfolios mit ein. Dabei werden Kriterien aus den Bereichen Umwelt (englisch: Environmental oder auch ‚E‘), Soziales (Social oder ‚S‘) sowie einer guten Unternehmensführung (Governance oder ‚G‘) berücksichtigt, die sog. ESG-Kriterien. Die Nachhaltigkeitsstrategie der Öffentlichen bzw. dieses Finanzprodukts ist anlageklassenspezifisch; so werden die verschiedenen Anlageklassen anhand ihrer individuellen Besonderheiten eigenständig analysiert und betrachtet. Der unternehmensindividuelle Wertemaßstab wird unter Berücksichtigung der allgemeinen Kapitalanlagephilosophie und -strategie des Hauses umgesetzt. Es wird betrachtet, wie die umgesetzten Nachhaltigkeitsstrategien und -kriterien zur Berücksichtigung von PAIs beitragen.

    Aktien

    Bei den Aktieninvestments in entwickelten Volkswirtschaften sowie in Schwellenländern repliziert die Öffentliche die MSCI ESG Leaders-Indexfamilie1.  Bei diesen ESG-Indizes sind folgende Nachhaltigkeitskriterien implementiert:
     
    Nachhaltigkeitskriterium
    Ausprägung / Beschreibung
    Mindest-MSCI ESG Rating2
    BB (für Neuaufnahmen und Indexaktualisierungen/Verbleib)
    (Skala von AAA bis CCC)
    Mindest-MSCI ESG Controversies Score3
    3 (Neuaufnahmen)
    1 (Aktualisierungen/Verbleib)
    (Skala von 0 bis 10)
    Branchenbezogene Ausschlüsse
    Kontroverse Waffen
    Unternehmen, die mit kontroversen Waffen (Streumunition, Landminen, Waffen mit abgereichertem Uran, Bio- und Chemiewaffen etc.) in Verbindung stehen; gemäß Methodik des MSCI Ex-Controversial Weapons Index.
    Nuklearwaffen
    Unternehmen, die in die Herstellung von Waffensystemen und -komponenten (Sprengköpfe, Raketen etc.) im Zusammenhang mit Nuklearwaffen involviert sind.
    Zivile Schusswaffen
    Unternehmen, die 5 % oder mehr ihrer Einnahmen aus der Produktion von Schusswaffen und Munition für zivile Märkte erzielen (exkl. staatliche Aufträge), oder:
    Unternehmen, die 15 % oder mehr ihrer Einnahmen aus der Produktion und dem Vertrieb von zivilen Schusswaffen und Munition generieren.
    Tabak
    Produktion (Einnahmeschwelle: 5 %), oder:
    Produktion, Vertrieb, Einzelhandel, Lieferung und Lizenzierung (Einnahmeschwelle: 15 %)
    Alkohol
    Produktion (Einnahmeschwelle: 10 %)
    Konventionelle Waffen
    Produktion (Einnahmeschwelle: 10 %)
    Glücksspiel
    Besitz oder Betrieb (Einnahmeschwelle: 10 %)
    Atomkraft
    Aktivitäten im Bereich Kernkraft (Einnahmeschwelle: 10 %)
    Gewinnung fossiler Brennstoffe
    Unternehmen, die 5 % oder mehr ihrer Einnahmen aus der Gewinnung von Kraftwerkskohle und der unkonventionellen Öl- und Gasförderung (Ölsand, Schiefer etc.) erzielen.
    Kohlekraft
    Kohleverstromung (Einnahmeschwelle: 5 %)
    Best-in-Class-Ansatz
    Beim Best-in-Class-Ansatz werden nur ca. 50 % der Unternehmen im Vergleich zu einem normalen Index ohne Nachhaltigkeitskriterien (z. B. MSCI World) ausgewählt.
    Die Titel (der einzelnen GICS-Industriesektoren) werden in Abhängigkeit von folgenden Nachhaltigkeitskriterien ausgewählt:
     
    • MSCI ESG Rating
    • MSCI ESG Rating Trend (positiver Trend vor neutralem bzw. negativem)
    • Indexmitgliedschaft (bestehende vor Neuaufnahmen)
    • Branchenspezifische ESG Scores
    • Marktkapitalisierung (absteigend)
    Zudem sind auch die vorgenannten Kriterien (Mindest-MSCI ESG Rating und -MSCI ESG Controversies Score sowie die branchenbezogenen Ausschlüsse) einzuhalten.
    Nach der Auswahl werden die verbliebenen Titel marktwertgewichtet und bilden den neuen ESG Leaders-Index.
     
