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LöwenRente GarantInvest –
perfekt kombiniert

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    Schaden: Haftpflicht/ Unfall 05 31 / 2 02 234
    Schaden: Sach (Hausrat...) 05 31 / 2 02 235
    Schaden: Kraftfahrt 05 31 / 2 02 233

     

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    38122 Braunschweig

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Junge Frau in einem weißen Hemd hat ein Smartphone in der Hand und schaut aus dem Fenster, das Bild ist sehr hell

Ihre Vorteile im Überblick

  • Profitieren Sie von dem professionellen Investmentkonzept der Öffentlichen.
  • Partizipieren Sie bereits mit geringen Beiträgen an der Strategie.
  • Genießen Sie den optimalen Rendite-Garantie-Mix.
  • Passen Sie die LöwenRente GarantInvest flexibel an Ihr Leben und Ihre Wünsche an.
  • Wählen Sie zwischen verschiedenen Auszahlungsvarianten.

Rendite nach Wahl – unsere drei Fondsportfolios

Mit der LöwenRente GarantInvest öffnen wir den Zugang zu professionellen Anlagestrategien. Das heißt, Sie können Ihr Geld so anlegen, wie auch wir das Kapital der Öffentlichen anlegen – mit professionell ausgewählten Fondsportfolios. So wird mehr aus Ihrem Geld!
Bei der LöwenRente GarantInvest werden die eingezahlten Beiträge konservativ ins Sicherungsvermögen der Öffentlichen Lebensversicherung investiert. Damit sind Ihnen zum Laufzeitende mindestens 80% der eingezahlten Beiträge garantiert. Die laufenden Überschüsse fließen in das von Ihnen ausgewählte Fondsportfolio.

Die Portfolios im Überblick

Portfolio Chance
  • Mehr Risiko für höhere Renditechancen. Hier haben unsere Experten ertragsorientierte ETFs für Sie zusammengestellt.
     
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Portfolio Öffentliche
  • Dieses Portfolio spiegelt das Ertragsportfolio der Öffentlichen Lebensversicherung wider und setzt auf unsere Expertise und eine breitgestreute Investition.
    Tortendiagramm
Portfolio Defensiv
  • Sie möchten ein geringeres Risiko und sind bereit, dafür kleinere Renditen in Kauf zu nehmen? Dann ist dieses Portfolio für Sie richtig.

    Tortendiagramm
Selbstverständlich können Sie auch jede beliebige Kombination außerhalb der von uns vorgeschlagenen Portfolios individuell zusammenstellen. Auch dabei stehen Ihnen unsere Berater mit ihrer Kompetenz zur Seite.

Die wählbaren Fonds auf einen Blick

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Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungen

Dieser Abschnitt enthält nachhaltigkeitsbezogene Informationen über die Kapitalanlage der Öffentlichen Lebensversicherung Braunschweig (im Folgenden „Öffentliche“ genannt) bzw. über das Finanzprodukt gemäß Artikel 10 der EU-Offenlegungsverordnung 2019/2088.
Stand: März 2024
Zusammenfassung
  • Die Öffentliche hat im Jahr 2018 auf Basis eines eigenen Wertemaßstabs eine mehrdimensionale Nachhaltigkeitsstrategie für ihre Kapitalanlage konzipiert und bezieht seitdem neben Rendite-, Risiko- und Liquiditätskriterien zusätzlich auch Nachhaltigkeitskriterien in die Gestaltung des Kapitalanlageportfolios mit ein. Es werden die in der Kapitalanlage- bzw. Nachhaltigkeitsstrategie verfolgten ESG-Ansätze bzw. -Kriterien und die sich daraus ergebende Berücksichtigung nachteiliger Nachhaltigkeitsauswirkungen (englisch: Principle Adverse Impacts, PAIs) beworben.
    Dazu gehören: 
    ESG-Ansätze/-Kriterien:
    • ESG-Benchmark-Indizes
    • Verwendung einer Ausschlussliste
    • Nutzung von Mindest-MSCI ESG Ratings
    • Das PAI-Konzept der Kapitalverwaltungsgesellschaft der Öffentlichen
    • Weitere (Ausschluss-)Kriterien
     
