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LöwenRente Klassik – finanzielle Sicherheit ganz nach Ihren Wünschen

Sie möchten Ihre Zukunft aktiv gestalten und auch im Alter persönliche Freiräume genießen? Die gesetzliche Altersvorsorge wird Ihnen dabei nur den finanziellen Grundstock bieten können. Für mehr Sicherheit und Flexibilität im Ruhestand sorgt unsere LöwenRente Klassik.

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  • Wir sind telefonisch erreichbar

    Zentrale Hotline 05 31 / 2 02 0
       
    Schaden: Haftpflicht/ Unfall 05 31 / 2 02 234
    Schaden: Sach (Hausrat...) 05 31 / 2 02 235
    Schaden: Kraftfahrt 05 31 / 2 02 233

     

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    Theodor-Heuss-Str. 10

    38122 Braunschweig

    AnfahrtsplanSchaden-Schnell-Service

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Mann im dunkelblauen Anzug und blauen Hemd - beide Hände im Nacken

Ihre Vorteile im Überblick

  • Lebenslang garantierte Rente oder einmalige Kapitalauszahlung
  • Flexibles Rentenbeginnalter
  • Garantierte Grundverzinsung für die gesamte Laufzeit des Vertrages
  • Vertraglich garantierte Rentenhöhe
  • Überschussbeteiligung als zusätzliches Plus
  • Freie Vererbbarkeit
  • Steuervorteile möglich
Gute Aussichten: Mehr Freizeit – genügend Geld
  • Nach dem Berufsleben möchte jeder seinen gewohnten Lebensstandard halten. Endlich mehr Zeit für Reisen, Theater und das geliebte Hobby. Dafür braucht man allerdings das nötige „Kleingeld“. Dass man mit der gesetzlichen Rente alleine später nicht wirklich gut über die Runden kommen wird, ist mittlerweile bekannt. Denn immer weniger Erwerbstätige müssen für immer mehr Rentner aufkommen. Sinkende Geburtenzahlen und steigende Lebenserwartung sorgen dafür, dass das gesetzliche Rentensystem zunehmend aus dem Gleichgewicht gerät.
    Wer nach dem aktiven Berufsleben auf Lebensqualität nicht verzichten will, braucht eine zusätzliche private Versorgung.
    Gut zu wissen
    Die gesetzliche Rente wird seit 2005 in Teilschritten besteuert. Ab dem Jahr 2040 muss die Rente voll versteuert werden. Im Klartext heißt das: Es gibt noch weniger Rente im Alter.
    Bevor Sie über konkrete Versicherungsleistungen nachdenken, sollten Sie zunächst einmal Ihre derzeitige Versorgungssituation abklopfen und Ihre Ziele definieren. Die folgenden Fragen können Sie dabei in Ihre Überlegungen einbeziehen:
    • Bin ich für den Ruhestand ausreichend abgesichert?
    • Was brauche ich bei Rentenbeginn an Einkommen?
    • Möchte ich auch meine Arbeitskraft absichern?
    • Ist eine Versorgung der Hinterbliebenen in meiner Situation sinnvoll?
    • Sind mir steuerliche Vorteile wichtig?
Versorgungslücken unter die Lupe genommen
  • Beispiel 1: Mann, 30 Jahre, ledig, kein Kind, Bruttoeinkommen 2.500 Euro im Monat
    Loewenrente-Klassik-Beispiel-1
    Beispiel 2: Frau, 35 Jahre, ledig, kein Kind, Bruttoeinkommen 2.000 Euro im Monat
    Loewenrente-Klassik-Beispiel-2
    Beispiel 3: Mann, 46 Jahre, verheiratet, zwei Kinder, Bruttoeinkommen 4.000 Euro im Monat, Ehefrau 46 Jahre, Hausfrau
    Loewenrente-Klassik-Beispiel-3
    Beispiel 4: Frau, 54 Jahre, verheiratet, zwei Kinder, Bruttoeinkommen 2.800 Euro im Monat, Ehemann 54 Jahre, 2.800 Euro Bruttoeinkommen im Monat
    Loewenrente-Klassik-Beispiel-4
    Stand 01/2023
Drei gute Gründe, warum Sie jetzt Ihre Zukunft selbst bestimmen sollten
  •  
    Finanzielle Unabhängigkeit im Alter
    Genießen Sie Ihr Leben und sorgen Sie heute noch dafür, dass Sie dies ein Leben lang tun können. Auch nach Ihrem Berufsleben. Schließen Sie jetzt Ihre Versorgungslücke durch eine private Rentenversicherung. Damit bleiben Sie auch im Alter finanziell unabhängig – ohne Ihren Kindern auf der Tasche zu liegen.
    Übrigens: Schnelle finanzielle Hilfe erhalten Sie von uns bei schwerer Krankheit wie z. B. Schlaganfall oder Herzinfarkt. Wird die Krankheit vor Rentenbeginn diagnostiziert, können Sie kurzfristig über das vorhandene Kapital verfügen. Die Auszahlung ist einkommensteuerfrei.
    Warum ist jetzt der richtige Zeitpunkt, Geld für die Rente zu sparen
    Je früher Sie mit der privaten Vorsorge beginnen, desto höher ist die Rendite auf Ihr eingezahltes Kapital zuzüglich der bis dahin angesammelten Überschussanteile. Weiterhin ergaben Studien, dass im Alter zwischen 30 und 50 Jahren die Sparleistungen und die Sparmöglichkeiten am größten sind. Starten Sie Ihre Vorsorge also noch heute mit einem überschaubaren Beitrag.
    Private Vorsorge für mehr Spielraum
    Selbst wenn Sie jetzt Geld zurücklegen und davon im Ruhestand monatlich einen Betrag entnehmen, reicht Ihr Geld nur für eine begrenzte Zeit. Denn Sie wissen ja nicht, wie alt Sie werden. Mit der privaten Rentenversicherung der Öffentlichen vermeiden Sie das Risiko, dass Ihr Geld irgendwann aufgebraucht ist. Sie genießen die Sicherheit eines garantierten zusätzlichen Extra-Einkommens, Monat für Monat, solange Sie leben.
Mit unserer LöwenRente Klassik bleiben Sie individuell und flexibel
  • Ihre private Rente wächst mit
    Damit Ihre spätere Rente mit der Entwicklung Ihres Einkommens und den laufenden Preissteigerungen Schritt hält, können Sie mit uns eine regelmäßige Erhöhung Ihres Vertrages vereinbaren (Dynamik). Über diese Erhöhung entscheiden Sie jedes Jahr neu.
    Mann, 35 Jahre, Rentenbeginn mit 67 Jahren, 20 Jahre Rentengarantiezeit, Monatsbeitrag 75 Euro*
      Ohne Dynamik Mit Dynamik¹
     
    Inklusive
    Überschüsse²
    Garantierte
    Leistung
    Inklusive
    Überschüsse²
    Garantierte
    Leistung
    Monatsrente
    122,34 Euro
    75,26 Euro
    256,26 Euro
    174,73 Euro
    Kapitalauszahlung
    43.086 Euro
    26.505 Euro
    90.221 Euro
    61.537 Euro
    Stand: Januar 2025

    1) Angenommen werden Beitragsanpassungen von 5 % über die gesamte Laufzeit. Der Monatsbeitrag bei Dynamik steigt entsprechend der getroffenen Vereinbarung.
     2) Die Leistungen aus der Überschussbeteiligung können nicht garantiert werden. Sie gelten nur dann, wenn die für 2025 festgesetzten Überschussanteile während der gesamten Versicherungsdauer unverändert bleiben.
     
    Beitragszahlung nach Wunsch
    Passen Sie Ihre Beitragszahlung Ihrer Lebensplanung an. Wählen Sie zwischen monatlichen, viertel-, halb- oder jährlichen Einzahlungen. Auch Zuzahlungen während der Laufzeit sind möglich. Zum Beispiel wenn Sie eine Sonderzahlung erhalten. Haben Sie weniger Geld zur Verfügung, senken Sie einfach Ihren Beitrag.
    Maximale Sicherheit für Ihren Partner
    Ihr Geld ist auch im Todesfall sicher. Sollten Sie vor Rentenbeginn sterben, erhält Ihr Partner bzw. erhalten Ihre Hinterbliebenen die bis dahin gezahlten Beiträge zurück (Beitragsrückgewähr).
    Bei Tod nach Rentenbeginn zahlen wir an die Hinterbliebenen die Rente bis zum Ablauf einer individuell vereinbarten Garantiezeit.
    Flexibel in der Abrufphase
    Sie bestimmen den Zeitpunkt, ab dem Sie Ihre private Rente erhalten. Anstelle der Rente können Sie sich auch das ganze Kapital auf einmal auszahlen lassen oder eine Teilauszahlung wählen. Natürlich mit allen Überschussanteilen. Bei einer Teilauszahlung erhalten Sie für den Restbetrag eine monatliche, lebenslange Rente.
Wir sorgen für Ihre finanzielle Sicherheit
  • Eines steht fest: Die private Rentenversicherung gehört zu den sichersten Vorsorgelösungen. Garantierte Leistungen und Planbarkeit, das sind hier die entscheidenden Vorteile. Mit einer privaten Rentenversicherung können Sie schon heute ausrechnen, welchen Leistungsumfang Sie später mindestens erwarten können. Die Überschussbeteiligung ist dann noch ein zusätzliches Finanzplus.
    Die LöwenRente Klassik ist eine gute Wahl, wenn für Sie Sicherheit an erster Stelle steht. Ganz gleich, wie sich der Finanzmarkt auch entwickelt: Die Sicherheit Ihres angelegten Geldes ist mit einer LöwenRente Klassik bei der Öffentlichen Versicherung Braunschweig in jedem Fall gewährleistet.
    Zusätzlich besteht die Möglichkeit, durch eine Produktkombination – mit höheren Ertragschancen, aber auch höheren Risiken – die für Sie optimale Lösung zur Vorsorge zu finden. Eine Kombination aus zwei Vorsorgeprodukten bietet clevere Möglichkeiten. Sie sorgen für Ihr Alter vor und bauen gleichzeitig eine attraktive Geldanlage auf! Dabei entscheiden Sie individuell, wie sich Sicherheit und Chancen zusammensetzen. Wir finden für Sie mit der LöwenRente die ideale Kombination aus Sicherheit und Renditechancen. Sprechen Sie mit Ihrem Berater.
     
Von der Steuer begünstigt
  • Einmalige steuerbegünstigte Kapitalauszahlung
    Wählen Sie eine Kapitalauszahlung, ist nur die Hälfte der Erträge zu versteuern – bei mindestens 12 Jahren Laufzeit und Auszahlung ab dem vollendeten 62. Lebensjahr.
    Liegen die Voraussetzungen nicht vor, greift die Abgeltungsbesteuerung. Die gesamten Erträge werden mit dem pauschalierten Steuersatz von maximal 25 % (zzgl. Solizuschlag und ggf. Kirchensteuer) besteuert.
    In beiden Fällen erfolgt die Besteuerung erst im Jahr der Auszahlung. Vorteil: Dadurch bleibt das Freistellungsvolumen während der Ansparphase unberührt.
    Lebenslange steuerbegünstigte Rentenzahlung
    Hier profitieren Sie in mehrfacher Hinsicht:
    • Die gezahlten Rentenbeträge steigen in Zukunft durch die erwirtschafteten Überschüsse sogar noch an.
    • Alle Renten – auch die Gesetzliche – müssen versteuert werden. Bei der privaten Rentenversicherung fallen jedoch nur für einen geringen Ertragsanteil Steuern an. Im Vergleich dazu sind beispielsweise Zinserträge von Bankprodukten bis zu 100 % steuerpflichtig.
    Ertragsanteilbesteuerung (Auszug)
    Rentenbeginn mit 62 / 63 / 65 / 67 Jahren
    Ertragsanteil in 21 / 20 / 18 / 17 Prozent
     
    Beispiel (ca. 95% der Rente bleiben steuerfrei)
    Monatliche Rente ab
    dem 67. Lebensjahr
    1.000 Euro
    Ertragsanteil 17 Prozent
    Zu versteuern 170 Euro
    Angenommen wird ein
    persönlicher Steuersatz von
    25 Prozent
    Zu zahlende Einkommensteuer 42,50 Euro
Junger Mann in kariertem Hemd im Wald

Frank, 36 Jahre, verheiratet, zwei Kinder

"Vorsorge besteht für mich aus mehreren Bausteinen. Vor drei Jahren habe ich für meine Familie und mich ein Haus gebaut. Das ist die wichtigste Investition in unsere Zukunft: Etwas Eigenes, für das wir keine Miete zahlen müssen. Die Finanzierung des Hauses lässt natürlich erst einmal keine weiteren großen Sprünge zu. Aber um die gesetzliche Rente aufzubessern, zahle ich trotzdem heute schon 75,00 Euro im Monat in meine private Rentenversicherung ein."