    Die Indexmethodik kann unter folgendem Link abgerufen werden: https://www.msci.com/index-methodology; verwendeter Stand: November 2022
    Informationen zum MSCI ESG Rating können unter folgendem Link abgerufen werden: https://www.msci.com/our-solutions/esg-investing/esg-ratings
    Informationen zum MSCI ESG Controversies Score können unter folgendem Link abgerufen werden: https://www.msci.com/our-solutions/esg-investing/esg-data-and-solutions
     

    Investment Grade-Unternehmensanleihen

     
    Bei den Investment Grade-Unternehmensanleihen der entwickelten Volkswirtschaften verwendet die Öffentliche die Ausschlussliste des norwegischen Staatsfonds4. Unternehmen werden dort auf Basis der folgenden Kriterien beobachtet oder ausgeschlossen:
    Nachhaltigkeitskriterium
    Ausprägung / Beschreibung
    Produktbezogene Kriterien
    Herstellung von Waffen, die grundlegende humanitäre Prinzipien verletzen (z. B. Nuklearwaffen, Streumunition)
    Tabakproduktion und Produktion von Cannabis zu Freizeitzwecken
    Kohlegewinnung und -verstromung
    Beobachtung oder Ausschluss ab:
    Einnahmeanteil >= 30 %, oder
    Geschäftsanteil >= 30 %, oder
    Extraktion von mehr als 20 Mio. Tonnen p. a., oder
    Installierte Kapazität > 10.000 MW
    Green Bonds, die von diesen Unternehmen begeben werden, sind nicht betroffen.
    Verhaltensbezogene Kriterien (Beobachtung oder Ausschluss, sofern das Risiko als inakzeptabel klassifiziert wurde)
    Verkauf von Waffen oder militärischem Material an bestimmte Länder, die UN-Sanktionen erhalten haben oder in schwerwiegende bewaffnete Konflikte verwickelt sind (Verstöße gegen die völkerrechtlichen Vorgaben der Kriegsführung)
    Schwere oder systematische Menschenrechtsverletzungen
    Schwerwiegende Verletzungen von Persönlichkeitsrechten in Kriegen oder Konflikten
    Schwere Umweltschäden
    Ein Verhalten, das zu einem inakzeptablen Level an Treibhausgasemissionen führt
    Schwerwiegende Korruption oder Finanzkriminalität
    Andere besonders schwerwiegende Verletzungen grundlegender ethischer Normen
     
    Bei den Investment Grade-Unternehmensanleihen der Schwellenländer investiert die Öffentliche in einen Publikumsfonds, der verschiedene Nachhaltigkeitskriterien berücksichtigt. Der Fondsmanager verwendet für den Publikumsfonds ein ESG-Kriteriensystem5,  welches sich wie folgt zusammensetzt:
    Nachhaltigkeitskriterium
    Ausprägung / Beschreibung
    Normenbasierte Ausschlüsse6
    Herstellung von umstrittenen Waffen, die gegen internationale Abkommen verstoßen (Streumunition, Bio- und Chemiewaffenkonvention, Atomwaffensperrvertrag)
    Wertebasierte Ausschlüsse
    • Konventionelle Waffen und Feuerwaffen
    • Tabakproduktion
    • Glücksspiel und Erwachsenen-unterhaltung
    Ausschluss ab:
    Umsatz > 5%
    • Tabakverkauf
    • Unterstützungssysteme und -dienst-leistungen für konventionelle Waffen
    • Kohleabbau und -verstromung
    Ausschluss ab:
    Umsatz > 20%
    Verhaltensbasierte Ausschlüsse
    Unternehmen, die systematisch gegen internationale Normen verstoßen, deren Verstöße besonders schwerwiegend sind oder deren Geschäftsführung nicht bereit ist, notwendige Reformen umzusetzen, werden auf eine Beobachtungsliste gesetzt und gegebenenfalls vom unternehmensweiten Anlageuniversum ausgeschlossen.
    ESG-Integration
    Integration und Überwachung von ESG-Faktoren (u. a. ESG-Ratings und -Scores, ESG-Kontroversen sowie ESG-Trends erstklassiger Dienstleister sowie eigenem Research)
    Verknüpfung der ESG-Faktoren mit dem traditionellen Kreditrating zu einem ESG-bereinigten Kreditrating
    Wertpapierauswahl auf Basis des ESG-bereinigten Kreditratings
    Active Ownership
    Einflussnahme auf die Unternehmen durch Engagement und Proxy Voting
     