    PAI-Berücksichtigung:
    • Treibhausgasemissionen
    • CO2-Fußabdruck
    • Treibhausgasintensität
    • Fossile Brennstoffe
    • Nicht erneuerbare Energien
    • Energieverbrauch nach klimaintensiven Sektoren
    • Biodiversität
    • Wasser
    • Abfall
    • Verstöße UN Global Compact/OECD
    • Prozesse UN Global Compact/OECD
    • Geschlechterspezifisches Verdienstgefälle
    • Geschlechtervielfalt in Leitungsorganen
    • Umstrittene Waffen
    • Treibhausgasemissionsintensität von Staaten
    • Länder, die gegen soziale Bestimmungen verstoßen
    Die verfolgten ESG-Ansätze bzw. -Kriterien und die damit einhergehende Berücksichtigung von PAIs können sich im Laufe der Zeit ändern.
    Mit diesem Finanzprodukt werden ökologische oder soziale Merkmale beworben, aber keine nachhaltigen Investitionen angestrebt. Dennoch kann das Finanzprodukt aufgrund seines Charakters (breit gestreutes Anlageuniversum) auch nachhaltige Investitionen gemäß der Umweltziele der EU-Taxonomie beinhalten.
    Geplante Vermögensallokation für dieses Finanzprodukt:
    Das Anlageziel des Finanzprodukts besteht zum einen darin, die gegenüber den Kunden garantierten Leistungszusagen zu jeder Zeit sicherzustellen. Zum anderen verfolgt das Finanzprodukt das Ziel, für die Kunden eine über die garantierten Leistungen hinausgehende attraktive Überrendite zu erzielen. Um diese genannten Ziele zu erreichen, investiert die Öffentliche einerseits in risikoarme Kapitalanlagen, das sogenannte Sicherheitsportfolio, und andererseits in ein breit diversifiziertes Ertragsportfolio.
    Eine Überwachung der ökologischen oder sozialen Merkmale des Finanzprodukts erfolgt regelmäßig anhand der festgelegten Kriterien und Prozesse für das selbst verwaltete Sicherheitsportfolio sowie für das extern verwaltete Ertragsportfolio. Die Methoden, mit denen gemessen wird, inwieweit die mit dem Finanzprodukt beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale erfüllt werden, basieren auf den jeweils implementierten Nachhaltigkeitsaspekten bzw. ESG-Kriterien und werden innerhalb von Kapitalanlage- bzw. Investitionsprozessen durch Anlagerichtlinien o. Ä. sichergestellt.
    Die Öffentliche und die von ihr beauftragte(n) Kapitalverwaltungsgesellschaft und Fonds- bzw. Asset Manager nutzen im Rahmen ihrer Kapitalanlage- bzw. Investitionsprozesse zur Analyse, Implementierung und Auswertung von Nachhaltigkeitsaspekten bzw. ESG-Kriterien verschiedene externe Datenquellen bzw. -anbieter. Die Öffentliche analysiert und plausibilisiert die nachhaltigkeitsbezogenen Daten, um eine entsprechende Datenqualität sicherzustellen. Umfang und Häufigkeit dieser Prüfungen und Analysen variieren dabei je nach Anlageklasse, prozessualer Verortung und Etablierungsgrad. Der Öffentlichen sind gegenwärtig keine methodischen oder datenbezogenen Beschränkungen bekannt, die verhindern, dass die mit dem Finanzprodukt beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale erfüllt werden. Nichtsdestotrotz können einzelne Verfahren oder auch Datensätze und -punkte temporären oder auch spezifischen bzw. inhärenten Beschränkungen unterliegen.
    Wie alle Geschäftstätigkeiten und -prozesse der Öffentlichen unterliegen auch die Kapitalanlage- bzw. Investitionsprozesse – sowohl allgemein als auch speziell in Bezug auf Nachhaltigkeitsaspekte –Leitsätzen, Richtlinien, Anweisungen, Kontrollen oder auch Prüfungen, mit denen sichergestellt wird, dass Sorgfaltspflichten im Zusammenhang mit den zugrundeliegenden Vermögenswerten jederzeit eingehalten werden.
    Die Öffentliche hat für die fremdverwalteten Vermögenswerte im Ertragsportfolio eine etwaige Mitwirkung in den Portfoliogesellschaften und die mögliche Ausübung von Stimmrechten auf die Kapitalverwaltungsgesellschaft oder auf Fondsmanager übertragen.
Kein nachhaltiges Investitionsziel
  • Mit diesem Finanzprodukt werden ökologische oder soziale Merkmale beworben, aber keine nachhaltigen Investitionen angestrebt.
    Dennoch kann das Finanzprodukt aufgrund seines Charakters (breit gestreutes Anlageuniversum) auch nachhaltige Investitionen gemäß der Umweltziele der EU-Taxonomie beinhalten.
Ökologische oder soziale Merkmale des Finanzprodukts
  • Die Öffentliche hat im Jahr 2018 auf Basis eines eigenen Wertemaßstabs eine mehrdimensionale Nachhaltigkeitsstrategie für ihre Kapitalanlage konzipiert und bezieht seitdem neben Rendite-, Risiko- und Liquiditätskriterien zusätzlich auch Nachhaltigkeitskriterien in die Gestaltung des Kapitalanlageportfolios mit ein. Dabei werden Kriterien aus den Bereichen Umwelt (englisch: Environmental oder auch ‚E‘), Soziales (Social oder ‚S‘) sowie einer guten Unternehmensführung (Governance oder ‚G‘) berücksichtigt, die sog. ESG-Kriterien. Die Nachhaltigkeitsstrategie der Öffentlichen bzw. dieses Finanzprodukts ist anlageklassenspezifisch; so werden die verschiedenen Anlageklassen anhand ihrer individuellen Besonderheiten eigenständig analysiert und betrachtet. Der unternehmensindividuelle Wertemaßstab wird unter Berücksichtigung der allgemeinen Kapitalanlagephilosophie und -strategie des Hauses umgesetzt. Es wird betrachtet, wie die umgesetzten Nachhaltigkeitsstrategien und -kriterien zur Berücksichtigung von PAIs beitragen.

    Aktien

    Bei den Aktieninvestments in entwickelten Volkswirtschaften sowie in Schwellenländern hat die Öffentliche ihre Asset Manager damit beauftragt, die MSCI ESG Leaders-Indexfamilie[1] zu replizieren. Bei diesen ESG-Indizes sind die nachfolgenden Nachhaltigkeitskriterien implementiert. Zudem sind Kriterien des Konzepts zur Berücksichtigung von nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen (kurz: PAI[2]-Konzept) der Kapitalverwaltungsgesellschaft (kurz: KVG) der Öffentlichen[3] einzuhalten:
     
