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GenerationenDepot – Anlage mit Weitsicht

Sie möchten Ihr angespartes Kapital sicher und lukrativ anlegen? Aber trotzdem finanziell flexibel bleiben und jederzeit über Ihr Geld verfügen? Und schon heute dafür sorgen, dass Ihre Angehörigen im Fall der Fälle uneingeschränkt von Ihrem Nachlass profitieren? Dann ist das GenerationenDepot eine weitsichtige Lösung für Ihre Bedürfnisse. Und eine sichere Anlage für Ihr Kapital.

Vertriebspartner finden

  • Wir sind telefonisch erreichbar

    Zentrale Hotline 05 31 / 2 02 0
       
    Schaden: Haftpflicht/ Unfall 05 31 / 2 02 234
    Schaden: Sach (Hausrat...) 05 31 / 2 02 235
    Schaden: Kraftfahrt 05 31 / 2 02 233

     

  • Anschrift

    Theodor-Heuss-Str. 10

    38122 Braunschweig

    AnfahrtsplanSchaden-Schnell-Service

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Blonde Frau und eine ältere Frau schauen lächelnd

Ihre Vorteile im Überblick

  • Sichere und lukrative Vermögensanlage
  • Flexibilität über das Kapital: 
    Kapitalentnahmen sind möglich
  • Freie Wahl bei der Nachlassregelung, denn die gesetzliche Erbfolge muss nicht beachtet werden
  • Nutzung des Zinseszins-Effekt:
    Während der Laufzeit sind die Erträge steuerfrei
  • Die Leistung im Todesfall ist einkommensteuerfrei
GenerationenDepot

Ihre Vorteile im Überblick

  • Sichere und lukrative Vermögensanlage
  • Flexibilität über das Kapital: Kapitalentnahmen oder Aufstockungen sind möglich
  • Freie Wahl bei der Nachlassregelung, denn die gesetzlicheErbfolge muss nicht beachtet werden
  • Nutzung des Zinseszins-Effekt: Während der Laufzeit sind die Erträge steuerfrei
  • Die Leistung im Todesfall ist einkommensteuerfrei

Heute schon das Morgen absichern

Mit dem GenerationenDepot können Sie schon heute sichergehen, dass Ihr Vermögen im Erbfall in vertrauensvolle Hände übergeht. Sie zahlen einfach einen Einmalbetrag in eine Lebensversicherung ein und wählen eine oder mehrere Personen, die Sie begünstigen möchten.
Natürlich ist Ihr Geld im GenerationenDepot sicher angelegt – lebenslang und lukrativ. Trotzdem bleiben Sie weiterhin flexibel:
Sie können
  • Geld aus dem GenerationenDepot entnehmen
  • jederzeit die begünstigten Personen ändern.
generationendepot
Mit einem Einmalbeitrag ab 5.000 Euro sorgen Sie schon heute wirtschaftlich und steuerlich vorrauschauend für Ihre Liebsten vor!

Investieren Sie in vielfältige Vorteile

Sicherheit und Rendite

  • Im Erbfall in den ersten drei Vertragsjahren erhält der Begünstigte den Einmalbeitrag zuzüglich vorhandener Überschüsse.
  • Ab dem vierten Vertragsjahr wird das vorhandene Vertragsguthaben plus fünf Prozent des Einmalbeitrags zuzüglich vorhandener Überschüsse ausgezahlt.
  • Die Leistung fällt aufgrund des von Ihnen gewählten Bezugsrechts nicht in die Erbmasse und ist daher vor unerwünschtem Zugriff geschützt.

Flexibilität

  • Sie können aus dem Vertrag Kapital entnehmen.
  • Sie können die Begünstigten frei wählen und jederzeit ändern – die gesetzliche Erbfolge müssen Sie nicht beachten.
  • Möchten Sie mehrere Personen begünstigen, z.B. Ihre Kinder oder auch familienfremde Personen, ist der Abschluss mehrerer GenerationenDepots möglich. Auch nachträglich können Sie weitere GenerationenDepots abschließen, wenn z.B. Enkel oder weiteres Vermögen hinzukommen. 

Liquidität

  • Die Leistung bei Tod wird sofort ausbezahlt, sodass die Begünstigten schnell über das Kapital verfügen, um z.B. für Erbschaftsteuer oder Ausgleichszahlungen aufzukommen.

Steuervorteile

  • Während der Laufzeit sind Erträge steuerfrei. So profitieren Sie vom Zinseszins-Effekt.
  • Die Leistung bei Tod ist einkommensteuerfrei. Lediglich die Erbschaftsteuer ist zu entrichten – und das auch nur, wenn die Freibeträge ausgeschöpft sind.
 