    4 Die Ausschlussliste des Government Pension Fund Global kann unter folgendem Link abgerufen werden: https://www.nbim.no/en/the-fund/responsible-investment/exclusion-of-companies/ , die Leitlinien bzw. Methodik unter: https://www.regjeringen.no/contentassets/9d68c55c272c41e99f0bf45d24397d8c/2022.09.05_gpfg_guidelines_observation_exclusion.pdf , Stand: 05.09.2022
     5Das Kriteriensystem des Fondsmanagements kann unter folgendem Link abgerufen werden: https://am.credit-suisse.com/international/de/asset-management/esg.html
    6Normenbasierte Ausschlüsse beruhen auf der Empfehlungsliste des Schweizer Vereins für verantwortungsbewusste Kapitalanlagen (SVVK-ASIR): https://svvk-asir.ch/de/unser-ansatz
     

    Staats- und staatsähnliche Anleihen

    Bei Staats- und staatsähnlichen Anleihen (regionale Gebietskörperschaften, Förderbanken, supranationale Einrichtungen etc.) der entwickelten Volkswirtschaften wird ein Mindest-MSCI ESG Rating vorausgesetzt. Zudem ist das staatenbezogene Kriterium des BVI-Verbändekonzepts7 einzuhalten.
    Nachhaltigkeitskriterium
    Ausprägung / Beschreibung
    Mindest-MSCI ESG Rating
    BBB (im von der Öffentlichen selbst verwalteten Sicherheitsportfolio)
    BB (im extern verwalteten Ertragsportfolio)
    (Skala von AAA bis CCC)
    Staatenbezogenes Kriterium des BVI-Verbändekonzepts
    Keine Einstufung des Staates als ‚Unfrei‘ im Freedom in the World-Index von Freedom House.8
     
    Bei den Staats- und staatsähnlichen Anleihen der Schwellenländer investiert die Öffentliche in einen Publikumsfonds (Indexfonds), der die J.P. Morgan ESG Indexfamilie repliziert. J.P. Morgan verwendet für die nachfolgenden ESG-Ansätze und -Kriterien der ESG Indexfamilie ESG Daten von Sustainalytics und RepRisk9:
    Nachhaltigkeitskriterium
    Ausprägung / Beschreibung
    Ausschlüsse für staatsähnliche Anleihen
    • Verstöße gegen UN Global Compact
    • Einnahmen aus Tabak, Kraftwerkskohle und Waffen
    Ausschlüsse und Gewichtsanpassungen auf Basis eines ESG-Scores
    Ausgehend von den ESG-Daten der beiden oben genannten Datenanbieter wird ein ESG-Score zwischen 0 bis 100 ermittelt.
    Nach Ermittlung des ESG-Score werden die Emittenten des Anlageuniversums in fünf Bänder eingeteilt:
    Band 1: Score > 80 -> 100% der Basis-Marktkapitalisierung
    Band 2: Score 80 - 60 -> 80% der Basis-Marktkapitalisierung
    Band 3: Score 60 – 40 -> 60% der Basis-Marktkapitalisierung
    Band 4: Score 40 – 20 -> 40% der Basis-Marktkapitalisierung
    Band 5: Score < 20 -> Ausschluss für mindestens 12 Monate
    Green Bonds, die von der Climate Bonds Initiative (CBI) als solche eingestuft werden, werden automatisch um ein Band hochgestuft.
    7Informationen zum BVI-Verbändekonzept können unter folgendem Link abgerufen werden: https://www.bvi.de/service/muster-und-arbeitshilfen/mindeststandard-zur-zielmarktbestimmung/
    8Informationen zur internationalen Nichtregierungsorganisation Freedom House sowie zu deren Index können unter folgendem Link abgerufen werden: https://freedomhouse.org/
    9Informationen zur JPM ESG Indexfamilie und zur Indexmethodik können unter folgendem Link abgerufen werden: https://www.jpmorgan.com/content/dam/jpm/cib/complex/content/markets/composition-docs/pdf-30.pdf

