Rendite nach Wahl – unsere drei Fondsportfolios
Mit der LöwenRente GarantInvest öffnen wir den Zugang zu professionellen Anlagestrategien. Das heißt, Sie können Ihr Geld so anlegen, wie auch wir das Kapital der Öffentlichen anlegen – mit professionell ausgewählten Fondsportfolios. So wird mehr aus Ihrem Geld!
Bei der LöwenRente GarantInvest werden die eingezahlten Beiträge konservativ ins Sicherungsvermögen der Öffentlichen Lebensversicherung investiert. Damit sind Ihnen zum Laufzeitende mindestens 80% der eingezahlten Beiträge garantiert. Die laufenden Überschüsse fließen in das von Ihnen ausgewählte Fondsportfolio.
Ein automatisches Rebalancing ist möglich, damit das von Ihnen gewählte Anlageverhältnis im Gleichgewicht bleibt. Selbstverständlich ist das Rebalancing für Sie kostenlos.
- Portfolio Chance
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Mehr Risiko für höhere Renditechancen. Hier haben unsere Experten ertragsorientierte ETFs für Sie zusammengestellt.
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- Portfolio Öffentliche
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Dieses Portfolio spiegelt das Ertragsportfolio der Öffentlichen Lebensversicherung wider und setzt auf unsere Expertise und eine breitgestreute Investition.
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- Portfolio Defensiv
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Sie möchten ein geringeres Risiko und sind bereit, dafür kleinere Renditen in Kauf zu nehmen? Dann ist dieses Portfolio für Sie richtig.
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Selbstverständlich können Sie auch jede beliebige Kombination außerhalb der von uns vorgeschlagenen Portfolios individuell zusammenstellen. Auch dabei stehen Ihnen unsere Berater mit ihrer Kompetenz zur Seite.

- Equity
- Immobilien
- Renten
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- Was ist Rebalancing?
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Bei Lebensversicherungen mit Fondskomponente legen Sie durch die Auswahl eines Portfolios (bei uns sind das die Portfolios Öffentliche, Defensiv oder Chance beziehungsweise ein individuell zusammengestelltes Fondsportfolio) die Aufteilung des Anlagebeitrags beziehungsweise der laufenden Überschussanteile auf einzelne ETFs bei Vertragsschluss selbst fest.Im Laufe der Zeit kann sich aufgrund der jeweiligen Kapitalmarktentwicklung durch unzählige Ereignisse die ursprünglich gewählte Aufteilung innerhalb des Fondsguthabens ohne Ihr Zutun verschieben, weil sich zum Beispiel Aktien besser entwickelt haben als Anleihen. Dadurch verschiebt sich langfristig das Verhältnis der Fondsanteile und weicht von dem von Ihnen gewählten Anlageverhältnis ab. Und das kann für Sie ungewollt dazu führen, dass die Zusammensetzung des Fondsguthabens nicht mehr Ihrer Anlagementalität entspricht.Das Rebalancing zum Jahrestag des Vertrages sorgt für eine Wiederherstellung des ursprünglichen beziehungsweise des zuletzt gewählten Risikoprofils. an. Selbstverständlich ist das Rebalancing für Sie kostenlos.Ausführlichere Informationen finden Sie hier: Rebalancing
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- Ablaufmanagement
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Rechtzeitig vor dem geplanten Ruhestand hilft ein Ablaufmanagement dabei, entstandene Gewinne
zu sichern bzw. Verluste zu reduzieren.Für das Ablaufmanagement steht derzeit folgender Fonds zur Verfügung:
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Bringen Sie Ihr Portfolio wieder ins Gleichgewicht
Ein automatisches Rebalancing ist möglich, damit das von Ihnen gewählte Anlageverhältnis im Gleichgewicht bleibt. Selbstverständlich ist das Rebalancing für Sie kostenlos.
Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungen
Dieser Abschnitt enthält nachhaltigkeitsbezogene Informationen über die Kapitalanlage der Öffentlichen Lebensversicherung Braunschweig (im Folgenden „Öffentliche“ genannt) bzw. über das Finanzprodukt gemäß Artikel 10 der EU-Offenlegungsverordnung 2019/2088.
Stand: November 2025
- Zusammenfassung
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Die Öffentliche hat im Jahr 2018 auf Basis eines eigenen Wertemaßstabs eine mehrdimensionale Nachhaltigkeitsstrategie für ihre Kapitalanlage konzipiert und bezieht seitdem neben Rendite-, Risiko- und Liquiditätskriterien zusätzlich auch Nachhaltigkeitskriterien in die Gestaltung des Kapitalanlageportfolios mit ein. Es werden die in der Kapitalanlage- bzw. Nachhaltigkeitsstrategie verfolgten ESG-Ansätze bzw. -Kriterien und die sich daraus ergebende Berücksichtigung nachteiliger Nachhaltigkeitsauswirkungen (englisch: Principle Adverse Impacts, PAIs) beworben. Dazu gehören:ESG-Ansätze/-Kriterien:
- ESG-Benchmark-Indizes
- Verwendung einer Ausschlussliste
- Nutzung von Mindest-MSCI ESG Ratings
- Das PAI-Konzept der Kapitalverwaltungsgesellschaft der Öffentlichen
- Weitere (Ausschluss-)Kriterien
PAI-Berücksichtigung:- Treibhausgasemissionen
- CO2-Fußabdruck
- Treibhausgasintensität
- Fossile Brennstoffe
- Biodiversität
- Wasser
- Abfall
- Verstöße UN Global Compact/OECD
- Geschlechtervielfalt in Leitungsorganen
- Umstrittene Waffen
- Treibhausgasemissionsintensität von Staaten
- Länder, die gegen soziale Bestimmungen verstoßen
Im Jahr 2024 hat die Öffentliche in ihre Kapitalanlage-Nachhaltigkeitsstrategie zudem ein Netto-Null-Ziel für Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2050 aufgenommen.Die verfolgten ESG-Ansätze bzw. -Kriterien und die damit einhergehende Berücksichtigung von PAIs können sich im Laufe der Zeit ändern.Mit diesem Finanzprodukt werden ökologische oder soziale Merkmale beworben, aber keine nachhaltigen Investitionen angestrebt. Dennoch kann das Finanzprodukt aufgrund seines Charakters (breit gestreutes Anlageuniversum) auch nachhaltige Investitionen gemäß der Umweltziele der EU-Taxonomie beinhalten.Das Anlageziel des Finanzprodukts besteht zum einen darin, die gegenüber den Kunden garantierten Leistungszusagen zu jeder Zeit sicherzustellen. Zum anderen verfolgt das Finanzprodukt das Ziel, für die Kunden eine über die garantierten Leistungen hinausgehende attraktive Überrendite zu erzielen. Um diese genannten Ziele zu erreichen, investiert die Öffentliche einerseits in risikoarme Kapitalanlagen, das sogenannte Sicherheitsportfolio, und andererseits in ein breit diversifiziertes Ertragsportfolio.Eine Überwachung der ökologischen oder sozialen Merkmale des Finanzprodukts erfolgt regelmäßig anhand der festgelegten Kriterien und Prozesse für das selbst verwaltete Sicherheitsportfolio sowie für das extern verwaltete Ertragsportfolio. Die Methoden, mit denen gemessen wird, inwieweit die mit dem Finanzprodukt beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale erfüllt werden, basieren auf den jeweils implementierten Nachhaltigkeitsaspekten bzw. ESG-Kriterien und werden innerhalb von Kapitalanlage- bzw. Investitionsprozessen durch Anlagerichtlinien o. Ä. sichergestellt.Die Öffentliche und die von ihr beauftragte(n) Kapitalverwaltungsgesellschaft und Fonds- bzw. Asset Manager nutzen im Rahmen ihrer Kapitalanlage- bzw. Investitionsprozesse zur Analyse, Implementierung und Auswertung von Nachhaltigkeitsaspekten bzw. ESG-Kriterien verschiedene externe Datenquellen bzw. -anbieter. Die Öffentliche analysiert und plausibilisiert die nachhaltigkeitsbezogenen Daten, um eine entsprechende Datenqualität sicherzustellen. Umfang und Häufigkeit dieser Prüfungen und Analysen variieren dabei je nach Anlageklasse, prozessualer Verortung und Etablierungsgrad. Der Öffentlichen sind gegenwärtig keine methodischen oder datenbezogenen Beschränkungen bekannt, die verhindern, dass die mit dem Finanzprodukt beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale erfüllt werden.Nichtsdestotrotz können einzelne Verfahren oder auch Datensätze und -punkte temporären oder auch spezifischen bzw. inhärenten Beschränkungen unterliegen.