    Nachhaltigkeitskriterium
    Ausprägung / Beschreibung
    MSCI ESG Leaders-Indexmethodik
    Mindest-MSCI ESG Rating4
    BB (für Neuaufnahmen und Indexaktualisierungen/Verbleib)
    (Skala von AAA bis CCC)
    Mindest-MSCI ESG Controversies Score5
    3 (Neuaufnahmen)
    1 (Aktualisierungen/Verbleib)
    (Skala von 0 bis 10)
    Branchenbezogene Ausschlüsse
    Kontroverse Waffen
    Unternehmen, die mit kontroversen Waffen (Streumunition, Landminen, Waffen mit abgereichertem Uran, Bio- und Chemiewaffen etc.) in Verbindung stehen; gemäß Methodik des MSCI Ex-Controversial Weapons Index.
    Nuklearwaffen
    Unternehmen, die in die Herstellung von Waffensystemen und -komponenten (Sprengköpfe, Raketen etc.) im Zusammenhang mit Nuklearwaffen involviert sind.
    Zivile Schusswaffen
    Unternehmen, die 5 % oder mehr ihrer Einnahmen aus der Produktion von Schusswaffen und Munition für zivile Märkte erzielen (exkl. staatliche Aufträge), oder:
    Unternehmen, die 15 % oder mehr ihrer Einnahmen aus der Produktion und dem Vertrieb von zivilen Schusswaffen und Munition generieren.
    Tabak
    Produktion (Einnahmeschwelle: 5 %), oder:
    Produktion, Vertrieb, Einzelhandel, Lieferung und Lizenzierung (Einnahmeschwelle: 15 %)
    Alkohol
    Produktion (Einnahmeschwelle: 10 %)
    Konventionelle Waffen
    Produktion (Einnahmeschwelle: 10 %)
    Glücksspiel
    Besitz oder Betrieb (Einnahmeschwelle: 10 %)
    Atomkraft
    Aktivitäten im Bereich Kernkraft (Einnahmeschwelle: 10 %)
    Gewinnung fossiler Brennstoffe
    Unternehmen, die 5 % oder mehr ihrer Einnahmen aus der Gewinnung von Kraftwerkskohle und der unkonventionellen Öl- und Gasförderung (Ölsand, Schiefer etc.) erzielen.
    Kohlekraft
    Kohleverstromung (Einnahmeschwelle: 5 %)
    Best-in-Class-Ansatz
    Beim Best-in-Class-Ansatz werden nur ca. 50 % der Unternehmen im Vergleich zu einem normalen Index ohne Nachhaltigkeitskriterien (z. B. MSCI World) ausgewählt.
    Die Titel (der einzelnen GICS-Industriesektoren) werden in Abhängigkeit von folgenden Nachhaltigkeitskriterien ausgewählt:
     
    • MSCI ESG Rating
    • MSCI ESG Rating Trend (positiver Trend vor neutralem bzw. negativem)
    • Indexmitgliedschaft (bestehende vor Neuaufnahmen)
    • Branchenspezifische ESG Scores
    • Marktkapitalisierung (absteigend)
    Zudem sind auch die vorgenannten Kriterien (Mindest-MSCI ESG Rating und -MSCI ESG Controversies Score sowie die branchenbezogenen Ausschlüsse) einzuhalten.
    Nach der Auswahl werden die verbliebenen Titel marktwertgewichtet und bilden den neuen ESG Leaders-Index.
    PAI-Konzept der KVG der Öffentlichen

    Begrenzung des Exposures von Emittenten mit:
     
    PAI 4: Aktivität im Bereich fossile Brennstoffe
     
    PAI 7: Aktivitäten mit negativem Einfluss auf biodiversitätssensitive Gebiete
     
    PAI 8: Hohen Wasseremissionen
     
    PAI 9: Gefährlichem Abfall
     
    PAI 10: Verletzung der UN Global Compact-Prinzipien und der OECD-Guidelines
     
    PAI 14: Exposition gegenüber kontroversen Waffen
    Mindestens 80 % des Volumens müssen in Titel investiert sein, die die von der KVG der Öffentlichen definierten Kriterien erfüllen:

    PAI 4: Kein Engagement im Bereich der fossilen Brennstoffe

    PAI 7: Keine Aktivitäten mit negativem Einfluss auf biodiversitätssensitive Gebiete

    PAI 8: Kein deutlich negativer Einfluss

    PAI 9: Kein deutlich negativer Einfluss

    PAI 10: Keine Verstöße gegen UNGC-/OECD-Guidelines

    PAI 14: Kein Engagement im Bereich kontroverser Waffen
     
    [1] Die Indexmethodik kann unter folgendem Link abgerufen werden: https://www.msci.com/index-methodology; verwendeter Stand: Januar 2024
    [2] Weiterführende Informationen zu den PAIs können der folgenden Website entnommen werden: https://www.oeffentliche.de/content/oeffentliche/gesetzliche-regelungen/eu-offenlegungs-verordnung/
    [3] Informationen zum PAI-Konzept der KVG der Öffentlichen können unter folgenden Links abgerufen werden:

    Investment Grade-Unternehmensanleihen

     
    Bei den Investment Grade-Unternehmensanleihen der entwickelten Volkswirtschaften hat die Öffentliche ihre mandatierten Asset Manager beauftragt, die Ausschlussliste des norwegischen Staatsfonds6 anzuwenden. Unternehmen werden dort auf Basis der nachfolgenden Kriterien beobachtet oder ausgeschlossen. Zudem sind Kriterien des PAI-Konzepts der KVG der Öffentlichen einzuhalten:
    Nachhaltigkeitskriterium
    Ausprägung / Beschreibung
    Kriterien des norwegischen Staatsfonds
    Produktbezogene Kriterien
    Herstellung von Waffen, die grundlegende humanitäre Prinzipien verletzen (z. B. Nuklearwaffen, Streumunition)
    Tabakproduktion und Produktion von Cannabis zu Freizeitzwecken
    Kohlegewinnung und -verstromung
    Beobachtung oder Ausschluss ab:
     
    Einnahmeanteil 30 %, oder
    Geschäftsanteil 30 %, oder
    Extraktion von mehr als 20 Mio. Tonnen p. a. oder
    installierte Kapazität > 10.000 MW
     
    Green Bonds, die von diesen Unternehmen begeben werden, sind nicht betroffen.
    Verhaltensbezogene Kriterien (Beobachtung oder Ausschluss, sofern das Risiko als inakzeptabel klassifiziert wurde)
    Verkauf von Waffen oder militärischem Material an bestimmte Länder, die UN-Sanktionen erhalten haben oder in schwerwiegende bewaffnete Konflikte verwickelt sind (Verstöße gegen die völkerrechtlichen Vorgaben der Kriegsführung)
    Schwere oder systematische Menschenrechtsverletzungen
    Schwerwiegende Verletzungen von Persönlichkeitsrechten in Kriegen oder Konflikten
    Schwere Umweltschäden
    Ein Verhalten, das zu einem inakzeptablen Level an Treibhausgasemissionen führt
    Schwerwiegende Korruption oder Finanzkriminalität
    Andere besonders schwerwiegende Verletzungen grundlegender ethischer Normen
    PAI-Konzept der KVG der Öffentlichen
    Begrenzung des Exposures von Emittenten mit:
     
