Mit dem Pensionsfonds schaffen Sie für Ihre Mitarbeiter eine flexible Vorsorgemöglichkeit!
Seit der Rentenreform 2001 besteht der Pensionsfonds als fünfter, neuester Durchführungsweg in der betrieblichen Altersversorgung. Der Arbeitgeber zahlt Beiträge an den rechtlich selbstständigen Pensionsfonds, der im Versorgungsfall die Leistungen an die Mitarbeiter erbringt. Arbeitnehmer erhalten somit einen unmittelbaren Anspruch auf Versorgungsleistungen gegenüber dem Fonds. Durch Entgeltumwandlung können auch Arbeitnehmer Beiträge zum Pensionsfonds leisten. Der Arbeitgeber muss garantieren, dass im Versorgungsfall mindestens die Summe der eingezahlten Beiträge zur Verfügung steht.
Der Förderrahmen für Ihre Beiträge beträgt bis zu 8% der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der gesetzlichen Rentenversicherung. Die ersten 4% davon sind steuer- und sozialversicherungsfrei, die zweiten 4% der BBG sind lediglich steuerfrei.
Für eine möglichst flexible Vorsorge bietet der Pensionsfonds interessante Möglichkeiten.