Als Mitglied der Unternehmensleitung treffen Sie täglich Entscheidungen mit enormer Tragweite und Verantwortung. Trotz größter Sorgfalt sind Sie als Manager nicht gegen Fehlentscheidungen gefeit. Entsteht Ihrem Unternehmen dadurch ein Vermögensschaden, haften Sie im Falle des Falles mit Ihrem gesamten Privatvermögen.
Unsere D&O Versicherung schützt Sie vor diesem hohen Risiko und sichert Ihre private Existenz als Manager.
als Organmitglied Ihres Unternehmens sowie der weiteren mitversicherten Unternehmen. Mitversichert ist zudem Ihre operative Tätigkeit.
bei der gerichtlichen und außergerichtlichen Abwehr von unberechtigten Schadensersatzansprüchen
bei der Abwehr von Bereicherungsansprüchen
bei der Zahlung und Freistellung von berechtigten Schadensersatzansprüchen, die gegenüber Organmitgliedern (Geschäftsleitung und Aufsichtsgremien) im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit erhoben werden. Dies gilt sogar für vorsätzliches Handeln, soweit nicht rechtskräftig festgestellt. Hierfür bieten wir vorläufigen Abwehrschutz.
bei den Kosten zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche, wenn der Arbeitgeber Schadensersatzansprüche mit Vergütungsansprüchen verrechnet.
Für wen ist eine D&O-Versicherung sinnvoll?
Unternehmensleitungen z.B. Vorstand, Geschäftsführer Aufsichtsrat, leitenden Angestellte von
Profit-Unternehmen wie AGs, GmbHs, sowie nicht Personengesellschaften wie KGs, OHGs oder GbRs
Non-Profit-Unternehmen wie z.B. Vereine, Stiftungen oder Körperschaften des öffentlichen Rechtes
Typische Schadenbeispiele aus dem Management-Alltag
Haftung GmbH-Geschäftsführer
Der Geschäftsführer einer GmbH kauft Hard- und Software ein. Dieser Einkauf erweist sich im Nachhinein aber als Fehlinvestition. Dies wäre bei einer vorherigen intensiveren Abwägung erkennbar gewesen. Die Gesellschafter verlangen nun einen Schadensersatz in Höhe der Anschaffungskosten.
Haftung AG-Vorstandsmitglied
Der Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft erhebt Anschuldigungen gegen ein Vorstandsmitglied: Dieses soll durch mangelnde Kontrolle seines Ressorts eine Fehlinvestition bei einem Unternehmenskauf ermöglicht haben. Der Aufsichtsrat nimmt das Vorstandsmitglied auf Schadensersatz in Anspruch.
Haftung Verein-Vorstand
Der Vorstand eines Golfclubs (e.V.) ist auch für die Verlängerung des Pachtvertrages über das Vereinsgeländes zuständig. Wird dieser rechtzeitig verlängert, bleiben die bisherigen Konditionen unverändert. Der Vorstand hat die Frist versäumt und der Verpächter stimmt einer Verlängerung des Pachtvertrages nur zu einem erheblich höheren Pachtzins zu. Der Verein nimmt den Vorstand auf Schadensersatz in Höhe der Mehrkosten für die weitere Pacht des Vereinsgeländes in Anspruch.
Wir kümmern uns um Ihre Interessen. Schnell und unbürokratisch.
Unser Bonus für Sie: Zeitlicher Umfang des Versicherungsschutzes
Auch für unbekannte Pflichtverletzungen vor Versicherungsbeginn und bis zum Versicherungsende besteht im Rahmen der Rückwärtsdeckung und Nachhaftung Versicherungsschutz.
Unsere Leistungen für Sie im Detail
Umfangreicher Schutz des Privatvermögens für Managementfehler
Optional: Echte zweifache Jahreshöchstleistung, Run-Off-Deckung, Rückwärtsversicherung für neu hinzukommende Tochterunternehmen
Kostenloses Zusatzlimit nach Verbrauch der Versicherungssumme von bis zu 1.000.000 Euro für Abwehr und Befriedigung • Umfangreicher Kreis von versicherten Personen inklusive: Leitende Angestellte, faktische Organmitglieder, Interimsmanager, Ehe- und Lebenspartner, Compliance Beauftragte, etc.
Versicherungsschutz für Fremdmandate, Reputationsschäden und für Anteilseigner bei Wertverlust der Anteile an Versicherungsnehmerin oder einem Tochterunternehmen
Umfangreiche Kostenschutzbausteine z. B.: - Sofortkosten ohne vorherige Zustimmung des Versicherers - Kosten für Sachverhaltsaufklärung, zur Durchsetzung von Auskunfts- und Herausgabeansprüchen, eines Sanierungsberaters, einer negativen Feststellungsklage, bei drohendem Verlust der Gemeinnützigkeit
Eigenschadendeckung
Kostenübernahme bei Straf-, Ordnungswidrigkeits-, Disziplinar-, Aufsichts-, Adhäsions- oder standesrechtlichen Verfahren. Hier auch Übernahme von Kosten für Zeugenbeistand und Firmenstellungnahmen
Tagegeld im Falle der Aufrechnung mit und bei Zurückbehaltung von Gehaltszahlungen
Weitgehende vorbeugende Rechtskosten: Kostenübernahme bei drohender Inanspruchnahme
Bei mehreren Versicherungen: Vorleistung, wenn der andere Versicherer seine Eintrittspflicht bestreitet, inkl. Konditions- und Summendifferenzdeckung
Fortlaufender Versicherungsschutz bei Insolvenz, Verschmelzung und/oder Neubeherrschung
Unverfallbare Schadennachmeldefrist von mindestens 6 Jahren. Diese Frist ist gegen einen Beitragszuschlag auf 10 Jahre erweiterbar. Für pensionierte, aus gesundheitlichen Gründen oder turnusmäßig ausgeschiedene versicherten Personen besteht eine Nachmeldefrist von 12 Jahren
Bedingungskontinuität, wenn zukünftig die Versicherungsbedingungen eingeschränkt werden
Schnell, einfach und unkompliziert, das ist unser Service. Sie haben eine Frage, haben einen Beratungswunsch oder möchten direkt einen Termin vereinbaren - dann schreiben Sie uns.