    PAI 4: Aktivität im Bereich fossile Brennstoffe
     
    PAI 10: Verletzung der UN Global Compact-Prinzipien und der OECD-Guidelines
     
    PAI 14: Exposition gegenüber kontroversen Waffen
    Mindestens 80 % des Volumens müssen in Titel investiert sein, die die von der KVG der Öffentlichen definierten Kriterien erfüllen:
     
    PAI 4: Kein Engagement im Bereich der fossilen Brennstoffe
     
    PAI 10: Keine Verstöße gegen UNGC-/OECD-Guidelines
     
    PAI 14: Kein Engagement im Bereich kontroverser Waffen
    Die Investment Grade-Unternehmensanleihen der Schwellenländer werden über einen Publikumsfonds abgebildet, bei dem verschiedene Nachhaltigkeitskriterien berücksichtigt werden. Der Fondsmanager verwendet für den Publikumsfonds ein ESG-Kriteriensystem7 , welches sich wie folgt zusammensetzt:
     
    Nachhaltigkeitskriterium
    Ausprägung / Beschreibung
    Normenbasierte Ausschlüsse[8]
    Unternehmen, die sich nicht an internationale Verträge über umstrittene Waffen halten (Übereinkommen über Streumunition, Bio- und Chemiewaffenkonvention und den Atomwaffensperrvertrag)
    Wertebasierte Ausschlüsse
    • Konventionelle Waffen und Schusswaffen
    • Tabakproduktion
    • Glücksspiel und Erwachsenenunterhaltung
    • Öl- und Gasförderung in der Arktis
    Ausschluss ab:
     Umsatz > 5 %
    •  Ölsande
    Ausschluss ab:
     Umsatz > 10 %
    •  Tabakvertrieb
    • Trägersysteme und Dienstleistungen für konventionelle Waffen
    • Kohleabbau und -verstromung
    Ausschluss ab:
     Umsatz > 20 %
    Verhaltensbasierte Ausschlüsse
    Unternehmen, die systematisch gegen internationale Normen verstoßen, deren Verstöße besonders schwerwiegend sind oder deren Geschäftsführung nicht bereit ist, erforderliche Reformen umzusetzen, werden auf eine Beobachtungsliste gesetzt und gegebenenfalls vom unternehmensweiten Anlageuniversum ausgeschlossen.
    ESG-Integration
    Integration und Überwachung von ESG-Faktoren (u. a. ESG Ratings und Scores oder auch ‑Kontroversen externer Dienstleister sowie aus eigenem Research).
    Verknüpfung des ESG Ratings mit dem traditionellen Kreditrating zu einem ESG-bereinigten Bonitätsrating.
    Wertpapierauswahl auf Basis des ESG-bereinigten Bonitätsratings.
    Tägliche Prüfung der ESG-Faktoren, um wesentliche Änderungen zeitnah zu erkennen.
    Active Ownership
    Einflussnahme auf die Unternehmen durch Engagement und Proxy Voting.
    Die Engagement-Aktivitäten basieren auf Analysen des Geschäftsgebarens und/oder der Wesentlichkeit seitens des Asset Managers.
    [6] Die Ausschlussliste des Government Pension Fund Global kann unter folgendem Link abgerufen werden: https://www.nbim.no/en/responsible-investment/exclusion-of-companies/, die Leitlinien bzw. Methodik unter: https://www.regjeringen.no/contentassets/9d68c55c272c41e99f0bf45d24397d8c/2022.09.05_gpfg_guidelines_observation_exclusion.pdf (Stand: 05.09.2022)
    [8] Die normenbasierten Ausschlüsse beruhen auf der Empfehlungsliste des Schweizer Vereins für verantwortungsbewusste Kapitalanlagen (SVVK-ASIR): https://svvk-asir.ch/de/unser-ansatz
     

    Staats- und staatsähnliche Anleihen

    Bei Staats- und staatsähnlichen Anleihen (regionale Gebietskörperschaften, Förderbanken, supranationale Einrichtungen etc.) der entwickelten Volkswirtschaften wird ein Mindest-MSCI ESG Rating vorausgesetzt. Außerdem sind das staatenbezogene Kriterium des BVI-Verbändekonzepts9  und im extern verwalteten Ertragsportfolio zudem Kriterien des PAI-Konzepts der KVG der Öffentlichen einzuhalten.
    Nachhaltigkeitskriterium
    Ausprägung / Beschreibung
    Mindest-MSCI ESG Rating
    BBB (im von der Öffentlichen selbst verwalteten Sicherheitsportfolio)
    BB (im extern verwalteten Ertragsportfolio)
    (Skala von AAA bis CCC)
    Staatenbezogenes Kriterium des BVI-Verbändekonzepts
    Keine Einstufung des Staates als ‚Unfrei‘ im Freedom in the World-Index von Freedom House.10
    PAI-Konzept der KVG der Öffentlichen, PAI 15:
    Begrenzung des Exposures von Emittenten mit hoher Treibhausgasintensität (im extern verwalteten Ertragsportfolio)
    Mindestens 90 % des Volumens müssen in Titel investiert sein, die das von der KVG der Öffentlichen definierte Kriterium erfüllen:
    Wertausprägung bis zum 95. Perzentil (von 100) auf der Skala Treibhausgasemissionen/BIP der entsprechenden Emittenten.
    PAI-Konzept der KVG der Öffentlichen, PAI 16:
     Begrenzung des Exposures von Emittenten, die internationale Konventionen oder UN-Prinzipien verletzen (zusätzlich bei Anleihen der EUR-Peripheriestaaten im extern verwalteten Ertragsportfolio)
    Mindestens 90 % des Volumens müssen in Titel investiert sein, die das von der KVG der Öffentlichen definierte Kriterium erfüllen:
    Keine Verstöße gegen die genannten (sozialen) Bestimmungen.
     