 

 

 

Leistungsbeispiel - private Rentenversicherung

Monatlicher Beitrag

75,00 Euro

Beitragszahlungsdauer

31 Jahre

Leistungen bei Rentenbeginn

Lebenslange monatliche Altersrente zum Rentenbeginn mit 67 Jahren

garantiert

73,95 Euro

mit Überschüssen*

118,57 Euro

Blonde Frau mit Brille im Büro

Simone, 31 Jahre, Single
 

"Bei mir im Job läuft es ganz gut. Ich verdiene nicht schlecht und Aufstiegschancen rechne ich mir auch aus. Da hat es mich schon ein bisschen geschockt, wie wenig von meinem Gehalt übrig bleibt, wenn ich in Rente gehe. Damit bin ich als Rentnerin nicht zufrieden. Deshalb zahle ich jetzt pro Monat 100 Euro in meine private Rentenversicherung ein. Heute kann ich das verkraften - und freue mich jetzt schon auf das, was ich später zur Rente dazubekomme."

 

  

  

Leistungsbeispiel - private Rentenversicherung

Monatlicher Beitrag

100,00 Euro

Beitragszahlungsdauer

36 Jahre

Leistungen bei Rentenbeginn

Lebenslange monatliche Altersrente zum Rentenbeginn mit 67 Jahren

garantiert

114,70 Euro

mit Überschüssen*

196,89 Euro

Lächelnder Mann mit Glatze in Bart und Brille

Bernd, 54 Jahre, verheiratet, ein Kind
 

"In unserem Alter wird das Thema Rente immer wichtiger. Die Aussicht auf die gesetzliche Versorgung ist nicht gerade rosig. Die Vorstellung, den gewohnten Lebensstandard nicht mehr aufrecht erhalten zu können, beunruhigt uns sehr. Und auch unsere Tochter möchten wir während ihres Studiums gerne unterstützen. Da ist das Angebot der privaten Rentenversicherung genau das Richtige. Die Beiträge können wir flexibel festlegen und für meine Familie und mich optimal vorsorgen."

  

  

Leistungsbeispiel - private Rentenversicherung

Monatlicher Beitrag

250,00 Euro

Beitragszahlungsdauer

11 Jahre

Leistungen bei Rentenbeginn

Lebenslange monatliche Altersrente zum Rentenbeginn mit 65 Jahren

garantiert

85,42 Euro

mit Überschüssen*

102,70 Euro

* Leistungen der Überschussbeteiligung können nicht garantiert werden. Sie gelten nur, wenn die für das Jahr 2025 festgesetzten Überschussanteile während der gesamten Versicherungsdauer unverändert bleiben. Es ist eine Garantiezeit von 10 Jahren berücksichtigt. (Stand 01/2025)

Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungen

Dieser Abschnitt enthält nachhaltigkeitsbezogene Informationen über die Kapitalanlage der Öffentlichen Lebensversicherung Braunschweig (im Folgenden „Öffentliche“ genannt) bzw. über das Finanzprodukt gemäß Artikel 10 der EU-Offenlegungsverordnung 2019/2088.
Stand: November 2025
Zusammenfassung
  • Die Öffentliche hat im Jahr 2018 auf Basis eines eigenen Wertemaßstabs eine mehrdimensionale Nachhaltigkeitsstrategie für ihre Kapitalanlage konzipiert und bezieht seitdem neben Rendite-, Risiko- und Liquiditätskriterien zusätzlich auch Nachhaltigkeitskriterien in die Gestaltung des Kapitalanlageportfolios mit ein. Es werden die in der Kapitalanlage- bzw. Nachhaltigkeitsstrategie verfolgten ESG-Ansätze bzw. -Kriterien und die sich daraus ergebende Berücksichtigung nachteiliger Nachhaltigkeitsauswirkungen (englisch: Principle Adverse Impacts, PAIs) beworben. Dazu gehören:
    ESG-Ansätze/-Kriterien:
    • ESG-Benchmark-Indizes
    • Verwendung einer Ausschlussliste
    • Nutzung von Mindest-MSCI ESG Ratings
    • Das PAI-Konzept der Kapitalverwaltungsgesellschaft der Öffentlichen
    • Weitere (Ausschluss-)Kriterien
    PAI-Berücksichtigung:
    • Treibhausgasemissionen
    • CO2-Fußabdruck
    • Treibhausgasintensität
    • Fossile Brennstoffe
    • Biodiversität
    • Wasser
    • Abfall
    • Verstöße UN Global Compact/OECD
    • Geschlechtervielfalt in Leitungsorganen
    • Umstrittene Waffen
    • Treibhausgasemissionsintensität von Staaten
    • Länder, die gegen soziale Bestimmungen verstoßen

    Im Jahr 2024 hat die Öffentliche in ihre Kapitalanlage-Nachhaltigkeitsstrategie zudem ein Netto-Null-Ziel für Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2050 aufgenommen.
    Die verfolgten ESG-Ansätze bzw. -Kriterien und die damit einhergehende Berücksichtigung von PAIs können sich im Laufe der Zeit ändern.
    Mit diesem Finanzprodukt werden ökologische oder soziale Merkmale beworben, aber keine nachhaltigen Investitionen angestrebt. Dennoch kann das Finanzprodukt aufgrund seines Charakters (breit gestreutes Anlageuniversum) auch nachhaltige Investitionen gemäß der Umweltziele der EU-Taxonomie beinhalten.
    Geplante Vermögensallokation für dieses Finanzprodukt:
    Das Anlageziel des Finanzprodukts besteht zum einen darin, die gegenüber den Kunden garantierten Leistungszusagen zu jeder Zeit sicherzustellen. Zum anderen verfolgt das Finanzprodukt das Ziel, für die Kunden eine über die garantierten Leistungen hinausgehende attraktive Überrendite zu erzielen. Um diese genannten Ziele zu erreichen, investiert die Öffentliche einerseits in risikoarme Kapitalanlagen, das sogenannte Sicherheitsportfolio, und andererseits in ein breit diversifiziertes Ertragsportfolio.
    Eine Überwachung der ökologischen oder sozialen Merkmale des Finanzprodukts erfolgt regelmäßig anhand der festgelegten Kriterien und Prozesse für das selbst verwaltete Sicherheitsportfolio sowie für das extern verwaltete Ertragsportfolio. Die Methoden, mit denen gemessen wird, inwieweit die mit dem Finanzprodukt beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale erfüllt werden, basieren auf den jeweils implementierten Nachhaltigkeitsaspekten bzw. ESG-Kriterien und werden innerhalb von Kapitalanlage- bzw. Investitionsprozessen durch Anlagerichtlinien o. Ä. sichergestellt.
    Die Öffentliche und die von ihr beauftragte(n) Kapitalverwaltungsgesellschaft und Fonds- bzw. Asset Manager nutzen im Rahmen ihrer Kapitalanlage- bzw. Investitionsprozesse zur Analyse, Implementierung und Auswertung von Nachhaltigkeitsaspekten bzw. ESG-Kriterien verschiedene externe Datenquellen bzw. -anbieter. Die Öffentliche analysiert und plausibilisiert die nachhaltigkeitsbezogenen Daten, um eine entsprechende Datenqualität sicherzustellen. Umfang und Häufigkeit dieser Prüfungen und Analysen variieren dabei je nach Anlageklasse, prozessualer Verortung und Etablierungsgrad. Der Öffentlichen sind gegenwärtig keine methodischen oder datenbezogenen Beschränkungen bekannt, die verhindern, dass die mit dem Finanzprodukt beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale erfüllt werden. Nichtsdestotrotz können einzelne Verfahren oder auch Datensätze und -punkte temporären oder auch spezifischen bzw. inhärenten Beschränkungen unterliegen.

    Wie alle Geschäftstätigkeiten und -prozesse der Öffentlichen unterliegen auch die Kapitalanlage- bzw. Investitionsprozesse – sowohl allgemein als auch speziell in Bezug auf Nachhaltigkeitsaspekte –Leitsätzen, Richtlinien, Anweisungen, Kontrollen oder auch Prüfungen, mit denen sichergestellt wird, dass Sorgfaltspflichten im Zusammenhang mit den zugrundeliegenden Vermögenswerten jederzeit eingehalten werden.
    Die Öffentliche hat für die fremdverwalteten Vermögenswerte im Ertragsportfolio eine etwaige Mitwirkung in den Portfoliogesellschaften und die mögliche Ausübung von Stimmrechten auf die Kapitalverwaltungsgesellschaft oder auf Fondsmanager übertragen.
Kein nachhaltiges Investitionsziel
  • Mit diesem Finanzprodukt werden ökologische oder soziale Merkmale beworben, aber keine nachhaltigen Investitionen angestrebt.
    Dennoch kann das Finanzprodukt aufgrund seines Charakters (breit gestreutes Anlageuniversum) auch nachhaltige Investitionen gemäß der Umweltziele der EU-Taxonomie beinhalten.
Ökologische oder soziale Merkmale des Finanzprodukts
  • Die Öffentliche hat im Jahr 2018 auf Basis eines eigenen Wertemaßstabs eine mehrdimensionale Nachhaltigkeitsstrategie für ihre Kapitalanlage konzipiert und bezieht seitdem neben Rendite-, Risiko- und Liquiditätskriterien zusätzlich auch Nachhaltigkeitskriterien in die Gestaltung des Kapitalanlageportfolios mit ein. Dabei werden Kriterien aus den Bereichen Umwelt (englisch: Environmental oder auch ‚E‘), Soziales (Social oder ‚S‘) sowie einer guten Unternehmensführung (Governance oder ‚G‘) berücksichtigt, die sog. ESG-Kriterien. Die Nachhaltigkeitsstrategie der Öffentlichen bzw. dieses Finanzprodukts ist anlageklassenspezifisch; so werden die verschiedenen Anlageklassen anhand ihrer individuellen Besonderheiten eigenständig analysiert und betrachtet. Der unternehmensindividuelle Wertemaßstab wird unter Berücksichtigung der allgemeinen Kapitalanlagephilosophie und -strategie des Hauses umgesetzt. Es wird betrachtet, wie die umgesetzten Nachhaltigkeitsstrategien und -kriterien zur Berücksichtigung von PAIs beitragen. Im Jahr 2024 hat die Öffentliche in ihre Kapitalanlage-Nachhaltigkeitsstrategie zudem ein Netto-Null-Ziel für Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2050 aufgenommen. Es wurden auch konkrete Emissionsziele für erste Anlageklassen (notierte Aktien und Unternehmensanleihen) für die Jahre 2025 und 2030 festgeschrieben.
     