Wie alle Geschäftstätigkeiten und -prozesse der Öffentlichen unterliegen auch die Kapitalanlage- bzw. Investitionsprozesse – sowohl allgemein als auch speziell in Bezug auf Nachhaltigkeitsaspekte –Leitsätzen, Richtlinien, Anweisungen, Kontrollen oder auch Prüfungen, mit denen sichergestellt wird, dass Sorgfaltspflichten im Zusammenhang mit den zugrundeliegenden Vermögenswerten jederzeit eingehalten werden.Die Öffentliche hat für die fremdverwalteten Vermögenswerte im Ertragsportfolio eine etwaige Mitwirkung in den Portfoliogesellschaften und die mögliche Ausübung von Stimmrechten auf die Kapitalverwaltungsgesellschaft oder auf Fondsmanager übertragen.
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- Kein nachhaltiges Investitionsziel
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Mit diesem Finanzprodukt werden ökologische oder soziale Merkmale beworben, aber keine nachhaltigen Investitionen angestrebt.Dennoch kann das Finanzprodukt aufgrund seines Charakters (breit gestreutes Anlageuniversum) auch nachhaltige Investitionen gemäß der Umweltziele der EU-Taxonomie beinhalten.
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- Ökologische oder soziale Merkmale des Finanzprodukts
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Die Öffentliche hat im Jahr 2018 auf Basis eines eigenen Wertemaßstabs eine mehrdimensionale Nachhaltigkeitsstrategie für ihre Kapitalanlage konzipiert und bezieht seitdem neben Rendite-, Risiko- und Liquiditätskriterien zusätzlich auch Nachhaltigkeitskriterien in die Gestaltung des Kapitalanlageportfolios mit ein. Dabei werden Kriterien aus den Bereichen Umwelt (englisch: Environmental oder auch ‚E‘), Soziales (Social oder ‚S‘) sowie einer guten Unternehmensführung (Governance oder ‚G‘) berücksichtigt, die sog. ESG-Kriterien. Die Nachhaltigkeitsstrategie der Öffentlichen bzw. dieses Finanzprodukts ist anlageklassenspezifisch; so werden die verschiedenen Anlageklassen anhand ihrer individuellen Besonderheiten eigenständig analysiert und betrachtet. Der unternehmensindividuelle Wertemaßstab wird unter Berücksichtigung der allgemeinen Kapitalanlagephilosophie und -strategie des Hauses umgesetzt. Es wird betrachtet, wie die umgesetzten Nachhaltigkeitsstrategien und -kriterien zur Berücksichtigung von PAIs beitragen.
Aktien
Bei den Aktieninvestments in entwickelten Volkswirtschaften sowie in Schwellenländern hat die Öffentliche ihre Asset Manager damit beauftragt, die MSCI ESG Leaders-Indexfamilie[1] zu replizieren. Bei diesen ESG-Indizes sind die nachfolgenden Nachhaltigkeitskriterien implementiert. Zudem sind Kriterien des Konzepts zur Berücksichtigung von nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen (kurz: PAI[2]-Konzept) der Kapitalverwaltungsgesellschaft (kurz: KVG) der Öffentlichen[3] einzuhalten:NachhaltigkeitskriteriumAusprägung / BeschreibungMSCI Selection-IndexmethodikMindest-MSCI ESG Rating[1]BB (für Neuaufnahmen und Indexaktualisierungen/Verbleib)(Skala von AAA bis CCC)Mindest-MSCI ESG Controversies Score[2]3 (Neuaufnahmen)1 (Aktualisierungen/Verbleib)(Skala von 0 bis 10)Branchenbezogene AusschlüsseKontroverse WaffenUnternehmen, die mit kontroversen Waffen (Streumunition, Landminen, Waffen mit abgereichertem Uran, Bio- und Chemiewaffen etc.) in Verbindung stehen; gemäß Methodik des MSCI Ex-Controversial Weapons Index.NuklearwaffenUnternehmen, die in die Herstellung von Waffensystemen und -komponenten (Sprengköpfe, Raketen etc.) im Zusammenhang mit Nuklearwaffen involviert sind.Zivile SchusswaffenUnternehmen, die 5 % oder mehr ihrer Einnahmen aus der Produktion von Schusswaffen und Munition für zivile Märkte erzielen (exkl. staatliche Aufträge), oder:Unternehmen, die 15 % oder mehr ihrer Einnahmen aus der Produktion und dem Vertrieb von zivilen Schusswaffen und Munition generieren.TabakProduktion (Einnahmeschwelle: 5 %), oder:Produktion, Vertrieb, Einzelhandel, Lieferung und Lizenzierung (Einnahmeschwelle: 15 %)AlkoholProduktion (Einnahmeschwelle: 10 %)Konventionelle WaffenProduktion (Einnahmeschwelle: 10 %)GlücksspielBesitz oder Betrieb (Einnahmeschwelle: 10 %)AtomkraftAktivitäten im Bereich Kernkraft (Einnahmeschwelle: 10 %)Gewinnung fossiler BrennstoffeUnternehmen, die 5 % oder mehr ihrer Einnahmen aus der Gewinnung von Kraftwerkskohle und der unkonventionellen Öl- und Gasförderung (Ölsand, Schiefer etc.) erzielen.KohlekraftKohleverstromung (Einnahmeschwelle: 5 %)Best-in-Class-AnsatzBeim Best-in-Class-Ansatz werden nur ca. 50 % der Unternehmen im Vergleich zu einem normalen Index ohne Nachhaltigkeitskriterien (z. B. MSCI World) ausgewählt.Die Titel (der einzelnen GICS-Industriesektoren) werden in Abhängigkeit von folgenden Nachhaltigkeitskriterien ausgewählt:w MSCI ESG Ratingw MSCI ESG Rating Trend (positiver Trend vor neutralem bzw. negativem)w Indexmitgliedschaft (bestehende vor Neuaufnahmen)w Branchenspezifische ESG Scoresw Marktkapitalisierung (absteigend)Zudem sind auch die vorgenannten Kriterien (Mindest-MSCI ESG Rating und -MSCI ESG Controversies Score sowie die branchenbezogenen Ausschlüsse) einzuhalten.Nach der Auswahl werden die verbliebenen Titel marktwertgewichtet und bilden den neuen Selection-Index.PAI-Konzept der KVG der Öffentlichen (Aktien der entwickelten Volkswirtschaften)Begrenzung des Exposures von Emittenten mit:PAI 4: Aktivität im Bereich fossile BrennstoffePAI 7: Aktivitäten mit negativem Einfluss auf biodiversitätssensitive GebietePAI 8: Hohen WasseremissionenPAI 9: Gefährlichem AbfallPAI 10: Verletzung der UN Global Compact-Prinzipien und der OECD-GuidelinesPAI 14: Exposition gegenüber kontroversen WaffenMindestens 80 % des Volumens müssen in Titel investiert sein, die die von der KVG der Öffentlichen definierten Kriterien erfüllen:
PAI 4: Kein Engagement im Bereich der fossilen Brennstoffe
PAI 7: Keine Aktivitäten mit negativem Einfluss auf biodiversitätssensitive Gebiete
PAI 8: Kein deutlich negativer Einfluss
PAI 9: Kein deutlich negativer Einfluss
PAI 10: Keine Verstöße gegen UNGC-/OECD-Guidelines
PAI 14: Kein Engagement im Bereich kontroverser Waffen[1] Die Indexmethodik kann unter folgendem Link abgerufen werden: https://www.msci.com/index-methodology; verwendeter Stand: Februar 2025[2] Weiterführende Informationen zu den PAIs können der folgenden Website entnommen werden: https://www.oeffentliche.de/content/oeffentliche/gesetzliche-regelungen/eu-offenlegungs-verordnung/[3] Informationen zum PAI-Konzept der KVG der Öffentlichen können unter folgenden Links abgerufen werden:Investment Grade-Unternehmensanleihen