    Die Staats- und staatsähnlichen Anleihen der Schwellenländer werden über einen Publikumsfonds (Indexfonds) abgebildet, der die J.P. Morgan ESG-Indexfamilie repliziert.11   J.P. Morgan verwendet für die nachfolgenden ESG-Ansätze und -Kriterien Daten von Sustainalytics, RepRisk, Verisk Maplecroft und der Climate Bonds Initiative:
    Nachhaltigkeitskriterium
    Ausprägung / Beschreibung
    Ausschlüsse für staatsähnliche Anleihen
    • Verstöße gegen die UN Global Compact-Prinzipien
    • Einnahmen aus Tabak, Kraftwerkskohle, Ölsand und Waffen (bestimmte Waffentypen, wie z. B. Waffen für Strafverfolgungsorgane, ab einer Einnahmeschwelle von 10 %)
    Ausschlüsse und Gewichtsanpassungen auf Basis eines ESG-Scores
    Ausgehend von den ESG-Daten der oben genannten Datenanbieter wird ein ESG-Score zwischen 0 bis 100 ermittelt.
    Nach Ermittlung des ESG-Scores werden die Emittenten des Anlageuniversums in fünf Bänder eingeteilt:
    Band 1: Score ≥ 80 -> 100 % der Basis-Marktkapitalisierung
    Band 2: Score < 80 bis ≥ 60 -> 80 % der Basis-Marktkapitalisierung
    Band 3: Score < 60 bis ≥ 40 -> 60 % der Basis-Marktkapitalisierung
    Band 4: Score < 40 bis ≥ 30/20 (für Staaten / staatsähnliche Emittenten) -> 40 % der Basis-Marktkapitalisierung
    Band 5: Score < 30/20 (für Staaten / staatsähnliche Emittenten) -> Ausschluss für mindestens 12 Monate
    [10] Informationen zur internationalen Nichtregierungsorganisation Freedom House sowie zu deren Index können unter folgendem Link abgerufen werden: https://freedomhouse.org/

    Covered Bonds und Pfandbriefe

    Bei Covered Bonds und Pfandbriefen wird ein Mindest-MSCI ESG Rating vorausgesetzt.
    Nachhaltigkeitskriterium
    Ausprägung / Beschreibung
    Mindest-MSCI ESG Rating
    BBB (im von der Öffentlichen selbst verwalteten Sicherheitsportfolio)
    BB (im extern verwalteten Ertragsportfolio)
    (Skala von AAA bis CCC)

    REITs

    Die REIT-Investments (Real Estate Investment Trust oder auch börsengehandelte Immobilienaktien bzw.  gesellschaften) werden über Publikumsfonds abgebildet, die auf ESG Benchmark-Indizes von Global Property Research zurückgreifen.12  In deren Methodik wird auf das ESG Rating von GRESB (Global Real Estate Sustainability Benchmark) abgestellt.
    Nachhaltigkeitskriterium
    Ausprägung / Beschreibung
    GRESB ESG Rating
    Umgewichtung der Titel anhand des ESG Ratings (Höhergewichtung von Titeln mit besseren ESG Ratings).
    High Yield-Unternehmensanleihen
    Die HY-Unternehmensanleihen werden über einen Publikumsfonds13  abgebildet, in dem die nachfolgenden Kriterien implementiert sind:
    Nachhaltigkeitskriterium
    Ausprägung / Beschreibung
    Aktivitätsbasierte Ausschlüsse
    Unkonventionelle Waffen (vorgelagerte Tätigkeiten, Produktion und nachgelagerte
    Tätigkeiten)
    Ausschluss ab:
     Umsatz > 0 %
    Atomwaffen, Erwachsenenunterhaltung (Produktion und nachgelagerte Tätigkeiten) und Tabak (Produktion)
    Ausschluss ab:
     Umsatz > 5 %
    Konventionelle Waffen und Kohle (Produktion und nachgelagerte Tätigkeiten)
    Ausschluss ab:
     Umsatz > 10 %
    Normbasiertes Screening
    In Bezug auf UN Global Compact, OECD-Guidelines und ILO-Standards.
    ESG-Integration
    ESG-Informationen unterstützen den
    Asset Manager hinsichtlich der Titelauswahl und der Gewichtung im Rahmen der
    Portfoliokonstruktion.
     
    Qualitativer Ansatz:
    Durchführung einer ESG-Materialitätsanalyse, um für jeden Sektor die vom Markt als relevant eingestuften ESG-Aspekte zu identifizieren. Danach Einstufung der potenziellen Auswirkungen dieser Aspekte auf die Kreditqualität der Anlagen durch den Asset Manager in die Kategorien „hoch“, „mittel“ und „tief bis keine Relevanz“.
    Auf dieser Grundlage Analyse seitens des Asset Managers, welche Emittenten ein geringes, mittleres, erhöhtes oder hohes (ESG-)Risiko aufweisen. Sofern ein hohes Risiko festgestellt wurde, Zuordnung des Emittenten bzw. der Anlage zur „Restquote“.
     
    Quantitativer Ansatz:
    Festlegung von Schwellenwerten für ESG Ratings und Scores verschiedener Anbieter (wie z. B. ein Mindest-MSCI ESG Rating von BB auf einer Skala von AAA bis CCC). Emittenten bzw. Anlagen unterhalb der Schwellenwerte (auch nicht geratete Titel) werden der „Restquote" zugeordnet.
     
    Die sog. „Restquote“ darf max. 10 % betragen, d. h. mind. 90 % des Fondsvermögens müssen die Kriterien erfüllen.
     [13] Informationen zu den Nachhaltigkeitsansätzen des Fonds können im Anhang zur Offenlegungsverordnung im Verkaufsprospekt des Fonds https://www.fam.ch/files/generated/Prospekt_FischUmbrellaFund.pdf oder unter folgendem Link abgerufen werden: https://www.fam.ch/files/content/sfdr/SFDR_Art8_GlobalHighYield_Fund_SRDDELU_LU1039931727.pdf
    Anlageklassen ohne formelle Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien
    Anlageklasse
    Beschreibung
    Private Equity, Immobilien und Infrastruktur (Alternative Investments)
    Bei den Alternativen Investments hat die Öffentliche Asset Manager oder auch Anlageberater ausgewählt, die Nachhaltigkeit als wesentlichen Bestandteil ihrer Anlage- und Investitions- bzw. Beratungsprozesse ansehen.
     
