Verhaltenskodex

Regelkonformes Verhalten ist unabdingbare Grundlage unserer Tätigkeit und gemeinsame Verantwortung aller Beteiligten. Um dies zu manifestieren, gilt der unternehmensweite Verhaltenskodex, der Verhaltensmaßstäbe für den Vorstand, Geschäftsführer, Führungskräfte und Mitarbeiter aller Gesellschaften gleichermaßen setzt.
1. Einhaltung geltenden Rechts und Konsequenzen bei Verstößen
  • 1.1 Rechts- und Regeltreue
    Die Beachtung von Recht und Gesetz ist für uns oberstes Gebot. Wir halten alle für uns geltenden gesetzlichen und internen Vorschriften ein. Über Änderungen von Vorschriften informieren wir uns und passen gegebenenfalls unsere Prozesse und unser Verhalten an.
    1.2 Konsequenzen bei Verstößen
    Wir dulden keine Compliance-Verstöße. Jeder Verstoß wird aufgeklärt und kann neben den im Gesetz vorgesehenen Sanktionen auch arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
    1.3 Meldung von Verstößen (Compliance-Hinweisgebersystem)
    Jeder ist aufgefordert, seine Führungskraft anzusprechen oder das Compliance-Hinweisgebersystem [Näheres regelt die Richtlinie zum Hinweisgebersystem] zu nutzen, sofern er Zweifel hat, ob ein Verhalten mit gesetzlichen oder internen Vorschriften in Einklang steht.
    Kein Mitarbeiter, der in redlicher Absicht informiert, muss Nachteile befürchten, wenn sich der Hinweis als unbegründet herausstellt.
    Bei Zweifeln über die Regelkonformität eines Verhaltens steht der Leiter der Compliance-Funktion beratend zur Seite.
     
2. Umgang mit Kunden
  • 2.1 Bedarfsgerechte Kundenberatung und Qualitätsanspruch
    Der Umgang mit unseren Kunden ist durch Fairness, Offenheit und gegenseitigen Respekt geprägt. Wir betreuen und beraten unsere Kunden umfassend, bedarfsorientiert und qualitativ hochwertig. Die Bedürfnisse unserer Kunden stellen wir in den Mittelpunkt, die Beachtung der berechtigten Interessen und Wünsche unserer Kunden haben Vorrang vor dem Provisionsinteresse der Vertriebe.
    2.2 Annahme von und Umgang mit Vermögenswerten von Kunden
    Im Rahmen unserer beruflichen Tätigkeit erfolgen der Umgang mit und die Weitergabe von Vermögenswerten und Geldern unserer Kunden ausschließlich nur im Einklang mit geltenden gesetzlichen Vorschriften und unternehmensinternen Regelungen.
     
3. Umgang mit Mitarbeitern
  • 3.1 Respektvoller Umgang und Wahrung von Rechten
    Ein fairer, offener und respektvoller Umgang miteinander, eine Kultur des wechselseitigen Vertrauens und der gegenseitigen Achtung der Persönlichkeitsrechte jedes Einzelnen bilden die Grundlage unseres Handelns.
    Wir dulden keine Diskriminierung, Belästigung, Bedrohung oder sonstiges feindseliges oder missbräuchliches Verhalten am Arbeitsplatz.
    Wir achten die Mitbestimmungsrechte und arbeiten vertrauensvoll und kooperativ mit dem Personalrat, den Betriebsräten, der Gleichstellungsbeauftragten, der Inklusionsbeauftragten und der Vertrauensperson für schwerbehinderte Menschen zusammen.
    3.2 Sicherheit am Arbeitsplatz
    Wir achten auf ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld für unsere Mitarbeiter, das den geltenden rechtlichen und technischen Vorgaben und Standards für Arbeitsplatzsicherheit entspricht.
    3.3 Führung von Mitarbeitern
    Unsere Vorstandsmitglieder und Führungskräfte leben Regelkonformität und die Grundsätze dieses Verhaltenskodex vor.
    Sie sorgen dafür, dass die Mitarbeiter mit dem Verhaltenskodex vertraut sind und diesen beachten. Sie ermutigen ihre Mitarbeiter, sie auf Missstände anzusprechen.
    Darüber hinaus ist jeder Mitarbeiter für die Einhaltung der in diesem Verhaltenskodex festgelegten Regelungen eigenständig verantwortlich und hat sich mit diesen vertraut zu machen.
     