Bei den Investment Grade-Unternehmensanleihen der entwickelten Volkswirtschaften hat die Öffentliche ihre mandatierten Asset Manager beauftragt, die Ausschlussliste des norwegischen Staatsfonds6 anzuwenden. Unternehmen werden dort auf Basis der nachfolgenden Kriterien beobachtet oder ausgeschlossen. Zudem sind Kriterien des PAI-Konzepts der KVG der Öffentlichen einzuhalten:NachhaltigkeitskriteriumAusprägung / BeschreibungKriterien des norwegischen StaatsfondsProduktbezogene KriterienHerstellung von Waffen, die grundlegende humanitäre Prinzipien verletzen (z. B. Nuklearwaffen, Streumunition)Tabakproduktion und Produktion von Cannabis zu FreizeitzweckenKohlegewinnung und -verstromungBeobachtung oder Ausschluss ab:Einnahmeanteil ≥ 30 %, oderGeschäftsanteil ≥ 30 %, oderExtraktion von mehr als 20 Mio. Tonnen p. a. oderinstallierte Kapazität > 10.000 MWGreen Bonds, die von diesen Unternehmen begeben werden, sind nicht betroffen.Verhaltensbezogene Kriterien (Beobachtung oder Ausschluss, sofern das Risiko als inakzeptabel klassifiziert wurde)Verkauf von Waffen oder militärischem Material an bestimmte Länder, die UN-Sanktionen erhalten haben oder in schwerwiegende bewaffnete Konflikte verwickelt sind (Verstöße gegen die völkerrechtlichen Vorgaben der Kriegsführung)Schwere oder systematische MenschenrechtsverletzungenSchwerwiegende Verletzungen von Persönlichkeitsrechten in Kriegen oder KonfliktenSchwere UmweltschädenEin Verhalten, das zu einem inakzeptablen Level an Treibhausgasemissionen führtSchwerwiegende Korruption oder FinanzkriminalitätAndere besonders schwerwiegende Verletzungen grundlegender ethischer NormenPAI-Konzept der KVG der ÖffentlichenBegrenzung des Exposures von Emittenten mit:PAI 4: Aktivität im Bereich fossile BrennstoffePAI 10: Verletzung der UN Global Compact-Prinzipien und der OECD-GuidelinesPAI 14: Exposition gegenüber kontroversen WaffenMindestens 80 % des Volumens müssen in Titel investiert sein, die die von der KVG der Öffentlichen definierten Kriterien erfüllen:PAI 4: Kein Engagement im Bereich der fossilen BrennstoffePAI 10: Keine Verstöße gegen UNGC-/OECD-GuidelinesPAI 14: Kein Engagement im Bereich kontroverser WaffenDie Investment Grade-Unternehmensanleihen der Schwellenländer werden über einen Publikumsfonds abgebildet, bei dem verschiedene Nachhaltigkeitskriterien berücksichtigt werden. Der Fondsmanager verwendet für den Publikumsfonds ein ESG-Kriteriensystem7 , welches sich wie folgt zusammensetzt:NachhaltigkeitskriteriumAusprägung / BeschreibungNormenbasierte Ausschlüsse[1]Unternehmen, die sich nicht an internationale Verträge über umstrittene Waffen halten (Übereinkommen über Streumunition, Bio- und Chemiewaffenkonvention und den Atomwaffensperrvertrag)Wertebasierte Ausschlüssew Konventionelle Waffen und Schusswaffenw Tabakproduktionw Glücksspiel und Erwachsenenunterhaltungw Öl- und Gasförderung in der ArktisAusschluss ab:Umsatz > 5 %w ÖlsandeAusschluss ab:Umsatz > 10 %w Tabakvertriebw Trägersysteme und Dienstleistungen für konventionelle Waffenw Kohleabbau und -verstromungAusschluss ab:Umsatz > 20 %Verhaltensbasierte AusschlüsseUnternehmen, die systematisch gegen internationale Normen verstoßen, deren Verstöße besonders schwerwiegend sind oder deren Geschäftsführung nicht bereit ist, erforderliche Reformen umzusetzen, werden auf eine Beobachtungsliste gesetzt und gegebenenfalls vom unternehmensweiten Anlageuniversum ausgeschlossen.ESG-IntegrationIntegration und Überwachung von ESG-Faktoren (u. a. ESG Ratings und Scores oder auch ‑Kontroversen externer Dienstleister sowie aus eigenem Research). Verknüpfung des ESG Ratings mit dem traditionellen Kreditrating zu einem ESG-bereinigten Bonitätsrating. Wertpapierauswahl auf Basis des ESG-bereinigten Bonitätsratings. Tägliche Prüfung der ESG-Faktoren, um wesentliche Änderungen zeitnah zu erkennen.Active OwnershipEinflussnahme auf die Unternehmen durch Engagement. Die Engagement-Aktivitäten basieren auf Analysen des Geschäftsgebarens und/oder der Wesentlichkeit seitens des Asset Managers.[6] Die Ausschlussliste des Government Pension Fund Global kann unter folgendem Link abgerufen werden: https://www.nbim.no/en/responsible-investment/exclusion-of-companies/, die Leitlinien bzw. Methodik unter: https://www.regjeringen.no/contentassets/9d68c55c272c41e99f0bf45d24397d8c/2022.09.05_gpfg_guidelines_observation_exclusion.pdf (Stand: 05.09.2022)[7] Das Kriteriensystem des Fondsmanagements kann unter den folgenden Links abgerufen werden: https://am.credit-suisse.com/international/de/asset-management/esg.html ||| https://am.credit-suisse.com/content/dam/fund-related-documents/sustainability-related-disclosures/pwd-cs-lux-emerging-market-corporate-investment-grade-bond-fund-de.pdf.funddocument.pdf/content/dam/fund-related-documents/sustainability-related-disclosures/pwd-cs-lux-emerging-market-corporate-investment-grade-bond-fund-de.pdf/LU2039695973_DE_DE_556_2023-01-01.pdf[8] Die normenbasierten Ausschlüsse beruhen auf der Empfehlungsliste des Schweizer Vereins für verantwortungsbewusste Kapitalanlagen (SVVK-ASIR): https://svvk-asir.ch/de/unser-ansatzStaats- und staatsähnliche Anleihen