    Aktien
    Bei den Aktieninvestments in entwickelten Volkswirtschaften sowie in Schwellenländern hat die Öffentliche ihre Asset Manager damit beauftragt, die MSCI Selection-Indexfamilie[1] (davor unter dem Namen ‚ESG Leaders‘ bekannt) zu replizieren. Bei diesen ESG-Indizes sind die nachfolgenden Nachhaltigkeitskriterien implementiert. Zudem sind bei den Aktien der entwickelten Volkswirtschaften die Kriterien des Konzepts zur Berücksichtigung von nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen (kurz: PAI[2]-Konzept) der Kapitalverwaltungsgesellschaft (kurz: KVG) der Öffentlichen[3] einzuhalten:
    Nachhaltigkeitskriterium
    Ausprägung / Beschreibung
    MSCI Selection-Indexmethodik
    Mindest-MSCI ESG Rating[4]
    BB (für Neuaufnahmen und Indexaktualisierungen/Verbleib)
    (Skala von AAA bis CCC)
    Mindest-MSCI ESG Controversies Score[5]
    3 (Neuaufnahmen)
    1 (Aktualisierungen/Verbleib)
    (Skala von 0 bis 10)
    Branchenbezogene Ausschlüsse
    Kontroverse Waffen
    Unternehmen, die mit kontroversen Waffen (Streumunition, Landminen, Waffen mit abgereichertem Uran, Bio- und Chemiewaffen etc.) in Verbindung stehen; gemäß Methodik des MSCI Ex-Controversial Weapons Index.
    Nuklearwaffen
    Unternehmen, die in die Herstellung von Waffensystemen und -komponenten (Sprengköpfe, Raketen etc.) im Zusammenhang mit Nuklearwaffen involviert sind.
    Zivile Schusswaffen
    Unternehmen, die 5 % oder mehr ihrer Einnahmen aus der Produktion von Schusswaffen und Munition für zivile Märkte erzielen (exkl. staatliche Aufträge), oder:
    Unternehmen, die 15 % oder mehr ihrer Einnahmen aus der Produktion und dem Vertrieb von zivilen Schusswaffen und Munition generieren.
    Tabak
    Produktion (Einnahmeschwelle: 5 %), oder:
    Produktion, Vertrieb, Einzelhandel, Lieferung und Lizenzierung (Einnahmeschwelle: 15 %)
    Alkohol
    Produktion (Einnahmeschwelle: 10 %)
    Konventionelle Waffen
    Produktion (Einnahmeschwelle: 10 %)
    Glücksspiel
    Besitz oder Betrieb (Einnahmeschwelle: 10 %)
    Atomkraft
    Aktivitäten im Bereich Kernkraft (Einnahmeschwelle: 10 %)
    Gewinnung fossiler Brennstoffe
    Unternehmen, die 5 % oder mehr ihrer Einnahmen aus der Gewinnung von Kraftwerkskohle und der unkonventionellen Öl- und Gasförderung (Ölsand, Schiefer etc.) erzielen.
    Kohlekraft
    Kohleverstromung (Einnahmeschwelle: 5 %)
    Best-in-Class-Ansatz
    Beim Best-in-Class-Ansatz werden nur ca. 50 % der Unternehmen im Vergleich zu einem normalen Index ohne Nachhaltigkeitskriterien (z. B. MSCI World) ausgewählt.
     
    Die Titel (der einzelnen GICS-Industriesektoren) werden in Abhängigkeit von folgenden Nachhaltigkeitskriterien ausgewählt:
    • MSCI ESG Rating
      • MSCI ESG Rating Trend (positiver Trend vor neutralem bzw. negativem)
      • Indexmitgliedschaft (bestehende vor Neuaufnahmen)
      • Branchenspezifische ESG Scores
      • Marktkapitalisierung (absteigend)
       
      Zudem sind auch die vorgenannten Kriterien (Mindest-MSCI ESG Rating und -MSCI ESG Controversies Score sowie die branchenbezogenen Ausschlüsse) einzuhalten.
       
      Nach der Auswahl werden die verbliebenen Titel marktwertgewichtet und bilden den neuen Selection-Index.
      PAI-Konzept der KVG der Öffentlichen (Aktien der entwickelten Volkswirtschaften)
      Begrenzung des Exposures von Emittenten mit:
       
      PAI 4: Aktivität im Bereich fossile Brennstoffe
      PAI 7: Aktivitäten mit negativem Einfluss auf biodiversitätssensitive Gebiete
      PAI 8: Hohen Wasseremissionen
      PAI 9: Gefährlichem Abfall
      PAI 10: Verletzung der UN Global Compact-Prinzipien und der OECD-Guidelines
      PAI 14: Exposition gegenüber kontroversen Waffen
      Mindestens 80 % des Volumens müssen in Titel investiert sein, die die von der KVG der Öffentlichen definierten Kriterien erfüllen:

      PAI 4: Kein Engagement im Bereich der fossilen Brennstoffe
      PAI 7: Keine Aktivitäten mit negativem Einfluss auf biodiversitätssensitive Gebiete
      PAI 8: Kein deutlich negativer Einfluss
      PAI 9: Kein deutlich negativer Einfluss
      PAI 10: Keine Verstöße gegen UNGC-/OECD-Guidelines
      PAI 14: Kein Engagement im Bereich kontroverser Waffen
       
      Investment Grade-Unternehmensanleihen
      Bei den Investment Grade-Unternehmensanleihen der entwickelten Volkswirtschaften hat die Öffentliche ihre mandatierten Asset Manager beauftragt, die Ausschlussliste des norwegischen Staatsfonds[6] anzuwenden. Unternehmen werden dort auf Basis der nachfolgenden Kriterien beobachtet oder ausgeschlossen. Zudem sind Kriterien des PAI-Konzepts der KVG der Öffentlichen einzuhalten:
      Nachhaltigkeitskriterium
      Ausprägung / Beschreibung
      Kriterien des norwegischen Staatsfonds
      Produktbezogene Kriterien
      Herstellung von Waffen, die grundlegende humanitäre Prinzipien verletzen (z. B. Nuklearwaffen, Streumunition)
      Tabakproduktion und Produktion von Cannabis zu Freizeitzwecken
      Kohlegewinnung und -verstromung
      Beobachtung oder Ausschluss ab:
      Einnahmeanteil 30 %, oder
      Geschäftsanteil 30 %, oder
      Extraktion von mehr als 20 Mio. Tonnen p. a. oder
      installierte Kapazität > 10.000 MW
       
      Green Bonds, die von diesen Unternehmen begeben werden, sind nicht betroffen.
      Verhaltensbezogene Kriterien (Beobachtung oder Ausschluss, sofern das Risiko als inakzeptabel klassifiziert wurde)
      Verkauf von Waffen oder militärischem Material an bestimmte Länder, die UN-Sanktionen erhalten haben oder in schwerwiegende bewaffnete Konflikte verwickelt sind (Verstöße gegen die völkerrechtlichen Vorgaben der Kriegsführung)
      Schwere oder systematische Menschenrechtsverletzungen
      Schwerwiegende Verletzungen von Persönlichkeitsrechten in Kriegen oder Konflikten
      Schwere Umweltschäden
      Ein Verhalten, das zu einem inakzeptablen Level an Treibhausgasemissionen führt
      Schwerwiegende Korruption oder Finanzkriminalität
      Andere besonders schwerwiegende Verletzungen grundlegender ethischer Normen
      PAI-Konzept der KVG der Öffentlichen
      Begrenzung des Exposures von Emittenten mit:
       
      PAI 4: Aktivität im Bereich fossile Brennstoffe
      PAI 10: Verletzung der UN Global Compact-Prinzipien und der OECD-Guidelines
      PAI 14: Exposition gegenüber kontroversen Waffen
      Mindestens 80 % des Volumens müssen in Titel investiert sein, die die von der KVG der Öffentlichen definierten Kriterien erfüllen:
       
      PAI 4: Kein Engagement im Bereich der fossilen Brennstoffe
      PAI 10: Keine Verstöße gegen UNGC-/OECD-Guidelines
      PAI 14: Kein Engagement im Bereich kontroverser Waffen
       
      Die Investment Grade-Unternehmensanleihen der Schwellenländer werden über einen Publikumsfonds abgebildet, bei dem verschiedene Nachhaltigkeitskriterien berücksichtigt werden. Der Fondsmanager verwendet für den Publikumsfonds ein ESG-Kriteriensystem[7], welches sich wie folgt zusammensetzt:
      Nachhaltigkeitskriterium
      Ausprägung / Beschreibung
      Normenbasierte Ausschlüsse[8]
      Unternehmen, die sich nicht an internationale Verträge über umstrittene Waffen halten (Übereinkommen über Streumunition, Bio- und Chemiewaffenkonvention und den Atomwaffensperrvertrag)
      Wertebasierte Ausschlüsse
      • Konventionelle Waffen und Schusswaffen
      • Tabakproduktion
      • w  Glücksspiel und Erwachsenenunterhaltung
      • w  Öl- und Gasförderung in der Arktis
      Ausschluss ab:
      Umsatz > 5 %
      •  Ölsande
      Ausschluss ab:
      Umsatz > 10 %
      • Tabakvertrieb
      • Trägersysteme und Dienstleistungen für konventionelle Waffen
      • Kohleabbau und -verstromung
      Ausschluss ab:
      Umsatz > 20 %
      Verhaltensbasierte Ausschlüsse
      Unternehmen, die systematisch gegen internationale Normen verstoßen, deren Verstöße besonders schwerwiegend sind oder deren Geschäftsführung nicht bereit ist, erforderliche Reformen umzusetzen, werden auf eine Beobachtungsliste gesetzt und gegebenenfalls vom unternehmensweiten Anlageuniversum ausgeschlossen.
      ESG-Integration
      Integration und Überwachung von ESG-Faktoren (u. a. ESG Ratings und Scores oder auch ‑Kontroversen externer Dienstleister sowie aus eigenem Research). Verknüpfung des ESG Ratings mit dem traditionellen Kreditrating zu einem ESG-bereinigten Bonitätsrating. Wertpapierauswahl auf Basis des ESG-bereinigten Bonitätsratings. Tägliche Prüfung der ESG-Faktoren, um wesentliche Änderungen zeitnah zu erkennen.
      Active Ownership
      Einflussnahme auf die Unternehmen durch Engagement. Die Engagement-Aktivitäten basieren auf Analysen des Geschäftsgebarens und/oder der Wesentlichkeit seitens des Asset Managers.
       
      Staats- und staatsähnliche Anleihen
      Bei Staats- und staatsähnlichen Anleihen (regionale Gebietskörperschaften, Förderbanken, supranationale Einrichtungen etc.) der entwickelten Volkswirtschaften wird ein Mindest-MSCI ESG Rating vorausgesetzt. Außerdem sind das staatenbezogene Kriterium des BVI-Verbändekonzepts[9] und im extern verwalteten Ertragsportfolio zudem Kriterien des PAI-Konzepts der KVG der Öffentlichen einzuhalten.
      Nachhaltigkeitskriterium
      Ausprägung / Beschreibung
      Mindest-MSCI ESG Rating
      BBB (im von der Öffentlichen selbst verwalteten Sicherheitsportfolio; Green/Social/Sustainable Bonds von Emittenten ohne MSCI ESG Rating sind zulässig)
      BB (im extern verwalteten Ertragsportfolio)
      (Skala von AAA bis CCC)
      Staatenbezogenes Kriterium des BVI-Verbändekonzepts
      Keine Einstufung des Staates als ‚Unfrei‘ im Freedom in the World-Index von Freedom House.[10]
      PAI-Konzept der KVG der Öffentlichen, PAI 15:
       
      Begrenzung des Exposures von Emittenten mit hoher Treibhausgasintensität (im extern verwalteten Ertragsportfolio)
      Mindestens 90 % des Volumens müssen in Titel investiert sein, die das von der KVG der Öffentlichen definierte Kriterium erfüllen:
       
      Wertausprägung bis zum 95. Perzentil (von 100) auf der Skala Treibhausgasemissionen/BIP der entsprechenden Emittenten.
      PAI-Konzept der KVG der Öffentlichen, PAI 16:
       
      Begrenzung des Exposures von Emittenten, die internationale Konventionen oder UN-Prinzipien verletzen (zusätzlich bei Anleihen der EUR-Peripheriestaaten im extern verwalteten Ertragsportfolio)
      Mindestens 90 % des Volumens müssen in Titel investiert sein, die das von der KVG der Öffentlichen definierte Kriterium erfüllen:

      Keine Verstöße gegen die genannten (sozialen) Bestimmungen.
       
      Die Staats- und staatsähnlichen Anleihen der Schwellenländer werden über einen Publikumsfonds (Indexfonds) abgebildet, der die J.P. Morgan ESG-Indexfamilie repliziert.[11] J.P. Morgan verwendet für die nachfolgenden ESG-Ansätze und -Kriterien Daten von Sustainalytics, RepRisk, Verisk Maplecroft und der Climate Bonds Initiative:
      Nachhaltigkeitskriterium
      Ausprägung / Beschreibung
      Ausschlüsse für staatsähnliche Anleihen
      • Verstöße gegen die UN Global Compact-Prinzipien.
      • Einnahmen aus Tabakproduktion, Kraftwerkskohle (Abbau und Verstromung), Ölsand (Abbau) und Waffen (für das Militär oder Strafverfolgungsorgane ab einer Einnahmeschwelle von 10 %).
      • Green Bonds von Emittenten in Verbindung mit Kraftwerkskohle und Ölsand sind zulässig.
      Ausschlüsse für Staatsanleihen
      • Staaten, deren Anleihen unter Sanktionen der EU, UN oder USA stehen, sind ausgeschlossen.
      Ausschlüsse und Gewichtsanpassungen auf Basis eines ESG Scores
      Ausgehend von den ESG-Daten der oben genannten Datenanbieter wird ein ESG Score zwischen 0 bis 100 ermittelt.
       
