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Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung

Überlegen Sie einmal, was tagtäglich an Papieren über Ihren Schreibtisch geht. Wie viele Schriftstücke sich allein zu einem Vorgang oder einem Kunden ansammeln! Dass irgendwo in diesem Papierberg ein Fehler schlummert, ist kaum vermeidbar.
Selbst geringe Unachtsamkeiten können bereits große Auswirkungen haben und Sie und andere um ein Vermögen bringen. Deshalb haben wir schon mal etwas vorbereitet, das Sie vor den Folgen solcher Fehler schützt.

Vertriebspartner finden

  • Wir sind telefonisch erreichbar

    Zentrale Hotline 05 31 / 2 02 0
       
    Schaden: Haftpflicht/ Unfall 05 31 / 2 02 234
    Schaden: Sach (Hausrat...) 05 31 / 2 02 235
    Schaden: Kraftfahrt 05 31 / 2 02 233

     

  • Anschrift

    Theodor-Heuss-Str. 10

    38122 Braunschweig

    AnfahrtsplanSchaden-Schnell-Service

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Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

Für alle, deren Fehler unverzeihlich sind – unverzeihlich teuer

Für Vermögensschäden können insbesondere Personen oder Institutionen haftbar gemacht werden, die eine

  • beratende
  • betreuende
  • beurkundende
  • gutachterliche
  • kaufmännische
  • vermittelnde
  • verwaltende
  • vollstreckende

Tätigkeit ausüben.

Dazu gehören z. B. Rechtsanwälte, Steuerberater, Anwaltsnotare, freiberufliche Gutachter, (Kfz-) Sachverständige, Immobilien- und Grundstücksmakler, aber auch Heime, Krankenhäuser, gemeinnützige Vereine und Sportvereine.

Beruhigend zu haben

In Deutschland haftet jedes Unternehmen und jeder Selbstständige unbegrenzt mit dem gesamten Geschäftsvermögen – unter Umständen auch mit dem Privatvermögen. Schlimmstenfalls können existenzbedrohende Schadenersatzforderungen auf Sie zukommen.
Falschberatung, Fristversäumnis oder nur ein Zahlendreher – es gibt viele Risiken, an die Sie denken müssen. Mit der VGH Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für spezielle Berufsgruppen behalten Sie trotz allem einen freien Kopf und können sich voll und ganz auf Ihre Kunden konzentrieren. Denn wir schützen Sie vor den finanziellen Folgen von Vermögensschäden. Und falls für Sie eine gesetzliche Versicherungspflicht besteht, sind Sie mit der VGH auch bestens aufgestellt.

Unser Produktpartner


VGH Versicherungen 

Schiffgraben 4
30159 Hannover
 

Hier greift unser Versicherungsschutz

Wer arbeitet, dem können trotz aller Sorgfalt Fehler unterlaufen. Deshalb sind bei uns Vermögensschäden abgesichert, die Sie oder Ihre Mitarbeiter bei der täglichen Arbeit durch fehlerhaftes Tun oder Unterlassen verursachen können.
Bei der VGH sind Sie gut abgesichert gegen:
  • Beratungsfehler
  • unwirksame Verträge
  • Rechenfehler
  • unrichtige Auskunft
  • Unterlassen
  • Fristversäumnis
  • unterlassener Antrag
  • unvollständige Auskunft
  • Nichtweiterleitung eines Antrages
Vorher-Nachher-Schutz
Vermögensschäden werden in der Regel nicht immer sofort sichtbar. Damit Sie auf der sicheren Seite sind, gibt es den VGH Vorher-Nachher-Schutz.
Eingeholt von der Vergangenheit
Manchmal dauert es, bis ein Fehler zum Tragen kommt. Wenn Sie es wünschen, sind wir auch in dem Fall für Sie da und übernehmen Schäden, die vor Vertragsbeginn verursacht wurden, Ihnen aber noch nicht bekannt sind.
Über das Ende hinaus
In der Rechts- und Steuerberatung treten Schäden oft erst viele Jahre nach dem Verursachen auf. Bei diesen Spätschäden stehen wir Ihnen auch nach Vertragsbeendigung noch zur Seite.

Die Pluspunkte der VGH Vermögensschaden- Haftpflichtversicherung

Ihre Leistungs-Pluspunkte
  • Absicherung gegen Ansprüche Dritter entsprechend den Vorgaben für eine Pflichtversicherung oder im selbst gewählten Rahmen
  • In speziellen Fällen wird auch der immaterielle Schaden ersetzt
  • Bei gemeinnützigen Institutionen wie z. B. Vereinen oder Stiftungen ist auch der Vermögenseigenschaden versichert
Ihre Service-Pluspunkte
  • Ihr Persönlicher Ansprechpartner direkt in Ihrer Nähe
  • Schnelle und unkomplizierte Regulierung im Schadenfall
  • Auf Wunsch erhalten Sie alle Versicherungen aus einer Hand – Sie haben nur einen Ansprechpartner für alles

Schadenbeispiele

  • Ein Rechtsanwalt fasst Verträge fehlerhaft ab, weshalb eine Vertragspartei einen empfindlichen Nachteil erleidet.
  • Ein Berufsbetreuer stellt einen Rentenantrag für eine von ihm betreute Person zu spät.
  • Ein Grundstücksmakler gibt eine falsche Auskunft über den Verkehrswert eines Grundstücks.
  • Ein Steuerberater nutzt die möglichen Steuervergünstigungen für seinen Mandanten nicht aus.
  • Ein Unternehmensberater gibt keinen Hinweis auf staatliche Förderung bei Existenzgründung.
  • Ein Gutachter übersieht bei der Erstellung eines Gerichtsgutachtens wesentliche Aspekte, die das Urteil beeinflussen.
  • Von einem gemeinnützigen Verein werden ausstehende Mitgliedsbeiträge nicht eingefordert, sodass die Ansprüche verjähren.

Kontakt

Schnell, einfach und unkompliziert, das ist unser Service. Sie haben eine Frage, haben einen Beratungswunsch oder möchten direkt einen Termin vereinbaren -
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