Persönliche Freibeträge (Stand: 01.01.2024)
Steuerklasse I
Ehegatten 500.000 Euro
Kinder 400.000 Euro
Enkelkinder 200.000 Euro
Übrige Personen der Steuerklasse I
(z.B. Eltern, Großeltern bei Erwerben des Todes wegen)
100.000 Euro
Steuerklasse II
Eingetragene Lebenspartner 500.000 Euro
Eltern / Großeltern (bei Schenkung), Geschwister, Nichten / Neffen, Stiefeltern, Schwiegereltern und -kinder, geschiedene Ehegatten 20.000 Euro
Steuerklasse III
Sonstige Personen (alle Erwerber, die nicht zu den Steuerklassen I und II rechnen) 20.000 Euro

Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungen

Dieser Abschnitt enthält nachhaltigkeitsbezogene Informationen über die Kapitalanlage der Öffentlichen Lebensversicherung Braunschweig (im Folgenden „Öffentliche“ genannt) bzw. über das Finanzprodukt gemäß Artikel 10 der EU-Offenlegungsverordnung 2019/2088.
Stand: Januar 2023
Zusammenfassung
  • Die Öffentliche hat im Jahr 2018 auf Basis eines eigenen Wertemaßstabs eine Nachhaltigkeitsstrategie für ihre Kapitalanlage konzipiert und bezieht seitdem neben Rendite-, Risiko- und Liquiditätskriterien zusätzlich auch Nachhaltigkeitskriterien in die Gestaltung des Kapitalanlageportfolios mit ein. Es werden die in der Kapitalanlage- bzw. Nachhaltigkeitsstrategie verfolgten ESG-Ansätze bzw. -Kriterien und die sich daraus ergebende Berücksichtigung nachteiliger Nachhaltigkeitsauswirkungen (englisch: Principle Adverse Impacts, PAIs) beworben.
    Dazu gehören:
    ESG-Ansätze/-Kriterien: (1) Nachbildung von ESG-Benchmark-Indizes, (2) Verwendung einer Ausschlussliste, (3) Nutzung eines Mindest-MSCI ESG Ratings und (4) Verwendung weiterer Ausschlusskriterien.
    PAI-Berücksichtigung: (a) THG-Emissionen, (b) CO2-Fußabdruck, (c) THG-Emissionsintensität, (d) Fossile Brennstoffe, (e) Schutz der Biodiversität, (f) Emission von Wasser, (g) Emission von Abfällen, (h) Verstöße gegen UNGC/OECD, (i) Fehlende Prozesse/Compliance zur Einhaltung der UNGC/OECD, (j) Umstrittene Waffen, (k) THG-Emissionsintensität von Ländern und (l) Länder, die gegen soziale Bestimmungen verstoßen. Die verfolgten ESG-Ansätze bzw. -Kriterien und die damit einhergehende Berücksichtigung von PAIs können sich im Laufe der Zeit ändern.
    Mit diesem Finanzprodukt werden ökologische oder soziale Merkmale beworben, aber keine nachhaltigen Investitionen angestrebt. Dennoch kann das Finanzprodukt aufgrund seines Charakters (breit gestreutes Anlageuniversum) auch nachhaltige Investitionen gemäß der Umweltziele der EU-Taxonomie beinhalten.
    Geplante Vermögensallokation für dieses Finanzprodukt:
    Das Anlageziel des Finanzprodukts besteht zum einen darin, die gegenüber den Kunden garantierten Leistungszusagen zu jeder Zeit sicherzustellen. Zum anderen verfolgt das Finanzprodukt das Ziel, für die Kunden eine über die garantierten Leistungen hinausgehende attraktive Überrendite zu erzielen. Um diese genannten Ziele zu erreichen, investiert die Öffentliche einerseits in risikoarme Kapitalanlagen, das sogenannte Sicherheitsportfolio, und andererseits in ein breit diversifiziertes Ertragsportfolio.
    Eine Überwachung der ökologischen oder sozialen Merkmale des Finanzprodukts erfolgt regelmäßig anhand der festgelegten Kriterien und Prozesse für das selbst verwaltete Sicherheitsportfolio sowie für das extern verwaltete Ertragsportfolio. Die Methoden, mit denen gemessen wird, inwieweit die mit dem Finanzprodukt beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale erfüllt werden, basieren auf den jeweils implementierten Nachhaltigkeitsaspekten bzw. ESG-Kriterien und werden innerhalb von Kapitalanlage- bzw. Investitionsprozessen durch Anlagerichtlinien o. Ä. sichergestellt.
    Die Öffentliche und die von ihr beauftragte(n) Kapitalverwaltungsgesellschaft und Fonds- bzw. Asset Manager nutzen im Rahmen ihrer Kapitalanlage- bzw. Investitionsprozesse zur Analyse, Implementierung und Auswertung von Nachhaltigkeitsaspekten bzw. ESG-Kriterien verschiedene externe Datenquellen bzw. -anbieter. Die Öffentliche analysiert und plausibilisiert die nachhaltigkeitsbezogenen Daten, um eine entsprechende Datenqualität sicherzustellen. Umfang und Häufigkeit dieser Prüfungen und Analysen variieren dabei je nach Anlageklasse, prozessualer Verortung und Etablierungsgrad. Der Öffentlichen sind gegenwärtig keine methodischen oder datenbezogenen Beschränkungen bekannt, die verhindern, dass die mit dem Finanzprodukt beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale erfüllt werden. Nichtsdestotrotz können einzelne Verfahren oder auch Datensätze und -punkte temporären oder auch spezifischen bzw. inhärenten Beschränkungen unterliegen.
    Wie alle Geschäftstätigkeiten und -prozesse der Öffentlichen unterliegen auch die Kapitalanlage- bzw. Investitionsprozesse – sowohl allgemein als auch speziell in Bezug auf Nachhaltigkeitsaspekte –Leitsätzen, Richtlinien, Anweisungen, Kontrollen oder auch Prüfungen, mit denen sichergestellt wird, dass Sorgfaltspflichten im Zusammenhang mit den zugrundeliegenden Vermögenswerten jederzeit eingehalten werden.
    Die Öffentliche hat für die fremdverwalteten Vermögenswerte im Ertragsportfolio eine etwaige Mitwirkung in den Portfoliogesellschaften und die mögliche Ausübung von Stimmrechten auf die Kapitalverwaltungsgesellschaft oder auf Fondsmanager übertragen.
     