    Covered Bonds und Pfandbriefe

    Bei Covered Bonds und Pfandbriefen wird ein Mindest-MSCI ESG Rating vorausgesetzt.
    Nachhaltigkeitskriterium
    Ausprägung / Beschreibung
    Mindest-MSCI ESG Rating
    BBB (im von der Öffentlichen selbst verwalteten Sicherheitsportfolio)
    BB (im extern verwalteten Ertragsportfolio)
    (Skala von AAA bis CCC)

    REITs

    Bei den REIT-Investments (Real Estate Investment Trust oder auch börsengehandelte Immobilienaktien bzw.  gesellschaften) wird auf ESG Benchmark-Indizes von Global Property Research zurückgegriffen10.  In deren Methodik wird auf das ESG Rating von GRESB (Global Real Estate Sustainability Benchmark) abgestellt.
    Nachhaltigkeitskriterium
    Ausprägung / Beschreibung
    GRESB ESG Rating
    Umgewichtung der Titel anhand des ESG Ratings (Höhergewichtung von Titeln mit besseren ESG Ratings).

    10Die Indexmethodik und Informationen zum verwendeten GRESB Score können unter folgendem Link abgerufen werden: https://www.globalpropertyresearch.com/gpr-global-top-100-esg-index
    Anlageklasse
    Beschreibung
    High Yield-Unternehmensanleihen
    Der Asset Manager des Publikumsfonds für HY-Unternehmensanleihen berücksichtigt auch Nachhaltigkeitsüberlegungen in seinen Analyse- und Investitionsprozessen. Allerdings sind in der Anlagestrategie keine dedizierten Nachhaltigkeitskriterien enthalten.
     Der Manager ist aber bestrebt, zukünftig Nachhaltigkeitskriterien auch formell in der Anlagestrategie des Fonds zu implementieren und so auch eine entsprechende Artikel 8-Klassifikation herbeizuführen.
    Private Equity, Immobilien und Infrastruktur (Alternative Investments)
    Bei den Alternativen Investments hat die Öffentliche Asset Manager oder auch Anlageberater ausgewählt, die Nachhaltigkeit als wesentlichen Bestandteil ihrer Anlage- und Investitions- bzw. Beratungsprozesse ansehen.
     Die bestehenden Investments bzw. Fonds weisen häufig allerdings noch keine dezidierten Nachhaltigkeitskriterien in deren Anlagestrategien und Dokumentationen auf. Teilweise wurden aber auch Prozesse gestartet, um Nachhaltigkeitskriterien bei bestehenden Investments auch formell zu integrieren. Für drei von zehn Immobilienfonds wurde bereits eine Artikel 8-Klassifikation gemäß Offenlegungs-VO (2019/2088) der Fondsmanager bescheinigt. Ein Immobilienfonds (von zehn Immobilienfonds) klassifiziert außerdem gemäß Artikel 9 Offenlegungs-VO (2019/2088).
    Der Manager des Private-Equity Dachfonds ist seit vielen Jahren im Vorstand der UN PRI und berücksichtigt ESG als zentrales Kriterium bei Investmententscheidungen über ein eigenes ESG Komitee. Trotz einer herausfordernden Datensituation in diesem Segment soll eine entsprechende Artikel 8-Klassifikation gemäß Offenlegungs-VO (2019/2088) herbeigeführt werden.
    Bei zukünftigen Investitionen werden die inhaltliche sowie die formelle Verankerung von Nachhaltigkeitskriterien vorausgesetzt.
    In Abhängigkeit von der Anlagestrategie und der Nachhaltigkeitsstrategie können sich die implementierten Nachhaltigkeitskriterien und -ansätze im Laufe der Zeit ändern.
Anlagestrategie