Bei Staats- und staatsähnlichen Anleihen (regionale Gebietskörperschaften, Förderbanken, supranationale Einrichtungen etc.) der entwickelten Volkswirtschaften wird ein Mindest-MSCI ESG Rating vorausgesetzt. Außerdem sind das staatenbezogene Kriterium des BVI-Verbändekonzepts9 und im extern verwalteten Ertragsportfolio zudem Kriterien des PAI-Konzepts der KVG der Öffentlichen einzuhalten.NachhaltigkeitskriteriumAusprägung / BeschreibungMindest-MSCI ESG RatingBBB (im von der Öffentlichen selbst verwalteten Sicherheitsportfolio; Green/Social/Sustainable Bonds von Emittenten ohne MSCI ESG Rating sind zulässig)BB (im extern verwalteten Ertragsportfolio)(Skala von AAA bis CCC)Staatenbezogenes Kriterium des BVI-VerbändekonzeptsKeine Einstufung des Staates als ‚Unfrei‘ im Freedom in the World-Index von Freedom House.[1]PAI-Konzept der KVG der Öffentlichen, PAI 15:Begrenzung des Exposures von Emittenten mit hoher Treibhausgasintensität (im extern verwalteten Ertragsportfolio)Mindestens 90 % des Volumens müssen in Titel investiert sein, die das von der KVG der Öffentlichen definierte Kriterium erfüllen:Wertausprägung bis zum 95. Perzentil (von 100) auf der Skala Treibhausgasemissionen/BIP der entsprechenden Emittenten.PAI-Konzept der KVG der Öffentlichen, PAI 16:Begrenzung des Exposures von Emittenten, die internationale Konventionen oder UN-Prinzipien verletzen (zusätzlich bei Anleihen der EUR-Peripheriestaaten im extern verwalteten Ertragsportfolio)Mindestens 90 % des Volumens müssen in Titel investiert sein, die das von der KVG der Öffentlichen definierte Kriterium erfüllen:Keine Verstöße gegen die genannten (sozialen) Bestimmungen.[1] Informationen zur internationalen Nichtregierungsorganisation Freedom House sowie zu deren Index können unter folgendem Link abgerufen werden: https://freedomhouse.org/Die Staats- und staatsähnlichen Anleihen der Schwellenländer werden über einen Publikumsfonds (Indexfonds) abgebildet, der die J.P. Morgan ESG-Indexfamilie repliziert.11 J.P. Morgan verwendet für die nachfolgenden ESG-Ansätze und -Kriterien Daten von Sustainalytics, RepRisk, Verisk Maplecroft und der Climate Bonds Initiative:NachhaltigkeitskriteriumAusprägung / BeschreibungAusschlüsse für staatsähnliche Anleihenw Verstöße gegen die UN Global Compact-Prinzipien.w Einnahmen aus Tabakproduktion, Kraftwerkskohle (Abbau und Verstromung), Ölsand (Abbau) und Waffen (für das Militär oder Strafverfolgungsorgane ab einer Einnahmeschwelle von 10 %).w Green Bonds von Emittenten in Verbindung mit Kraftwerkskohle und Ölsand sind zulässig.Ausschlüsse für Staatsanleihenw Staaten, deren Anleihen unter Sanktionen der EU, UN oder USA stehen, sind ausgeschlossen.Ausschlüsse und Gewichtsanpassungen auf Basis eines ESG ScoresAusgehend von den ESG-Daten der oben genannten Datenanbieter wird ein ESG Score zwischen 0 bis 100 ermittelt.Nach Ermittlung des ESG Scores werden die Emittenten des Anlageuniversums in fünf Bänder eingeteilt:Band 1: Score ≥ 80 -> 100 % der Basis-MarktkapitalisierungBand 2: Score < 80 bis ≥ 60 -> 80 % der Basis-MarktkapitalisierungBand 3: Score < 60 bis ≥ 40 -> 60 % der Basis-MarktkapitalisierungBand 4: Score < 40 bis ≥ 30/20 (für Staaten / staatsähnliche Emittenten) -> 40 % der Basis-MarktkapitalisierungBand 5: Score < 30/20 (für Staaten / staatsähnliche Emittenten) -> Ausschluss für mindestens 12 MonateGreen Bonds, die von der Climate Bonds Initiative als solche eingestuft werden, werden um ein Band hochgestuft.[10] Informationen zur internationalen Nichtregierungsorganisation Freedom House sowie zu deren Index können unter folgendem Link abgerufen werden: https://freedomhouse.org/[11] Informationen zur JPM ESG-Indexfamilie und zur Indexmethodik können unter folgenden Links abgerufen werden: https://www.jpmorgan.com/content/dam/jpm/cib/complex/content/markets/composition-docs/pdf-30.pdf ||| https://www.jpmorgan.com/content/dam/jpm/cib/complex/content/markets/composition-docs/JPM_JESG_Index_Methodology.pdfCovered Bonds und Pfandbriefe
Bei Covered Bonds und Pfandbriefen wird ein Mindest-MSCI ESG Rating vorausgesetzt.NachhaltigkeitskriteriumAusprägung / BeschreibungMindest-MSCI ESG RatingBBB (im von der Öffentlichen selbst verwalteten Sicherheitsportfolio; Green/Social/Sustainable Bonds von Emittenten ohne MSCI ESG Rating sind zulässig)BB (im extern verwalteten Ertragsportfolio)(Skala von AAA bis CCC)REITs
Die REIT-Investments (Real Estate Investment Trust oder auch börsengehandelte Immobilienaktien bzw. gesellschaften) werden über Publikumsfonds abgebildet, die auf ESG Benchmark-Indizes von Global Property Research zurückgreifen.12 In deren Methodik wird auf das ESG Rating von GRESB (Global Real Estate Sustainability Benchmark) abgestellt.NachhaltigkeitskriteriumAusprägung / BeschreibungGRESB ESG RatingUmgewichtung der Titel anhand des ESG Ratings (Höhergewichtung von Titeln mit besseren ESG Ratings).[12] Informationen zur Nachhaltigkeitsstrategie der REIT-Fonds können unter folgenden Links abgerufen werden: https://www.bantleon.com/publikumsfonds/produkte-fuer-institutionelle-anleger/detailseite/DE000A1W89S7 ||| https://www.bantleon.com/fileadmin/Redaktion/Reports/DE000A1W89S7/Artikel_10/20240124_BANTLEON_Immobilienaktien_America_ESG_Art._10_Web_Disclosure_V1.pdfHigh Yield-Unternehmensanleihen
Die HY-Unternehmensanleihen werden über einen Publikumsfonds13 abgebildet, in dem die nachfolgenden Kriterien implementiert sind:NachhaltigkeitskriteriumAusprägung / BeschreibungAktivitätsbasierte AusschlüsseUnkonventionelle Waffen (vorgelagerte Tätigkeiten, Produktion und nachgelagerte Tätigkeiten)Ausschluss ab:Umsatz > 0 %Atomwaffen (Produktion), Erwachsenenunterhaltung (Produktion und nachgelagerte Tätigkeiten) und Tabak (Produktion)Ausschluss ab:Umsatz > 5 %Konventionelle Waffen (Produktion) und Kohle (Produktion)Ausschluss ab:Umsatz > 10 %Normbasiertes ScreeningSehr schwere Kontroversen in Bezug auf die UN Global Compact-Prinzipien, OECD-Guidelines oder ILO-Standards führen zu einem Ausschluss.ESG-IntegrationESG-Informationen (Unternehmensberichte, Rohdaten, Ratings oder auch ESG-Analysen) und auch die PAI-Indikatoren unterstützen den Asset Manager hinsichtlich der Titelauswahl und der Gewichtung im Rahmen der Portfoliokonstruktion.Qualitativer Ansatz:Durchführung einer ESG-Materialitätsanalyse, um für jeden Sektor die vom Markt als relevant eingestuften ESG-Aspekte zu identifizieren. Danach Einstufung der Emittenten danach, ob ein geringes, mittleres, erhöhtes oder hohes (ESG-)Risiko vorliegt. Bei den betrachteten PAI-Indikatoren wird auf eine positive Entwicklung über die Zeit sowie gegenüber der Benchmark geachtet.Quantitativer Ansatz:Festlegung von Schwellenwerten für ESG Ratings und Scores verschiedener Anbieter (wie z. B. ein Mindest-MSCI ESG Rating von BB auf einer Skala von AAA bis CCC). Emittenten bzw. Anlagen unterhalb der Schwellenwerte (auch nicht geratete Titel) werden der „Restquote" zugeordnet.Sofern weder beim qualitativen noch beim quantitativen Ansatz eine genügende Beurteilung vorliegt, werden die betroffenen Anlagen einer sog. „Restquote“ zugeordnet, die einen bestimmten Anteil am Portfolio nicht übersteigen darf.EngagementBei erhöhten ESG-Risiken mit wesentlicher Bedeutung für die Anlageentscheidungen im Fonds nimmt der Asset Manager Kontakt mit betroffenen Emittenten auf, um das Anlagerisiko zu mindern. Es wird auch überwacht, ob betroffene Emittenten bei den angesprochenen Themen notwendige Schritte zur Verbesserung unternommen haben.