    Die bestehenden Investments bzw. Fonds weisen häufig allerdings noch keine dezidierten Nachhaltigkeitskriterien in deren Anlagestrategien und Dokumentationen auf. Teilweise wurden aber auch Prozesse gestartet, um Nachhaltigkeitskriterien bei bestehenden Investments auch formell zu integrieren. Für vier von zehn Immobilienfonds wurde bereits eine Artikel 8-Klassifikation gemäß Offenlegungs-VO (2019/2088) seitens der Fondsmanager bescheinigt. Ein Immobilienfonds klassifiziert außerdem gemäß Artikel 9 Offenlegungs-VO (2019/2088).
    Der Manager des Private Equity-Dachfonds ist seit vielen Jahren im Vorstand der UN PRI und berücksichtigt ESG als zentrales Kriterium bei Investmententscheidungen über ein eigenes ESG-Komitee. Trotz einer herausfordernden Datensituation in diesem Segment soll eine entsprechende Artikel 8-Klassifikation gemäß Offenlegungs-VO (2019/2088) herbeigeführt werden.
    Bei zukünftigen Investitionen werden die inhaltliche sowie die formelle Verankerung von Nachhaltigkeitskriterien vorausgesetzt.
    In Abhängigkeit von der Anlagestrategie und der Nachhaltigkeitsstrategie können sich die implementierten Nachhaltigkeitskriterien und -ansätze im Laufe der Zeit ändern.
Anlagestrategie
  • Das Anlageziel des Finanzprodukts besteht zum einen darin, die gegenüber den Kunden garantierten Leistungszusagen zu jeder Zeit sicherzustellen. Zum anderen verfolgt das Finanzprodukt das Ziel, für die Kunden eine über die garantierten Leistungen hinausgehende attraktive Überrendite zu erzielen. Hierfür werden die Kapitalanlagen risikoadjustiert in enger Abstimmung zwischen Aktivseite (Kapitalanlagen) und Passivseite (Produkt) gesteuert. Die Öffentliche verfügt dazu über ein Steuerungscockpit, das die aus einer Kapitalanlagestrategie resultierenden Risiken misst und dem verfügbaren Sicherheitskapital gegenüberstellt. Damit wird sichergestellt, dass die eingegangenen Risiken jederzeit durch Sicherheitspuffer überdeckt sind.
    Um diese genannten Ziele zu erreichen, investiert die Öffentliche einerseits in risikoarme Kapitalanlagen, das sogenannte Sicherheitsportfolio, und andererseits in ein breit diversifiziertes Ertragsportfolio. Die risikoarmen Kapitalanlagen dienen dazu, das Ziel der Sicherstellung der Garantien zu erfüllen. Hierzu erfolgen Investitionen in festverzinsliche Wertpapiere (hauptsächlich Staats- und staatsähnliche Anleihen sowie Pfandbriefe bzw. Covered Bonds) bester Bonitäten (Ratings AAA und AA) unter der Zielsetzung, die Laufzeitenstruktur der Verpflichtungen adäquat nachzubilden. Um das Ziel der Erwirtschaftung einer attraktiven Überrendite zu erreichen, wird risikoadjustiert, prognoseunabhängig, systematisch, langfristig und ertragsorientiert an den internationalen Kapitalmärkten angelegt. So wird in ein breit gestreutes Ertragsportfolio investiert, das Anlageklassen, wie z. B. globale Aktien, internationale Zinsanlagen (inkl. Staatsanleihen), Unternehmensanleihen, Private Equity, Immobilien und Infrastruktur, und weitere sowie künftig ggfs. neu hinzukommende Assetklassen umfasst. Die Aufteilung zwischen dem Sicherheitsportfolio und dem Ertragsportfolio wird in Form einer Strategischen Asset Allocation (SAA) unter Verwendung finanzmathematischer Methoden regelmäßig neu bewertet. Bei der SAA wird eine optimale Aufteilung des Ertragsportfolios auf die unterschiedlichen Anlageklassen und Regionen vorgenommen.
    Basierend auf den vorangehenden Ausführungen kann sich die Investitionsstruktur des Finanzprodukts im Laufe der Zeit ändern.
    Wie im Abschnitt „Ökologische oder soziale Merkmale des Finanzprodukts“ beschrieben, wird ein ganzheitlicher Ansatz verfolgt, bei dem Kriterien aus den Bereichen Umwelt (englisch: Environmental oder auch ‚E‘), Soziales (Social oder ‚S‘) sowie einer guten Unternehmensführung (Governance oder ‚G‘) berücksichtigt werden, die sog. ESG-Kriterien. Der Governance-Bereich wird dabei – je nach Anlageklasse – bspw. in Form von ESG-Ratings oder weiteren in diesem Abschnitt genannten Kriterien abgedeckt.
Aufteilung der Investitionen
  • Weitere Angaben gemäß Artikel 14 der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1288 können den „Vorvertragliche[n] und Regelmäßige[n] Informationen zu den in Artikel 8 Absätze 1, 2 und 2a der Verordnung (EU) 2019/2088 und Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2020/852 genannten Finanzprodukten“ entnommen werden, die nachfolgend verlinkt sind:
     