Kein nachhaltiges Investitionsziel
  • Mit diesem Finanzprodukt werden ökologische oder soziale Merkmale beworben, aber keine nachhaltigen Investitionen angestrebt.
    Dennoch kann das Finanzprodukt aufgrund seines Charakters (breit gestreutes Anlageuniversum) auch nachhaltige Investitionen gemäß der Umweltziele der EU-Taxonomie beinhalten.
Ökologische oder soziale Merkmale des Finanzprodukts
  • Die Öffentliche hat im Jahr 2018 auf Basis eines eigenen Wertemaßstabs eine Nachhaltigkeitsstrategie für ihre Kapitalanlage konzipiert und bezieht seitdem neben Rendite-, Risiko- und Liquiditätskriterien zusätzlich auch Nachhaltigkeitskriterien in die Gestaltung des Kapitalanlageportfolios mit ein. Dabei werden Kriterien aus den Bereichen Umwelt (englisch: Environmental oder auch ‚E‘), Soziales (Social oder ‚S‘) sowie einer guten Unternehmensführung (Governance oder ‚G‘) berücksichtigt, die sog. ESG-Kriterien. Die Nachhaltigkeitsstrategie der Öffentlichen bzw. dieses Finanzprodukts ist anlageklassenspezifisch; so werden die verschiedenen Anlageklassen anhand ihrer individuellen Besonderheiten eigenständig analysiert und betrachtet. Der unternehmensindividuelle Wertemaßstab wird unter Berücksichtigung der allgemeinen Kapitalanlagephilosophie und -strategie des Hauses umgesetzt. Es wird betrachtet, wie die umgesetzten Nachhaltigkeitsstrategien und -kriterien zur Berücksichtigung von PAIs beitragen.

    Aktien

    Bei den Aktieninvestments in entwickelten Volkswirtschaften sowie in Schwellenländern repliziert die Öffentliche die MSCI ESG Leaders-Indexfamilie1.  Bei diesen ESG-Indizes sind folgende Nachhaltigkeitskriterien implementiert:
     
    Nachhaltigkeitskriterium
    Ausprägung / Beschreibung
    Mindest-MSCI ESG Rating2
    BB (für Neuaufnahmen und Indexaktualisierungen/Verbleib)
    (Skala von AAA bis CCC)
    Mindest-MSCI ESG Controversies Score3
    3 (Neuaufnahmen)
    1 (Aktualisierungen/Verbleib)
    (Skala von 0 bis 10)
    Branchenbezogene Ausschlüsse
    Kontroverse Waffen
    Unternehmen, die mit kontroversen Waffen (Streumunition, Landminen, Waffen mit abgereichertem Uran, Bio- und Chemiewaffen etc.) in Verbindung stehen; gemäß Methodik des MSCI Ex-Controversial Weapons Index.
    Nuklearwaffen
    Unternehmen, die in die Herstellung von Waffensystemen und -komponenten (Sprengköpfe, Raketen etc.) im Zusammenhang mit Nuklearwaffen involviert sind.
    Zivile Schusswaffen
    Unternehmen, die 5 % oder mehr ihrer Einnahmen aus der Produktion von Schusswaffen und Munition für zivile Märkte erzielen (exkl. staatliche Aufträge), oder:
    Unternehmen, die 15 % oder mehr ihrer Einnahmen aus der Produktion und dem Vertrieb von zivilen Schusswaffen und Munition generieren.
    Tabak
    Produktion (Einnahmeschwelle: 5 %), oder:
    Produktion, Vertrieb, Einzelhandel, Lieferung und Lizenzierung (Einnahmeschwelle: 15 %)
    Alkohol
    Produktion (Einnahmeschwelle: 10 %)
    Konventionelle Waffen
    Produktion (Einnahmeschwelle: 10 %)
    Glücksspiel
    Besitz oder Betrieb (Einnahmeschwelle: 10 %)
    Atomkraft
    Aktivitäten im Bereich Kernkraft (Einnahmeschwelle: 10 %)
    Gewinnung fossiler Brennstoffe
    Unternehmen, die 5 % oder mehr ihrer Einnahmen aus der Gewinnung von Kraftwerkskohle und der unkonventionellen Öl- und Gasförderung (Ölsand, Schiefer etc.) erzielen.
    Kohlekraft
    Kohleverstromung (Einnahmeschwelle: 5 %)
    Best-in-Class-Ansatz
    Beim Best-in-Class-Ansatz werden nur ca. 50 % der Unternehmen im Vergleich zu einem normalen Index ohne Nachhaltigkeitskriterien (z. B. MSCI World) ausgewählt.
    Die Titel (der einzelnen GICS-Industriesektoren) werden in Abhängigkeit von folgenden Nachhaltigkeitskriterien ausgewählt:
     