      Nach Ermittlung des ESG Scores werden die Emittenten des Anlageuniversums in fünf Bänder eingeteilt:
      Band 1: Score 80 -> 100 % der Basis-Marktkapitalisierung
      Band 2: Score < 80 bis 60 -> 80 % der Basis-Marktkapitalisierung
      Band 3: Score < 60 bis 40 -> 60 % der Basis-Marktkapitalisierung
      Band 4: Score < 40 bis 30/20 (für Staaten / staatsähnliche Emittenten) -> 40 % der Basis-Marktkapitalisierung
      Band 5: Score < 30/20 (für Staaten / staatsähnliche Emittenten) -> Ausschluss für mindestens 12 Monate
       
      Green Bonds, die von der Climate Bonds Initiative als solche eingestuft werden, werden um ein Band hochgestuft.
       
      Covered Bonds und Pfandbriefe
      Bei Covered Bonds und Pfandbriefen wird ebenfalls ein Mindest-MSCI ESG Rating vorausgesetzt.
      Nachhaltigkeitskriterium
      Ausprägung / Beschreibung
      Mindest-MSCI ESG Rating
      BBB (im von der Öffentlichen selbst verwalteten Sicherheitsportfolio; Green/Social/Sustainable Bonds von Emittenten ohne MSCI ESG Rating sind zulässig)
      BB (im extern verwalteten Ertragsportfolio)
      (Skala von AAA bis CCC)
      High Yield-Unternehmensanleihen
      Die HY-Unternehmensanleihen werden über einen Publikumsfonds[12] abgebildet, in dem die nachfolgenden Kriterien implementiert sind:
      Nachhaltigkeitskriterium
      Ausprägung / Beschreibung
      Aktivitätsbasierte Ausschlüsse
      Unkonventionelle Waffen (vorgelagerte Tätigkeiten, Produktion und nachgelagerte Tätigkeiten)
      Ausschluss ab:
      Umsatz > 0 %
      Atomwaffen (Produktion), Erwachsenenunterhaltung (Produktion und nachgelagerte Tätigkeiten) und Tabak (Produktion)
      Ausschluss ab:
      Umsatz > 5 %
      Konventionelle Waffen (Produktion) und Kohle (Produktion)
      Ausschluss ab:
      Umsatz > 10 %
      Normbasiertes Screening
      Sehr schwere Kontroversen in Bezug auf die UN Global Compact-Prinzipien, OECD-Guidelines oder ILO-Standards führen zu einem Ausschluss.
      ESG-Integration
      ESG-Informationen (Unternehmensberichte, Rohdaten, Ratings oder auch ESG-Analysen) und auch die PAI-Indikatoren unterstützen den Asset Manager hinsichtlich der Titelauswahl und der Gewichtung im Rahmen der Portfoliokonstruktion.
       
      Qualitativer Ansatz:
      Durchführung einer ESG-Materialitätsanalyse, um für jeden Sektor die vom Markt als relevant eingestuften ESG-Aspekte zu identifizieren. Danach Einstufung der Emittenten danach, ob ein geringes, mittleres, erhöhtes oder hohes (ESG-)Risiko vorliegt. Bei den betrachteten PAI-Indikatoren wird auf eine positive Entwicklung über die Zeit sowie gegenüber der Benchmark geachtet.
      Quantitativer Ansatz:
      Festlegung von Schwellenwerten für ESG Ratings und Scores verschiedener Anbieter (wie z. B. ein Mindest-MSCI ESG Rating von BB auf einer Skala von AAA bis CCC). Emittenten bzw. Anlagen unterhalb der Schwellenwerte (auch nicht geratete Titel) werden der „Restquote" zugeordnet.
       
      Sofern weder beim qualitativen noch beim quantitativen Ansatz eine genügende Beurteilung vorliegt, werden die betroffenen Anlagen einer sog. „Restquote“ zugeordnet, die einen bestimmten Anteil am Portfolio nicht übersteigen darf.
      Engagement
      Bei erhöhten ESG-Risiken mit wesentlicher Bedeutung für die Anlageentscheidungen im Fonds nimmt der Asset Manager Kontakt mit betroffenen Emittenten auf, um das Anlagerisiko zu mindern. Es wird auch überwacht, ob betroffene Emittenten bei den angesprochenen Themen notwendige Schritte zur Verbesserung unternommen haben.
       
      Alternative Investments
      Bei den Alternativen Investments (bestehend aus Private Equity-, Immobilien- und Infrastrukturfonds) sind inzwischen bei vielen Fonds Nachhaltigkeitsansätze implementiert. Es sind aber auch noch ältere Fonds im Bestand, die bereits vor einigen Jahren gezeichnet wurden. Zu den Zeichnungszeitpunkten bestanden die verschiedenen Nachhaltigkeitsregulierungen noch nicht, sodass bei deren Auflage auch keine formalisierte Nachhaltigkeitsstrategie bspw. im Sinne der EU-Offenlegungsverordnung berücksichtigt werden konnte.
      Bei manchen Fonds gab es allerdings auch eine Anpassung der Anlagestrategie, z. T. explizit im Kontext der Nachhaltigkeit, und damit zusammenhängend auch eine Klassifizierung nach EU-Offenlegungsverordnung o. Ä. Ebenso setzt die Öffentliche bei Neuzeichnungen eine Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten voraus. Im letzten Jahr wurde so bspw. ein neuer Infrastrukturdachfonds gezeichnet, der nach Artikel 8 der EU-Offenlegungsverordnung klassifiziert ist.
      Anlageklasse
      Beschreibung
      Private Equity
      Die Öffentliche und die von ihr beauftragten externen Parteien (AIFM (Verwalter/Manager eines alternativen Investmentfonds) und Anlageberater) haben im Laufe des Jahres 2024 umfangreich an der Nachhaltigkeitsstrategie des Private Equity-Dachfonds der Öffentlichen gearbeitet. Vor Kurzem wurde die Überarbeitung abgeschlossen, wodurch auch eine Artikel 8-Klassifikation gemäß EU-Offenlegungsverordnung erreicht werden konnte.
       
      Der implementierte Ansatz umfasst zum einen ein ESG-Manager-Rating in Form einer ganzheitlichen Bewertung der Investitionstätigkeiten und -praktiken von Zielfonds und deren Managern durch den Anlageberater. Teil des hierzu verwendeten Fragebogens sind z. B. Merkmale aus den Bereichen Klimaschutz, Förderung von Vielfalt und Inklusion sowie die Einhaltung der Menschenrechte.
      Zum anderen ist eine Limitierung von Branchen mit Schwerpunkt auf kontroverse Tätigkeiten im Bereich Umwelt (klimaschädliche Energieträger) und Soziales (suchtanfällige, gesundheitsschädliche Schwerpunkte) im Portfolio vorgesehen. So ist der Anteil der folgenden (Sub-)Sektoren am Gesamtportfolio limitiert:
      • Luft-/Raumfahrt und Verteidigung
      • Brauereien
      • Brennereien und Winzer
      • Casinos und Glücksspiel
      • Tabak
      • Kohle und nicht-erneuerbare Brennstoffe
      • Integrierte Erdöl- und Erdgasunternehmen
      • Erdöl und Erdgas: Exploration und Förderung
       
      In Bezug auf Governance-Aspekte wird auf die Risikobewertungen von RepRisk zurückgegriffen, die wesentliche ESG-Risiken und Verstöße gegen internationale Standards erkennen und systematisch überwachen. Wird ein hohes Risiko identifiziert, setzt sich der Anlageberater mit dem zuständigen Zielfondsmanager in Verbindung und unternimmt angemessene Anstrengungen, um sicherzustellen, dass Maßnahmen umgesetzt werden, um das Risiko so weit wie möglich zu minimieren.
      Immobilien
      7 von 10 der im Bestand befindlichen Immobilienfonds sind nach Art. 8 (6 Fonds) bzw. Art. 9 (1 Fonds) der EU-Offenlegungsverordnung klassifiziert.
       
      In den verschiedenen Fonds werden – in Abhängigkeit der jeweils verfolgten individuellen Strategien – für Immobilien geeignete Nachhaltigkeitsansätze verwendet, wie z. B. ein Rating nach dem GRESB-Standard, Gebäudezertifizierungen (bspw. nach den Standards BREEAM, LEED oder auch DGNB) oder auch die Berücksichtigung von ESG-Aspekten in Due Diligence-Prüfungen bzw. Ankaufsprozessen von Objekten.
       
      Es haben sich zudem die Manager aller Fonds den UN PRI angeschlossen, womit sie sich dazu verpflichten, diese Prinzipien für verantwortliches Investieren in ihrer Managementtätigkeit zu berücksichtigen. Ebenso haben alle Manager eine eigene ESG Policy und ein internes ESG Reporting etabliert.
      Infrastruktur
      Die Öffentliche hat im Jahr 2024 einen neuen Infrastrukturdachfonds gezeichnet, der gemäß Artikel 8 der EU-Offenlegungsverordnung klassifiziert ist.
       
      Der Manager achtet bei der Auswahl von Zielfonds und Direktbeteiligungen darauf, ob eine Klassifikation gemäß EU-Offenlegungsverordnung o. Ä. vorliegt, sowie auf die Erreichung folgender ESG-Ziele:
      • Förderung von Investitionen in die Dekarbonisierung des Energiesektors, den Zugang zu sauberem Wasser, die Verringerung der digitalen Kluft, die Kreislaufwirtschaft und die Steigerung des sozialen Wohlstands.
      • Förderung der Verringerung der Kohlenstoffintensität des Zielfonds über die Haltedauer der zugrunde liegenden Vermögenswerte.
      • Beitrag zu einem oder mehreren Zielen der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung (UN SDGs).
      • Berichterstattung nach den Kriterien der TCFD.
      • Förderung von Vielfalt, Chancengleichheit und Integration.
      • Verbesserung der Rahmenbedingungen für Gesundheit und Sicherheit.
      • Mindestens 70 % der Kapitalzusagen sollen in Strategien investiert werden, die die vorstehend genannten Kriterien erfüllen.
       
      Zudem werden die Ausschlüsse gemäß der eigenen Sustainable Exclusion Policy[13] angewendet, die folgende Bereiche betreffen:
      • Kontroverse Waffen
      • Gewinnung und Verstromung von Kraftwerkskohle
      • Abbau von Ölsanden
      • Tabak
      • Erwachsenenunterhaltung
      • Glücksspiel
      • Verstöße gegen die UN Global Compact-Prinzipien
      Auch bei den übrigen Dachfonds im Bestand – die eine grundsätzlich ähnliche Strategie verfolgen wie der neu gezeichnete Fonds und die auch vom gleichen Asset Manager verwaltet werden – werden teilweise Nachhaltigkeitsaspekte berücksichtigt und es findet ein entsprechendes Monitoring und Reporting im bzw. für das jeweilige Portfolio statt. Allerdings besteht keine formalisierte Nachhaltigkeitsstrategie im Sinne der Regulatorik und damit keine Klassifikation nach EU-Offenlegungsverordnung.
       