    Die Öffentliche hält direkte Risikopositionen in Unternehmen im selbst verwalteten Sicherheitsportfolio lediglich in Form von Anleihen von Covered Bond-/Pfandbriefbanken, supranationalen Emittenten und Förderbanken sowie Einlagen bei Kreditinstituten. Alle anderen Arten von Risikopositionen gegenüber Unternehmen erfolgen im Rahmen des Ertragsportfolios indirekt über Fondskonstruktionen.
Überwachung der ökologischen oder sozialen Merkmale
  • Eine Überwachung der ökologischen oder sozialen Merkmale des Finanzprodukts erfolgt regelmäßig anhand der festgelegten Kriterien und Prozesse sowie basierend auf Anlagerichtlinien für das selbst verwaltete Sicherheitsportfolio sowie für das extern verwaltete Ertragsportfolio.
    Die Einhaltung der ökologischen oder sozialen Merkmale im Sicherheitsportfolio wird in regelmäßigen Abständen von der Öffentlichen selbst überprüft, dokumentiert und ggfs. in entsprechenden internen Kapitalanlagegremien besprochen. Für das fremdverwaltete Ertragsportfolio wird die Einhaltung der ökologischen oder sozialen Merkmale laufend von der Kapitalverwaltungsgesellschaft oder den Fonds- bzw. Asset Managern geprüft. Alle operativen Abläufe und Instanzen unterliegen zudem verschiedenen weitergehenden internen wie externen Prüfprozessen.
Methoden
  • Die Methoden, mit denen gemessen wird, inwieweit die mit dem Finanzprodukt beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale erfüllt werden, basieren auf den jeweils implementierten Nachhaltigkeitsaspekten bzw. ESG-Kriterien und werden innerhalb von Kapitalanlage- bzw. Investitionsprozessen durch Anlagerichtlinien o. Ä. sichergestellt. So finden bspw. bei Mindest-ESG Ratings oder anderen Ausschlusskriterien regelmäßige Prüfungen statt – sowohl vor neuen Investitionen als auch im bestehenden Portfolio –, ob die Kriterien entsprechend eingehalten werden. Etwaige Grenzverletzungen werden innerhalb fest definierter Prozesse und Fristen aufgelöst.
    Während die Öffentliche im von ihr verwalteten Sicherheitsportfolio selbst überwacht, ob die angewendeten nachhaltigkeitsbezogenen Kriterien eingehalten werden, wird dies im extern verwalteten Ertragsportfolio von der/den beauftragten Kapitalverwaltungsgesellschaft oder Fonds- bzw. Asset Managern übernommen.
Datenquellen und -verarbeitung
  • Die Öffentliche und die von ihr beauftragte(n) Kapitalverwaltungsgesellschaft und Fonds- bzw. Asset Manager nutzen im Rahmen ihrer Kapitalanlage- bzw. Investitionsprozesse zur Analyse, Implementierung und Auswertung von Nachhaltigkeitsaspekten bzw. ESG-Kriterien verschiedene externe Datenquellen bzw. -anbieter, wie z. B. MSCI ESG Research LLC, Credit Suisse Asset Management (bzw. den Schweizer Verein für verantwortungsbewusste Kapitalanlagen), The Norwegian Government Pension Fund Global, den BVI Bundesverband Investment und Asset Management (bzw. Freedom House), JPMorgan (bzw. Sustainalytics, RepRisk, Verisk Maplecroft und die Climate Bonds Initiative) oder auch Global Property Research (bzw. die Global Real Estate Sustainability Benchmark).
    Die Öffentliche analysiert und plausibilisiert die nachhaltigkeitsbezogenen Daten, um eine entsprechende Datenqualität sicherzustellen. Umfang und Häufigkeit dieser Prüfungen und Analysen variieren dabei je nach Anlageklasse, prozessualer Verortung und Etablierungsgrad. Die Daten werden dabei auf verschiedene Art und Weise bezogen, analysiert, weiterverarbeitet und ggfs. kommuniziert. Für die Verarbeitung von ESG-Daten wird die Software KARA des Herstellers ISS Software GmbH verwendet.
    Die Öffentliche ist stets bestrebt, eine entsprechende Datenqualität und -konsistenz sicherzustellen; aufgrund der derzeit noch am Anfang stehenden Entwicklung in Bezug auf die Offenlegung von (u. a. realwirtschaftlichen) Nachhaltigkeitsdaten ist es ihr zum aktuellen Zeitpunkt aber nicht vollständig möglich, den Anteil an geschätzten Daten bei den verwendeten externen Datenquellen und -anbietern zu ermitteln.
Beschränkungen hinsichtlich der Methoden und Daten
  • Der Öffentlichen sind gegenwärtig keine methodischen oder datenbezogenen Beschränkungen bekannt, die verhindern, dass die mit dem Finanzprodukt beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale erfüllt werden. Nichtsdestotrotz können einzelne Verfahren oder auch Datensätze und -punkte temporären oder auch spezifischen bzw. inhärenten Beschränkungen unterliegen.
    Beispielsweise sind bei den Alternativen Investments (Private Equity, Immobilien und Infrastruktur) häufig noch keine ausreichenden Nachhaltigkeitsdaten vorhanden, sodass bei diesen Anlageklassen derzeit auch noch keine Bewerbung ökologischer oder sozialer Merkmale vorgenommen werden kann.
    Auch Daten mit Bezug zur EU-Taxonomie sind zum aktuellen Zeitpunkt aus unterschiedlichen Gründen häufig nicht vollständig. Zum einen sind nicht alle Unternehmen zur Veröffentlichung entsprechender Angaben verpflichtet, da sie z. B. geografisch nicht in den Anwendungsbereich der Taxonomieverordnung fallen, während sich zum anderen die Veröffentlichung von taxonomiebezogenen Daten innerhalb des Anwendungsbereichs am Markt erst noch etablieren muss.
Sorgfaltspflicht
  • Wie alle Geschäftstätigkeiten und -prozesse der Öffentlichen unterliegen auch die Kapitalanlage- bzw. Investitionsprozesse – sowohl allgemein als auch speziell in Bezug auf Nachhaltigkeitsaspekte –Leitsätzen, Richtlinien, Anweisungen, Kontrollen oder auch Prüfungen, mit denen sichergestellt wird, dass Sorgfaltspflichten im Zusammenhang mit den zugrundeliegenden Vermögenswerten jederzeit eingehalten werden. Dies gilt gleichermaßen für das selbst verwaltete Sicherheitsportfolio wie auch für das fremd verwaltete Ertragsportfolio und wird über interne wie externe Prozesse bzw. Instanzen realisiert.
Mitwirkungspolitik