    • MSCI ESG Rating
    • MSCI ESG Rating Trend (positiver Trend vor neutralem bzw. negativem)
    • Indexmitgliedschaft (bestehende vor Neuaufnahmen)
    • Branchenspezifische ESG Scores
    • Marktkapitalisierung (absteigend)
    Zudem sind auch die vorgenannten Kriterien (Mindest-MSCI ESG Rating und -MSCI ESG Controversies Score sowie die branchenbezogenen Ausschlüsse) einzuhalten.
    Nach der Auswahl werden die verbliebenen Titel marktwertgewichtet und bilden den neuen ESG Leaders-Index.
     
    Die Indexmethodik kann unter folgendem Link abgerufen werden: https://www.msci.com/index-methodology; verwendeter Stand: November 2022
    Informationen zum MSCI ESG Rating können unter folgendem Link abgerufen werden: https://www.msci.com/our-solutions/esg-investing/esg-ratings
    Informationen zum MSCI ESG Controversies Score können unter folgendem Link abgerufen werden: https://www.msci.com/our-solutions/esg-investing/esg-data-and-solutions
     

    Investment Grade-Unternehmensanleihen

     
    Bei den Investment Grade-Unternehmensanleihen der entwickelten Volkswirtschaften verwendet die Öffentliche die Ausschlussliste des norwegischen Staatsfonds4. Unternehmen werden dort auf Basis der folgenden Kriterien beobachtet oder ausgeschlossen:
    Nachhaltigkeitskriterium
    Ausprägung / Beschreibung
    Produktbezogene Kriterien
    Herstellung von Waffen, die grundlegende humanitäre Prinzipien verletzen (z. B. Nuklearwaffen, Streumunition)
    Tabakproduktion und Produktion von Cannabis zu Freizeitzwecken
    Kohlegewinnung und -verstromung
    Beobachtung oder Ausschluss ab:
    Einnahmeanteil >= 30 %, oder
    Geschäftsanteil >= 30 %, oder
    Extraktion von mehr als 20 Mio. Tonnen p. a., oder
    Installierte Kapazität > 10.000 MW
    Green Bonds, die von diesen Unternehmen begeben werden, sind nicht betroffen.
    Verhaltensbezogene Kriterien (Beobachtung oder Ausschluss, sofern das Risiko als inakzeptabel klassifiziert wurde)
    Verkauf von Waffen oder militärischem Material an bestimmte Länder, die UN-Sanktionen erhalten haben oder in schwerwiegende bewaffnete Konflikte verwickelt sind (Verstöße gegen die völkerrechtlichen Vorgaben der Kriegsführung)
    Schwere oder systematische Menschenrechtsverletzungen
    Schwerwiegende Verletzungen von Persönlichkeitsrechten in Kriegen oder Konflikten
    Schwere Umweltschäden
    Ein Verhalten, das zu einem inakzeptablen Level an Treibhausgasemissionen führt
    Schwerwiegende Korruption oder Finanzkriminalität
    Andere besonders schwerwiegende Verletzungen grundlegender ethischer Normen
     