[13] Informationen zu den Nachhaltigkeitsansätzen des Fonds können im Anhang zur Offenlegungsverordnung im Verkaufsprospekt des Fonds https://www.fam.ch/files/generated/Prospekt_FischUmbrellaFund.pdf oder unter folgendem Link abgerufen werden: https://www.fam.ch/files/content/sfdr/SFDR_Art8_GlobalHighYield_Fund_SRDDELU_LU1039931727.pdfAlternative InvestmentsBei den Alternativen Investments (bestehend aus Private Equity-, Immobilien- und Infrastrukturfonds) sind inzwischen bei vielen Fonds Nachhaltigkeitsansätze implementiert. Es sind aber auch noch ältere Fonds im Bestand, die bereits vor einigen Jahren gezeichnet wurden. Zu den Zeichnungszeitpunkten bestanden die verschiedenen Nachhaltigkeitsregulierungen noch nicht, sodass bei deren Auflage auch keine formalisierte Nachhaltigkeitsstrategie bspw. im Sinne der EU-Offenlegungsverordnung berücksichtigt werden konnte.Bei manchen Fonds gab es allerdings auch eine Anpassung der Anlagestrategie, z. T. explizit im Kontext der Nachhaltigkeit, und damit zusammenhängend auch eine Klassifizierung nach EU-Offenlegungsverordnung o. Ä. Ebenso setzt die Öffentliche bei Neuzeichnungen eine Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten voraus. Im letzten Jahr wurde so bspw. ein neuer Infrastrukturdachfonds gezeichnet, der nach Artikel 8 der EU-Offenlegungsverordnung klassifiziert ist.AnlageklasseBeschreibungPrivate EquityDie Öffentliche und die von ihr beauftragten externen Parteien (AIFM (Verwalter/Manager eines alternativen Investmentfonds) und Anlageberater) haben im Laufe des Jahres 2024 umfangreich an der Nachhaltigkeitsstrategie des Private Equity-Dachfonds der Öffentlichen gearbeitet. Vor Kurzem wurde die Überarbeitung abgeschlossen, wodurch auch eine Artikel 8-Klassifikation gemäß EU-Offenlegungsverordnung erreicht werden konnte.Der implementierte Ansatz umfasst zum einen ein ESG-Manager-Rating in Form einer ganzheitlichen Bewertung der Investitionstätigkeiten und -praktiken von Zielfonds und deren Managern durch den Anlageberater. Teil des hierzu verwendeten Fragebogens sind z. B. Merkmale aus den Bereichen Klimaschutz, Förderung von Vielfalt und Inklusion sowie die Einhaltung der Menschenrechte.Zum anderen ist eine Limitierung von Branchen mit Schwerpunkt auf kontroverse Tätigkeiten im Bereich Umwelt (klimaschädliche Energieträger) und Soziales (suchtanfällige, gesundheitsschädliche Schwerpunkte) im Portfolio vorgesehen. So ist der Anteil der folgenden (Sub-)Sektoren am Gesamtportfolio limitiert:w Luft-/Raumfahrt und Verteidigungw Brauereienw Brennereien und Winzerw Casinos und Glücksspielw Tabakw Kohle und nicht-erneuerbare Brennstoffew Integrierte Erdöl- und Erdgasunternehmenw Erdöl und Erdgas: Exploration und FörderungIn Bezug auf Governance-Aspekte wird auf die Risikobewertungen von RepRisk zurückgegriffen, die wesentliche ESG-Risiken und Verstöße gegen internationale Standards erkennen und systematisch überwachen. Wird ein hohes Risiko identifiziert, setzt sich der Anlageberater mit dem zuständigen Zielfondsmanager in Verbindung und unternimmt angemessene Anstrengungen, um sicherzustellen, dass Maßnahmen umgesetzt werden, um das Risiko so weit wie möglich zu minimieren.Immobilien7 von 10 der im Bestand befindlichen Immobilienfonds sind nach Art. 8 (6 Fonds) bzw. Art. 9 (1 Fonds) der EU-Offenlegungsverordnung klassifiziert.In den verschiedenen Fonds werden – in Abhängigkeit der jeweils verfolgten individuellen Strategien – für Immobilien geeignete Nachhaltigkeitsansätze verwendet, wie z. B. ein Rating nach dem GRESB-Standard, Gebäudezertifizierungen (bspw. nach den Standards BREEAM, LEED oder auch DGNB) oder auch die Berücksichtigung von ESG-Aspekten in Due Diligence-Prüfungen bzw. Ankaufsprozessen von Objekten.Es haben sich zudem die Manager aller Fonds den UN PRI angeschlossen, womit sie sich dazu verpflichten, diese Prinzipien für verantwortliches Investieren in ihrer Managementtätigkeit zu berücksichtigen. Ebenso haben alle Manager eine eigene ESG Policy und ein internes ESG Reporting etabliert.InfrastrukturDie Öffentliche hat im Jahr 2024 einen neuen Infrastrukturdachfonds gezeichnet, der gemäß Artikel 8 der EU-Offenlegungsverordnung klassifiziert ist.Der Manager achtet bei der Auswahl von Zielfonds und Direktbeteiligungen darauf, ob eine Klassifikation gemäß EU-Offenlegungsverordnung o. Ä. vorliegt, sowie auf die Erreichung folgender ESG-Ziele:w Förderung von Investitionen in die Dekarbonisierung des Energiesektors, den Zugang zu sauberem Wasser, die Verringerung der digitalen Kluft, die Kreislaufwirtschaft und die Steigerung des sozialen Wohlstands.w Förderung der Verringerung der Kohlenstoffintensität des Zielfonds über die Haltedauer der zugrunde liegenden Vermögenswerte.w Beitrag zu einem oder mehreren Zielen der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung (UN SDGs).w Berichterstattung nach den Kriterien der TCFD.w Förderung von Vielfalt, Chancengleichheit und Integration.w Verbesserung der Rahmenbedingungen für Gesundheit und Sicherheit.Mindestens 70 % der Kapitalzusagen sollen in Strategien investiert werden, die die vorstehend genannten Kriterien erfüllen.Zudem werden die Ausschlüsse gemäß der eigenen Sustainable Exclusion Policy[1] angewendet, die folgende Bereiche betreffen:w Kontroverse Waffenw Gewinnung und Verstromung von Kraftwerkskohlew Abbau von Ölsandenw Tabakw Erwachsenenunterhaltungw Glücksspielw Verstöße gegen die UN Global Compact-PrinzipienAuch bei den übrigen Dachfonds im Bestand – die eine grundsätzlich ähnliche Strategie verfolgen wie der neu gezeichnete Fonds und die auch vom gleichen Asset Manager verwaltet werden – werden teilweise Nachhaltigkeitsaspekte berücksichtigt und es findet ein entsprechendes Monitoring und Reporting im bzw. für das jeweilige Portfolio statt. Allerdings besteht keine formalisierte Nachhaltigkeitsstrategie im Sinne der Regulatorik und damit keine Klassifikation nach EU-Offenlegungsverordnung.In Abhängigkeit von der Anlagestrategie und der Nachhaltigkeitsstrategie können sich die implementierten Nachhaltigkeitskriterien und -ansätze im Laufe der Zeit ändern.[1] Die Policy kann unter folgendem Link abgerufen werden: https://www.ubs.com/de/en/assetmanagement/capabilities/sustainable-investing.html#policies