      In Abhängigkeit von der Anlagestrategie und der Nachhaltigkeitsstrategie können sich die implementierten Nachhaltigkeitskriterien und -ansätze im Laufe der Zeit ändern.
      [1] Die Indexmethodik kann unter folgendem Link abgerufen werden: https://www.msci.com/index-methodology; verwendeter Stand: Februar 2025
      [2] Weiterführende Informationen zu den PAIs sind dem Kapitel „Berücksichtigung nachteiliger Nachhaltigkeitsauswirkungen bzw. PAIs“ weiter unten in diesem Dokument zu entnehmen.
      [3] Informationen zum PAI-Konzept der KVG der Öffentlichen können unter folgenden Links abgerufen werden:
      [4] Informationen zum MSCI ESG Rating können unter folgendem Link abgerufen werden: https://www.msci.com/our-solutions/esg-investing/esg-ratings
      [5] Informationen zum MSCI ESG Controversies Score können unter folgendem Link abgerufen werden: https://www.msci.com/our-solutions/esg-investing/esg-data-and-solutions
      [6] Die Ausschlussliste des Government Pension Fund Global kann unter folgendem Link abgerufen werden: https://www.nbim.no/en/responsible-investment/exclusion-of-companies/, die Leitlinien bzw. Methodik unter: https://www.regjeringen.no/contentassets/9d68c55c272c41e99f0bf45d24397d8c/2022.09.05_gpfg_guidelines_observation_exclusion.pdf (Stand: 05.09.2022)
      [8] Die normenbasierten Ausschlüsse beruhen zudem auf der Empfehlungsliste des Schweizer Vereins für verantwortungsbewusste Kapitalanlagen in Bezug auf kontroverse Waffen (SVVK-ASIR): https://svvk-asir.ch/de/unser-ansatz
      [9] Informationen zum BVI-Verbändekonzept können unter folgendem Link abgerufen werden: https://www.bvi.de/service/muster-und-arbeitshilfen/mindeststandard-zur-zielmarktbestimmung/
      [10] Informationen zur internationalen Nichtregierungsorganisation Freedom House sowie zu deren Index können unter folgendem Link abgerufen werden: https://freedomhouse.org/
      [12] Informationen zu den Nachhaltigkeitsansätzen des Fonds (FISCH Bond Global High Yield Fund) können im Anhang zur Offenlegungsverordnung im Verkaufsprospekt des Fonds https://www.fam.ch/files/generated/Prospekt_FischUmbrellaFund.pdf oder unter folgenden Links abgerufen werden: https://www.fam.ch/über-uns/nachhaltigkeit ||| https://fondsfinder.universal-investment.com/api/v1/LU/LU1039931727/document/SRD/de
    Anlagestrategie
    • Das Anlageziel des Finanzprodukts besteht zum einen darin, die gegenüber den Kunden garantierten Leistungszusagen zu jeder Zeit sicherzustellen. Zum anderen verfolgt das Finanzprodukt das Ziel, für die Kunden eine über die garantierten Leistungen hinausgehende attraktive Überrendite zu erzielen. Hierfür werden die Kapitalanlagen risikoadjustiert in enger Abstimmung zwischen Aktivseite (Kapitalanlagen) und Passivseite (Produkt) gesteuert. Die Öffentliche verfügt dazu über ein Steuerungscockpit, das die aus einer Kapitalanlagestrategie resultierenden Risiken misst und dem verfügbaren Sicherheitskapital gegenüberstellt. Damit wird sichergestellt, dass die eingegangenen Risiken jederzeit durch Sicherheitspuffer überdeckt sind.
      Um diese genannten Ziele zu erreichen, investiert die Öffentliche einerseits in risikoarme Kapitalanlagen, das sogenannte Sicherheitsportfolio, und andererseits in ein breit diversifiziertes Ertragsportfolio. Die risikoarmen Kapitalanlagen dienen dazu, das Ziel der Sicherstellung der Garantien zu erfüllen. Hierzu erfolgen Investitionen in festverzinsliche Wertpapiere (hauptsächlich Staats- und staatsähnliche Anleihen sowie Pfandbriefe bzw. Covered Bonds) bester Bonitäten (Ratings AAA und AA) unter der Zielsetzung, die Laufzeitenstruktur der Verpflichtungen adäquat nachzubilden. Um das Ziel der Erwirtschaftung einer attraktiven Überrendite zu erreichen, wird risikoadjustiert, prognoseunabhängig, systematisch, langfristig und ertragsorientiert an den internationalen Kapitalmärkten angelegt. So wird in ein breit gestreutes Ertragsportfolio investiert, das Anlageklassen, wie z. B. globale Aktien, internationale Zinsanlagen (inkl. Staatsanleihen), Unternehmensanleihen, Private Equity, Immobilien und Infrastruktur, und weitere sowie künftig ggfs. neu hinzukommende Assetklassen umfasst. Die Aufteilung zwischen dem Sicherheitsportfolio und dem Ertragsportfolio wird in Form einer Strategischen Asset Allocation (SAA) unter Verwendung finanzmathematischer Methoden regelmäßig neu bewertet. Bei der SAA wird eine optimale Aufteilung des Ertragsportfolios auf die unterschiedlichen Anlageklassen und Regionen vorgenommen.
      Basierend auf den vorangehenden Ausführungen kann sich die Investitionsstruktur des Finanzprodukts im Laufe der Zeit ändern.
      Wie im Abschnitt „Ökologische oder soziale Merkmale des Finanzprodukts“ beschrieben, wird ein ganzheitlicher Ansatz verfolgt, bei dem Kriterien aus den Bereichen Umwelt (englisch: Environmental oder auch ‚E‘), Soziales (Social oder ‚S‘) sowie einer guten Unternehmensführung (Governance oder ‚G‘) berücksichtigt werden, die sog. ESG-Kriterien. Der Governance-Bereich wird dabei – je nach Anlageklasse – bspw. in Form von ESG-Ratings oder weiteren in diesem Abschnitt genannten Kriterien abgedeckt.
    Aufteilung der Investitionen
    • Weitere Angaben gemäß Artikel 14 der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1288 können den „Vorvertragliche[n] und Regelmäßige[n] Informationen zu den in Artikel 8 Absätze 1, 2 und 2a der Verordnung (EU) 2019/2088 und Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2020/852 genannten Finanzprodukten“ entnommen werden, die nachfolgend verlinkt sind:
       