  • Das Anlageziel des Finanzprodukts besteht zum einen darin, die gegenüber den Kunden garantierten Leistungszusagen zu jeder Zeit sicherzustellen. Zum anderen verfolgt das Finanzprodukt das Ziel, für die Kunden eine über die garantierten Leistungen hinausgehende attraktive Überrendite zu erzielen. Hierfür werden die Kapitalanlagen risikoadjustiert in enger Abstimmung zwischen Aktivseite (Kapitalanlagen) und Passivseite (Produkt) gesteuert. Die Öffentliche verfügt dazu über ein Steuerungscockpit, das die aus einer Kapitalanlagestrategie resultierenden Risiken misst und dem verfügbaren Sicherheitskapital gegenüberstellt. Damit wird sichergestellt, dass die eingegangenen Risiken jederzeit durch Sicherheitspuffer überdeckt sind.
    Um diese genannten Ziele zu erreichen, investiert die Öffentliche einerseits in risikoarme Kapitalanlagen, das sogenannte Sicherheitsportfolio, und andererseits in ein breit diversifiziertes Ertragsportfolio. Die risikoarmen Kapitalanlagen dienen dazu, das Ziel der Sicherstellung der Garantien zu erfüllen. Hierzu erfolgen Investitionen in festverzinsliche Wertpapiere (hauptsächlich Staats- und staatsähnliche Anleihen sowie Pfandbriefe bzw. Covered Bonds) bester Bonitäten (Ratings AAA und AA) unter der Zielsetzung, die Laufzeitenstruktur der Verpflichtungen adäquat nachzubilden. Um das Ziel der Erwirtschaftung einer attraktiven Überrendite zu erreichen, wird risikoadjustiert, prognoseunabhängig, systematisch, langfristig und ertragsorientiert an den internationalen Kapitalmärkten angelegt. So wird in ein breit gestreutes Ertragsportfolio investiert, das Anlageklassen, wie z. B. globale Aktien, internationale Zinsanlagen (inkl. Staatsanleihen), Unternehmensanleihen, Private Equity, Immobilien und Infrastruktur, und weitere sowie künftig ggfs. neu hinzukommende Assetklassen umfasst. Die Aufteilung zwischen dem Sicherheitsportfolio und dem Ertragsportfolio wird in Form einer Strategischen Asset Allocation (SAA) unter Verwendung finanzmathematischer Methoden regelmäßig neu bewertet. Bei der SAA wird eine optimale Aufteilung des Ertragsportfolios auf die unterschiedlichen Anlageklassen und Regionen vorgenommen.
    Basierend auf den vorangehenden Ausführungen kann sich die Investitionsstruktur des Finanzprodukts im Laufe der Zeit ändern.
    Wie im Abschnitt „Ökologische oder soziale Merkmale des Finanzprodukts“ beschrieben, wird ein ganzheitlicher Ansatz verfolgt, bei dem Kriterien aus den Bereichen Umwelt (englisch: Environmental oder auch ‚E‘), Soziales (Social oder ‚S‘) sowie einer guten Unternehmensführung (Governance oder ‚G‘) berücksichtigt werden, die sog. ESG-Kriterien. Der Governance-Bereich wird dabei – je nach Anlageklasse – bspw. in Form von ESG-Ratings oder weiteren in diesem Abschnitt genannten Kriterien abgedeckt.
Aufteilung der Investitionen
  • Weitere Angaben gemäß Artikel 14 der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1288 können den „Vorvertragliche[n] und Regelmäßige[n] Informationen zu den in Artikel 8 Absätze 1, 2 und 2a der Verordnung (EU) 2019/2088 und Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2020/852 genannten Finanzprodukten“ entnommen werden, die nachfolgend verlinkt sind:
     
