Zum Schutz der Verbraucher wurde die Haftung von Herstellern und Händlern für Schäden, die aus der Benutzung von mangelhaften Produkten resultieren, in den letzten Jahren erheblich verschärft.
Es sind im Wesentlichen folgende Schadenursachen, die eine Haftung des Herstellers oder Händlers auslösen: Konstruktionsfehler, Fabrikationsfehler, Instruktionsfehler, Produkt-/Beobachtungsfehler.
Die Herstellung, der Handel sowie der Vertrieb von Produkten sind für die Hersteller und Händler mit nicht unerheblichen Problemen und Risiken verbunden. Neben der Gefahr, mangelhafte Produkte herzustellen oder zu verkaufen, die dann auf eigene Kosten nachgebessert oder gar verworfen werden müssen, besteht die Möglichkeit der Schädigung von Personen, Sachen und dem Vermögen von Dritten durch ein fehlerhaftes Produkt.
Gerade im Hinblick auf die Verschärfung der Haftung durch Gesetzgebung und Rechtsprechung (z.B. Produkthaftungsgesetz), immer kürzeren Produktzyklen sowie von „Just-in-Time-Produktionen“ hat das Risiko „Produkthaftung“ in den letzten Jahren erheblich an Bedeutung gewonnen.
Beispiel
Ein Unternehmer liefert an einen Kunden Oberleder, das mit anderem Zubehör zu Schuhen verarbeitet wird. Das Leder war jedoch mangelhaft. Deswegen sind die damit hergestellten Schuhe unverkäuflich. Der Kunde macht nun beispielsweise gegen den Unternehmer folgende Ansprüche geltend: die Herstellungskosten und die Kosten für den unmittelbar entstandenen Produktionsausfall.