      Die Öffentliche hält direkte Risikopositionen in Unternehmen im selbst verwalteten Sicherheitsportfolio lediglich in Form von Anleihen von Covered Bond-/Pfandbriefbanken, supranationalen Emittenten und Förderbanken sowie Einlagen bei Kreditinstituten. Alle anderen Arten von Risikopositionen gegenüber Unternehmen erfolgen im Rahmen des Ertragsportfolios indirekt über Fondskonstruktionen.
    Überwachung der ökologischen oder sozialen Merkmale
    • Eine Überwachung der ökologischen oder sozialen Merkmale des Finanzprodukts erfolgt regelmäßig anhand der festgelegten Kriterien und Prozesse sowie basierend auf Anlagerichtlinien für das selbst verwaltete Sicherheitsportfolio sowie für das extern verwaltete Ertragsportfolio.
      Die Einhaltung der ökologischen oder sozialen Merkmale im Sicherheitsportfolio wird in regelmäßigen Abständen von der Öffentlichen selbst überprüft, dokumentiert und ggfs. in entsprechenden internen Kapitalanlagegremien besprochen. Für das fremdverwaltete Ertragsportfolio wird die Einhaltung der ökologischen oder sozialen Merkmale laufend von der Kapitalverwaltungsgesellschaft oder den Fonds- bzw. Asset Managern geprüft. Alle operativen Abläufe und Instanzen unterliegen zudem verschiedenen weitergehenden internen wie externen Prüfprozessen.
    Methoden
    • Die Methoden, mit denen gemessen wird, inwieweit die mit dem Finanzprodukt beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale erfüllt werden, basieren auf den jeweils implementierten Nachhaltigkeitsaspekten bzw. ESG-Kriterien und werden innerhalb von Kapitalanlage- bzw. Investitionsprozessen durch Anlagerichtlinien o. Ä. sichergestellt. So finden bspw. bei Mindest-ESG Ratings oder anderen Ausschlusskriterien regelmäßige Prüfungen statt – sowohl vor neuen Investitionen als auch im bestehenden Portfolio –, ob die Kriterien entsprechend eingehalten werden. Etwaige Grenzverletzungen werden innerhalb fest definierter Prozesse und Fristen aufgelöst.
      Während die Öffentliche im von ihr verwalteten Sicherheitsportfolio selbst überwacht, ob die angewendeten nachhaltigkeitsbezogenen Kriterien eingehalten werden, wird dies im extern verwalteten Ertragsportfolio von der/den beauftragten Kapitalverwaltungsgesellschaft oder Fonds- bzw. Asset Managern übernommen.
    Datenquellen und -verarbeitung
    • Die Öffentliche und die von ihr beauftragte(n) Kapitalverwaltungsgesellschaft und Fonds- bzw. Asset Manager nutzen im Rahmen ihrer Kapitalanlage- bzw. Investitionsprozesse zur Analyse, Implementierung und Auswertung von Nachhaltigkeitsaspekten bzw. ESG-Kriterien verschiedene externe Datenquellen bzw. -anbieter, wie z. B. MSCI ESG Research LLC, Dataland GmbH, Bantleon Invest Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH, UBS Asset Management (bzw. den Schweizer Verein für verantwortungsbewusste Kapitalanlagen), The Norwegian Government Pension Fund Global, den BVI Bundesverband Investment und Asset Management (bzw. Freedom House), Fisch Asset Management AG, JPMorgan (bzw. Sustainalytics, RepRisk, Verisk Maplecroft und die Climate Bonds Initiative) oder auch Global Property Research (bzw. die Global Real Estate Sustainability Benchmark).
      Die Öffentliche analysiert und plausibilisiert die nachhaltigkeitsbezogenen Daten, um eine entsprechende Datenqualität sicherzustellen. Umfang und Häufigkeit dieser Prüfungen und Analysen variieren dabei je nach Anlageklasse, prozessualer Verortung und Etablierungsgrad. Die Daten werden dabei auf verschiedene Art und Weise bezogen, analysiert, weiterverarbeitet und ggfs. kommuniziert. Für die Verarbeitung von ESG-Daten wird die Software KARA des Herstellers ISS Software GmbH verwendet.
      Die Öffentliche ist stets bestrebt, eine entsprechende Datenqualität und -konsistenz sicherzustellen; aufgrund der derzeit noch am Anfang stehenden Entwicklung in Bezug auf die Offenlegung von (u. a. realwirtschaftlichen) Nachhaltigkeitsdaten ist es ihr zum aktuellen Zeitpunkt aber nicht vollständig möglich, den Anteil an geschätzten Daten bei den verwendeten externen Datenquellen und -anbietern zu ermitteln.
    Beschränkungen hinsichtlich der Methoden und Daten
    • Der Öffentlichen sind gegenwärtig keine methodischen oder datenbezogenen Beschränkungen bekannt, die verhindern, dass die mit dem Finanzprodukt beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale erfüllt werden. Nichtsdestotrotz können einzelne Verfahren oder auch Datensätze und -punkte temporären oder auch spezifischen bzw. inhärenten Beschränkungen unterliegen.
      Beispielsweise sind Daten mit Bezug zur EU-Taxonomie zum aktuellen Zeitpunkt aus unterschiedlichen Gründen häufig nicht vollständig. So sind etwa nicht alle Unternehmen zur Veröffentlichung entsprechender Angaben verpflichtet, da sie z. B. geografisch nicht in den Anwendungsbereich der Taxonomieverordnung fallen.
    Sorgfaltspflicht
    • Wie alle Geschäftstätigkeiten und -prozesse der Öffentlichen unterliegen auch die Kapitalanlage- bzw. Investitionsprozesse – sowohl allgemein als auch speziell in Bezug auf Nachhaltigkeitsaspekte –Leitsätzen, Richtlinien, Anweisungen, Kontrollen oder auch Prüfungen, mit denen sichergestellt wird, dass Sorgfaltspflichten im Zusammenhang mit den zugrundeliegenden Vermögenswerten jederzeit eingehalten werden. Dies gilt gleichermaßen für das selbst verwaltete Sicherheitsportfolio wie auch für das fremd verwaltete Ertragsportfolio und wird über interne wie externe Prozesse bzw. Instanzen realisiert.
    Mitwirkungspolitik
    • Die Öffentliche hat für die fremdverwalteten Vermögenswerte im Ertragsportfolio eine etwaige Mitwirkung in den Portfoliogesellschaften und die mögliche Ausübung von Stimmrechten auf die Kapitalverwaltungsgesellschaft (kurz: KVG) oder auf Fondsmanager übertragen.
      Die KVG des Ertragsportfolios der Öffentlichen ist mit den von ihr verwalteten Sondervermögen dem Pooled Engagement-Programm von ISS ESG beigetreten. Sie führt darüber hinaus auch verstärkt Stimmrechtsausübungen („Proxy Voting“) bei Aktien im Nachhaltigkeitskontext durch. Über diese externen Dienstleister nimmt somit auch die Öffentliche an (Mitwirkungs-)Initiativen teil, deren Ziel es ist, Unternehmen durch Dialoge und weitere Kommunikationswege sowie durch die Stimmrechtsausübung dazu zu bewegen, sich verstärkt mit Nachhaltigkeit auseinanderzusetzen.
      Die KVG beschreibt ihren Ansatz dabei wie folgt:
      Pooled Engagement
      „Die [KVG] ist in ihrem Namen und mit den von ihr verwalteten Sondervermögen dem Pooled Engagement-Programm von ISS ESG beigetreten. Damit schafft die Gesellschaft für sich und die Anleger ihrer Sondervermögen eine kosteneffiziente Möglichkeit, weltweit gemeinsam mit anderen Anlegern und den Unternehmen an der Verbesserung ihres Risikomanagements und ihrer ESG-Performance zu arbeiten. Der globale Investorenpool mit gleichgesinnten Investoren ermöglicht es hierbei, mehr Einfluss auszuüben, als wenn die Gesellschaft oder einzelne Anleger dies allein durchführen würden. Die Engagement-Aufträge werden von ISS ESG aktuell für ca. 100 börsennotierte Unternehmen pro Jahr durchgeführt und konzentrieren sich auf Unternehmen, die im Rahmen von normorientierten Analysen als Unternehmen identifiziert wurden, die es versäumen, soziale und ökologische Kontroversen im Einklang mit etablierten Standards für verantwortungsvolles Geschäftsverhalten zu verhindern oder anzugehen. Das kollektive Vorgehen maximiert auch die Legitimität der Engagement-Ziele, da es eine stetige Anpassung an revidierte Standards unterstützt (u.a. Stewardship Codes, PRI-Anforderungen, UN Social Development Goals, UN-Leitsätze, UN Global Compact). (…)
      Neben dem auf die vorbeschriebenen Kontroversen ausgerichteten Pooled Engagement ist die [KVG] auch vier thematischen Engagement-Programmen von ISS ESG beigetreten. Der Beitritt dient der strukturellen und systematischen Abmilderung der wesentlichen negativen Auswirkungen auf die in der EU-Offenlegungsverordnung (...) angeführten Nachhaltigkeitsindikatoren und fokussiert sich auf Themen, die einen wesentlichen Einfluss auf die allgemeine Gesellschaft oder die Umwelt haben und bei denen [geglaubt wird], dass [das] Engagement positive Veränderung bewirken kann. [Das] thematische[s] Engagement umfasst die Bereiche Netto-Null-Emissionen, Biodiversität, Wasser sowie Geschlechtergleichheit“
      Proxy Voting – Stimmrechtsausübung
      „Die [KVG] handelt nach einer internen Leitlinie zur Ausübung von Stimmrechten. (…) Bei der Entscheidung, wie die Stimmrechte ausgeübt werden, richtet sich die [KVG] an folgenden Leitlinien aus: Die Stimmrechte werden unabhängig von Weisungen Dritter im Einklang mit den Anlagezielen und der Anlagepolitik des jeweiligen Investmentvermögens ausgeübt. Die Stimmrechtsausübung richtet sich an ökologischen, sozialen und Governance-bezogenen Aspekten aus. Dies wird entsprechend dokumentiert. (…) Die [KVG] orientiert sich im Kontext ihrer Stimmrechts- und Mitwirkungsgrundsätze an den Wohlverhaltensregeln (WVR) des Bundesverbandes Investment und Asset Management (BVI) sowie an den im WVR empfohlenen Prinzipien zur Ausübung der Stimmrechte in Portfoliounternehmen des europäischen Fondsverband EFAMA. Bei der Analyse von Hauptversammlungsbeschlüssen und um sich bei der Entscheidungsfindung, wie abgestimmt werden soll, unterstützen zu lassen, greift die Gesellschaft auf die langjährige Expertise von ISS Governance zurück. Die Sustainability Policy von ISS bildet die Basis der Stimmrechtsausübung der Gesellschaft. Die Empfehlungen von ISS Governance werden dem „Portfolio Management Team Aktien“ der [KVG] übermittelt, dieses trifft die endgültige Entscheidung über die Stimmabgabe.“
      Mitwirkungspolitik
      „Die Mitwirkungspolitik der Gesellschaft ist als „Abstimmungs- und Mitwirkungspolicy“ auf der Website der Gesellschaft abrufbar. Teil dieser Policy ist neben der anlegerinteressewahrenden Stimmrechtsabgabe ebenfalls die Beteiligung am Pooled Engagement-Programm von ISS ESG, in dessen Rahmen insbesondere auf Basis normbasierter Analysen Unternehmen identifiziert werden, die es versäumen, soziale und ökologische Kontroversen im Einklang mit etablierten Standards für verantwortungsvolles Geschäftsverhalten zu verhindern oder anzugehen. Darüber hinaus beteiligt sich die Gesellschaft an vier themenbasierten Engagement-Programmen von ISS ESG. Diese umfassen die Bereiche Netto Null Emissionen, Biodiversität, Wasser sowie Geschlechtergleichheit. Damit zielen sie direkt auf die im Rahmen dieser Erklärung genannten Indikatoren 1. bis 6. (Netto Null Emissionen), Indikator 7. (Biodiversität), Indikator 8. (Wasser) und die Indikatoren 12. und 13. (Geschlechtergleichheit) aus Tabelle 1 des Anhang 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1288 ab. Da sich die genannten Engagement Programme nicht zwingend auf Emittenten beziehen, die sich im Bestand der Gesellschaft befinden, sondern ihren Nutzen gesamtgesellschaftlich enthalten, wird kein direkter Zusammenhang zwischen den im Rahmen dieser Erklärung regelmäßig gemessenen Ausprägungen einzelner Indikatoren und den beschriebenen Engagement-Programmen hergestellt. Folglich sieht die Gesellschaft bei etwaiger ausbleibender Verringerung der Indikatoren keinen Bedarf zur Anpassung der Engagementaktivitäten. In Anbetracht der Größe der Gesellschaft und des verwalteten Vermögens ist nicht davon auszugehen, dass die Gesellschaft wesentliche Anteile an Portfoliounternehmen hält. Somit ist auch nicht davon auszugehen, dass die anlegerinteressewahrende Stimmrechtsausübung der Gesellschaft allein deutlich auf die Geschäftsaktivitäten der Portfoliounternehmen einwirken kann. Aufgrund mangelnder Kausalität hält die Gesellschaft es zum derzeitigen Zeitpunkt nicht für sinnvoll bei etwaiger ausbleibender Verringerung der gemessenen Indikatoren die Art und Weise der Stimmrechtsausübung anzupassen.“
      Quellen:
    Änderungshistorie
    • November 2025
      • Aufnahme des Netto-Null-Ziels für Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2050 im Textteil zur Nachhaltigkeitsstrategie.
      • Aktualisierung der Nachhaltigkeitsansätze der verschiedenen Anlageklassen (Entfall der Anlageklasse REITs, Aufnahme der ESG-Ansätze der Alternativen Investments (Private Equity, Immobilien- und Infrastrukturfonds)).
      • Aktualisierung der berücksichtigten PAIs nach Entfall der Anlageklasse REITs.
      • Verknüpfung der jeweils aktuell gültigen Fassung der hinterlegten Dokumente.
      März 2024 / Änderungen seit Januar 2023:
      • Aktualisierung der beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale (implementierte Nachhaltigkeitskriterien/-ansätze und PAI-Berücksichtigung).
      • Aktualisierung der Nachhaltigkeitsansätze der verschiedenen Anlageklassen (u. a. Aufnahme des PAI-Konzepts der KVG der Öffentlichen und des Ansatzes des HY-Publikumsfonds).
      • Ergänzung des Absatzes „Datenquellen und -verarbeitung“.
      • Überarbeitung des Absatzes „Mitwirkungspolitik“.
      • Verknüpfung der jeweils aktuell gültigen Fassung der hinterlegten Dokumente.
      Januar 2023: Ausgangsfassung
    Die Öffentliche hat im Jahr 2018 auf Basis eines eigenen Wertemaßstabs eine mehrdimensionale Nachhaltigkeitsstrategie für ihre Kapitalanlage konzipiert und bezieht seitdem neben Rendite-, Risiko- und Liquiditätskriterien zusätzlich auch Nachhaltigkeitskriterien in die Gestaltung des Kapitalanlageportfolios mit ein. Dabei werden Kriterien aus den Bereichen Umwelt (englisch: Environmental oder auch ‚E‘), Soziales (Social oder ‚S‘) sowie einer guten Unternehmensführung (Governance oder ‚G‘) berücksichtigt, die sog. ESG-Kriterien. Die Nachhaltigkeitsstrategie der Öffentlichen bzw. dieses Finanzprodukts ist anlageklassenspezifisch; so werden die verschiedenen Anlageklassen anhand ihrer individuellen Besonderheiten eigenständig analysiert und betrachtet. Der unternehmensindividuelle Wertemaßstab wird unter Berücksichtigung der allgemeinen Kapitalanlagephilosophie und -strategie des Hauses umgesetzt. Es wird betrachtet, wie die umgesetzten Nachhaltigkeitsstrategien und -kriterien zur Berücksichtigung von PAIs beitragen. Im Jahr 2024 hat die Öffentliche in ihre Kapitalanlage-Nachhaltigkeitsstrategie zudem ein Netto-Null-Ziel für Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2050 aufgenommen. Es wurden auch konkrete Emissionsziele für erste Anlageklassen (notierte Aktien und Unternehmensanleihen) für die Jahre 2025 und 2030 festgeschrieben.
     
    Aktien
    Bei den Aktieninvestments in entwickelten Volkswirtschaften sowie in Schwellenländern hat die Öffentliche ihre Asset Manager damit beauftragt, die MSCI Selection-Indexfamilie[1] (davor unter dem Namen ‚ESG Leaders‘ bekannt) zu replizieren. Bei diesen ESG-Indizes sind die nachfolgenden Nachhaltigkeitskriterien implementiert. Zudem sind bei den Aktien der entwickelten Volkswirtschaften die Kriterien des Konzepts zur Berücksichtigung von nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen (kurz: PAI[2]-Konzept) der Kapitalverwaltungsgesellschaft (kurz: KVG) der Öffentlichen[3] einzuhalten:
    Nachhaltigkeitskriterium
    Ausprägung / Beschreibung
    MSCI Selection-Indexmethodik
    Mindest-MSCI ESG Rating[4]
    BB (für Neuaufnahmen und Indexaktualisierungen/Verbleib)
    (Skala von AAA bis CCC)
    Mindest-MSCI ESG Controversies Score[5]
    3 (Neuaufnahmen)
    1 (Aktualisierungen/Verbleib)
    (Skala von 0 bis 10)
    Branchenbezogene Ausschlüsse
    Kontroverse Waffen
    Unternehmen, die mit kontroversen Waffen (Streumunition, Landminen, Waffen mit abgereichertem Uran, Bio- und Chemiewaffen etc.) in Verbindung stehen; gemäß Methodik des MSCI Ex-Controversial Weapons Index.
    Nuklearwaffen
    Unternehmen, die in die Herstellung von Waffensystemen und -komponenten (Sprengköpfe, Raketen etc.) im Zusammenhang mit Nuklearwaffen involviert sind.
    Zivile Schusswaffen
    Unternehmen, die 5 % oder mehr ihrer Einnahmen aus der Produktion von Schusswaffen und Munition für zivile Märkte erzielen (exkl. staatliche Aufträge), oder:
    Unternehmen, die 15 % oder mehr ihrer Einnahmen aus der Produktion und dem Vertrieb von zivilen Schusswaffen und Munition generieren.
    Tabak
    Produktion (Einnahmeschwelle: 5 %), oder:
    Produktion, Vertrieb, Einzelhandel, Lieferung und Lizenzierung (Einnahmeschwelle: 15 %)
    Alkohol
    Produktion (Einnahmeschwelle: 10 %)
    Konventionelle Waffen
    Produktion (Einnahmeschwelle: 10 %)
    Glücksspiel
    Besitz oder Betrieb (Einnahmeschwelle: 10 %)
    Atomkraft
    Aktivitäten im Bereich Kernkraft (Einnahmeschwelle: 10 %)
    Gewinnung fossiler Brennstoffe
    Unternehmen, die 5 % oder mehr ihrer Einnahmen aus der Gewinnung von Kraftwerkskohle und der unkonventionellen Öl- und Gasförderung (Ölsand, Schiefer etc.) erzielen.
    Kohlekraft
    Kohleverstromung (Einnahmeschwelle: 5 %)
    Best-in-Class-Ansatz
    Beim Best-in-Class-Ansatz werden nur ca. 50 % der Unternehmen im Vergleich zu einem normalen Index ohne Nachhaltigkeitskriterien (z. B. MSCI World) ausgewählt.
     
