Die Pensionskasse als solide Vorsorgemöglichkeit für Ihre Arbeitnehmer
Der Arbeitgeber oder Arbeitnehmer zahlt Beiträge an die Pensionskasse. Aus diesem Kapitalstock finanziert die Pensionskasse die Altersversorgung der Mitarbeiter. Der Förderrahmen für Ihre Beiträge beträgt bis zu 8% der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der gesetzlichen Rentenversicherung. Die ersten 4% davon sind steuer- und sozialversicherungsfrei, die zweiten 4% der BBG sind lediglich steuerfrei. Die Rentenleistungen werden nachgelagert besteuert.
Vorteile für den Arbeitgeber
- Einsparung von Lohnnebenkosten
- geringer Verwaltungsaufwand
- keine Bilanzberührung
- Beiträge sind als Betriebsausgaben steuerlich abzugsfähig
Vorteile für den Arbeitnehmer
- steuerfreie Beitragszahlung möglich
- Sozialversicherungsfreiheit der Beiträge möglich
- Garantierte lebenslange Rente
- nachgelagerte Besteuerung der Rente mit dem meist niedrigeren Steuersatz der Rentner