4. Umgang mit Geschäftspartnern
  • 4.1 Einhaltung der rechtlichen und ethischen Grundsätze
    Unser Umgang mit Geschäftspartnern ist durch Fairness, Offenheit und Respekt geprägt.
    Wir legen Wert auf integre und den gesetzlichen Rahmenbedingungen entsprechende Geschäftsbeziehungen und stellen die gleiche Erwartung an unsere Geschäftspartner.
    4.2 Vertragstreue
    Wir erfüllen unsere vertraglich eingegangenen Verpflichtungen und erwarten das Gleiche von unseren Geschäftspartnern.
     
5. Integres Verhalten im Geschäftsverkehr
  • 5.1 Grundsatz
    Wir tolerieren keinerlei Form von Korruption oder Bestechung und beachten die gesetzlichen Gebote zum Schutze des freien Wettbewerbs. Das Gebot der Integrität gilt auch im Kampf um Marktanteile, den die Gruppe Öffentliche Versicherung Braunschweig mit der Qualität und dem Preis ihrer innovativen Produkte, Services und Beratung bestreitet.
    5.2 Umgang mit Zuwendungen
    Maßgabe für Geschäftsabschlüsse sind für uns objektiv nachvollziehbarere und sachgemäße Kriterien. Zuwendungen (Geld, Geschenke, Einladungen, Gefälligkeiten, sonstige Vorteile oder Anreize) können die Unabhängigkeit und Objektivität von Entscheidungsträgern beeinflussen.
    Wir gewähren im Geschäftsverkehr grundsätzlich keine Zuwendungen und bieten sie auch nicht an, genauso, wie wir keine Zuwendungen annehmen oder einfordern. Ausgenommen davon sind Zuwendungen, die ganz klar nicht geeignet sind, die Unabhängigkeit und Objektivität zu beeinflussen, die keinen Anstoß oder Verdacht erregen und sich im Rahmen des sozial Üblichen bewegen. Diese Zuwendungen werden transparent gemacht. Amtsträgern und für den öffentlichen Dienst besonders verpflichteten Personen gewähren wir in keinem Fall Zuwendungen [Näheres regelt die Richtlinie zum Umgang mit Zuwendungen].
6. Umgang mit Unternehmenseigentum
  • Wir gehen sorgfältig und zweckbestimmt mit Betriebseinrichtungen, Betriebsmitteln, Rechten, dienstlich entstandenem geistigen Eigentum und sonstigem Vermögen des Unternehmens um. Wir schützen das Unternehmenseigentum vor unbefugten Zugriffen durch Dritte und miss-brauchen es nicht für private Zwecke.
7. Vermeidung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
  • Wir lassen uns weder für illegale Zwecke und Aktivitäten durch Dritte, Vermittler, Kunden, Mitarbeiter und Geschäftspartner missbrauchen noch tolerieren wir illegale Handlungen.
    Wir bekämpfen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, insbesondere durch das Ablehnen von unrechtmäßigen Transaktionen oder Geschäften mit sanktionierten Personen.
    Wir beachten die gesetzlichen Vorschriften und internen Regelungen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung [Näheres regeln die einzelnen Anweisungen zur Geldwäscheprävention] und informieren die Geldwäschebeauftragte über alle Verdachtsfälle. Gleiches gilt für Vorschriften zu Finanzsanktionen und Embargos.
8. Wettbewerbsgerechtes Verhalten / Kartellverbot
  • Wir arbeiten in Markt und Wettbewerb nur mit fairen Mitteln wie Qualität und Preis unserer Produkte, Beratung und Services. Die Regeln des Wettbewerbs- und Kartellrechts halten wir ein.
9. Umgang mit geschäftlichen Informationen
  • 9.1 Datenschutz und Datensicherheit
    Wir halten die datenschutzrechtlichen Bestimmungen ein und sichern und schützen personenbezogene Daten von Mitarbeitern, Kunden, Geschäftspartnern und anderen Betroffenen zuverlässig gegen unberechtigte Zugriffe.
    Wir erheben, verarbeiten, speichern, nutzen und übermitteln nur diejenigen personenbezogenen Daten, bei denen dies gesetzlich vorgeschrieben oder gestattet ist, für die eine Einwilligung der Betroffenen vorliegt oder die für den geregelten Geschäftsbetrieb benötigt werden (zweckgebunden).
    Wir beachten die gesetzlichen Vorschriften und internen Regelungen zum Datenschutz und die Verhaltensregeln für die Datenverarbeitung in der Versicherungswirtschaft des GDV und informieren den Datenschutzbeauftragten über alle Verdachtsfälle.