    Bei den Investment Grade-Unternehmensanleihen der Schwellenländer investiert die Öffentliche in einen Publikumsfonds, der verschiedene Nachhaltigkeitskriterien berücksichtigt. Der Fondsmanager verwendet für den Publikumsfonds ein ESG-Kriteriensystem5,  welches sich wie folgt zusammensetzt:
    Nachhaltigkeitskriterium
    Ausprägung / Beschreibung
    Normenbasierte Ausschlüsse6
    Herstellung von umstrittenen Waffen, die gegen internationale Abkommen verstoßen (Streumunition, Bio- und Chemiewaffenkonvention, Atomwaffensperrvertrag)
    Wertebasierte Ausschlüsse
    • Konventionelle Waffen und Feuerwaffen
    • Tabakproduktion
    • Glücksspiel und Erwachsenen-unterhaltung
    Ausschluss ab:
    Umsatz > 5%
    • Tabakverkauf
    • Unterstützungssysteme und -dienst-leistungen für konventionelle Waffen
    • Kohleabbau und -verstromung
    Ausschluss ab:
    Umsatz > 20%
    Verhaltensbasierte Ausschlüsse
    Unternehmen, die systematisch gegen internationale Normen verstoßen, deren Verstöße besonders schwerwiegend sind oder deren Geschäftsführung nicht bereit ist, notwendige Reformen umzusetzen, werden auf eine Beobachtungsliste gesetzt und gegebenenfalls vom unternehmensweiten Anlageuniversum ausgeschlossen.
    ESG-Integration
    Integration und Überwachung von ESG-Faktoren (u. a. ESG-Ratings und -Scores, ESG-Kontroversen sowie ESG-Trends erstklassiger Dienstleister sowie eigenem Research)
    Verknüpfung der ESG-Faktoren mit dem traditionellen Kreditrating zu einem ESG-bereinigten Kreditrating
    Wertpapierauswahl auf Basis des ESG-bereinigten Kreditratings
    Active Ownership
    Einflussnahme auf die Unternehmen durch Engagement und Proxy Voting
     
    4 Die Ausschlussliste des Government Pension Fund Global kann unter folgendem Link abgerufen werden: https://www.nbim.no/en/the-fund/responsible-investment/exclusion-of-companies/ , die Leitlinien bzw. Methodik unter: https://www.regjeringen.no/contentassets/9d68c55c272c41e99f0bf45d24397d8c/2022.09.05_gpfg_guidelines_observation_exclusion.pdf , Stand: 05.09.2022
     5Das Kriteriensystem des Fondsmanagements kann unter folgendem Link abgerufen werden: https://am.credit-suisse.com/international/de/asset-management/esg.html
    6Normenbasierte Ausschlüsse beruhen auf der Empfehlungsliste des Schweizer Vereins für verantwortungsbewusste Kapitalanlagen (SVVK-ASIR): https://svvk-asir.ch/de/unser-ansatz
     

    Staats- und staatsähnliche Anleihen

    Bei Staats- und staatsähnlichen Anleihen (regionale Gebietskörperschaften, Förderbanken, supranationale Einrichtungen etc.) der entwickelten Volkswirtschaften wird ein Mindest-MSCI ESG Rating vorausgesetzt. Zudem ist das staatenbezogene Kriterium des BVI-Verbändekonzepts7 einzuhalten.
    Nachhaltigkeitskriterium
    Ausprägung / Beschreibung
    Mindest-MSCI ESG Rating
    BBB (im von der Öffentlichen selbst verwalteten Sicherheitsportfolio)
    BB (im extern verwalteten Ertragsportfolio)
    (Skala von AAA bis CCC)
    Staatenbezogenes Kriterium des BVI-Verbändekonzepts
    Keine Einstufung des Staates als ‚Unfrei‘ im Freedom in the World-Index von Freedom House.8
     
    Bei den Staats- und staatsähnlichen Anleihen der Schwellenländer investiert die Öffentliche in einen Publikumsfonds (Indexfonds), der die J.P. Morgan ESG Indexfamilie repliziert. J.P. Morgan verwendet für die nachfolgenden ESG-Ansätze und -Kriterien der ESG Indexfamilie ESG Daten von Sustainalytics und RepRisk9:
    Nachhaltigkeitskriterium
    Ausprägung / Beschreibung
    Ausschlüsse für staatsähnliche Anleihen
    • Verstöße gegen UN Global Compact
    • Einnahmen aus Tabak, Kraftwerkskohle und Waffen
    Ausschlüsse und Gewichtsanpassungen auf Basis eines ESG-Scores
    Ausgehend von den ESG-Daten der beiden oben genannten Datenanbieter wird ein ESG-Score zwischen 0 bis 100 ermittelt.
    Nach Ermittlung des ESG-Score werden die Emittenten des Anlageuniversums in fünf Bänder eingeteilt:
    Band 1: Score > 80 -> 100% der Basis-Marktkapitalisierung
    Band 2: Score 80 - 60 -> 80% der Basis-Marktkapitalisierung
    Band 3: Score 60 – 40 -> 60% der Basis-Marktkapitalisierung
    Band 4: Score 40 – 20 -> 40% der Basis-Marktkapitalisierung
    Band 5: Score < 20 -> Ausschluss für mindestens 12 Monate
    Green Bonds, die von der Climate Bonds Initiative (CBI) als solche eingestuft werden, werden automatisch um ein Band hochgestuft.
    7Informationen zum BVI-Verbändekonzept können unter folgendem Link abgerufen werden: https://www.bvi.de/service/muster-und-arbeitshilfen/mindeststandard-zur-zielmarktbestimmung/
    8Informationen zur internationalen Nichtregierungsorganisation Freedom House sowie zu deren Index können unter folgendem Link abgerufen werden: https://freedomhouse.org/
    9Informationen zur JPM ESG Indexfamilie und zur Indexmethodik können unter folgendem Link abgerufen werden: https://www.jpmorgan.com/content/dam/jpm/cib/complex/content/markets/composition-docs/pdf-30.pdf