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- Anlagestrategie
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Das Anlageziel des Finanzprodukts besteht zum einen darin, die gegenüber den Kunden garantierten Leistungszusagen zu jeder Zeit sicherzustellen. Zum anderen verfolgt das Finanzprodukt das Ziel, für die Kunden eine über die garantierten Leistungen hinausgehende attraktive Überrendite zu erzielen. Hierfür werden die Kapitalanlagen risikoadjustiert in enger Abstimmung zwischen Aktivseite (Kapitalanlagen) und Passivseite (Produkt) gesteuert. Die Öffentliche verfügt dazu über ein Steuerungscockpit, das die aus einer Kapitalanlagestrategie resultierenden Risiken misst und dem verfügbaren Sicherheitskapital gegenüberstellt. Damit wird sichergestellt, dass die eingegangenen Risiken jederzeit durch Sicherheitspuffer überdeckt sind.Um diese genannten Ziele zu erreichen, investiert die Öffentliche einerseits in risikoarme Kapitalanlagen, das sogenannte Sicherheitsportfolio, und andererseits in ein breit diversifiziertes Ertragsportfolio. Die risikoarmen Kapitalanlagen dienen dazu, das Ziel der Sicherstellung der Garantien zu erfüllen. Hierzu erfolgen Investitionen in festverzinsliche Wertpapiere (hauptsächlich Staats- und staatsähnliche Anleihen sowie Pfandbriefe bzw. Covered Bonds) bester Bonitäten (Ratings AAA und AA) unter der Zielsetzung, die Laufzeitenstruktur der Verpflichtungen adäquat nachzubilden. Um das Ziel der Erwirtschaftung einer attraktiven Überrendite zu erreichen, wird risikoadjustiert, prognoseunabhängig, systematisch, langfristig und ertragsorientiert an den internationalen Kapitalmärkten angelegt. So wird in ein breit gestreutes Ertragsportfolio investiert, das Anlageklassen, wie z. B. globale Aktien, internationale Zinsanlagen (inkl. Staatsanleihen), Unternehmensanleihen, Private Equity, Immobilien und Infrastruktur, und weitere sowie künftig ggfs. neu hinzukommende Assetklassen umfasst. Die Aufteilung zwischen dem Sicherheitsportfolio und dem Ertragsportfolio wird in Form einer Strategischen Asset Allocation (SAA) unter Verwendung finanzmathematischer Methoden regelmäßig neu bewertet. Bei der SAA wird eine optimale Aufteilung des Ertragsportfolios auf die unterschiedlichen Anlageklassen und Regionen vorgenommen.Basierend auf den vorangehenden Ausführungen kann sich die Investitionsstruktur des Finanzprodukts im Laufe der Zeit ändern.Wie im Abschnitt „Ökologische oder soziale Merkmale des Finanzprodukts“ beschrieben, wird ein ganzheitlicher Ansatz verfolgt, bei dem Kriterien aus den Bereichen Umwelt (englisch: Environmental oder auch ‚E‘), Soziales (Social oder ‚S‘) sowie einer guten Unternehmensführung (Governance oder ‚G‘) berücksichtigt werden, die sog. ESG-Kriterien. Der Governance-Bereich wird dabei – je nach Anlageklasse – bspw. in Form von ESG-Ratings oder weiteren in diesem Abschnitt genannten Kriterien abgedeckt.
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- Aufteilung der Investitionen
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Weitere Angaben gemäß Artikel 14 der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1288 können den „Vorvertragliche[n] und Regelmäßige[n] Informationen zu den in Artikel 8 Absätze 1, 2 und 2a der Verordnung (EU) 2019/2088 und Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2020/852 genannten Finanzprodukten“ entnommen werden, die nachfolgend verlinkt sind:
- Nachhaltigkeitsbezogene Informationen - vorvertraglich
- Nachhaltigkeitsbezogene Informationen - regelmäßig
Die Öffentliche hält direkte Risikopositionen in Unternehmen im selbst verwalteten Sicherheitsportfolio lediglich in Form von Anleihen von Covered Bond-/Pfandbriefbanken, supranationalen Emittenten und Förderbanken sowie Einlagen bei Kreditinstituten. Alle anderen Arten von Risikopositionen gegenüber Unternehmen erfolgen im Rahmen des Ertragsportfolios indirekt über Fondskonstruktionen.
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- Überwachung der ökologischen oder sozialen Merkmale
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Eine Überwachung der ökologischen oder sozialen Merkmale des Finanzprodukts erfolgt regelmäßig anhand der festgelegten Kriterien und Prozesse sowie basierend auf Anlagerichtlinien für das selbst verwaltete Sicherheitsportfolio sowie für das extern verwaltete Ertragsportfolio.Die Einhaltung der ökologischen oder sozialen Merkmale im Sicherheitsportfolio wird in regelmäßigen Abständen von der Öffentlichen selbst überprüft, dokumentiert und ggfs. in entsprechenden internen Kapitalanlagegremien besprochen. Für das fremdverwaltete Ertragsportfolio wird die Einhaltung der ökologischen oder sozialen Merkmale laufend von der Kapitalverwaltungsgesellschaft oder den Fonds- bzw. Asset Managern geprüft. Alle operativen Abläufe und Instanzen unterliegen zudem verschiedenen weitergehenden internen wie externen Prüfprozessen.
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- Methoden
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Die Methoden, mit denen gemessen wird, inwieweit die mit dem Finanzprodukt beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale erfüllt werden, basieren auf den jeweils implementierten Nachhaltigkeitsaspekten bzw. ESG-Kriterien und werden innerhalb von Kapitalanlage- bzw. Investitionsprozessen durch Anlagerichtlinien o. Ä. sichergestellt. So finden bspw. bei Mindest-ESG Ratings oder anderen Ausschlusskriterien regelmäßige Prüfungen statt – sowohl vor neuen Investitionen als auch im bestehenden Portfolio –, ob die Kriterien entsprechend eingehalten werden. Etwaige Grenzverletzungen werden innerhalb fest definierter Prozesse und Fristen aufgelöst.Während die Öffentliche im von ihr verwalteten Sicherheitsportfolio selbst überwacht, ob die angewendeten nachhaltigkeitsbezogenen Kriterien eingehalten werden, wird dies im extern verwalteten Ertragsportfolio von der/den beauftragten Kapitalverwaltungsgesellschaft oder Fonds- bzw. Asset Managern übernommen.