    Die Öffentliche hält direkte Risikopositionen in Unternehmen im selbst verwalteten Sicherheitsportfolio lediglich in Form von Anleihen von Covered Bond-/Pfandbriefbanken, supranationalen Emittenten und Förderbanken sowie Einlagen bei Kreditinstituten. Alle anderen Arten von Risikopositionen gegenüber Unternehmen erfolgen im Rahmen des Ertragsportfolios indirekt über Fondskonstruktionen.
Überwachung der ökologischen oder sozialen Merkmale
  • Eine Überwachung der ökologischen oder sozialen Merkmale des Finanzprodukts erfolgt regelmäßig anhand der festgelegten Kriterien und Prozesse sowie basierend auf Anlagerichtlinien für das selbst verwaltete Sicherheitsportfolio sowie für das extern verwaltete Ertragsportfolio.
    Die Einhaltung der ökologischen oder sozialen Merkmale im Sicherheitsportfolio wird in regelmäßigen Abständen von der Öffentlichen selbst überprüft, dokumentiert und ggfs. in entsprechenden internen Kapitalanlagegremien besprochen. Für das fremdverwaltete Ertragsportfolio wird die Einhaltung der ökologischen oder sozialen Merkmale laufend von der Kapitalverwaltungsgesellschaft oder den Fonds- bzw. Asset Managern geprüft. Alle operativen Abläufe und Instanzen unterliegen zudem verschiedenen weitergehenden internen wie externen Prüfprozessen.
Methoden
  • Die Methoden, mit denen gemessen wird, inwieweit die mit dem Finanzprodukt beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale erfüllt werden, basieren auf den jeweils implementierten Nachhaltigkeitsaspekten bzw. ESG-Kriterien und werden innerhalb von Kapitalanlage- bzw. Investitionsprozessen durch Anlagerichtlinien o. Ä. sichergestellt. So finden bspw. bei Mindest-ESG Ratings oder anderen Ausschlusskriterien regelmäßige Prüfungen statt – sowohl vor neuen Investitionen als auch im bestehenden Portfolio –, ob die Kriterien entsprechend eingehalten werden. Etwaige Grenzverletzungen werden innerhalb fest definierter Prozesse und Fristen aufgelöst.
    Während die Öffentliche im von ihr verwalteten Sicherheitsportfolio selbst überwacht, ob die angewendeten nachhaltigkeitsbezogenen Kriterien eingehalten werden, wird dies im extern verwalteten Ertragsportfolio von der/den beauftragten Kapitalverwaltungsgesellschaft oder Fonds- bzw. Asset Managern übernommen.
Datenquellen und -verarbeitung
  • Die Öffentliche und die von ihr beauftragte(n) Kapitalverwaltungsgesellschaft und Fonds- bzw. Asset Manager nutzen im Rahmen ihrer Kapitalanlage- bzw. Investitionsprozesse zur Analyse, Implementierung und Auswertung von Nachhaltigkeitsaspekten bzw. ESG-Kriterien verschiedene externe Datenquellen bzw. -anbieter, wie z. B. MSCI ESG Research LLC, Credit Suisse Asset Management (bzw. den Schweizer Verein für verantwortungsbewusste Kapitalanlagen), The Norwegian Government Pension Fund Global, den BVI Bundesverband Investment und Asset Management (bzw. Freedom House), JPMorgan (bzw. Sustainalytics, RepRisk und die Climate Bonds Initiative) oder auch Global Property Research (bzw. die Global Real Estate Sustainability Benchmark).
    Die Öffentliche analysiert und plausibilisiert die nachhaltigkeitsbezogenen Daten, um eine entsprechende Datenqualität sicherzustellen. Umfang und Häufigkeit dieser Prüfungen und Analysen variieren dabei je nach Anlageklasse, prozessualer Verortung und Etablierungsgrad. Die Daten werden dabei auf verschiedene Art und Weise bezogen, analysiert, weiterverarbeitet und ggfs. kommuniziert.
    Die Öffentliche ist stets bestrebt, eine entsprechende Datenqualität und -konsistenz sicherzustellen; aufgrund der derzeit noch am Anfang stehenden Entwicklung in Bezug auf die Offenlegung von (u. a. realwirtschaftlichen) Nachhaltigkeitsdaten ist es ihr zum aktuellen Zeitpunkt aber nicht vollständig möglich, den Anteil an geschätzten Daten bei den verwendeten externen Datenquellen und -anbietern zu ermitteln.
Beschränkungen hinsichtlich der Methoden und Daten
  • Der Öffentlichen sind gegenwärtig keine methodischen oder datenbezogenen Beschränkungen bekannt, die verhindern, dass die mit dem Finanzprodukt beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale erfüllt werden. Nichtsdestotrotz können einzelne Verfahren oder auch Datensätze und -punkte temporären oder auch spezifischen bzw. inhärenten Beschränkungen unterliegen.
    Beispielsweise sind bei den Alternativen Investments (Private Equity, Immobilien und Infrastruktur) häufig noch keine ausreichenden Nachhaltigkeitsdaten vorhanden, sodass bei diesen Anlageklassen derzeit auch noch keine Bewerbung ökologischer oder sozialer Merkmale vorgenommen werden kann.
    Auch Daten mit Bezug zur EU-Taxonomie sind zum aktuellen Zeitpunkt aus unterschiedlichen Gründen häufig nicht vollständig. Zum einen sind nicht alle Unternehmen zur Veröffentlichung entsprechender Angaben verpflichtet, da sie z. B. geografisch nicht in den Anwendungsbereich der Taxonomieverordnung fallen, während sich zum anderen die Veröffentlichung von taxonomiebezogenen Daten innerhalb des Anwendungsbereichs am Markt erst noch etablieren muss.
Sorgfaltspflicht
  • Wie alle Geschäftstätigkeiten und -prozesse der Öffentlichen unterliegen auch die Kapitalanlage- bzw. Investitionsprozesse – sowohl allgemein als auch speziell in Bezug auf Nachhaltigkeitsaspekte –Leitsätzen, Richtlinien, Anweisungen, Kontrollen oder auch Prüfungen, mit denen sichergestellt wird, dass Sorgfaltspflichten im Zusammenhang mit den zugrundeliegenden Vermögenswerten jederzeit eingehalten werden. Dies gilt gleichermaßen für das selbst verwaltete Sicherheitsportfolio wie auch für das fremd verwaltete Ertragsportfolio und wird über interne wie externe Prozesse bzw. Instanzen realisiert.
Mitwirkungspolitik
  • Die Öffentliche hat für die fremdverwalteten Vermögenswerte im Ertragsportfolio eine etwaige Mitwirkung in den Portfoliogesellschaften und die mögliche Ausübung von Stimmrechten auf die Kapitalverwaltungsgesellschaft oder auf Fondsmanager übertragen. Weitere Informationen sind unter https://www.oeffentliche.de/content/oeffentliche/gesetzliche-regelungen/aktiengesetz/ abrufbar.
    Die Berücksichtigung von nachhaltigkeitsbezogenen Kontroversen im Rahmen der Kapitalanlage- bzw. Nachhaltigkeitsstrategie ist im Abschnitt „Ökologische oder soziale Merkmale des Finanzprodukts“ beschrieben.

