Mit der Pensionszusage schaffen Sie für Ihre Mitarbeiter eine solide zusätzliche Sozialleistung. Wichtiger Bestandteil der Pensionszusage ist die Rückdeckungsversicherung.
Eine zusätzliche Option bietet die Pensionszusage durch Entgeltumwandlung. In diesem Fall werden künftige Entgeltansprüche der Mitarbeiter in Versorgungleistungen umgewandelt. Umgewandelte Entgeltbestandteile sind steuerfrei und bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung sozialversicherungsfrei.