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- Datenquellen und -verarbeitung
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Das Anlageziel des Finanzprodukts besteht zum einen darin, die gegenüber den Kunden garantierten Leistungszusagen zu jeder Zeit sicherzustellen. Zum anderen verfolgt das Finanzprodukt das Ziel, für die Kunden eine über die garantierten Leistungen hinausgehende attraktive Überrendite zu erzielen. Hierfür werden die Kapitalanlagen risikoadjustiert in enger Abstimmung zwischen Aktivseite (Kapitalanlagen) und Passivseite (Produkt) gesteuert. Die Öffentliche verfügt dazu über ein Steuerungscockpit, das die aus einer Kapitalanlagestrategie resultierenden Risiken misst und dem verfügbaren Sicherheitskapital gegenüberstellt. Damit wird sichergestellt, dass die eingegangenen Risiken jederzeit durch Sicherheitspuffer überdeckt sind.Um diese genannten Ziele zu erreichen, investiert die Öffentliche einerseits in risikoarme Kapitalanlagen, das sogenannte Sicherheitsportfolio, und andererseits in ein breit diversifiziertes Ertragsportfolio. Die risikoarmen Kapitalanlagen dienen dazu, das Ziel der Sicherstellung der Garantien zu erfüllen. Hierzu erfolgen Investitionen in festverzinsliche Wertpapiere (hauptsächlich Staats- und staatsähnliche Anleihen sowie Pfandbriefe bzw. Covered Bonds) bester Bonitäten (Ratings AAA und AA) unter der Zielsetzung, die Laufzeitenstruktur der Verpflichtungen adäquat nachzubilden. Um das Ziel der Erwirtschaftung einer attraktiven Überrendite zu erreichen, wird risikoadjustiert, prognoseunabhängig, systematisch, langfristig und ertragsorientiert an den internationalen Kapitalmärkten angelegt. So wird in ein breit gestreutes Ertragsportfolio investiert, das Anlageklassen, wie z. B. globale Aktien, internationale Zinsanlagen (inkl. Staatsanleihen), Unternehmensanleihen, Private Equity, Immobilien und Infrastruktur, und weitere sowie künftig ggfs. neu hinzukommende Assetklassen umfasst. Die Aufteilung zwischen dem Sicherheitsportfolio und dem Ertragsportfolio wird in Form einer Strategischen Asset Allocation (SAA) unter Verwendung finanzmathematischer Methoden regelmäßig neu bewertet. Bei der SAA wird eine optimale Aufteilung des Ertragsportfolios auf die unterschiedlichen Anlageklassen und Regionen vorgenommen.Basierend auf den vorangehenden Ausführungen kann sich die Investitionsstruktur des Finanzprodukts im Laufe der Zeit ändern.Wie im Abschnitt „Ökologische oder soziale Merkmale des Finanzprodukts“ beschrieben, wird ein ganzheitlicher Ansatz verfolgt, bei dem Kriterien aus den Bereichen Umwelt (englisch: Environmental oder auch ‚E‘), Soziales (Social oder ‚S‘) sowie einer guten Unternehmensführung (Governance oder ‚G‘) berücksichtigt werden, die sog. ESG-Kriterien. Der Governance-Bereich wird dabei – je nach Anlageklasse – bspw. in Form von ESG-Ratings oder weiteren in diesem Abschnitt genannten Kriterien abgedeckt.
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- Beschränkungen hinsichtlich der Methoden und Daten
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Der Öffentlichen sind gegenwärtig keine methodischen oder datenbezogenen Beschränkungen bekannt, die verhindern, dass die mit dem Finanzprodukt beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale erfüllt werden. Nichtsdestotrotz können einzelne Verfahren oder auch Datensätze und -punkte temporären oder auch spezifischen bzw. inhärenten Beschränkungen unterliegen.Beispielsweise sind Daten mit Bezug zur EU-Taxonomie zum aktuellen Zeitpunkt aus unterschiedlichen Gründen häufig nicht vollständig. So sind etwa nicht alle Unternehmen zur Veröffentlichung entsprechender Angaben verpflichtet, da sie z. B. geografisch nicht in den Anwendungsbereich der Taxonomieverordnung fallen.
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- Sorgfaltspflicht
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Wie alle Geschäftstätigkeiten und -prozesse der Öffentlichen unterliegen auch die Kapitalanlage- bzw. Investitionsprozesse – sowohl allgemein als auch speziell in Bezug auf Nachhaltigkeitsaspekte –Leitsätzen, Richtlinien, Anweisungen, Kontrollen oder auch Prüfungen, mit denen sichergestellt wird, dass Sorgfaltspflichten im Zusammenhang mit den zugrundeliegenden Vermögenswerten jederzeit eingehalten werden. Dies gilt gleichermaßen für das selbst verwaltete Sicherheitsportfolio wie auch für das fremd verwaltete Ertragsportfolio und wird über interne wie externe Prozesse bzw. Instanzen realisiert.