    Covered Bonds und Pfandbriefe

    Bei Covered Bonds und Pfandbriefen wird ein Mindest-MSCI ESG Rating vorausgesetzt.
    Nachhaltigkeitskriterium
    Ausprägung / Beschreibung
    Mindest-MSCI ESG Rating
    BBB (im von der Öffentlichen selbst verwalteten Sicherheitsportfolio)
    BB (im extern verwalteten Ertragsportfolio)
    (Skala von AAA bis CCC)

    REITs

    Bei den REIT-Investments (Real Estate Investment Trust oder auch börsengehandelte Immobilienaktien bzw.  gesellschaften) wird auf ESG Benchmark-Indizes von Global Property Research zurückgegriffen10.  In deren Methodik wird auf das ESG Rating von GRESB (Global Real Estate Sustainability Benchmark) abgestellt.
    Nachhaltigkeitskriterium
    Ausprägung / Beschreibung
    GRESB ESG Rating
    Umgewichtung der Titel anhand des ESG Ratings (Höhergewichtung von Titeln mit besseren ESG Ratings).

    10Die Indexmethodik und Informationen zum verwendeten GRESB Score können unter folgendem Link abgerufen werden: https://www.globalpropertyresearch.com/gpr-global-top-100-esg-index
    Anlageklasse
    Beschreibung
    High Yield-Unternehmensanleihen
    Der Asset Manager des Publikumsfonds für HY-Unternehmensanleihen berücksichtigt auch Nachhaltigkeitsüberlegungen in seinen Analyse- und Investitionsprozessen. Allerdings sind in der Anlagestrategie keine dedizierten Nachhaltigkeitskriterien enthalten.
     Der Manager ist aber bestrebt, zukünftig Nachhaltigkeitskriterien auch formell in der Anlagestrategie des Fonds zu implementieren und so auch eine entsprechende Artikel 8-Klassifikation herbeizuführen.
    Private Equity, Immobilien und Infrastruktur (Alternative Investments)
    Bei den Alternativen Investments hat die Öffentliche Asset Manager oder auch Anlageberater ausgewählt, die Nachhaltigkeit als wesentlichen Bestandteil ihrer Anlage- und Investitions- bzw. Beratungsprozesse ansehen.
     Die bestehenden Investments bzw. Fonds weisen häufig allerdings noch keine dezidierten Nachhaltigkeitskriterien in deren Anlagestrategien und Dokumentationen auf. Teilweise wurden aber auch Prozesse gestartet, um Nachhaltigkeitskriterien bei bestehenden Investments auch formell zu integrieren. Für drei von zehn Immobilienfonds wurde bereits eine Artikel 8-Klassifikation gemäß Offenlegungs-VO (2019/2088) der Fondsmanager bescheinigt. Ein Immobilienfonds (von zehn Immobilienfonds) klassifiziert außerdem gemäß Artikel 9 Offenlegungs-VO (2019/2088).
    Der Manager des Private-Equity Dachfonds ist seit vielen Jahren im Vorstand der UN PRI und berücksichtigt ESG als zentrales Kriterium bei Investmententscheidungen über ein eigenes ESG Komitee. Trotz einer herausfordernden Datensituation in diesem Segment soll eine entsprechende Artikel 8-Klassifikation gemäß Offenlegungs-VO (2019/2088) herbeigeführt werden.
    Bei zukünftigen Investitionen werden die inhaltliche sowie die formelle Verankerung von Nachhaltigkeitskriterien vorausgesetzt.
    In Abhängigkeit von der Anlagestrategie und der Nachhaltigkeitsstrategie können sich die implementierten Nachhaltigkeitskriterien und -ansätze im Laufe der Zeit ändern.
Anlagestrategie