    Die Titel (der einzelnen GICS-Industriesektoren) werden in Abhängigkeit von folgenden Nachhaltigkeitskriterien ausgewählt:
    • MSCI ESG Rating
      • MSCI ESG Rating Trend (positiver Trend vor neutralem bzw. negativem)
      • Indexmitgliedschaft (bestehende vor Neuaufnahmen)
      • Branchenspezifische ESG Scores
      • Marktkapitalisierung (absteigend)
       
      Zudem sind auch die vorgenannten Kriterien (Mindest-MSCI ESG Rating und -MSCI ESG Controversies Score sowie die branchenbezogenen Ausschlüsse) einzuhalten.
       
      Nach der Auswahl werden die verbliebenen Titel marktwertgewichtet und bilden den neuen Selection-Index.
      PAI-Konzept der KVG der Öffentlichen (Aktien der entwickelten Volkswirtschaften)
      Begrenzung des Exposures von Emittenten mit:
       
      PAI 4: Aktivität im Bereich fossile Brennstoffe
      PAI 7: Aktivitäten mit negativem Einfluss auf biodiversitätssensitive Gebiete
      PAI 8: Hohen Wasseremissionen
      PAI 9: Gefährlichem Abfall
      PAI 10: Verletzung der UN Global Compact-Prinzipien und der OECD-Guidelines
      PAI 14: Exposition gegenüber kontroversen Waffen
      Mindestens 80 % des Volumens müssen in Titel investiert sein, die die von der KVG der Öffentlichen definierten Kriterien erfüllen:

      PAI 4: Kein Engagement im Bereich der fossilen Brennstoffe
      PAI 7: Keine Aktivitäten mit negativem Einfluss auf biodiversitätssensitive Gebiete
      PAI 8: Kein deutlich negativer Einfluss
      PAI 9: Kein deutlich negativer Einfluss
      PAI 10: Keine Verstöße gegen UNGC-/OECD-Guidelines
      PAI 14: Kein Engagement im Bereich kontroverser Waffen
       
      Investment Grade-Unternehmensanleihen
      Bei den Investment Grade-Unternehmensanleihen der entwickelten Volkswirtschaften hat die Öffentliche ihre mandatierten Asset Manager beauftragt, die Ausschlussliste des norwegischen Staatsfonds[6] anzuwenden. Unternehmen werden dort auf Basis der nachfolgenden Kriterien beobachtet oder ausgeschlossen. Zudem sind Kriterien des PAI-Konzepts der KVG der Öffentlichen einzuhalten:
      Nachhaltigkeitskriterium
      Ausprägung / Beschreibung
      Kriterien des norwegischen Staatsfonds
      Produktbezogene Kriterien
      Herstellung von Waffen, die grundlegende humanitäre Prinzipien verletzen (z. B. Nuklearwaffen, Streumunition)
      Tabakproduktion und Produktion von Cannabis zu Freizeitzwecken
      Kohlegewinnung und -verstromung
      Beobachtung oder Ausschluss ab:
      Einnahmeanteil 30 %, oder
      Geschäftsanteil 30 %, oder
      Extraktion von mehr als 20 Mio. Tonnen p. a. oder
      installierte Kapazität > 10.000 MW
       
      Green Bonds, die von diesen Unternehmen begeben werden, sind nicht betroffen.
      Verhaltensbezogene Kriterien (Beobachtung oder Ausschluss, sofern das Risiko als inakzeptabel klassifiziert wurde)
      Verkauf von Waffen oder militärischem Material an bestimmte Länder, die UN-Sanktionen erhalten haben oder in schwerwiegende bewaffnete Konflikte verwickelt sind (Verstöße gegen die völkerrechtlichen Vorgaben der Kriegsführung)
      Schwere oder systematische Menschenrechtsverletzungen
      Schwerwiegende Verletzungen von Persönlichkeitsrechten in Kriegen oder Konflikten
      Schwere Umweltschäden
      Ein Verhalten, das zu einem inakzeptablen Level an Treibhausgasemissionen führt
      Schwerwiegende Korruption oder Finanzkriminalität
      Andere besonders schwerwiegende Verletzungen grundlegender ethischer Normen
      PAI-Konzept der KVG der Öffentlichen
      Begrenzung des Exposures von Emittenten mit:
       
      PAI 4: Aktivität im Bereich fossile Brennstoffe
      PAI 10: Verletzung der UN Global Compact-Prinzipien und der OECD-Guidelines
      PAI 14: Exposition gegenüber kontroversen Waffen
      Mindestens 80 % des Volumens müssen in Titel investiert sein, die die von der KVG der Öffentlichen definierten Kriterien erfüllen:
       
      PAI 4: Kein Engagement im Bereich der fossilen Brennstoffe
      PAI 10: Keine Verstöße gegen UNGC-/OECD-Guidelines
      PAI 14: Kein Engagement im Bereich kontroverser Waffen
       
      Die Investment Grade-Unternehmensanleihen der Schwellenländer werden über einen Publikumsfonds abgebildet, bei dem verschiedene Nachhaltigkeitskriterien berücksichtigt werden. Der Fondsmanager verwendet für den Publikumsfonds ein ESG-Kriteriensystem[7], welches sich wie folgt zusammensetzt:
      Nachhaltigkeitskriterium
      Ausprägung / Beschreibung
      Normenbasierte Ausschlüsse[8]
      Unternehmen, die sich nicht an internationale Verträge über umstrittene Waffen halten (Übereinkommen über Streumunition, Bio- und Chemiewaffenkonvention und den Atomwaffensperrvertrag)
      Wertebasierte Ausschlüsse
      • Konventionelle Waffen und Schusswaffen
      • Tabakproduktion
      • w  Glücksspiel und Erwachsenenunterhaltung
      • w  Öl- und Gasförderung in der Arktis
      Ausschluss ab:
      Umsatz > 5 %
      •  Ölsande
      Ausschluss ab:
      Umsatz > 10 %
      • Tabakvertrieb
      • Trägersysteme und Dienstleistungen für konventionelle Waffen
      • Kohleabbau und -verstromung
      Ausschluss ab:
      Umsatz > 20 %
      Verhaltensbasierte Ausschlüsse
      Unternehmen, die systematisch gegen internationale Normen verstoßen, deren Verstöße besonders schwerwiegend sind oder deren Geschäftsführung nicht bereit ist, erforderliche Reformen umzusetzen, werden auf eine Beobachtungsliste gesetzt und gegebenenfalls vom unternehmensweiten Anlageuniversum ausgeschlossen.
      ESG-Integration
      Integration und Überwachung von ESG-Faktoren (u. a. ESG Ratings und Scores oder auch ‑Kontroversen externer Dienstleister sowie aus eigenem Research). Verknüpfung des ESG Ratings mit dem traditionellen Kreditrating zu einem ESG-bereinigten Bonitätsrating. Wertpapierauswahl auf Basis des ESG-bereinigten Bonitätsratings. Tägliche Prüfung der ESG-Faktoren, um wesentliche Änderungen zeitnah zu erkennen.
      Active Ownership
      Einflussnahme auf die Unternehmen durch Engagement. Die Engagement-Aktivitäten basieren auf Analysen des Geschäftsgebarens und/oder der Wesentlichkeit seitens des Asset Managers.
       
      Staats- und staatsähnliche Anleihen
      Bei Staats- und staatsähnlichen Anleihen (regionale Gebietskörperschaften, Förderbanken, supranationale Einrichtungen etc.) der entwickelten Volkswirtschaften wird ein Mindest-MSCI ESG Rating vorausgesetzt. Außerdem sind das staatenbezogene Kriterium des BVI-Verbändekonzepts[9] und im extern verwalteten Ertragsportfolio zudem Kriterien des PAI-Konzepts der KVG der Öffentlichen einzuhalten.
      Nachhaltigkeitskriterium
      Ausprägung / Beschreibung
      Mindest-MSCI ESG Rating
      BBB (im von der Öffentlichen selbst verwalteten Sicherheitsportfolio; Green/Social/Sustainable Bonds von Emittenten ohne MSCI ESG Rating sind zulässig)
      BB (im extern verwalteten Ertragsportfolio)
      (Skala von AAA bis CCC)
      Staatenbezogenes Kriterium des BVI-Verbändekonzepts
      Keine Einstufung des Staates als ‚Unfrei‘ im Freedom in the World-Index von Freedom House.[10]
      PAI-Konzept der KVG der Öffentlichen, PAI 15:
       
      Begrenzung des Exposures von Emittenten mit hoher Treibhausgasintensität (im extern verwalteten Ertragsportfolio)
      Mindestens 90 % des Volumens müssen in Titel investiert sein, die das von der KVG der Öffentlichen definierte Kriterium erfüllen:
       
      Wertausprägung bis zum 95. Perzentil (von 100) auf der Skala Treibhausgasemissionen/BIP der entsprechenden Emittenten.
      PAI-Konzept der KVG der Öffentlichen, PAI 16:
       
      Begrenzung des Exposures von Emittenten, die internationale Konventionen oder UN-Prinzipien verletzen (zusätzlich bei Anleihen der EUR-Peripheriestaaten im extern verwalteten Ertragsportfolio)
      Mindestens 90 % des Volumens müssen in Titel investiert sein, die das von der KVG der Öffentlichen definierte Kriterium erfüllen:

      Keine Verstöße gegen die genannten (sozialen) Bestimmungen.
       
      Die Staats- und staatsähnlichen Anleihen der Schwellenländer werden über einen Publikumsfonds (Indexfonds) abgebildet, der die J.P. Morgan ESG-Indexfamilie repliziert.[11] J.P. Morgan verwendet für die nachfolgenden ESG-Ansätze und -Kriterien Daten von Sustainalytics, RepRisk, Verisk Maplecroft und der Climate Bonds Initiative:
      Nachhaltigkeitskriterium
      Ausprägung / Beschreibung
      Ausschlüsse für staatsähnliche Anleihen
      • Verstöße gegen die UN Global Compact-Prinzipien.
      • Einnahmen aus Tabakproduktion, Kraftwerkskohle (Abbau und Verstromung), Ölsand (Abbau) und Waffen (für das Militär oder Strafverfolgungsorgane ab einer Einnahmeschwelle von 10 %).
      • Green Bonds von Emittenten in Verbindung mit Kraftwerkskohle und Ölsand sind zulässig.
      Ausschlüsse für Staatsanleihen
      • Staaten, deren Anleihen unter Sanktionen der EU, UN oder USA stehen, sind ausgeschlossen.
      Ausschlüsse und Gewichtsanpassungen auf Basis eines ESG Scores
      Ausgehend von den ESG-Daten der oben genannten Datenanbieter wird ein ESG Score zwischen 0 bis 100 ermittelt.
       
      Nach Ermittlung des ESG Scores werden die Emittenten des Anlageuniversums in fünf Bänder eingeteilt:
      Band 1: Score 80 -> 100 % der Basis-Marktkapitalisierung
      Band 2: Score < 80 bis 60 -> 80 % der Basis-Marktkapitalisierung
      Band 3: Score < 60 bis 40 -> 60 % der Basis-Marktkapitalisierung
      Band 4: Score < 40 bis 30/20 (für Staaten / staatsähnliche Emittenten) -> 40 % der Basis-Marktkapitalisierung
      Band 5: Score < 30/20 (für Staaten / staatsähnliche Emittenten) -> Ausschluss für mindestens 12 Monate
       
      Green Bonds, die von der Climate Bonds Initiative als solche eingestuft werden, werden um ein Band hochgestuft.
       