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- Mitwirkungspolitik
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Die Öffentliche hat für die fremdverwalteten Vermögenswerte im Ertragsportfolio eine etwaige Mitwirkung in den Portfoliogesellschaften und die mögliche Ausübung von Stimmrechten auf die Kapitalverwaltungsgesellschaft (kurz: KVG) oder auf Fondsmanager übertragen.Die KVG des Ertragsportfolios der Öffentlichen ist mit den von ihr verwalteten Sondervermögen dem Pooled Engagement-Programm von ISS ESG beigetreten. Sie führt darüber hinaus auch verstärkt Stimmrechtsausübungen („Proxy Voting“) bei Aktien im Nachhaltigkeitskontext durch. Über diese externen Dienstleister nimmt somit auch die Öffentliche an (Mitwirkungs-)Initiativen teil, deren Ziel es ist, Unternehmen durch Dialoge und weitere Kommunikationswege sowie durch die Stimmrechtsausübung dazu zu bewegen, sich verstärkt mit Nachhaltigkeit auseinanderzusetzen.Die KVG beschreibt ihren Ansatz dabei wie folgt:Pooled Engagement„Die [KVG] ist in ihrem Namen und mit den von ihr verwalteten Sondervermögen dem Pooled Engagement-Programm von ISS ESG beigetreten. Damit schafft die Gesellschaft für sich und die Anleger ihrer Sondervermögen eine kosteneffiziente Möglichkeit, weltweit gemeinsam mit anderen Anlegern und den Unternehmen an der Verbesserung ihres Risikomanagements und ihrer ESG-Performance zu arbeiten. Der globale Investorenpool mit gleichgesinnten Investoren ermöglicht es hierbei, mehr Einfluss auszuüben, als wenn die Gesellschaft oder einzelne Anleger dies allein durchführen würden. Die Engagement-Aufträge werden von ISS ESG aktuell für ca. 100 börsennotierte Unternehmen pro Jahr durchgeführt und konzentrieren sich auf Unternehmen, die im Rahmen von normorientierten Analysen als Unternehmen identifiziert wurden, die es versäumen, soziale und ökologische Kontroversen im Einklang mit etablierten Standards für verantwortungsvolles Geschäftsverhalten zu verhindern oder anzugehen. Das kollektive Vorgehen maximiert auch die Legitimität der Engagement-Ziele, da es eine stetige Anpassung an revidierte Standards unterstützt (u.a. Stewardship Codes, PRI-Anforderungen, UN Social Development Goals, UN-Leitsätze, UN Global Compact). (…)Neben dem auf die vorbeschriebenen Kontroversen ausgerichteten Pooled Engagement ist die [KVG] auch vier thematischen Engagement-Programmen von ISS ESG beigetreten. Der Beitritt dient der strukturellen und systematischen Abmilderung der wesentlichen negativen Auswirkungen auf die in der EU-Offenlegungsverordnung (...) angeführten Nachhaltigkeitsindikatoren und fokussiert sich auf Themen, die einen wesentlichen Einfluss auf die allgemeine Gesellschaft oder die Umwelt haben und bei denen [geglaubt wird], dass [das] Engagement positive Veränderung bewirken kann. [Das] thematische[s] Engagement umfasst die Bereiche Netto-Null-Emissionen, Biodiversität, Wasser sowie Geschlechtergleichheit“Proxy Voting – Stimmrechtsausübung„Die [KVG] handelt nach einer internen Leitlinie zur Ausübung von Stimmrechten. (…) Bei der Entscheidung, wie die Stimmrechte ausgeübt werden, richtet sich die [KVG] an folgenden Leitlinien aus: Die Stimmrechte werden unabhängig von Weisungen Dritter im Einklang mit den Anlagezielen und der Anlagepolitik des jeweiligen Investmentvermögens ausgeübt. Die Stimmrechtsausübung richtet sich an ökologischen, sozialen und Governance-bezogenen Aspekten aus. Dies wird entsprechend dokumentiert. (…) Die [KVG] orientiert sich im Kontext ihrer Stimmrechts- und Mitwirkungsgrundsätze an den Wohlverhaltensregeln (WVR) des Bundesverbandes Investment und Asset Management (BVI) sowie an den im WVR empfohlenen Prinzipien zur Ausübung der Stimmrechte in Portfoliounternehmen des europäischen Fondsverband EFAMA. Bei der Analyse von Hauptversammlungsbeschlüssen und um sich bei der Entscheidungsfindung, wie abgestimmt werden soll, unterstützen zu lassen, greift die Gesellschaft auf die langjährige Expertise von ISS Governance zurück. Die Sustainability Policy von ISS bildet die Basis der Stimmrechtsausübung der Gesellschaft. Die Empfehlungen von ISS Governance werden dem „Portfolio Management Team Aktien“ der [KVG] übermittelt, dieses trifft die endgültige Entscheidung über die Stimmabgabe.“Mitwirkungspolitik„Die Mitwirkungspolitik der Gesellschaft ist als „Abstimmungs- und Mitwirkungspolicy“ auf der Website der Gesellschaft abrufbar. Teil dieser Policy ist neben der anlegerinteressewahrenden Stimmrechtsabgabe ebenfalls die Beteiligung am Pooled Engagement-Programm von ISS ESG, in dessen Rahmen insbesondere auf Basis normbasierter Analysen Unternehmen identifiziert werden, die es versäumen, soziale und ökologische Kontroversen im Einklang mit etablierten Standards für verantwortungsvolles Geschäftsverhalten zu verhindern oder anzugehen. Darüber hinaus beteiligt sich die Gesellschaft an vier themenbasierten Engagement-Programmen von ISS ESG. Diese umfassen die Bereiche Netto Null Emissionen, Biodiversität, Wasser sowie Geschlechtergleichheit. Damit zielen sie direkt auf die im Rahmen dieser Erklärung genannten Indikatoren 1. bis 6. (Netto Null Emissionen), Indikator 7. (Biodiversität), Indikator 8. (Wasser) und die Indikatoren 12. und 13. (Geschlechtergleichheit) aus Tabelle 1 des Anhang 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1288 ab. Da sich die genannten Engagement Programme nicht zwingend auf Emittenten beziehen, die sich im Bestand der Gesellschaft befinden, sondern ihren Nutzen gesamtgesellschaftlich enthalten, wird kein direkter Zusammenhang zwischen den im Rahmen dieser Erklärung regelmäßig gemessenen Ausprägungen einzelner Indikatoren und den beschriebenen Engagement-Programmen hergestellt. Folglich sieht die Gesellschaft bei etwaiger ausbleibender Verringerung der Indikatoren keinen Bedarf zur Anpassung der Engagementaktivitäten. In Anbetracht der Größe der Gesellschaft und des verwalteten Vermögens ist nicht davon auszugehen, dass die Gesellschaft wesentliche Anteile an Portfoliounternehmen hält. Somit ist auch nicht davon auszugehen, dass die anlegerinteressewahrende Stimmrechtsausübung der Gesellschaft allein deutlich auf die Geschäftsaktivitäten der Portfoliounternehmen einwirken kann. Aufgrund mangelnder Kausalität hält die Gesellschaft es zum derzeitigen Zeitpunkt nicht für sinnvoll bei etwaiger ausbleibender Verringerung der gemessenen Indikatoren die Art und Weise der Stimmrechtsausübung anzupassen.“Quellen:Weitere Informationen sind abrufbar unter: https://www.oeffentliche.de/content/oeffentliche/gesetzliche-regelungen/aktiengesetz/
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- Änderungshistorie
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November 2025
- Aufnahme des Netto-Null-Ziels für Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2050 im Textteil zur Nachhaltigkeitsstrategie.
- Aktualisierung der Nachhaltigkeitsansätze der verschiedenen Anlageklassen (Entfall der Anlageklasse REITs, Aufnahme der ESG-Ansätze der Alternativen Investments (Private Equity, Immobilien- und Infrastrukturfonds)).
- Aktualisierung der berücksichtigten PAIs nach Entfall der Anlageklasse REITs.
- Verknüpfung der jeweils aktuell gültigen Fassung der hinterlegten Dokumente.
März 2024 / Änderungen seit Januar 2023:- Aktualisierung der beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale (implementierte Nachhaltigkeitskriterien/-ansätze und PAI-Berücksichtigung).
- Aktualisierung der Nachhaltigkeitsansätze der verschiedenen Anlageklassen (u. a. Aufnahme des PAI-Konzepts der KVG der Öffentlichen und des Ansatzes des HY-Publikumsfonds).
- Ergänzung des Absatzes „Datenquellen und -verarbeitung“.
- Überarbeitung des Absatzes „Mitwirkungspolitik“.
- Verknüpfung der jeweils aktuell gültigen Fassung der hinterlegten Dokumente.
Januar 2023: Ausgangsfassung
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Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungen der ETFs
Die nachhaltigkeitsbezogenen Offenlegungen zu den ETFs können den ETF-Produktwebsites entnommen werden, die im Abschnitt „Die wählbaren Fonds auf einen Blick“ verlinkt sind.
Die „Vorvertragliche[n] Informationen zu den in Artikel 8 Absätze 1, 2 und 2a der Verordnung (EU) 2019/2088 und Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2020/852 genannten Finanzprodukten“ finden Sie im Verkaufsprospekt des jeweiligen Fonds.
Die „Regelmäßige[n] Informationen zu den in Artikel 8 Absätze 1, 2 und 2a der Verordnung (EU) 2019/2088 und Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2020/852 genannten Finanzprodukten“ finden Sie im Jahresbericht des jeweiligen Fonds.
Eine Zusammenfassung der Verweise zu den ETF-Produktwebsites finden Sie hier.