  • Das Anlageziel des Finanzprodukts besteht zum einen darin, die gegenüber den Kunden garantierten Leistungszusagen zu jeder Zeit sicherzustellen. Zum anderen verfolgt das Finanzprodukt das Ziel, für die Kunden eine über die garantierten Leistungen hinausgehende attraktive Überrendite zu erzielen. Hierfür werden die Kapitalanlagen risikoadjustiert in enger Abstimmung zwischen Aktivseite (Kapitalanlagen) und Passivseite (Produkt) gesteuert. Die Öffentliche verfügt dazu über ein Steuerungscockpit, das die aus einer Kapitalanlagestrategie resultierenden Risiken misst und dem verfügbaren Sicherheitskapital gegenüberstellt. Damit wird sichergestellt, dass die eingegangenen Risiken jederzeit durch Sicherheitspuffer überdeckt sind.
    Um diese genannten Ziele zu erreichen, investiert die Öffentliche einerseits in risikoarme Kapitalanlagen, das sogenannte Sicherheitsportfolio, und andererseits in ein breit diversifiziertes Ertragsportfolio. Die risikoarmen Kapitalanlagen dienen dazu, das Ziel der Sicherstellung der Garantien zu erfüllen. Hierzu erfolgen Investitionen in festverzinsliche Wertpapiere (hauptsächlich Staats- und staatsähnliche Anleihen sowie Pfandbriefe bzw. Covered Bonds) bester Bonitäten (Ratings AAA und AA) unter der Zielsetzung, die Laufzeitenstruktur der Verpflichtungen adäquat nachzubilden. Um das Ziel der Erwirtschaftung einer attraktiven Überrendite zu erreichen, wird risikoadjustiert, prognoseunabhängig, systematisch, langfristig und ertragsorientiert an den internationalen Kapitalmärkten angelegt. So wird in ein breit gestreutes Ertragsportfolio investiert, das Anlageklassen, wie z. B. globale Aktien, internationale Zinsanlagen (inkl. Staatsanleihen), Unternehmensanleihen, Private Equity, Immobilien und Infrastruktur, und weitere sowie künftig ggfs. neu hinzukommende Assetklassen umfasst. Die Aufteilung zwischen dem Sicherheitsportfolio und dem Ertragsportfolio wird in Form einer Strategischen Asset Allocation (SAA) unter Verwendung finanzmathematischer Methoden regelmäßig neu bewertet. Bei der SAA wird eine optimale Aufteilung des Ertragsportfolios auf die unterschiedlichen Anlageklassen und Regionen vorgenommen.
    Basierend auf den vorangehenden Ausführungen kann sich die Investitionsstruktur des Finanzprodukts im Laufe der Zeit ändern.
    Wie im Abschnitt „Ökologische oder soziale Merkmale des Finanzprodukts“ beschrieben, wird ein ganzheitlicher Ansatz verfolgt, bei dem Kriterien aus den Bereichen Umwelt (englisch: Environmental oder auch ‚E‘), Soziales (Social oder ‚S‘) sowie einer guten Unternehmensführung (Governance oder ‚G‘) berücksichtigt werden, die sog. ESG-Kriterien. Der Governance-Bereich wird dabei – je nach Anlageklasse – bspw. in Form von ESG-Ratings oder weiteren in diesem Abschnitt genannten Kriterien abgedeckt.
Aufteilung der Investitionen
  • Weitere Angaben gemäß Artikel 14 der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1288 können den „Vorvertragliche[n] und Regelmäßige[n] Informationen zu den in Artikel 8 Absätze 1, 2 und 2a der Verordnung (EU) 2019/2088 und Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2020/852 genannten Finanzprodukten“ entnommen werden, die nachfolgend verlinkt sind:
     