BraunschweigTresor Invest

Der BraunschweigTresor Invest kombiniert die Vorteile einer kostengünstigen und breit gestreuten Kapitalanlage mit denen einer fondsgebundenen Rentenversicherung. Durch Einmalzahlungen mit Zuzahlungsoption sind Sie immer flexibel.
Fondsinvestments für mehr Freiheit
Bei dem BraunschweigTresor Invest werden Ihre Beiträge in Investmentfonds angelegt. Durch die individuelle Gestaltung haben Sie die Möglichkeit, Ihre fondsgebundene Rentenversicherung ganz Ihrer persönlichen Anlagementalität anzupassen. Ganz gleich, ob Sie ein hohes Risiko für maximale Renditechancen eingehen möchten oder lieber geringere Risiken suchen – unser erstklassiges Fondsangebot lässt Ihnen die Wahl.  
Flexibilität von Anfang bis Ende 
Sie zahlen Ihr Kapital in den BraunschweigTresor Invest einmalig ein. Auch Zuzahlungen sind möglich. Ebenfalls wichtig: Sollten Sie für eine Investition, etwa ein Eigenheim, einmal Geld benötigen, können Sie einen Teil Ihres Kapitals einfach aus dem BraunschweigTresor Invest entnehmen. 
Auf den Fall der Fälle vorbereitet
An den Fall der Fälle möchte niemand denken – doch wenn er eintritt, ist Ihr Kapital nicht verloren. Denn im Todesfall vor Rentenbeginn erhält Ihr Partner bzw. erhalten Ihre Hinterbliebenen mindestens die bis dahin gezahlten Beiträge. Bei Tod nach Rentenbeginn wird die Rente bis zum Ende der Garantiezeit an die Hinterbliebenen weiter gezahlt. 
Hohe Renditen einfahren und Steuern sparen
Die fondsgebundene Altersvorsorge hat einen weiteren großen Vorteil: Sie können Steuern sparen. Denn steuerpflichtig ist bei der Wahl der Rentenzahlung nur der Ertragsanteil. Und falls Sie sich ab dem 62. Lebensjahr für die einmalige Kapitalauszahlung nach einer mindestens 12-jährigen Vertragsdauer entscheiden, ist sogar die Hälfte der Erträge steuerfrei. 
Unsere Kapitalmarktexpertise für Ihre Zukunft
Durch die Investition Ihrer Beiträge in Investmentfonds erhalten Sie im Rahmen des BraunschweigTresor Invest attraktive Renditechancen. Hierfür tragen Sie das Kapitalmarktrisiko bis zum Beginn der Rentenzahlung. Um dieses Risiko in ein optimales Verhältnis zu den sich bietenden Renditechancen zu setzen, kommt es auf die richtige Kombination der Fonds an. Hierbei lassen wir Sie nicht alleine. Durch die Umsetzung einer langfristig ausgelegten, strategischen Anlagen-Allokation ist es unseren Finanzexperten in den vergangenen Jahren gelungen, sehr gute Kapitalanlage-Ergebnisse zu erzielen. Von dieser jahrelang aufgebauten Kapitalmarktexpertise der Öffentlichen können auch Sie im Rahmen des BraunschweigTresor Invest profitieren.
 