      Covered Bonds und Pfandbriefe
      Bei Covered Bonds und Pfandbriefen wird ebenfalls ein Mindest-MSCI ESG Rating vorausgesetzt.
      Nachhaltigkeitskriterium
      Ausprägung / Beschreibung
      Mindest-MSCI ESG Rating
      BBB (im von der Öffentlichen selbst verwalteten Sicherheitsportfolio; Green/Social/Sustainable Bonds von Emittenten ohne MSCI ESG Rating sind zulässig)
      BB (im extern verwalteten Ertragsportfolio)
      (Skala von AAA bis CCC)
      High Yield-Unternehmensanleihen
      Die HY-Unternehmensanleihen werden über einen Publikumsfonds[12] abgebildet, in dem die nachfolgenden Kriterien implementiert sind:
      Nachhaltigkeitskriterium
      Ausprägung / Beschreibung
      Aktivitätsbasierte Ausschlüsse
      Unkonventionelle Waffen (vorgelagerte Tätigkeiten, Produktion und nachgelagerte Tätigkeiten)
      Ausschluss ab:
      Umsatz > 0 %
      Atomwaffen (Produktion), Erwachsenenunterhaltung (Produktion und nachgelagerte Tätigkeiten) und Tabak (Produktion)
      Ausschluss ab:
      Umsatz > 5 %
      Konventionelle Waffen (Produktion) und Kohle (Produktion)
      Ausschluss ab:
      Umsatz > 10 %
      Normbasiertes Screening
      Sehr schwere Kontroversen in Bezug auf die UN Global Compact-Prinzipien, OECD-Guidelines oder ILO-Standards führen zu einem Ausschluss.
      ESG-Integration
      ESG-Informationen (Unternehmensberichte, Rohdaten, Ratings oder auch ESG-Analysen) und auch die PAI-Indikatoren unterstützen den Asset Manager hinsichtlich der Titelauswahl und der Gewichtung im Rahmen der Portfoliokonstruktion.
       
      Qualitativer Ansatz:
      Durchführung einer ESG-Materialitätsanalyse, um für jeden Sektor die vom Markt als relevant eingestuften ESG-Aspekte zu identifizieren. Danach Einstufung der Emittenten danach, ob ein geringes, mittleres, erhöhtes oder hohes (ESG-)Risiko vorliegt. Bei den betrachteten PAI-Indikatoren wird auf eine positive Entwicklung über die Zeit sowie gegenüber der Benchmark geachtet.
      Quantitativer Ansatz:
      Festlegung von Schwellenwerten für ESG Ratings und Scores verschiedener Anbieter (wie z. B. ein Mindest-MSCI ESG Rating von BB auf einer Skala von AAA bis CCC). Emittenten bzw. Anlagen unterhalb der Schwellenwerte (auch nicht geratete Titel) werden der „Restquote" zugeordnet.
       
      Sofern weder beim qualitativen noch beim quantitativen Ansatz eine genügende Beurteilung vorliegt, werden die betroffenen Anlagen einer sog. „Restquote“ zugeordnet, die einen bestimmten Anteil am Portfolio nicht übersteigen darf.
      Engagement
      Bei erhöhten ESG-Risiken mit wesentlicher Bedeutung für die Anlageentscheidungen im Fonds nimmt der Asset Manager Kontakt mit betroffenen Emittenten auf, um das Anlagerisiko zu mindern. Es wird auch überwacht, ob betroffene Emittenten bei den angesprochenen Themen notwendige Schritte zur Verbesserung unternommen haben.
       
      Alternative Investments
      Bei den Alternativen Investments (bestehend aus Private Equity-, Immobilien- und Infrastrukturfonds) sind inzwischen bei vielen Fonds Nachhaltigkeitsansätze implementiert. Es sind aber auch noch ältere Fonds im Bestand, die bereits vor einigen Jahren gezeichnet wurden. Zu den Zeichnungszeitpunkten bestanden die verschiedenen Nachhaltigkeitsregulierungen noch nicht, sodass bei deren Auflage auch keine formalisierte Nachhaltigkeitsstrategie bspw. im Sinne der EU-Offenlegungsverordnung berücksichtigt werden konnte.
      Bei manchen Fonds gab es allerdings auch eine Anpassung der Anlagestrategie, z. T. explizit im Kontext der Nachhaltigkeit, und damit zusammenhängend auch eine Klassifizierung nach EU-Offenlegungsverordnung o. Ä. Ebenso setzt die Öffentliche bei Neuzeichnungen eine Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten voraus. Im letzten Jahr wurde so bspw. ein neuer Infrastrukturdachfonds gezeichnet, der nach Artikel 8 der EU-Offenlegungsverordnung klassifiziert ist.
      Anlageklasse
      Beschreibung
      Private Equity
      Die Öffentliche und die von ihr beauftragten externen Parteien (AIFM (Verwalter/Manager eines alternativen Investmentfonds) und Anlageberater) haben im Laufe des Jahres 2024 umfangreich an der Nachhaltigkeitsstrategie des Private Equity-Dachfonds der Öffentlichen gearbeitet. Vor Kurzem wurde die Überarbeitung abgeschlossen, wodurch auch eine Artikel 8-Klassifikation gemäß EU-Offenlegungsverordnung erreicht werden konnte.
       
      Der implementierte Ansatz umfasst zum einen ein ESG-Manager-Rating in Form einer ganzheitlichen Bewertung der Investitionstätigkeiten und -praktiken von Zielfonds und deren Managern durch den Anlageberater. Teil des hierzu verwendeten Fragebogens sind z. B. Merkmale aus den Bereichen Klimaschutz, Förderung von Vielfalt und Inklusion sowie die Einhaltung der Menschenrechte.
      Zum anderen ist eine Limitierung von Branchen mit Schwerpunkt auf kontroverse Tätigkeiten im Bereich Umwelt (klimaschädliche Energieträger) und Soziales (suchtanfällige, gesundheitsschädliche Schwerpunkte) im Portfolio vorgesehen. So ist der Anteil der folgenden (Sub-)Sektoren am Gesamtportfolio limitiert:
      • Luft-/Raumfahrt und Verteidigung
      • Brauereien
      • Brennereien und Winzer
      • Casinos und Glücksspiel
      • Tabak
      • Kohle und nicht-erneuerbare Brennstoffe
      • Integrierte Erdöl- und Erdgasunternehmen
      • Erdöl und Erdgas: Exploration und Förderung
       
      In Bezug auf Governance-Aspekte wird auf die Risikobewertungen von RepRisk zurückgegriffen, die wesentliche ESG-Risiken und Verstöße gegen internationale Standards erkennen und systematisch überwachen. Wird ein hohes Risiko identifiziert, setzt sich der Anlageberater mit dem zuständigen Zielfondsmanager in Verbindung und unternimmt angemessene Anstrengungen, um sicherzustellen, dass Maßnahmen umgesetzt werden, um das Risiko so weit wie möglich zu minimieren.
      Immobilien
      7 von 10 der im Bestand befindlichen Immobilienfonds sind nach Art. 8 (6 Fonds) bzw. Art. 9 (1 Fonds) der EU-Offenlegungsverordnung klassifiziert.
       
      In den verschiedenen Fonds werden – in Abhängigkeit der jeweils verfolgten individuellen Strategien – für Immobilien geeignete Nachhaltigkeitsansätze verwendet, wie z. B. ein Rating nach dem GRESB-Standard, Gebäudezertifizierungen (bspw. nach den Standards BREEAM, LEED oder auch DGNB) oder auch die Berücksichtigung von ESG-Aspekten in Due Diligence-Prüfungen bzw. Ankaufsprozessen von Objekten.
       
      Es haben sich zudem die Manager aller Fonds den UN PRI angeschlossen, womit sie sich dazu verpflichten, diese Prinzipien für verantwortliches Investieren in ihrer Managementtätigkeit zu berücksichtigen. Ebenso haben alle Manager eine eigene ESG Policy und ein internes ESG Reporting etabliert.
      Infrastruktur
      Die Öffentliche hat im Jahr 2024 einen neuen Infrastrukturdachfonds gezeichnet, der gemäß Artikel 8 der EU-Offenlegungsverordnung klassifiziert ist.
       
      Der Manager achtet bei der Auswahl von Zielfonds und Direktbeteiligungen darauf, ob eine Klassifikation gemäß EU-Offenlegungsverordnung o. Ä. vorliegt, sowie auf die Erreichung folgender ESG-Ziele:
      • Förderung von Investitionen in die Dekarbonisierung des Energiesektors, den Zugang zu sauberem Wasser, die Verringerung der digitalen Kluft, die Kreislaufwirtschaft und die Steigerung des sozialen Wohlstands.
      • Förderung der Verringerung der Kohlenstoffintensität des Zielfonds über die Haltedauer der zugrunde liegenden Vermögenswerte.
      • Beitrag zu einem oder mehreren Zielen der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung (UN SDGs).
      • Berichterstattung nach den Kriterien der TCFD.
      • Förderung von Vielfalt, Chancengleichheit und Integration.
      • Verbesserung der Rahmenbedingungen für Gesundheit und Sicherheit.
      • Mindestens 70 % der Kapitalzusagen sollen in Strategien investiert werden, die die vorstehend genannten Kriterien erfüllen.
       
      Zudem werden die Ausschlüsse gemäß der eigenen Sustainable Exclusion Policy[13] angewendet, die folgende Bereiche betreffen:
      • Kontroverse Waffen
      • Gewinnung und Verstromung von Kraftwerkskohle
      • Abbau von Ölsanden
      • Tabak
      • Erwachsenenunterhaltung
      • Glücksspiel
      • Verstöße gegen die UN Global Compact-Prinzipien
      Auch bei den übrigen Dachfonds im Bestand – die eine grundsätzlich ähnliche Strategie verfolgen wie der neu gezeichnete Fonds und die auch vom gleichen Asset Manager verwaltet werden – werden teilweise Nachhaltigkeitsaspekte berücksichtigt und es findet ein entsprechendes Monitoring und Reporting im bzw. für das jeweilige Portfolio statt. Allerdings besteht keine formalisierte Nachhaltigkeitsstrategie im Sinne der Regulatorik und damit keine Klassifikation nach EU-Offenlegungsverordnung.
       
      In Abhängigkeit von der Anlagestrategie und der Nachhaltigkeitsstrategie können sich die implementierten Nachhaltigkeitskriterien und -ansätze im Laufe der Zeit ändern.
      [1] Die Indexmethodik kann unter folgendem Link abgerufen werden: https://www.msci.com/index-methodology; verwendeter Stand: Februar 2025
      [2] Weiterführende Informationen zu den PAIs sind dem Kapitel „Berücksichtigung nachteiliger Nachhaltigkeitsauswirkungen bzw. PAIs“ weiter unten in diesem Dokument zu entnehmen.
      [3] Informationen zum PAI-Konzept der KVG der Öffentlichen können unter folgenden Links abgerufen werden:
      [4] Informationen zum MSCI ESG Rating können unter folgendem Link abgerufen werden: https://www.msci.com/our-solutions/esg-investing/esg-ratings
      [5] Informationen zum MSCI ESG Controversies Score können unter folgendem Link abgerufen werden: https://www.msci.com/our-solutions/esg-investing/esg-data-and-solutions
      [6] Die Ausschlussliste des Government Pension Fund Global kann unter folgendem Link abgerufen werden: https://www.nbim.no/en/responsible-investment/exclusion-of-companies/, die Leitlinien bzw. Methodik unter: https://www.regjeringen.no/contentassets/9d68c55c272c41e99f0bf45d24397d8c/2022.09.05_gpfg_guidelines_observation_exclusion.pdf (Stand: 05.09.2022)
      [8] Die normenbasierten Ausschlüsse beruhen zudem auf der Empfehlungsliste des Schweizer Vereins für verantwortungsbewusste Kapitalanlagen in Bezug auf kontroverse Waffen (SVVK-ASIR): https://svvk-asir.ch/de/unser-ansatz
      [9] Informationen zum BVI-Verbändekonzept können unter folgendem Link abgerufen werden: https://www.bvi.de/service/muster-und-arbeitshilfen/mindeststandard-zur-zielmarktbestimmung/
      [10] Informationen zur internationalen Nichtregierungsorganisation Freedom House sowie zu deren Index können unter folgendem Link abgerufen werden: https://freedomhouse.org/
      [12] Informationen zu den Nachhaltigkeitsansätzen des Fonds (FISCH Bond Global High Yield Fund) können im Anhang zur Offenlegungsverordnung im Verkaufsprospekt des Fonds https://www.fam.ch/files/generated/Prospekt_FischUmbrellaFund.pdf oder unter folgenden Links abgerufen werden: https://www.fam.ch/über-uns/nachhaltigkeit ||| https://fondsfinder.universal-investment.com/api/v1/LU/LU1039931727/document/SRD/de

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