    Die Öffentliche hält direkte Risikopositionen in Unternehmen im selbst verwalteten Sicherheitsportfolio lediglich in Form von Anleihen von Covered Bond-/Pfandbriefbanken, supranationalen Emittenten und Förderbanken sowie Einlagen bei Kreditinstituten. Alle anderen Arten von Risikopositionen gegenüber Unternehmen erfolgen im Rahmen des Ertragsportfolios indirekt über Fondskonstruktionen.
Überwachung der ökologischen oder sozialen Merkmale
  • Eine Überwachung der ökologischen oder sozialen Merkmale des Finanzprodukts erfolgt regelmäßig anhand der festgelegten Kriterien und Prozesse sowie basierend auf Anlagerichtlinien für das selbst verwaltete Sicherheitsportfolio sowie für das extern verwaltete Ertragsportfolio.
    Die Einhaltung der ökologischen oder sozialen Merkmale im Sicherheitsportfolio wird in regelmäßigen Abständen von der Öffentlichen selbst überprüft, dokumentiert und ggfs. in entsprechenden internen Kapitalanlagegremien besprochen. Für das fremdverwaltete Ertragsportfolio wird die Einhaltung der ökologischen oder sozialen Merkmale laufend von der Kapitalverwaltungsgesellschaft oder den Fonds- bzw. Asset Managern geprüft. Alle operativen Abläufe und Instanzen unterliegen zudem verschiedenen weitergehenden internen wie externen Prüfprozessen.
Methoden
  • Die Methoden, mit denen gemessen wird, inwieweit die mit dem Finanzprodukt beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale erfüllt werden, basieren auf den jeweils implementierten Nachhaltigkeitsaspekten bzw. ESG-Kriterien und werden innerhalb von Kapitalanlage- bzw. Investitionsprozessen durch Anlagerichtlinien o. Ä. sichergestellt. So finden bspw. bei Mindest-ESG Ratings oder anderen Ausschlusskriterien regelmäßige Prüfungen statt – sowohl vor neuen Investitionen als auch im bestehenden Portfolio –, ob die Kriterien entsprechend eingehalten werden. Etwaige Grenzverletzungen werden innerhalb fest definierter Prozesse und Fristen aufgelöst.
    Während die Öffentliche im von ihr verwalteten Sicherheitsportfolio selbst überwacht, ob die angewendeten nachhaltigkeitsbezogenen Kriterien eingehalten werden, wird dies im extern verwalteten Ertragsportfolio von der/den beauftragten Kapitalverwaltungsgesellschaft oder Fonds- bzw. Asset Managern übernommen.
Datenquellen und -verarbeitung
  • Die Öffentliche und die von ihr beauftragte(n) Kapitalverwaltungsgesellschaft und Fonds- bzw. Asset Manager nutzen im Rahmen ihrer Kapitalanlage- bzw. Investitionsprozesse zur Analyse, Implementierung und Auswertung von Nachhaltigkeitsaspekten bzw. ESG-Kriterien verschiedene externe Datenquellen bzw. -anbieter, wie z. B. MSCI ESG Research LLC, Credit Suisse Asset Management (bzw. den Schweizer Verein für verantwortungsbewusste Kapitalanlagen), The Norwegian Government Pension Fund Global, den BVI Bundesverband Investment und Asset Management (bzw. Freedom House), JPMorgan (bzw. Sustainalytics, RepRisk und die Climate Bonds Initiative) oder auch Global Property Research (bzw. die Global Real Estate Sustainability Benchmark).
    Die Öffentliche analysiert und plausibilisiert die nachhaltigkeitsbezogenen Daten, um eine entsprechende Datenqualität sicherzustellen. Umfang und Häufigkeit dieser Prüfungen und Analysen variieren dabei je nach Anlageklasse, prozessualer Verortung und Etablierungsgrad. Die Daten werden dabei auf verschiedene Art und Weise bezogen, analysiert, weiterverarbeitet und ggfs. kommuniziert.
    Die Öffentliche ist stets bestrebt, eine entsprechende Datenqualität und -konsistenz sicherzustellen; aufgrund der derzeit noch am Anfang stehenden Entwicklung in Bezug auf die Offenlegung von (u. a. realwirtschaftlichen) Nachhaltigkeitsdaten ist es ihr zum aktuellen Zeitpunkt aber nicht vollständig möglich, den Anteil an geschätzten Daten bei den verwendeten externen Datenquellen und -anbietern zu ermitteln.
Beschränkungen hinsichtlich der Methoden und Daten
  • Der Öffentlichen sind gegenwärtig keine methodischen oder datenbezogenen Beschränkungen bekannt, die verhindern, dass die mit dem Finanzprodukt beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale erfüllt werden. Nichtsdestotrotz können einzelne Verfahren oder auch Datensätze und -punkte temporären oder auch spezifischen bzw. inhärenten Beschränkungen unterliegen.
    Beispielsweise sind bei den Alternativen Investments (Private Equity, Immobilien und Infrastruktur) häufig noch keine ausreichenden Nachhaltigkeitsdaten vorhanden, sodass bei diesen Anlageklassen derzeit auch noch keine Bewerbung ökologischer oder sozialer Merkmale vorgenommen werden kann.
    Auch Daten mit Bezug zur EU-Taxonomie sind zum aktuellen Zeitpunkt aus unterschiedlichen Gründen häufig nicht vollständig. Zum einen sind nicht alle Unternehmen zur Veröffentlichung entsprechender Angaben verpflichtet, da sie z. B. geografisch nicht in den Anwendungsbereich der Taxonomieverordnung fallen, während sich zum anderen die Veröffentlichung von taxonomiebezogenen Daten innerhalb des Anwendungsbereichs am Markt erst noch etablieren muss.
Sorgfaltspflicht
  • Wie alle Geschäftstätigkeiten und -prozesse der Öffentlichen unterliegen auch die Kapitalanlage- bzw. Investitionsprozesse – sowohl allgemein als auch speziell in Bezug auf Nachhaltigkeitsaspekte –Leitsätzen, Richtlinien, Anweisungen, Kontrollen oder auch Prüfungen, mit denen sichergestellt wird, dass Sorgfaltspflichten im Zusammenhang mit den zugrundeliegenden Vermögenswerten jederzeit eingehalten werden. Dies gilt gleichermaßen für das selbst verwaltete Sicherheitsportfolio wie auch für das fremd verwaltete Ertragsportfolio und wird über interne wie externe Prozesse bzw. Instanzen realisiert.
Mitwirkungspolitik
  • Die Öffentliche hat für die fremdverwalteten Vermögenswerte im Ertragsportfolio eine etwaige Mitwirkung in den Portfoliogesellschaften und die mögliche Ausübung von Stimmrechten auf die Kapitalverwaltungsgesellschaft oder auf Fondsmanager übertragen. Weitere Informationen sind unter https://www.oeffentliche.de/content/oeffentliche/gesetzliche-regelungen/aktiengesetz/ abrufbar.
    Die Berücksichtigung von nachhaltigkeitsbezogenen Kontroversen im Rahmen der Kapitalanlage- bzw. Nachhaltigkeitsstrategie ist im Abschnitt „Ökologische oder soziale Merkmale des Finanzprodukts“ beschrieben.

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