Das Plus für Sie: Ihr Invest in ETFs
Anstelle von klassischen Investmentfonds werden Ihr Einmalbeitrag, aber auch Ihre Zuzahlungen im BraunschweigTresor Invest ausschließlich in ETFs investiert.
ETF steht für „Exchange-Traded Fund“ und bedeutet einfach übersetzt, dass dies börsengehandelte Indexfonds sind. Da ETFs im Vergleich zu herkömmlichen Investmentfonds sehr günstig sind, kommt von der erzielten Rendite mehr bei Ihnen an.
Sämtliche angebotene ETFs werden unter dem Namen „iShares“ vertrieben und vom weltweit führenden ETF-Anbieter BlackRock verwaltet.
Geballte Expertise in drei Beispielportfolios
Das Portfolio Öffentliche spiegelt das Ertragsportfolio der Öffentlichen Lebensversicherung Braunschweig wider und setzt auf eine breit gestreute Kapitalanlage. Damit können Sie in nahezu jede Anlageklasse und -region investieren, in die auch die Öffentliche selbst investiert. So profitieren Sie direkt von der Kapitalmarktexpertise der Öffentlichen.
Alternativ können risikoscheuere bzw. chancenorientiertere Kunden die Portfolios Defensiv oder Chance wählen. Darüber hinaus kann selbstverständlich auch jede beliebige sonstige Kombination der ETFs zu einem ganz individuellen Portfolio zusammengestellt werden.
Portfolio Chance
  • Mehr Risiko für höhere Renditechancen. Hier haben unsere Experten ertragsorientierte ETFs für Sie zusammengestellt.
     
    portfolio_chance_2023
Portfolio Öffentliche
  • Dieses Portfolio spiegelt das Ertragsportfolio der Öffentlichen Lebensversicherung wider und setzt auf unsere Expertise und eine breitgestreute Investition.
    Tortendiagramm
Portfolio Defensiv
  • Sie möchten ein geringeres Risiko und sind bereit, dafür kleinere Renditen in Kauf zu nehmen? Dann ist dieses Portfolio für Sie richtig.

    Tortendiagramm

Die wählbaren Fonds auf einen Blick

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Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungen

Die nachhaltigkeitsbezogenen Offenlegungen zu den ETFs können den ETF-Produktwebsites entnommen werden, die im Abschnitt „Die wählbaren Fonds auf einen Blick“ verlinkt sind.
Die „Vorvertragliche[n] Informationen zu den in Artikel 8 Absätze 1, 2 und 2a der Verordnung (EU) 2019/2088 und Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2020/852 genannten Finanzprodukten“ finden Sie im Verkaufsprospekt des jeweiligen Fonds. 
Die „Regelmäßige[n] Informationen zu den in Artikel 8 Absätze 1, 2 und 2a der Verordnung (EU) 2019/2088 und Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2020/852 genannten Finanzprodukten“ finden Sie im Jahresbericht des jeweiligen Fonds.
Eine Zusammenfassung der Verweise zu den ETF-Produktwebsites finden Sie hier
Die nachhaltigkeitsbezogenen Offenlegungen zum Sicherungsvermögen der Öffentlichen Lebensversicherung Braunschweig (für eine mögliche Rentenphase) können der Produktwebsite der LöwenRente Klassik entnommen werden.

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