  • Die Öffentliche hat für die fremdverwalteten Vermögenswerte im Ertragsportfolio eine etwaige Mitwirkung in den Portfoliogesellschaften und die mögliche Ausübung von Stimmrechten auf die Kapitalverwaltungsgesellschaft (kurz: KVG) oder auf Fondsmanager übertragen.
    Die KVG des Ertragsportfolios der Öffentlichen ist mit den von ihr verwalteten Sondervermögen dem Pooled Engagement-Programm von ISS ESG beigetreten. Sie führt darüber hinaus auch verstärkt Stimmrechtsausübungen („Proxy Voting“) bei Aktien im Nachhaltigkeitskontext durch. Über diese externen Dienstleister nimmt somit auch die Öffentliche an (Mitwirkungs-)Initiativen teil, deren Ziel es ist, Unternehmen durch Dialoge und weitere Kommunikationswege sowie durch die Stimmrechtsausübung dazu zu bewegen, sich verstärkt mit Nachhaltigkeit auseinanderzusetzen.
    Die KVG beschreibt ihren Ansatz dabei wie folgt:
    Engagement
    „Die [KVG] ist in ihrem Namen und mit den von ihr verwalteten Sondervermögen dem Pooled Engagement-Programm von ISS ESG beigetreten. Damit schafft die Gesellschaft für sich und die Anleger ihrer Sondervermögen eine kosteneffiziente Möglichkeit, weltweit gemeinsam mit anderen Anlegern und den Unternehmen an der Verbesserung ihres Risikomanagements und ihrer ESG-Performance zu arbeiten. Der globale Investorenpool mit gleichgesinnten Investoren ermöglicht es hierbei, mehr Einfluss auszuüben, als wenn die Gesellschaft oder einzelne Anleger dies allein durchführen würden. Die Engagement-Aufträge werden von ISS ESG aktuell für ca. 100 börsennotierte Unternehmen pro Jahr durchgeführt und konzentrieren sich auf Unternehmen, die im Rahmen von normorientierten Analysen als Unternehmen identifiziert wurden, die es versäumen, soziale und ökologische Kontroversen im Einklang mit etablierten Standards für verantwortungsvolles Geschäftsverhalten zu verhindern oder anzugehen. Das kollektive Vorgehen maximiert auch die Legitimität der Engagement-Ziele, da es eine stetige Anpassung an revidierte Standards unterstützt (u.a. Stewardship Codes, PRI-Anforderungen, UN Social Development Goals, UN-Leitsätze, UN Global Compact). (…)
    Neben dem, auf die vorbeschriebenen Kontroversen ausgerichteten Pooled Engagement ist die [KVG] auch vier thematischen Engagement-Programmen von ISS ESG beigetreten. Der Beitritt dient der strukturellen und systematischen Abmilderung der wesentlichen negativen Auswirkungen auf die in der EU-Offenlegungsverordnung (...) angeführten Nachhaltigkeitsindikatoren und fokussiert sich auf Themen, die einen wesentlichen Einfluss auf die allgemeine Gesellschaft oder die Umwelt haben und bei denen [geglaubt wird], dass [das] Engagement positive Veränderung bewirken kann. [Das] thematische[s] Engagement umfasst die Bereiche Netto Null Emissionen, Biodiversität, Wasser sowie Geschlechtergleichheit“
    Stimmrechtsausübung
    „Die [KVG] handelt nach einer internen Leitlinie zur Ausübung von Stimmrechten. (…) Bei der Entscheidung „wie“ die Stimmrechte ausgeübt werden, richtet sich die [KVG] an folgenden Leitlinien aus: Die Stimmrechte werden unabhängig von Weisungen Dritter im Einklang mit den Anlagezielen und der Anlagepolitik des jeweiligen Investmentvermögens ausgeübt. Die Stimmrechtsausübung richtet sich an ökologischen, sozialen und Governance-bezogenen Aspekten aus. Dies wird entsprechend dokumentiert. (…) Die [KVG] orientiert sich im Kontext ihrer Stimmrechts- und Mitwirkungsgrundsätze an den Wohlverhaltensregeln (WVR) des Bundesverbandes Investment und Asset Management (BVI) sowie an den im WVR empfohlenen Prinzipien zur Ausübung der Stimmrechte in Portfoliounternehmen des europäischen Fondsverband EFAMA. Bei der Analyse von Hauptversammlungsbeschlüssen und um sich bei der Entscheidungsfindung, wie abgestimmt werden soll, unterstützen zu lassen, greift die Gesellschaft auf die langjährige Expertise von ISS Governance zurück. Die Sustainability Policy von ISS bildet die Basis der Stimmrechtsausübung der Gesellschaft. Die Empfehlungen von ISS Governance werden dem Portfoliomanagement-Team Aktien der [KVG] übermittelt, dieses trifft die endgültige Entscheidung über die Stimmabgabe.“
    Die Berücksichtigung von nachhaltigkeitsbezogenen Kontroversen im Rahmen der Kapitalanlage- bzw. Nachhaltigkeitsstrategie ist im Abschnitt „Ökologische oder soziale Merkmale des Finanzprodukts“ beschrieben.
Änderungshistorie
  • März 2024 / Änderungen seit Januar 2023:
    • Aktualisierung der beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale (implementierte Nachhaltigkeitskriterien/-ansätze und PAI-Berücksichtigung).
    • Aktualisierung der Nachhaltigkeitsansätze der verschiedenen Anlageklassen (u. a. Aufnahme des PAI-Konzepts der KVG der Öffentlichen und des Ansatzes des HY-Publikumsfonds).
    • Ergänzung des Absatzes „Datenquellen und -verarbeitung“.
    • Überarbeitung des Absatzes „Mitwirkungspolitik“.
    • Verknüpfung der jeweils aktuell gültigen Fassung der hinterlegten Dokumente.
    Januar 2023: Ausgangsfassung

Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungen der ETFs

Die nachhaltigkeitsbezogenen Offenlegungen zu den ETFs können den ETF-Produktwebsites entnommen werden, die im Abschnitt „Die wählbaren Fonds auf einen Blick“ verlinkt sind.
Die „Vorvertragliche[n] Informationen zu den in Artikel 8 Absätze 1, 2 und 2a der Verordnung (EU) 2019/2088 und Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2020/852 genannten Finanzprodukten“ finden Sie im Verkaufsprospekt des jeweiligen Fonds. 
Die „Regelmäßige[n] Informationen zu den in Artikel 8 Absätze 1, 2 und 2a der Verordnung (EU) 2019/2088 und Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2020/852 genannten Finanzprodukten“ finden Sie im Jahresbericht des jeweiligen Fonds.
Eine Zusammenfassung der Verweise zu den ETF-Produktwebsites finden Sie hier

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