    9.2 Vertraulichkeit
    Wir wahren das Versicherungsgeheimnis und treffen alle notwendigen Vorkehrungen, um eine potenzielle Schädigung der Wettbewerbssituation, die durch das öffentliche Bekanntwerden von vertraulichen, unternehmensspezifischen Informationen eintreten könnte, zu verhindern.
    Wir bewahren über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse gegenüber Dritten Stillschweigen. Dies gilt nicht nur während der Dauer des Arbeitsverhältnisses, sondern auch über dessen Beendigung hinaus.
    9.3 Umgang mit Insiderinformationen
    Soweit wir über Insiderinformationen verfügen, nutzen wir diese nicht unzulässig aus und geben sie nicht weiter.
10. Beschwerdemanagement
  • Beschwerden nehmen wir ernst und bearbeiten diese mit der gebotenen Zügigkeit und Fairness entsprechend den Grundsätzen unseres Beschwerdemanagements [Näheres regelt die Richtlinie für das Beschwerdemanagement]. Wir bearbeiten unsere Beschwerden über unser Beschwerde-management und halten uns dabei an die hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften und unter-nehmensinternen Regelungen.
11. Kommunikation / Integrität der Finanzberichterstattung
  • Bei der Kommunikation nach innen und außen achten wir auf Klarheit, Redlichkeit und Einheitlichkeit. Bei der Kommunikation halten wir uns an unsere internen Vorgaben. Die Kommunikation mit Medien erfolgt ausschließlich über die Abteilung Unternehmenskommunikation. Wir achten die professionelle Unabhängigkeit von Journalisten und zahlen nicht für redaktionelle Beiträge in Medien.
    Unsere Finanzberichte (u.a. Geschäftsbericht, Rechnungsabschlüsse, Risikoberichte, Quartalsberichte zur Geschäftsentwicklung) erstatten wir vollständig, zeitnah und korrekt.
12. Chancengleichheit und Gleichbehandlung
  • Ein fairer und respektvoller Umgang miteinander, mit Kunden und Geschäftspartnern sowie Bewerbern ist unabdingbare Grundlage unseres unternehmerischen Handelns.
    Wir dulden bei unserem Handeln keine Form der Benachteiligung aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion, der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität. Die Charta der Vielfalt ist für uns verbindlich.
    Jeder Bewerber hat im Zuge eines Einstellungsverfahrens die gleichen Chancen. Die Auswahl eines Bewerbers erfolgt anhand objektiver Kriterien und hängt allein von den Anforderungen an die vakante Stelle ab.
13. Vermeidung von Interessenkonflikten
  • Wir treffen unsere geschäftlichen Entscheidungen im besten und ausschließlichen Unternehmensinteresse. Wir vermeiden Situationen, die zu Konflikten zwischen persönlichen Interessen und Unternehmensinteressen führen können.
    Unvermeidbare Interessenkonflikte legen wir unverzüglich der Führungskraft offen.
14. Soziales und regionales Engagement
  • Wir sind uns unserer gesellschaftlichen Verantwortung und unseres öffentlichen Auftrags bewusst und machen diese zum Maßstab unseres Handelns. Wir engagieren uns in unserem Geschäftsgebiet durch Unterstützung regionaler, sozialer, kultureller, ökologischer und gemeinnütziger Initiativen, soweit diese unserem Verhaltenskodex entsprechende Ziele verfolgen und nicht politischer Natur sind.
     
15. Nachhaltigkeit
  • Wir halten uns an die gesetzlichen Anforderungen in Bezug auf die Nachhaltigkeit und bekennen uns darüber hinaus freiwillig zu den Zielen für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen (SDGs) und zu den Zielen des Pariser Klimaschutzabkommens und unterstützen das Ziel eines klimaneutralen Europas bis 2050 und den Green Deal.
    Wir wollen mit unseren Produkten und Dienstleistungen und Investitionen und durch eine verantwortungsvolle Nutzung von Ressourcen dazu beitragen, dass diese Ziele erreicht werden und berücksichtigen ökologische, soziale und Governance-(ESG-)Aspekte entlang unserer gesamten Wertschöpfungskette.

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