Teilkasko
Die Teilkaskoversicherung tritt für Sie auf die Kostenbremse bei Schäden, für die niemand haftet. Ganz gleich ob Feuer, Tierbiss oder Kurzschluss – bösen unverschuldeten Überraschungen folgt so kein finanzieller Schrecken.
- Brand, Explosion
- Entwendung, insbesondere Diebstahl
- Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Lawinen, Erdrutsche, Erdbeben, Vulkanausbrüche
- Kurzschluss in der Verkabelung
- Tierbiss und Zusammenstöße mit Tieren aller Art
- Glasbruch
Vollkasko
Auch der beste Fahrer kann einen Unfall verschulden. Und nur der beste Schutz deckt dann die Kosten. Die Vollkaskoversicherung deckt Teilkaskoschäden und solche, die Sie selbst verursacht haben.
- Unfälle, die Sie selbst verschulden
- Unfälle, bei denen der Unfallverursacher nicht zu ermitteln ist, wie z.B. Fahrerflucht
- mut- oder böswillige Beschädigung Dritter
Die Vertragsbestimmungen zur Kraftfahrtversicherung stellen wir Ihnen hier als pdf-Datei zum Download zur Verfügung Vertragsbestimmungen